Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eprimo => Thema gestartet von: noro am 29. Dezember 2008, 14:48:24
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hallo forum,
nach widerstand gegen die preiserhöhungen hat mir eprimo
im nov2007 beide sonderverträge (heiz- und haushaltsstrom) zum 31.12.2007 fristlos gekündigt!
der kündigung wurde per anwalt sofort widersprochen.
das letzte schreiben von eprimo (durch anwalt) habe ich im april 2008 erhalten.
die von mir errechneten abschläge wurden monatlich weiterhin überwiesen.
im nov2008 habe ich eprimo mitgeteilt das ich die montl. abschläge, wegen
teilweiser umstellung der heizung auf biomasse, ab dez08 kürzen werde.
die antwort von eprimo:
mit unserem schreiben vom 29.11.2007 wurde darauf hingewiesen, dass sie zum 31.12.2007 fristlos gekündigt worden sind. sie brauchen daher keine weiteren abschlagszahlungen mehr zu leisten.
ihre geleisteten abschlagszahlungen in höhe von ... werden wir ihnen wieder zurücküberweisen. ** was inzwischen auch geschehen ist!
gibt es ähnliche fälle?
sollte mann die div. behörden und den bde informieren?
gruss
noro
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Da stellt sich die Frage, welcher Versorger Dich nunmehr zu den teuren Grundtarifen ohne Vertrag bedient.
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@Abgezockt
Zumindest ist wohl eprimo der Grundversorger für den Wohnort von @noro.
@noro
Nochmal zur Erinnerung:
Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=36814#post36814)
Kündigung Sondervertrag -Rückstufung in Grundversorgung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=42677#post42677)
Wer beliefert Dich denn nun?
Hast Du Dich bei eprimo mal für die Grundversorgung mit Haushaltsstrom, unter Vorbehalt einer wirksamen Kündigung des Sondervertrages, angemeldet? Ansonsten könntest Du Dich vielleicht in einem vertragslosen Zustand befinden.
Unter Umständen ist Heizstrom, im Gegensatz zu Haushaltsstrom, nicht Bestandteil der Grundversorgung - das weiß ich nicht genau. Es könnte aber gegebenenfalls dazu führen, daß Du hier in einem vertragslosem Zustand bist und Du hier wiederrechtlich Strom aus dem Netz entnimmst. Außerdem erscheint es mir nicht unwahrscheinlich, daß Du irgendwann mal für den Heizstrom für die Zeit seit dem 01.01.2008 die hohen Preise aus der Grundversorgung zahlen mußt, falls die Kündigung wirksam war.
Noch weitere Tips, wie man prüfen könnte, ob eine Kündigung wirksam geworden ist (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52362#post52362)
Gruss eislud