Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASUF - Gasversorgung Unterfranken => Thema gestartet von: Gulliver08 am 13. Januar 2009, 20:40:09
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Hallo,
im Rahmen der letzten Jahresabrechnung von GASUF habe ich Widerspruch gegen die zur Anwendung gekommenen Gaspreise eingelegt. Den schriftlichen Widerspruch hat GASUF -wie erwartet- ignoriert und die neuen erhöhten Abschlagszahlungen auch pünktlich abgebucht. Diese Lastschriften habe ich jedes Mal wieder zurücknehmen lassen; vor der Rücknahme allerdings den selbst ermittelten Abschlag (unverändert gegenüber der Vorjahresperiode, da mir GASUF mit Friststellung nicht nachweisen wollte, wie der neue erhöhte Abschlag zustandegekommen war) an GASUF überwiesen. Dieses Spiel ist jetzt zweimal passiert, seit diesem Monat bucht GASUF überhaupt nicht mehr ab.
Was soll man davon halten? Wäre toll, wenn jemand, der vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mir seine Sicht mitteillt.
Danke & Gruß
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MIttlerweile gibt es eine Reaktion von GASUF.
GASUF verweist in Bezug auf die Billigkeit ihrer Gaspreise auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 (AZ: VII ZR 36/06 und der nochmaligen Bestätigung des Urteils vom 19.11.2008 (Fall Dinslaken).
Die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung wird angblich durch ein unabhängiges Gutachten der WIBERA Düsseldorf versucht zu belegen.
Man bittet jetzt, die Jahresabrechnung zu akzeptieren und zu die Nachzahlung zu begleichen.
Mit keinem Wort geht GASUF auf einen wesentlichen Grund des Widerspruchs ein, nämlich die ungültige Preisanpassungsklausel in meinem Sondervertrag.
Eigentlich hat GASUF die gesamte Argumentation erhalten und ich halte es nicht für sinnvoll, darauf jetzt nochmal hinzuweisen. Allerdings würde mich interessieren, wie evtl. früher schon mal Betroffene auf eine ähnliche Reaktion reagiert haben.
Danke & Gruß
PS: den gekürzten bzw. alten Abschlagsbetrag ist GASUF bereit zu akzeptieren.
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@Gulliver08
Beschränken Sie den Kontakt zum Versorger aufs Notwendige. Alles andere ist doch vergebliche Liebesmüh\'. Ihr Versorger nimmt Sie nicht halb so Ernst wie Sie hoffen, sonst würde er nicht Urteile zitieren, die auf einem Tarifkundenverhältnis fußen.
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Original von RuRo
@Gulliver08
... Ihr Versorger nimmt Sie nicht halb so Ernst wie Sie hoffen, sonst würde er nicht Urteile zitieren, die auf einem Tarifkundenverhältnis fußen.
Das glaube ich allerdings auch. :rolleyes:
Danke & Gruß