Original von nomos
Es könnten sich bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht andere Regelungen als verfassungswidrig herausstellen als die jetzt beanstandeten.
Gegen diese Neuregelung haben Betreiber von Biogasanlagen zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund der Energieverbraucher e.V. und neun anderen Verbänden als sachkundigen Dritten nach § 27a BVerfGG die Gelegenheit gegeben, sich zu diesen Beschwerden zu äußern.
Original von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.
Original von Black Im übrigen bezweifle ich, dass der Endverbraucher durch eine fehlende EEG Deckelung in Grundrechten betroffen ist.
Original von nomosZitatOriginal von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.Beschwerde kann auch der BdEV führen.
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Original von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Original von nomosSelbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?ZitatOriginal von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.@ Black, das soll jetzt kein Palaver werden. Es würde mich trotzdem interessieren, mit was Sie die Beschwerdebefugnis des BdEV verneinen. Der BdEV vertritt nicht nur Verbraucher, er ist auch selbst Stromverbraucher.
Original von Black
Selbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?
Meines Wissens nach ordnet das EEG an keiner Stelle an, dass der Letztverbraucher EEG Kosten in bestimmter Höhe zu zahlen hat.
Original von nomosDiese \"Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen\" erschließt sich mir nicht.
... Die aktuelle Änderung hat eine winzige graduelle Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen und somit in die richtige Richtung. Das ist im Interesse der Verbraucher und unserer Wirtschaftsordnung.
Original von superhaase
Durch diesen \"Vertauensbruch\" werden bereits getätigte Investitionen in Erneuerbare Energien zum Teil unrentabel. Das dürfte die Investitionsbereitschaft in Zukunft wohl eher dämpfen. ciao,
sh
Original von SukramGenau um diese Fälle geht es nicht.
Es gab vor einiger Zeit in der Glotze einen Bericht über solch einen \"Investor\", der auf ein & demselben Grundstück statt eines großen viele kleine Anlagen installieren ließ- weil\'s dafür derzeit noch mehr Kohle gibt. Um solche Superabzocker geht\'s wohl im Grunde.
Klar, dass einige nun toben, weil ihr \"Geschäftsmodell\" in die Binsen zu gehen droht...
Die Errichtung mehrerer Anlagen auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) wurde auch schon früher bei der Einspeisevergütung wie eine einzige Anlage behandelt.
Original von nomosStreiche \"sonst\", dann stimme ich zu.
Holz und Holzprodukte in Einzelöfen mit enormer Feinstaubbelastung und geringer Effektivität zu verfeuern ist nicht die Lösung. \"BIO\" ist nicht grundsätzlich umweltfreundlich oder sonst vertretbar (Palmöl & Co.!).
Die Verbraucher müssen nicht damit einverstanden sein, Steckenpferde zu finanzieren und diese auch noch mit risikolosen Renditen abzusichern. Hier wird viel Geld der Verbraucher nutzlos verbrannt!\"Steckenpferde\", \"risikolose Renditen\", \"nutzlos verbranntes Geld\" .... da sind sie wieder, die unsinnigen Platitüden ... alles wird nur zum Spaß einiger weniger gemacht, wobei diese auch noch auf Kosten des kleinen Mannes bereichert werden sollen. Das ist die wahre Intention der Politik. Wer mag davor noch die Augen verschließen? :tongue:
Original von superhaase@sh, klar, da verteufelt einer pauschal und vordergründig das Holz und vor was verschließen Sie sonst noch die Augen? X(
Man sollte Holz als wichtigen regenerativen Energieträger nicht so pauschal und vordergründig verteufeln.
Original von Black
Hätten wir eine Biogasquote von 50 % könnten wir den Gassperrungen der Russen zumindest etwas gelassener entgegensehen.