Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Reso1 am 31. Dezember 2008, 12:19:34

Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Reso1 am 31. Dezember 2008, 12:19:34
Nun scheint es loszugehen: E.ON Avacon hat mir heute einen Mahnbescheid zustellen lassen.

Die Forderung hat gerade die 1.000-Euro-Grenze überschritten.

Ist das nun eine härtere Linie, die E.ON Avacon durchzieht oder bin ich ein Einzelfall?

Wer kann Ratschläge geben, was nun zu tun ist?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 31. Dezember 2008, 12:38:38
Der Betrieb, bei dem ich arbeite, hat heute ebenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Nach Meinung der E.ON Avacon geht es hierbei um über 20.000,- €.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 31. Dezember 2008, 12:44:01
@Reso1
Die Mahnbescheide wurden heute massenhaft zugestellt. Ich konnte nur noch nicht herausfinden, ob nur Kunden betroffen sind die schon 2005 die Rechnungen gekürzt haben (wg.Verjährung), oder ob generell alle Widerspruchskunden einen Mahnbescheid erhalten. Wie blödsinnig das Ganze ist, erkennt man daran, dass die Mahnbescheide Forderungen aus den Akzent-Stromverträgen enthalten. Man versucht, die nicht gezahlten Preiserhöhungen per Gericht einzutreiben, damit man sie anschließend den Kunden wieder erstatten kann !So etwas kann nur bei Eon-Avacon passieren !Vielleicht weiss ja die VertriebGmbh nicht so genau, was die AG früher gemacht hat !
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Dezember 2008, 12:48:02
Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51701#post51701)

Es handelt sich wohl um eine konzertierte Aktion des Konzerns zentral gesteuert von München aus.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 31. Dezember 2008, 12:49:11
Ein Einzelfall bist Du (Ich darf Dich hoffentlich duzen als Bär?  :tongue: ) wohl nicht.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist angesagt.
Achtung Frist beachten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
(Ab wann läuft die Frist? Zwei Wochen ab Zustellung?!)

Sonst wird er rechtskräftig.

Der Betrag resultiert (ausschließlich!!!) aus widersprochenen und nicht gezahlen Preiserhöhungen.

==> Gesamtwiderspruch!!!

Die Frage ist nur:

Angabe einer Begründung erforderlich? Sinnvoll ggf. schon!!!!!!
Angabe einer Begründung möglich? Formular?


Um weitere Antworten wir dringend gebeten.

Kommt gut in das Neue (ggf. kampfreiche) Jahr!

Herzlichst und Brumm, Brumm
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Dezember 2008, 12:51:13
@Blau Bär

Steht m. E. alles im Basiswissen.

Begründung ist nicht erforderlich und untunlich.Vielmehr muss der Antragsteller bei Durchführung eines streitigen Verfahrens zunächst seinen (vermeintlichen) Anspruch begründen.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Quint am 31. Dezember 2008, 12:55:36
Guten Tag,
ich habe auch einen Mahnbescheid über 1026 € bekommen. Ich kürze die Rechnung seit Februar 2006.
Wer kann mir sagen, welche juristischen Schritte ich jetzt unternehmen muss? Wie soll der Widerspruch ausgefüllt werden? Und was kommt danach?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Dezember 2008, 13:06:59
Hier lesen. (http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1707/#mahnbescheid1)

Eine Begründung \"Unbilligkeitseinrede\" wäre für einen Sondervertragskunden an dieser Stelle kontraproduktiv.
Bei der Frage, ob überhaupt dem Grunde nach ein Recht zur Preiserhöhung bestand, kommt es auf die Billigkeit nicht an.

Deshalb den Widerspruch zum  Mahnbescheid nicht begründen.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Reso1 am 31. Dezember 2008, 13:07:49
@Christian Guhl

Ich kürze die Rechnungen seit Mitte 2006.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 31. Dezember 2008, 13:15:54
\"Das Bärchen\" hat seit 2005 widersprochen und kürzt seitdem die Rechnungen.

===> Wenn ich das so lese, sind wohl nicht nur die betroffen, die seit 2005 kürzen (Verjährung).

Übrigens ist ein Bär ein Sondervertragskunde.  ;) (Ist ja klar.  :D )

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Lupo am 31. Dezember 2008, 13:59:22
Hallo,

auch ich habe heute einen Mahnbescheid von meinem Versorger (GASUF) erhalten.
Darin werde ich aufgefordert, die offenen Beträge seit 2005 (insgesamt ca. 330€) zu begleichen. Ausserdem kommen dazu noch Zinsen für die Ausstände über gut 40€ und Gebühren für Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten (PATT, Chemnitz) über 77€.

Als Sondervertragskunde überlege ich jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

RR-E-ft verweist auf einen Link mit folgendem Zitat:
Auch wenn der Versorger vor Gericht Klage erhebt, sollte man einen Anwalt einschalten. Bei sofortigem Anerkenntnis oder wenn sich die Forderung des Versorgers als unberechtigt erweist, muss der Versorger sämtliche Prozess- und Anwaltskosten übernehmen, also auch die Ihrigen. Wenn jedoch Klage erhoben wurde, dann sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Vorteilhaft ist es, wenn der Anwalt über Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.

Rechtsschutz habe ich dafür leider nicht und möchte jetzt mein Risiko einschätzen.

Kann mir jemand mitteilen, wie es nach dem Widerspruch weitergeht bzw. welche Optionen es gibt?

Falls die GASUF ein Verfahren einleitet, kann ich dieses durch ein sofortiges Schuldeingeständnis noch stoppen?

Danke und Gruss,

Lupo
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Emsländer am 31. Dezember 2008, 14:33:07
Als Sondervertragskunde überlege ich jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

Ich frage mich langsam, wenn ich die ganzen Postings in den unterschiedlichesten Foren lese, was erwartet wurde?
Hatten Sie damit gerechnet, Widerspruch einzulegen und dann dem Versorger egal zu sein? Das scheint ein lohnendes verfahren für die Versorger und deren Anwälte zu sein. Nicht das nur die Rückstände nebst Zinsen und Mahngebühren beglichen werden, auch der Anwalt verdient sein Brot...

Mir war von Anfang an klar das ich, sofern der Versorger den Mut hat ins Verfahren zugehen, dieses auch durchziehen werde.  Ich bin aber nicht alleine, Mitglied einer \"Widerstandsgruppe\", beim Bund der Energieversorger und habe ich mir die Forderung nebst Zinsen und Gerichtgebühren \"bei Seite gelegt\"...

Doch wenn nach dieser Trommelei der Versorger nur ein Teil, einer so wie Sie einknickt, hat sich das ganze abgestimmte Verhalten der Energieriesen doch gelohnt, oder?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Nerv-Bert am 31. Dezember 2008, 14:54:02
Hallüchen!
Ich lese hier schon eine Weile mit und bin ganz froh, dass ich mit meinen Sorgen/Fragen nicht alleine bin.
Ich habe ab Ende 2004 den Gaspreis gekürzt und werde mit ca. 1150 € zur Kasse gebeten - besser aufgefordert. Wie diese Zahl entstanden ist erschließt sich mir gar nicht. Meine gekürzten Zahlungen erscheinen in den monatlichen Auflistungen jedenfalls nicht.
Schade das es in unserer Gegend (Raum Magdeburg) keinen empfohlenen Anwalt für diese Angelegenheit gibt, sodass es sehr dienlich ist, wenn die eine oder andere Frage/Ansicht der Forenteilnehmer gründlich (aber Ball flach haltend) erörtert wird. Klasse, dass es dieses Forum gibt.

LG
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Reso1 am 31. Dezember 2008, 15:16:22
Die Frist beträgt zwei Wochen seit Zustellung des Bescheids.

Das beigelegte Widerspruchsformular lässt zwei (Ankreuz-)Möglichkeiten:

1. Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt.
2. Widerspruch gegen einen Teil des Anspruchs.

Wollte ich eine Begründung für meinen Widerspruch einlegen, müsste ich ein Schreiben beifügen; das erscheint mir wenig sinnvoll und nicht zielführend.

Also führt mich der Weg im Neuen Jahr zunächst einmal zum Anwalt. Für Hinweise auf einen in diesem Themengebiet erfahrenen Anwalt bin ich offen; ich verstehe das hier NICHT als Werbung. Ansonsten werde ich mich im IGEL-Umfeld (http://www.igel-lueneburg.de/) umhören.

Einen guten Rutsch in die Runde ...
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 31. Dezember 2008, 15:28:06
Hallo zusammen!

Auch ich kann mich anschließen, da ich heute ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen habe.

Schade, ich dachte, er ist aufgrund meiner Provokation aus meinem letzten Schreiben erfolgt, aber wenn den heute alle bekommen haben....

Als Antragsteller ist allerdings die E.ON Avacon Vertrieb GmbH angegeben, womit bei mir wieder die Frage aufkommt, ob das nicht schon ein Formfehler ist, der eine entsprechende weiterführende Klage abweisen könnte. Den Vetrag habe ich wenn überhaupt mit der E.ON Avacon AG.

Auch bei mir sollen inzwischen über 1300 Euro eingefordert werden, die immer wieder seit 2004/2005 in die Jahresverbrauchsabrechnungen übertragen wurden. Ist die Verjährungs-/Verwirkungsfrist nun unterbrochen?

Bei der Menge an Mahnbescheiden und der vom Versorger zu verauslagenden Gebühren dürften die Energieperise demnächst wohl wieder steigen  :D

Ich wünsche Euch schonmal einen Guten Rutsch und ein kampfreiches Jahr 2009  :P
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: kwade am 31. Dezember 2008, 16:26:40
Hallo,
als Sylvesterüberraschung haben auch ich, ebenfalls meine Tochter, einen
Mahnbwscheid zugestellt bekommen. Wir kürzen seit 2004 und es sind
bereits Summen von über 3000 € bzw. 1800 € aufgelaufen..
Veranlaßt hat die Avacon Vertriebs GmbH dieses gerichtliche Mahnver-
fahren. Verträge haben wir aber von der Avacob AG bzw. der HASTRA.

Ein frohes, gesundes aber auch erfolgreiches 2009 wünscht
                                                                                                       KW
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Opa Ete am 31. Dezember 2008, 18:17:52
Hallo zusammen, auch ich habe heute wieder einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid von der Avacon bekommen  - genau wie letztes Jahr.
Mein Tipp: Kreuzchen bei  \"Gesamtwiderspruch\", unterschreiben und ab zur Post. Ich kürze seit 2004. Die Avacon hat nach meinem Widerspruch keine Klage erhoben, werden sie m.E. dieses mal auch nicht tun. Schon garnicht, wenn man wie ich Sondervertragskunde ist. In meiner letzten Jahresabrechnung vom 8.12.2008 wollte die Avacon nur 1200€ haben ein paar Tage später 600€ mehr. Ich nehme diese Firma schon lange nicht mehr ernst, die verwechseln Gas- mit Stromforderungen, erheben unberechtigte Mahngebühren etc.. In meinem Mahnbescheid stand sogar \"Forderung wie in letzter Mahnung vom 13.11.2008\", diese Mahnung habe ich noch garnicht erhalten. Die gerichtlichen Mahnbescheide spukt der Computer aus, weil die Frist gewahrt werden muss, die gucken sich den persönlichen Fall gar nicht an. Also - gaaaanz ruhig bleiben, die werden nicht klagen, die versuchen nur die Leute weich zu kochen.
Gruß Opa Ete
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 31. Dezember 2008, 19:22:25
@Opa Ete
Ganz meine Meinung ! Die werden nicht so lebensmüde sein, einen Sondervertragskunden mit ungültiger Preisanpassungsklausel zu verklagen.
@kwade/Harry01
Ob nun die AG oder die GmbH Vertragspartner sind, wird spätestens geklärt, wenn Klage erhoben wird.Da ich noch keine Mitteilung bekommen habe, dass die AG die vermeintliche Forderung gegen mich an die GmbH abgetreten hat,ist die AG mein Ansprechpartner.
@Emsländer/lupo/Blauer Bär
Sondervertragskunden haben die besten Karten !(siehe oben)
@Reso1
IGEL hat doch eine Anwältin, die sich mit Eon-Avacon auskennt !
@alle
Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten. Ich dachte, man müsste bei der Zustellung etwas quittieren. So kann der Briefträger ja den Zustellungsvermerk machen und das Schreiben in den Gulli schmeißen.Wenn ich behaupte, ich habe nichts bekommen, glaubt das kein Mensch und die Frist ist abgelaufen und die Forderung rechtskräftig.Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 31. Dezember 2008, 20:10:28
Zitat
Original von Christian Guhl
Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?

\"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand\" beantragen.

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: E.ON-Kunde am 31. Dezember 2008, 23:20:46
Auch ich habe heute vom AG Uelzen einen der lieben Grüße zum Jahreswechsel bekommen. Ein Jahr früher als erwartet ...

Das Schreiben enthält u. a. den Hinweis, man möge doch bitte die Angaben bzgl. des lt. Antragsteller zuständigen Gerichtes prüfen. Hier ist natürlich das für meinen Wohnort zuständige AG angegeben.
In diesem Forum besteht jedoch offenbar weitgehende Einigkeit darüber, dass - zumindest bei Streitigkeiten mit SV-Kunden - eigentlich das LG zuständig ist.

Wie ist nun die Aufforderung zur Prüfung dieser Angabe zu verstehen? Ist hier bereits im Widerspruch ein Hinweis auf eine abweichende Zuständigkeit angebracht?


Allen einen guten Rutsch!

E.ON-Kunde
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: DieAdmin am 01. Januar 2009, 11:27:16
@mam,

ich habe Ihren Beitrag aus diesem Thread herausgelöst und in den neuen Bereich der Mark-E (http://forum.bdev.de/board.php?boardid=646) verschoben.

@Nicht-EON-Avacon-Kunden

ich möchte an dieser Stelle bitten, dass Nicht-Avacon-Kunden in dem Bereich ihres Versorgers posten, wenn sie einen Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben: http://forum.bdev.de/board.php?boardid=35

Sollte dieser noch nicht angelegt sein, einfach entsprechenden Thread dort eröffnen und ich lege den Versorger nachträglich an.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Lupo am 01. Januar 2009, 12:18:47
Zitat
Original von Emsländer

Doch wenn nach dieser Trommelei der Versorger nur ein Teil, einer so wie Sie einknickt, hat sich das ganze abgestimmte Verhalten der Energieriesen doch gelohnt, oder?

@ Emsländer

Mir war von Anfang an klar das ich, sofern der Versorger den Mut hat ins Verfahren zugehen, dieses auch durchziehen werde. Ich bin aber nicht alleine, Mitglied einer \"Widerstandsgruppe\", beim Bund der Energieversorger und habe ich mir die Forderung nebst Zinsen und Gerichtgebühren \"bei Seite gelegt\"...

Natuerlich habe ich auch die ausstehende Zahlungen auf die Seite gelegt. Die Gerichtsgebühren habe ich nicht zur Seite gelegt, da ich nicht einschätzen kann, wie hoch diese sein könnten.

Einknicken werde ich nicht:
Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

Als juristischer Laie möchte ich trotzdem mein Risiko einschätzen bzw. ich möchte mir bewusst sein, worauf ich mich einlasse.

Deshalb möchte ich nochmal die Frage in die Rund stellen:
Wie kann es nach dem Widerspruch zum Mahnbescheid weitergehen?


Ich wuensche allen ein erfolgreiches Jahr gegen die Gas- Lobbyisten!
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Opa Ete am 01. Januar 2009, 16:57:26
@Lupo

es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder klagt der Versorger oder nicht!
Wenn er ein halbes Jahr nach ihrem Widerspruch immer noch nicht geklagt hat - so lange läuft die Hemmung, dann können sie sich auf Verjährung berufen und brauchen nicht zu zahlen. Wenn er denn klagt, kommt es darauf an, um welche Summe es geht, ob Amtsgericht oder Landgericht.
Vor dem Amtsgericht brauchen sie keinen Anwalt vor dem Landgericht schon. Im Internet gibt es genug Seiten, auf denen man Zivilprozesskosten
berechnen kann, geben sie dort an, auf was der Versorger sie verklagt und
sie bekommen die eigenen Anwaltskosten, die des Gegners bei eigener Niederlage und die Gerichtskosten aufgeschlüsselt - auch was das Ganze in der nächsten Instanz kosten würde. bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht von unter 600€ gibt es keine nächste Instanz, da sind  beide Parteien dem Urteil des Richters ausgeliefert.

Gruß Opa Ete
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: richie am 01. Januar 2009, 19:06:59
Hallo zusammen,

auch wir bekamen gestern Post vom Amtsgericht Uelzen.... Gleich 2x - für jeden Ehepartner getrennt.
Auslöser war die eon Avacon Vertrieb GmbH in Helmstedt.
Wir kürzen die Gaspreise seit 2005.
Die Forderung ist über 1800€.
Kann uns jemand einen fachkundigen Anwalt im Großraum Helmstedt empfehlen?

Allen einen guten Start in 2009 und bleibt standfest!!!

Viele Grüße Richie aus HE.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 01. Januar 2009, 21:17:32
Wünsche ein Frohes Neuses Jahr an alle Mitstreiter.

@Christian Guhl

Zitat
Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten.

Tja, so ist das inzwischen. Vor ein paar Jahren wurde die Zivilprozessordnung dahingehend geändert, daß Postzustellurkunden mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gelten. Das gilt übrigens auch für die behördlichen \"blauen Briefe\", wenn man z.B. \"geblitzdingst\" wurde und ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Es kam wohl zu häufig vor, daß eben durch Zustellung niedergelegte Briefe bei der Post nicht abgeholt wurden und die Post Mehrarbeit damit hatte, die Briefe an die Absender zurückzubefördern.

Ich habe übrigens soeben den Widerspruch in den Briefkasten geworfen und ihn vorab an das Mahngericht gefaxt. Ich werde mich rechtzeitig telefonisch vergewissern, ob der Widerspruch eingegangen ist.

Sollte EON nun tatsächlich beabsichtigen zu klagen, wie sieht das denn dann aus? Müssen die jeden Einzelnen in einem einzelnen Verfahren verklagen?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 01. Januar 2009, 22:21:57
@Opa Ete

Es gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts, §§ 102, 108 EnWG.

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 02. Januar 2009, 16:47:56
Nun dachte ich , dass ich immer gut aufgepasst und auch noch ( fast ) alles verstanden hätte und nun diese Diskussion!
Bislang habe ich gedacht, dass durch den Einwand der Unbilligkeit bzw. der möglichen Ungültigkeit der Anpassungsklausel die Gesamtforderungen nicht fällig werden, weiter habe ich hier gelernt, dass nicht fällige Beträge vom Versorger nicht angemahnt werden können. Jetzt frage ich mich, wie kann ein nicht fälliger Betrag mit einem gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben werden?
Ist es Aufgabe des Gerichtes innerhalb eines Mahnverfahrens über die Gültigkeit von Preisanpassungen bzw. -klauseln zu befinden?
Im vorgerichtlichem Verfahren wird jede Klärung verweigert, im Verfahren selber werden dann Gutachten vorgelegt und damit die Verfahrenskosten erhöht und der Dumme soll dann der Verbraucher sein.

Müsste nicht zuerst die Fälligkeit geklärt werden, um dann ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 02. Januar 2009, 17:23:19
@AKW NEE

Es steht jedem frei, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Sinn und Zweck ist es u.a. Forderungen aus einfach gelagerten Fälle in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zu titulieren.

Theoretisch kann ich einen Mahnantrag über z.B. 500 Euro aufgrund einer angeblich mir gegen Sie zustehenden Forderung stellen, ohne dass überhaupt die angebliche Forderung geprüft wird(erst wenn eine solche bestünde, käme es auf die Fälligkeit an). Das Mahngericht prüft lediglich ob die formellen Anforderungen an den Mahnantrag erfüllt sind (korrekt ausgefüllt wurde).

Geschützt wird der Antragsgegner durch die Möglichkeit eines Widerspruches, und zum Anderen durch strafrechtliche Vorschriften, z.B. Betrug/versuchter Betrug durch den Antragsteller gegenüber und zu Lasten des Antragsgegner.

Zu den von Ihnen angesprochenen Kosten ist zu sagen: Die Kosten werden für den Antragsgegner/Beklagten durch das Mahnverfahren nicht erhöht.
Zum Einen muss die Kosten des Mahnverfahrens der Antragsteller vorschießen und zum Anderen werden sie auf ein eventuell auf einen Widerspruch hin durchzuführendes Hauptsacherverfahren komplett angerechnet.

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 02. Januar 2009, 17:56:40
@ belkin

Fast alles, was Sie schreiben war/ist mir bekannt!

Meine Frage sollte sein:
Muss das Gericht in diesem Verfahren über die Preisanpassungen und die
-klauseln entscheiden?
Oder
Stellt dass Gericht nur fest, die Beträge waren und sind nicht fällig und können deshalb über ein gerichtliches Mahnverfahren nicht eingetrieben werden.

Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 02. Januar 2009, 18:11:33
@AKW NEE

Das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Hauptsacheverfahren. Und da nur im Hauptsacheverfahren etwas entschieden wird(Urteil), trifft das Gericht im Mahnverfahren weder eine Entscheidung über die Preisanpassungen oder Preisanpassungsklauseln, noch stellt das Gericht fest, ob Beträge fällig waren/sind.

Wie ich bereits oben beschrieben habe, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung auf die formellen Anforderungen.

Zitat
Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.

\"Nicht angemahnt\" bezieht sich hier auf die Wirksamkeit einer Mahnung im Rahmen des Verzugs gem. § 286 BGB und die damit zusammenhängenden Schadensersatzforderungen der EVU.
Ob Verzugsschäden bzw. deren Ersatz dem EVU zustehen wird allerdings wiederum nur in einem Hauptsacheverfahren entschieden.
Wenn ein EVU diese Kosten im Rahmen eines Mahnantrags geltend macht, dann wird ein entsprechender Mahnantrag, wie bereits mehrfach erläutert, auch über diese Beträge erlassen.


Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: crexi am 02. Januar 2009, 18:28:44
Ich darf aufklären:
Durch das gerichtsseitige Einholen eines Gutachtens erhöhen sich natürlich die Prozesskosten. Diese Beweiserhebung kann nach dem Widerspruch und der Mahnverfahrens-Fortsetzung (Antrag der e.on Avacon) durch das Gericht angeordnet werden. Diese Kosten waren von AKW NEE sicher gemeint.
Im Mahnverfahren wird vom AG nur geprüft, ob sich bereits aufgrund der Gläubigerangaben Zweifel an der Durchsetzbarkeit des vermeintlichen Anspruchs ergeben, wie z.B. Nichtfälligkeit, Abhängigkeit von einer Gegenleistung des Gläubigers (Zug-um-Zug-Leistung). E.on-Avacon schreibt sicher nicht in den Mahnbescheid-Vordruck, dass die Anpassungsklausel unwirksam ist bzw. die Billigkeit nicht nachgewiesen worden ist.
Falls jemand die Widerspruchsfrist versäumen sollte, dann kann der Verbraucher dennoch seine Rechte wahren, nämlich durch Einspruch gegen den vom EVU beantragten Vollstreckungsbescheid, muss allerdings im ungünstigen Fall zunächst mit dem Gerichtsvollzieherbesuch rechnen.

Trotzdem: Ein gutes Jahr 2009 wünsche ich allen \"Leidensgenossen\" - crexi-
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 02. Januar 2009, 18:42:33
@ belkin

Zitat
Das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Hauptsacheverfahren
Meinen Sie hier den Mahnbescheid, oder auch das Verfahren vor dem zuständigen Gericht nach erfolgtem Widerspruch? Ist der Mahnbescheid allein das gerichtliche Mahnverfahren? Was ist dann das Verfahren vor dem zuständigen Gericht? Bislang dachte ich, dass der Mahnbescheid ein Teil des möglichen, gerichtlichen Mahnverfahrens ist.

Was ist denn hier Ihrer Meinung nach das Hauptsacheverfahren?

Meine Frage gilt dem Verfahren nach erfolgtem Widerspruch? Geht es dann auch nur um
Zitat
die gerichtliche Prüfung auf die formellen Anforderungen
wie Sie schreiben.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 02. Januar 2009, 18:58:58
Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus dem gerichtlichen Mahnbescheid.Und dem Vollstreckungsbescheid, wenn man keinen Widerspruch einlegt.
Legt man Widerspruch ein, wird in einem Hauptverfahren geklärt , ob überhaupt eine fällige Forderung besteht.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 03. Januar 2009, 11:01:00
@ Christian Guhl

Danke, genauso habe ich es auch bislang verstanden. Wenn aber pauschal geschrieben wird ( nicht von Dir ):
Zitat
Das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Hauptsacheverfahren. Und da nur im Hauptsacheverfahren etwas entschieden wird(Urteil), trifft das Gericht im Mahnverfahren weder eine Entscheidung über die Preisanpassungen oder Preisanpassungsklauseln, noch stellt das Gericht fest, ob Beträge fällig waren/sind.
könnte doch die ein oder andere Frage entstehen. Gemeint war wohl der gerichtliche Mahnbescheid ist kein Hauptsacheverfahren.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: E.ON-Kunde am 03. Januar 2009, 12:12:54
Meine Frage vom 31.12. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51741#post51741) scheint in der Diskussion untergegangen zu sein, daher wärme ich sie nochmal auf:

Die gerichtlichen Mahnbescheide enthalten u. a. den \"Hinweis des Gerichtes\", man möge die Angabe des Antragstellers zur Zuständigkeit für ein streitiges Verfahren prüfen.
E.ON Avacon gibt wohl in der Regel das örtlich zuständige Amtsgericht an. Sollte man hier bereits mit dem Widerspruch darauf hinweisen, dass derartige Streitigkeiten vor ein Landgericht gehören? Hätte ein solcher Einwand überhaupt irgendwelche Folgen?

Danke für Meinungen und Einschätzungen.

E.ON-Kunde
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 03. Januar 2009, 12:37:36
@ E.ON-Kunde

Als Normalbürger kann ich, wenn überhaupt, nur wissen, ob mein Wohnsitz im Bezirk des angegebene  Amtsgericht liegt.

Im Mahnbescheid unten rechts steht:
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt,wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 03. Januar 2009, 12:56:40
Entschuldigung! Etwas außerhalb des Themas:

Wo finde ich hier im Forum (oder sonst) eine Liste mit Anwälten, die sich auf \"das Thema - Erhöhung der Energiepreise etc.\" spezialisiert haben?
Gern mit Postleitzahl.

Danke!

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 03. Januar 2009, 13:24:33
@ Blau Bär

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: RuRo am 03. Januar 2009, 13:42:43
@E.ON-Kunde

Ich würde mir den Hinweis erlauben, dass die Streitigkeit aufgrund § 102 EnWG2005 in der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts - Kammer für Handelssachen liegt.

Vom Gesetzgeber war wohl eine Bündelung der Streitigkeiten gewollt; diesem Willen sollte entsprochen werden.

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem Erdgas Kempten-Oberallgäu,  eine Tochter von Erdgas Schwaben, die Gaspreisrebellen richtigerweise vor dem LG Kempten verklagt, ein Kunde der Erdgas Schwaben, im gleichen Landgerichtsbezirk wohnhaft, aber vor dem AG Kaufbeuren verklagt werden soll (nach Angabe im Mahnbescheid).

Offenbar ist die Bündelung der Verfahren vom Versorger bzw. seinen Tochtergesellschaften nicht gewünscht. Die betraute Kanzlei weiß nämlich sehr wohl, wie die Zuständigkeiten ausgestaltet sind.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 03. Januar 2009, 14:06:06
@AKW NEE

Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides(§ 690 ZPO), und endet entweder durch den Erlass eines Vollstreckungsbescheids oder nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid.

Der Begriff \"Verfahren\" umschreibt die Folge von Vorgängen zur Abwicklung von Rechtsangelegenheiten, während der \"Mahnbescheid\" lediglich ein Schriftstück ist(ein Stück Papier), welches selbstredend kein (Hauptsache)Verfahren sein kann. Der Mahnbescheid ist lediglich ein Vorgang im Laufe des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und eine Partei beantragt die Durchführung des streitigen Verfahrens, beginnt damit das Streitverfahren(Hauptsacheverfahren), §§ 696, 697 ZPO.

Wird Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid binnen einer Notfrist von 2 Wochen erhoben(§§ 700, 339 ZPO), beginnt damit das Streitverfahren(Hauptsacheverfahren), §§ 700, 696, 697 ZPO.

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 03. Januar 2009, 14:25:54
@ belkin

Danke für die beeindruckende Belehrung!

Juristisch sind Ihre Ausführungen sicherlich korrekt, ob es zur Aufhellung bei den betroffenen, juristischen Laien beiträgt, wage ich zu bezweifeln. Auf unserer Veranstaltung in der nächsten Woche zu diesem Thema, werde ich Ihren Beitrag zum besten geben und bin dann gespannt auf die Reaktionen. Hierbei setze ich Ihr Einverständnis voraus, handelt es sich doch um Ihr geistiges Eigentum!
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 03. Januar 2009, 16:15:23
@AKW NEE

Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren und evtl. anschließend durchzuführendem Hauptverfahren handelt es sich um juristische Themen.

Meiner Ansicht nach, bedarf es für die Beantwortung von juristischen Fragen auch juristischer Antworten. Insbesondere wenn dies schriftlich geschieht, da evtl. Missverständnisse bei \"laienhafter\" Ausdrucksweise nicht so schnell korrigiert werden können, wie dies in einem natürlichen Gespräch möglich ist.

Um evtl. Missverständnisse zu vermeiden, und zu einer \"Aufhellung\" bei den Betroffenen zu verhelfen, empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit dieser Aufgabe zu beauftragen; jedenfalls als Berater zur Seite stehen zu haben.

Ich habe Ihre Einwendung und Anmerkung verstanden.
Ich denke, wir sollten eine weitere diesbezügliche Diskussion allerdings hier nicht durchführen, da es doch mit dem Thema des Thread nichts zu tun hat.

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 03. Januar 2009, 18:44:37
Hallo Freunde des günstigen Gases!

Wenn man Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt, muß dieser unterschrieben werden. Klar!
Mit Datum?
Ein Feld ist hier nicht vorgesehen?
Ist das Datum notwendig? Ist das Datum vielleicht sogar schädlich???
Wenn ja, wo das Datum?

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: gastrom am 03. Januar 2009, 19:16:09
Hallo Käpt´n,

also auf meinem Widerspruchsformular gab es ein Feld \" Datum des Widerspruchs \"

Es war oberhalb der Anschrift, an die der Widerspruch zu senden war. Und zwar links

neben der Geschäftsnummer des AG. Das war aber schon 2006. Vielleicht ist es jetzt

schon ganz anders. Aber ich denke mal: Datum ist genauso wichtig, wie das Kreuz an

der richtigen Stelle.

Gruß von gastrom
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: richie am 03. Januar 2009, 19:16:46
Hallo Belkin,

ich fand Ihre Ausführungen sehr gut und aussagekräftig!
Danke dafür.
Durch zu \"laienhafte\" Ausführungen, da gebe ich Ihnen Recht, könnte es zu Missverständnissen kommen oder Fehler der darauf hin Handelnden geben.
Hallo Belkin,

Deshalb (noch einmal) konkret an Sie unsere Frage:
Spricht irgendetwas gegen einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, wenn wir wegen Unbilligkeit die Gaszahlungen gekürzt haben; UND empfehlen Sie auch jetzt schon die Beauftragung eines RA?
Wir wollen NICHT einknicken, aber auch keinen Fehler machen.
Danke im voraus für eine ähnlich gute Antwort.

richie
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Opa Ete am 03. Januar 2009, 19:21:49
@Blau Bär

nur Kreuzchen und Unterschrift. Im übrigen wird eine Klage immer vor dem Gericht verhandelt, dass auf dem Mahnbescheid steht. Es sei denn eine Partei legt dagegen Widerspruch ein. Dieses Gericht kann sehr wohl ein Amtsgericht sein, wie bei mir z.B. das Amtsgericht Wolfenbüttel.
Interressant ist noch, dass sich die Avacon jetzt nicht mehr durch eine Kanzlei vertreten lässt, sondern duch den Geschäftsfüher - bei mir jedenfalls.
Gruß Opa Ete
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 03. Januar 2009, 19:46:55
Zitat
Original von Opa Ete
Im übrigen wird eine Klage immer vor dem Gericht verhandelt, dass auf dem Mahnbescheid steht. Es sei denn eine Partei legt dagegen Widerspruch ein. Dieses Gericht kann sehr wohl ein Amtsgericht sein, wie bei mir z.B. das Amtsgericht Wolfenbüttel.
Interressant ist noch, dass sich die Avacon jetzt nicht mehr durch eine Kanzlei vertreten lässt, sondern duch den Geschäftsfüher - bei mir jedenfalls.
Gruß Opa Ete

Zitat RuRo
\"Ich würde mir den Hinweis erlauben, dass die Streitigkeit aufgrund § 102 EnWG2005 in der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts - Kammer für Handelssachen liegt.\"

Was ist nun richtig? Sicherlich ist auch der Streitwert bedeutend (ob Amtsgericht oder Landgericht).

Vertreten wird eine Aktiengesellschaft  immer durch den Vorstand, eine GmbH durch den/die Geschäftsführer!!!! Das sind die gesetzlichen Vertreter einer solchen \"Firma\" bzw. Unternehmung (Unterscheidung führt jetzt wohl zu weit und ist hier nicht so wichtig).

Prozessbevollmächtigte können natürlich RA (Rechtsanwälte) sein.


Danke!
Datumsfeld gefunden (Zeile 1) - neben dem Geschäftszeichen des AG (Amtsgerichtes)!

Bären und lesen...

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 04. Januar 2009, 12:33:23
@ belkin
Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie meine Fragen verstanden haben. Nur habe ich leider Ihre Antworten dazu vermisst.

Wenn Sie dieses gleich geschrieben hätten:
Zitat
Meiner Ansicht nach, bedarf es für die Beantwortung von juristischen Fragen auch juristischer Antworten. Insbesondere wenn dies schriftlich geschieht, da evtl. Missverständnisse bei \"laienhafter\" Ausdrucksweise nicht so schnell korrigiert werden können, wie dies in einem natürlichen Gespräch möglich ist.
wäre uns viel Zeit erspart geblieben.

Ich halte es allerdings nicht für so speziell, wenn mensch fragt, ob es Aufgabe des Gerichtes in einem solchen Hauptverfahren ist, die Gültigkeit von Preisanpassungsklauseln und der Preisänderungen festzustellen und ob dann die Fälligkeit erst mit Rechtskraft des Urteils entsteht. Es soll ja Menschen geben, die wollen ein gewisses Risiko abschätzen können, bevor sie zum Anwalt gehen! Nicht das Sie von mir persönlich einen falschen Eindruck bekommen, der Widerspruch meiner Firma und meiner Grundstücksgemeinschaft ist schon beim Gericht in Uelzen. Es geht hier zusammen um fast 30.000,- €, nach Meinung der Avacon.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 04. Januar 2009, 22:52:44
@richie

Ob \"irgendetwas\" gegen einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Ihrem Fall spricht, kann ich nicht beantworten.
Ich weiß nicht, welche Umstände, Zustände oder sonstige Grundlagen Sie für eine Entscheidung heranziehen, noch wie diese Tatsachen aussehen.

Ich würde jedem raten, sich so früh wie möglich nach einem/einer auf die Problematik spezialisierten bzw. sich damit auskennenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin umzuschauen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Damit verhindert man evtl. ein \"böses\" Erwachen und bekommt eine breitere Informationsgrundlage für die Entscheidung, ob man zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewillt ist, und ob und wie diese im jeweiligen Einzelfall mit der optimalen Strategie durchgeführt wird. (Stichwörter: Tarifkunde oder Sondervertragskunde; Preisanpassungsklausel)

Unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sind dem Protest als Solchem gegen den/die Verbraucher entschiedene Verfahren aufgrund fehlender/nicht in Anspruch genommener Rechtsberatung nicht dienlich.

Man sollte außerdem beachten, dass womöglich die spezialisierten Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen auch nur eine begrenzte Anzahl an Mandate bearbeiten können.

Sollte man innerhalb der Zweiwochenfrist keinen Beratungstermin bekommen und sollte man den Protest sicher nicht aufgeben wollen, so hält sich das finanzielle Risiko, wenn man Widerspruch einlegt und diesen nach einer Beratung evtl. wieder zurücknimmt, m.E. in Grenzen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Streitwert ab, und wie weit das einzelne Verfahren zwischenzeitlich fortgeschritten ist (z.B. wurde bereits der Klageschriftsatz/die Antragsbegründung bei Gericht eingereicht).


@Blau Bär

Die Landgerichte sind ausschließlich zuständig, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, §§ 102, (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__102.html) 108 EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__108.html).

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Pedro am 05. Januar 2009, 18:32:27
@Belkin-Zitat: Die Landgerichte sind ausschließlich zuständig, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, §§ 102, 108 EnWG.

Das ist die Theorie, in der Praxis wenden sich Versorger und leider auch gern Anwälte von Gaskunden an die Amtsgerichte. Das ist hier am Ort 2x passiert. Es gibt sogar Amtsgerichte, die sich für so souverän und allumfassend  zuständig halten (und /oder die vorgen. §§ nicht kennen ;) ), dass sogar Verweisungsanträge von Anwälten beklagter Gaskunden an das Landgericht abgelehnt werden. Die Urteilsammlung hier auf der Homepage ist voll davon.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: RuRo am 05. Januar 2009, 18:46:23
@Pedro
Das ist nicht Theorie, das ist Gesetz, wie belkin ja schon verlinkt hat und somit für jedermann zum nachlesen.

Wenn es Frau oder Herr Richter (noch) nicht besser wissen, muss man ihnen behilflich sein  ;)
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: HarryS am 05. Januar 2009, 20:45:28
Auch ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid von der GmgH erhalten. Da ich seit 2005 die Rechnungen kürze, beläuft sich die Summe auf > 1200,00 EUR. Harry01 hat bereits die Frage aufgeworfen, wie wir damit umgehen wollen, dass die GmbH nun Mahnungen verschicken lässt während die AG unser Vertragspartner ist. Leider habe ich darauf keine Reaktion gelesen. Wie gehen wir damit um? Ich neige dazu dem Anspruch \"Insgesamt\" zu widersprechen ohne auf AG oder GmbH einzugehen. Aber dann ist da noch die Frage mit dem zuständigen Gericht. Wenn man auf die Zuständigkeit des Landgerichtes gem. ENWG hinweist, hat man vielleicht schon die GMBH als Vertragspartner akzeptiert. Wie werdet Ihr hier vorgehen?
Die GmbH hat mir einen Brief geschrieben und ihre Version der Geschäftsübertragung von der AG auf die GmbH dargelegt. M.E. ist das so nicht einwandfrei. Dieser Brief hätte von der AG kommen müssen. Ich werde mich auch zukünftig an die AG halten.

HarryS
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Pedro am 05. Januar 2009, 20:56:18
Hallo RuRo,
dass die von Belkin verlinkten §§ geltendes Recht sind, ist  natürlich klar. Diese stehen aber leider wirklich nur auf dem Papier, was mir zu meiner Überraschung klar geworden ist, als sich \'\'Herr Richter\'\'  auch nach \'\'Beratungshilfe\'\' nicht davon abbringen ließ, selbst zu urteilen. Das hätte ich als wenig \'\'gerichtserprobter Mensch\'\' vorher nicht für möglich gehalten. Richter sind in ihrer Entscheidung nun mal frei..... .
Die Verfahren gingen dann aber trotzdem in  Berufung zum Landgericht (eines ist noch anhängig, siehe Beschluss v. 21.11.08 (!) zur Bestellung eines Sachverständigen auf Homepage http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de  unter \'\'Urteile\'\').
Umso mehr gilt der hier schon  mehrfach erteilte Ratschlag, für mögliche eigene Auseinandersetzungen in den Gasstreiten nur wirklich erfahrene und mit dieser Materie vertraute Anwälte zu beauftragen.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 17. Januar 2009, 18:05:16
Hallo @all

Den Widerspruch habe ich nun vorab per Fax vorausgesendet und per Schneckenpost nochmal hinterhergeschickt. Anfang der Woche hatte ich per Email beim Mahngericht angefragt, ob denn alles angekommen ist und seinen Gang geht. Es kam auch prompt die Antwort, daß alles erfaßt wurde und auch dem Antragsteller schon eine entsprechende Mitteilung zugesendet wurde.

Es muß also doch nicht immer ein teures Einschreiben mir Rückschein sein.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Lili am 18. Januar 2009, 14:24:31
Hallo

Wir haben auch am 31.12.2008 einen Mahnbescheid von E.ON Avacon Vertrieb GmbH bekommen.Die Forderung beläuft sich bei uns inkl. Zinsen und Mahngebühr auf 263,98€.Nettobertag liegt bei 238,20€.Seit 2007 zahlen wir nicht mehr die angeforderten Zahlungen.
Es handelt sich bei uns nur über die erhöhten Gaspreise.
Die erforderlichen Schreiben gegen die E.ON haben wir zusammen mit unserer Verbraucherzentrale geschrieben.Leider sind es hier bei uns zu wenig Leute die gegen die Erhöhungen der E.ON rebelieren.Die Leiterin unserer Verbr.Zentrale hat aber bis zum heutigen Tag noch keinen Mahnbescheid bekommen,obwohl Sie noch viel viel mehr Aussenstände hat.
Unseren gesamten Schriftverkehr habe ich unserer Rechtschutzversicherung geschickt.Falls die die Kosten einer Anklage übernehmen sollten würde ich gern wissen welchen Anwalt man dann nimmt.Solten wir einen Anwalt nehmen den uns die Rechtschutz emphielt?Ich kenne keinen Anwalt dem ich sonst nehmen könnte.
Was meint Ihr?

Übrigens den Widerspruch habe ich eingelegt.Der ging nach Uelzen ans Zentrale Mahngericht.

Liebe Grüße Kerstin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 19. Januar 2009, 10:05:05
Hallo Lili/Kerstin!

Zitat
Original von Lili

Es handelt sich bei uns nur über die erhöhten Gaspreise.
Bei uns auch nur!!!!  X(

Zitat
Original von Lili

Leider sind es hier bei uns zu wenig Leute die gegen die Erhöhungen der E.ON rebelieren.

Das ist ein generelles Problem.

Die Leute sind wohl zu bequem oder haben alle zu viel Geld!!!

Am besten auf das Themengebiet spezialisierte Rechtsanwälte nehmen. Das wurde schon öfters auch hier eindeutig empfohlen.

siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Viele Grüße (vom größten lebenden Landraubtier)
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: AKW NEE am 19. Januar 2009, 10:30:04
@ Lili

Anwalt und andere Hilfen hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Lili am 19. Januar 2009, 20:22:18
Hallo,

und lieben Dank für die schnelle Info.Ich mach mich da mal schlau.

Schönen Abend  ;)

Gruß Kerstin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Bandit am 21. Januar 2009, 20:43:39
Hallo Zusammen,

mittlerweile habe auch ich einen Mahnbescheid der E.ON Avacon Vertrieb GmbH erhalten, die angebliche Forderung soll sich laut Mahnbescheid auf über 6.600 € belaufen, nun ja ich kürze ja auch schon seit 2004.

Allerdings dürfte m.E. außer heißer Luft nicht allzu viel dahinter stehen. Der Mahnbescheid enthält eine Reihe von Fehlern, die aufzeigen, dass hier ein vollautomatisiertes Verfahren angewandt wurde. Offensichtlich will man nur einschüchtern, naja und vielleicht die Verjährung unterbrechen. Deshalb wurde wohl auch keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, obwohl das, wenn man sich die Mahnbescheide so anschaut, für das Unternehmen besser gewesen wäre.:D

Zunächst bezieht man sich auf eine angebliche Mahnung vom 13.11.2008, die ich jedoch bis zum heutigen Tage nicht erhalten habe. In dieser soll die Zusammensetzung der Hauptforderung aufgeführt sein. Nun habe ich gehört, dass auch bei anderen Protestlern in den Mahnbescheiden das Mahnungsdatum 13.11.2008 genannt ist und diese ebenfalls keine Mahnung erhalten haben.

In der von mir angeforderten Zwischenabrechnung zum 31.12.2008 beträgt die angebliche Forderung dann nur noch ca. 6.000 €. Jetzt meine Frage, reduziert sich die Forderung weiter, wenn ich noch ein oder zwei Jahre warte auf Null??? :D

Im übrigen ist E.ON Avacon Vertrieb GmbH der Meinung, dass bei einem angegebenen Streitwert von über 6.600 € das Amtsgericht in Oschersleben zuständig sei. Unabhängig davon ist ja eh eine Sonderzuständigkeit der Landgerichte gegeben.

Der Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt ist raus und ich werde erst einen Anwalt beauftragen, wenn tatsächlich eine Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingeht, wovon ich allerdings nicht ausgehe als Sondervertragskunde \"Comfort\".


Viele Grüße aus Wanzleben

Der Bandit...
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Blau Bär am 22. Januar 2009, 11:39:53
Die Mahnung vom 13.11.2008 haben wir erhalten.

Betrag?/ Zusammensetzung???

Es wurde wohl immer \"standardmäßig\" das jeweils örtlich zuständige Amtsgericht eingetragen.  X(

Je mehr (dem gerichtlichen Mahnbescheid) widersprechen, desto besser. Eine Sammelklage wird wohl nicht funktionieren.  :P D. h. jeder \"Widersprüchler\" muß einzeln verklagt werden. Das ist Aufwand und kostet E.ON Avacon bzw. generell den EVUs!!!!!!!!!

Nur! So kalkulieren wohl die EVUs:
ca. 10 %  verschwitzen die Frist (warum auch immer; Urlaub etc.)
ca. 20 - 30 % knicken ein und zahlen - \"Oh, da kommt etwas vom Gericht.\"
- Nochmals deutlich!!! Das Gericht prüft bei dem Erlaß eines Mahnbescheides nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Theoretisch kann ich mir selber einen Mahnbescheid schicken.  :D  :tongue:  - [Die würden schön gucken beim Amtsgericht, wenn der \"Blau Bär\"...  8o 8) ]

Da haben die EVUs schon vielleicht fast die Hälfte der Forderungen im Sack.

WIDERSTAND!!!

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 24. Januar 2009, 12:09:33
Hallo!

Ich lese hier immer wieder, daß der Versorger mit dem Mahnantrag vielleicht die Verjähung der Forderung verhindern will.

Seit wann unterbricht ein Mahnbescheid, gegen den dann Widerspruch eingelegt wird und wofür wahrscheinlich nie die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens beantragt wird, die Verjährung? Wo ist das geregelt? Der Mahnbescheid allein ist kein vollstreckbarer Titel. Einen vollstreckbaren Titel hat der Antragsteller erst nach Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheides.

@Bandit

Zitat
Zunächst bezieht man sich auf eine angebliche Mahnung vom 13.11.2008, die ich jedoch bis zum heutigen Tage nicht erhalten habe.

Also ich habe keine Mahnung, aber ein als \"Zahlungsaufforderung\" deklariertes Schrieben mit genanntem Datum erhalten. Darin bezieht man sich auf ein BGH-Urteil zu den Erdgaspreisen, die auch bei Strompreisen gelten sollen und ich möge doch bitte den Betrag bezahlen.

Die angebliche Forderung ist aber als Gesamtbetrag auch im Mahnbescheid angegeben und wurde nach einem vermeintlichen Rückstand des Vetragskontos berechnet, man bezieht sich also nicht auf ein bestimmtes Jahr. Wenn der Mahnbescheid die Verjährung unterbrechen sollte, sind dann auch die angeblichen Forderungen aus den Folgejahren automatisch mit unterbrochen? M.E. unterbricht ein Mahnbescheid wenn überhaupt nur die Verjährung für Forderungen, die hinreichend individualisiert werden.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: jofri46 am 24. Januar 2009, 21:03:34
@Harry01

Den Begriff \"Unterbrechung\" gibt es in der Verjährung nicht mehr, jetzt \"Hemmung\".
Zu Ihrer Frage siehe § 204 Abs. 1 Ziff. 3. BGB:
Die Verjährung wird gehemmt durch die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren.
Siehe dazu aber auch § 204 Abs. 2 BGB, insbesondere dort Satz 2 (falls das Mahnverfahren nach Widerspruch nicht weiter betrieben würde).
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 24. Januar 2009, 21:58:11
@ jofri46


Zitat
Den Begriff \"Unterbrechung\" gibt es in der Verjährung nicht mehr,
Unterbrechung bedeutet doch, daß die Frist von vorn beginnt?

Hemmung bedeutet doch, daß die Verjährung für eine besimmte Zeit ausgesetzt wird und danach für den Rest der Frist weiterläuft?

Ist das so korrekt?

Zitat
Die Verjährung wird gehemmt durch die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren.
Ich meine gelesen zu haben, daß schon der Eingang des Mahnantrags bei Gericht die Frist hemmt. Was ist denn nun richtig?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: userD0009 am 24. Januar 2009, 22:12:36
@Harry01

vgl. § 167 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/167.html)

Grüße
belkin
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: jofri46 am 25. Januar 2009, 17:08:27
@Harry01

Das war wohl so bis zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, korrekt. Seitdem gelten neue Verjährungsvorschriften und nur noch Hemmung. Siehe dazu § 209 BGB. Zum Neubeginn der Verjahrung (vergleichbar früher der Unterbrechung) siehe § 212 BGB.

Wenn die Zustellung des Mahnbescheids \"demnächst\" erfolgt (m. W. so innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Antragstellung), wirkt die Hemmung bereits ab Antragstellung, siehe zutreffenden Hinweis von belkin.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 25. Januar 2009, 17:27:21
Perfekt! Danke Infos und die Links.

Wie ist es jetzt mit der Individualisierung der Forderungen im Mahnbescheid? Hätte da anstatt \"wegen Versorgungsleistungen....\" nicht z.B. konkreter stehen sollen: \"wegen Versorgungsleistungen aus Jahresrechnung 2005\" ?

Schließlich ist es ja noch so, daß mit laufenden Abschlägen aufgerechnet wird und auch Mahnkosten mit in dem Betrag enthalten sind.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 24. Oktober 2009, 12:43:35
Welche Angaben müssen im Mahnbescheid bezüglich des Antragstellers gemacht werden ? Reicht es aus, wenn dort steht : Eon-Avacon Vertrieb Gmbh vertreten durch Geschäftsführer oder muss der Name des Geschäftsführers genannt sein ? Ich habe gehört, der Name sei zwingend erforderlich.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 24. Oktober 2009, 12:52:55
M.E. reicht das aus. In Klageschriften z.B. wird das genauso gemacht.

Auf meinem Mahnbescheid stand auch derselbe Antragsteller. Allerdings bin ich nach wie vor der Auffassung, daß der Vertrag mit der E.ON Avacon AG besteht und die E.ON Vertrieb GmbH keine Forderung gegen mich hat.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: jofri46 am 24. Oktober 2009, 17:20:03
Möglicherweise (und vermutlich) sind die Verträge der AG von Gesetzes wegen mit allen Rechten und Pflichten auf die GmbH übergegangen, und zwar aufgrund der Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (§§ 123 Abs. 3, ff.). Danach ist eine sogenannte Teil- (oder partielle) Gesamtrechtsnachfolge möglich, d. h. die AG kann (und hat vermutlich) Ihre Kundenverträge auf die GmbH übertragen, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 25. Oktober 2009, 00:25:32
Zitat
Original von jofri46d. h. die AG kann (und hat vermutlich) Ihre Kundenverträge auf die GmbH übertragen, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.
Die Verträge vermutlich ja. Können jedoch auch die Forderungen ohne Zustimmung des Kunden an die GmbH abgetreten werden ?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: jofri46 am 25. Oktober 2009, 01:28:04
Grundlage für die Forderung ist ja der Vertrag und nachdem die GmbH kraft Gesetzes Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten (= Gesamtrechtsnachfolge) geworden ist, kann sie auch das fordern, was sich aus dem Vertrag als Forderung ergibt.

Im übrigen kann eine Forderung auch ohne Wechsel des Vertragspartners vom Gläubiger auf einen anderen übertragen werden (Abtretung), ohne dass dies der Zustimmung des Schuldners (Kunden) bedarf. Siehe § 398 BGB.

Ich nehme nicht an, dass eine Forderungsabtretung durch Vereinbarung mit dem Kunden ausgeschlossen wurde.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Christian Guhl am 25. Oktober 2009, 12:46:22
Bleibt die Frage, ob eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, da ja die AG weiterbesteht und nur das Vertriebsgeschäft ausgegliedert wurde. Das hat aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Problem zu tun. Reicht es aus, wenn im Mahnbescheid die Firma als Antragsteller genannt ist, oder muss ein gesetzlicher Vertreter mit Namen genannt sein ?
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: Harry01 am 25. Oktober 2009, 14:40:16
Zitat
Reicht es aus, wenn im Mahnbescheid die Firma als Antragsteller genannt ist, oder muss ein gesetzlicher Vertreter mit Namen genannt sein ?
Ja, es reicht zunächst aus. Im Falle einer Klage wäre dies ein heilbarer Vorgang, da der Geschäftsführer auch nachträglich benannt werden kann, wenn das Gericht dazu auffordern sollte. Anders sieht es bei der Forderungsbezeichnung aus. Hier reicht es m.E. nicht aus, pauschal zu schreiben \"Forderung wegen Versorgungsleistung\" o.ä. und dazu noch die vermeintlichen rückständigen Beträge aus sämtlichen Vorjahreszeiträumen in einem Mahnverfahren einzuklagen.

Zitat
Bleibt die Frage, ob eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, da ja die AG weiterbesteht und nur das Vertriebsgeschäft ausgegliedert wurde. Das hat aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Problem zu tun.
Doch, es hat mit dem ursprünglichen Problem zu tun. Wenn der Antragsteller nicht derjenige ist, der die Forderung stellen kann, dann ist die Klage abzuweisen. Die AG existiert ja noch und deshalb bedarf es zumindest für die Übertragung der Verträge der Zustimmung des Kunden.

@jofri46

nach §398 BGB bedarf es für jede Abtretung eines separaten Vertrages. Man sollte bei einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall die Vorlage dieses Vertrages verlangen. Ich könnte mir vorstellen, daß EON hier auch pauschale Verträge gemacht hat, die nicht für die Forderung an alle Kunden angewendet werden kann. M.E. bedarf es hier für jeden Kunden und jede Forderung eines separaten Abtretungsvertrages und somit auch jeweils für ein separates Forderungsverfahren. Und genau davor will sich EON drücken, weil das erheblichen Aufwand erfordert.
Titel: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Beitrag von: jofri46 am 25. Oktober 2009, 17:40:03
@ Christian Guhl

Es handelt sich offenbar, wie ich schon vorher geschrieben habe, um eine sogenannte Teil- oder partielle Gesamtrechtsnachfolge. Bei einer solchen existiert der alte Vertragspartner neben dem neuen weiter.

@ Harry01

Natürlich hat EON im Falle des Bestreitens den Nachweis zu erbringen, dass der Vertrag und die Forderung eines jeden einzelnen Kunden übertragen bzw. abgetreten wurde. Das bedeutet Aufwand, klar.

Ist dieser Aufwand einmal gemacht, beschränkt sich der weitere aufs Kopieren (so kenne ich es aus einem vergleichbaren Fall).

Wer es vorher wissen will, kann beim zuständigen Amtsgericht, Abt. Handelsregister, die Beiakten\" einsehen. Dort müßte der \"Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag\" zwischen der AG und der GmbH vorhanden sein.