Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: bjo am 08. Januar 2009, 08:00:32

Titel: Wie verhalten wenn Gas doch ausbleibt?
Beitrag von: bjo am 08. Januar 2009, 08:00:32
Hallo,
Wie sollten sich die Kunden verhalten wenn kein Gas geliefert wird auf Grund der Russischen Aktionen?

Fakt ist
- Arbeitspreis fällt nicht an da kein Verbrauch :-)
- Lieferant kommt seinen Verplichtungen nich nach
- es ist keine höhere Gewalt (Stichwort: Stromausfall in NRW)

Was würdet ihr machen?
ich könnte mir vorstellen in der Jahresrechnung den Grundpreis anteilig einzuhalten!
Titel: Wie verhalten wenn Gas doch ausbleibt?
Beitrag von: nomos am 08. Januar 2009, 10:21:56
Zitat
Original von bjo
Hallo,
Wie sollten sich die Kunden verhalten wenn kein Gas geliefert wird auf Grund der Russischen Aktionen?
Titel: Wie verhalten wenn Gas doch ausbleibt?
Beitrag von: userD0010 am 08. Januar 2009, 11:07:08
Warum denn Sorgen machen ?

Mein EVU berechnet mir Jahr für Jahr anteilig im Grundpreis die \"Kosten für die ständige Lieferbereitschaft (rund um die Uhr)\".
Und diese deckt sich mit meiner Abnahmebereitschaft.