Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Andreas Hofer am 16. Januar 2009, 12:55:37
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Hallo,
ab welcher prozentualen Abweichung des Gaspreis vom Landesdurschnitt spricht man von einer erheblichen Preisabweichung, die zu einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung führt.
Hat hier jemand eine Antwort?
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Hallo Andreas Hofer,
eine konkrete Antwort auf Ihre Frage kann ich Ihnen nicht geben, aber vielleicht hilft Ihnen diese
[align=center]informative Seite des BdEv (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2221&search_artikel_id=2221)[/align]
wenigstens ein bisschen weiter.
Es grüßt der WattWurm
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Wenn ich mich nicht irre, wurde neulich in einem anderen Teil des Forums zitiert, dass eine marktbeherrschende Stellung ab 30% vorliegt. 30% wovon und ob mißbräulich oder nur marktbeherrschend kann ich nicht sagen.
Vielleicht fällt\'s dem Autor des Threads wieder ein und verlinkt.
Gruß
NN
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Eine marktbeherrschende Stellung wird bei einem Anbieter gesetzlich vermutet, der auf dem sachlich und räumlich (und zeitlich) abzugrenzenden Markt einen Marktanteil von einem Drittel hat. Grundversorger sind gegenüber HuK- Kunden marktbeherrschend, vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 KZR 2/07.
Hat ein Unternehmen eine solche marktbeherrschende Stellung, so unterliegt es den Regelungen des Wettbewerbsgesetzes (GWB) und dem Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens seiner marktbeherrschenden Stellung.
Im Einzelnen vgl. Prof. Markert. (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=954&file=dl_mg_1196269074.pdf)