Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: ESG-Rebell am 11. Januar 2009, 19:56:56

Titel: Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?
Beitrag von: ESG-Rebell am 11. Januar 2009, 19:56:56
Bei Streitwerten über 5000 Euro wird das AG \"übersprungen\".

Aber wann kommt eigentlich das OLG ins Spiel?

In welchen Fällen lautet die Instanzenfolge also: AG - LG - BGH
und wann lautet sie: AG - LG - OLG - BGH?

Oder geht auch dies: AG - OLG - BGH?

Wozu gibt es eigentlich die OLGs?

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?
Beitrag von: Pedro am 12. Januar 2009, 09:22:38
Schau mal  z.B. hier nach:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Grundsaetze/Grundsaetze/index.php

Zusatz: bei Klagen betr. Energiepreise/-Versorgung (vomVersorger oder Verbraucher) hält sich manchmal das Amtsgericht für zuständig. Ist es aber nicht. Hierzu gibt es im Forum zahlreiche Diskussionen.
Titel: Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?
Beitrag von: RuRo am 12. Januar 2009, 09:33:24
@ESG-Rebell

Es geht nur so:

AG - LG - BGH oder LG - OLG - BGH.

Streitigkeiten nach dem EnWG obliegen nach § 102, 108 EnWG der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte.

Die jeweilige zweite Nennung entspricht der Berufungsinstanz; Revisionsinstanz ist immer der BGH.

Ggf. eröffnet sich noch eine andere \"Schiene\", wenn elementare Prinzipien nach dem Grundgesetz tangiert sein sollten.