Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: Andiadm am 24. Dezember 2008, 15:45:38

Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 24. Dezember 2008, 15:45:38
Ich habe hier nun recht viel gelesen und super Infos bekommen, vielen Dank. Dennoch finde ich es komisch, dass in so einer großen Stadt wie München, vor Allem weil die SWM ja auch noch die Region beliefert, hier in dem Unterforum so wenig \"los\" ist.

Zu meinem Fall:

Ich habe mir Ende 2006 ein Haus gekauft und dann am 1.4.2007 mit der SWM den Vertrag >>M-Erdgas R für die Region München<< abgeschlossen, damals zu 5,87ct/kWh incl. 12 Monate Preisgarantie - Konkurrenzs gabs noch keine. Dann kam zum 1.7.2008 eine Erhöhung auf 6,46ct und dann zum 1.1.2009 auf 7,39ct und dann hat es mir gereicht:

Die Preisanpassungsklausel lautet wie folgt

2. Abrechnung, Zahlung, Preise, Preisanpassung
2.1 Die Preise enthalten die derzeit gültigen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Energiesteuer auf Erdgas und den Aufwand fürMessung und Verrechnung. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler zu entrichten. Der Arbeitspreis wird nach m3 abgerechnet.
2.2 Soweit Steuern, Abgaben oder sonstige die Verteilung oder Fortleitung
von Erdgas belastende gesetzliche Zahlungsverpflichtungen der SWM geändert oder wirksam werden, sind die SWM berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern. Die SWM werden dem Kunden die Preisänderung in Textform mitteilen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Die SWMwerden den Kunden darauf in der Mitteilung gesondert hinweisen.


Das ist für mich eigentlich der klassische Fall der reinen Willkür und der Nichtnachvollziehbarkeit, den das BHG am 17.12. kassiert hat, oder wie seht Ihr das?

Zum einen habe ich folgendes Schreiben an die SWM geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben angekündigt, dass Sie die Preise für den Gasbezug sowohl zum 1.7.2008 als auch zum 1.1.2009 erhöhen. Damit bin ich nicht einverstanden.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich stützen. Da ich mit Gas heize und daher nach meiner Auffassung Sonderkunde bin und es insoweit keine gesetzliche Grundlage für Preiserhöhungen gibt, ist eine vertragliche Preisanpassungsklausel erforderlich. Die von Ihnen verwendete Klausel halte ich für unwirksam. Insoweit verweise ich unter anderem auf die Urteile des BGH vom 29.04.2008 und 17.12.2008.

Zudem halte ich die beabsichtigte Gaspreiserhöhung sowie die bisherigen überhöhten Preise auch für unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich ausdrücklich auf deren Unverbindlichkeit. Bisher haben Sie mir die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar begründet.

Ich fordere Sie daher auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Bis zu diesem Nachweis werden Ihre Forderungen nicht fällig.

Die Preiserhöhungen zahle ich vorläufig nicht. Bis zur Erbringung des Nachweises leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Hauptforderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Eine anderweitige Verrechnung nach § 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Auch die bisherigen Preise bzw. Preiserhöhungen halte ich für unbillig und behalte mir vor, diese gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung berechtigt Sie nur zum Einzug von Abschlagszahlungen auf der Grundlage der bisherigen Preise vom 1.4.2007. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt. Sollten Sie dies nicht beachten, werde ich ohne weitere Ankündigung eine sofortige Rücklastschrift veranlassen; die dabei anfallenden Bankgebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten. Unbeschadet dessen bleibt die Einzugsermächtigung und Ihre vertragsgemäße Verpflichtung, monatlich die zugestandenen Abschlagsraten abzubuchen, bestehen

Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.


Und dann hab ich Stichtag 1.2.2009 noch den Versorger gewechselt und bin zu Montana gegangen in der Hoffnung dass das auch klappt.

Heute bekam ich ein Schreiben zurück von der SWM, das wohl der Formbrief 4711 ist, in dem sinngemäß steht

Auf Grund des weltweit gestiegenen Energiebedarfs bla bla bla teuerer leider unvermeidlich.

Durch die Ölpreisbindung bla bla bla Ölpreis seit 1.4.2007 um 55% gestiegen bla bla Gas nur um einmal 10% und einmal 13%. Damit tragen wir einen deutlichen Teil der Erhöhung unserer Bezugskosten seber.

Wir bitten Sie daher, Ihre Rechnungen und Abschläge rechtezit und vollständig zu zahlen sonst bla bla gerichtliche Schritte einzuleiten.

Keine Originalunterschrift sondern per PC
.

Nachdem die kein Wort auf meine Frage nach der Preisanpassungsklausel eingegangen sind, ist das wohl ein Formbrief.

Was soll ich nun am Besten tun? Meine Idee ist folgende:

- sofortiger Widerruf der Einzugsermächtigung
- warten auf die Schlussabrechnung zum 31.1.2009
- diese nur auf Basis der Preise zum Vertragsabschluß zahlen
- auf Klage warten

Wo ich mir unschlüssig bin ist, ob ich auf dieses Schreiben in dem Sinne erwidern soll, dass

>>Sie meine Einwände in Punkto Preisanpassungsklausel unwidersprochen gelassen haben und ich somit davon ausgehe, dass Sie meine Rechtsauffassung teilen wenn ich von Ihnen nicht bis zum 20.1.2009 eine entsprechende Antwort bekomme.<< - das wäre zwar frech aber vielleicht ganz sinnvoll? Oder auf das Schreiben gar nicht reagieren? Oder weniger frech?

Über Meinungen würde ich mich freuen.

Danke und frohes Fest.

Andreas
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 25. Dezember 2008, 10:33:55
Hallo,
jetzt ist mir noch eine Idee gekommen, was ich machen könnte: eine Einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirken  :P, die Preisanpassungsklausel >>Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern<< nicht mehr verwenden zu dürfen.

Was wieso warum:

1) Ich stehe, weil ich meinen Versorger ja gewechselt habe, vor einer Endabrechnung also ist Eilbedürftigkeit geboten
2) Die SWM hat meine Meinung, dass deren Preisanpassungsklausel unwirksam ist, nicht bestätigt
3) Das LG München hat (AZ 12 O 18199/06) ja schon mal einen sehr ähnlichen Passus kassiert, wenn auch in anderen Verträgen
4) Der BGH hat am 17.12 auch sehr ähnlich entschieden

Dann würden diese ..... von den SWM gleich nach den Feiertagen mal einen vor den Latz bekommen.

Es wäre nett, dazu mal Meinungen zu hören, geradezu phantastisch wäre es, wenn die Initiatoren der og EV mit mir Kontakt (Email siehe Signatur) aufnehmen würden.

Danke
Andreas
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 28. Dezember 2008, 16:46:41
Hallo,
hat hier keiner eine Meinung zu dem Fall, oder habe ich beim fragen was falschgemacht?
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 28. Dezember 2008, 21:31:49
Der Fall ist wie tausend andere.

Benutzen Sie weiter die Suchfunktion, sie zitieren doch schon so schön die Rechtsprechung.

Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken. Bei einer Klage lassen Sie Ihre Interessen und Rechte durch einen versierten Anwalt vertreten.

Alles andere ist Kurzprogramm und Pflicht und Sie werden es nicht glauben: Ihrem Versorger erst mal völlig wurscht. Den Schreiben wird inhaltlich zu viel Bedeutung beigemessen. Man braucht nicht mit juristischen Details glänzen.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Dezember 2008, 21:49:24
@Andiadm

Jeder sollte mit seinem konkreten Fall zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin  seines Vertrauens, um sich ggf. konkret beraten zu lassen.  

Für Vereinsmitglieder bestehen besondere Beratungsangebote.

Das Forum hier bietet keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 29. Dezember 2008, 00:36:28
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich gerade schallend lachen oder kotzen soll:

Ich habe eine allgemeine Frage zu einer Preisanpassungsklausel

>>Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern<<

eines der TOP 10 Versorgers Deutschlands, und den Passus haben sicherlich mehr als 100.000 Verbraucher in Ihren Verträgen und die Antwort hier ist, ich soll zu meinem Anwalt gehen.

Das ist doch ein schlechter Scherz, oder?

Hier werden in zig Posts die letzten Kommas von solchen Klauseln diskutiert, die letzten Spitzfindigkeiten analysiert, aber, die SWM haben wohl allen hier den Schneid abgekauft, indem sie die Gasrebellen niedergemacht haben und keiner will sich mehr auch nur eine Minute damit beschäftigen? Das hier so wenig Posts im SWM Part sind spricht Bände.

Wenn man hier der Meinung ist, dass eine fragwürdige Klausel eines der größten Versorgers ein >>konkreter Fall<< ist, dann weiß ich nicht mehr, was dieses Forum soll.

Nachdem schon die Verbraucherzentrale München ein Vorehen >>wegen Überlastung<< abgeleht hat, frage ich mich echt, wie es die SWM geschafft haben, die Öffentlichkeit ruhig zu stellen. Selbst der Herr Stadtrat, der sich noch mokiert hat, ist ruhig.

Bin ich der einzige, der noch ein wenig E.... in der H.... hat?

Andreas,
schwer enttäuscht vom Bund der Energieverbraucher und dem hiesigen Forengott
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Dezember 2008, 01:09:57
@Andiadmin

Steht zu hoffen, dass es damit  beim Laufen/ Stehen/ Sitzen keine Beschwerden gibt.

Über Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen ist hier allgemein soviel gepostet, dass man schwer enttäuscht ist, wenn jemand noch solche Fragen stellt.

Die Lektüre der Entscheidung des BGH vom 29.04.2008 (Az. KZR 2/07 - Erdgas- Sondervertrag I) sei dringend empfohlen.

Danach sollte sich die Frage eigentlich von selbst beantworten.

Über die Voraussetzungen der Zulässigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens lässt sich hier nichts generell ausführen. Wenn sich jemand mit dem Gedanken trägt, ein solches Verfahren anzustrengen, dann sollte er in jedem Fall gleich zu einem Rechtsanwalt, um sich über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen.

Eine solche Rechtsberatung im konkreten Einzelfall  ist nicht Aufgabe dieses Forums. Wer eine solche erwartet, muss enttäuscht werden.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Kampfzwerg am 29. Dezember 2008, 14:52:50
Hallo Andreas,

wenn Du Dir im eigenen Beitrag größtenteils schon selbst auf Deine eigenen Fragen antwortest, musst Du Dich nicht wirklich wundern.

Meine Idee wäre z.B. die selbe wie Deine Idee.

Im Übrigen steht über all dem der Titel \"mein Fall\" (schon vergessen?), was nach meiner Ansicht durchaus ein aussagefähiger Titel über/mit der inhaltlichen Beschreibung eines konkreten Einzelfalles sein könnte.
Und war.

Davon abgesehen interessiert es mich eher wenig bis überhaupt nicht, ob und/oder was ggf. in Deiner H... vor sich geht oder nicht vor sich geht.
Und wenn dir sooo übel ist, solltest Du vielleicht jemanden aufsuchen, der sich damit auskennt und uns mit Deinen Befindlichkeiten verschonen.

Das war ein klassischer Fall von Fehlstart. Vielleicht denkst Du darüber mal nach. Ebenso wie über Deine Wortwahl.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: ben100 am 29. Dezember 2008, 15:08:17
Zitat
Original von Kampfzwerg
 Ebenso wie über Deine Wortwahl.


Ähm , jetzt muß ich aber lachen
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Kampfzwerg am 29. Dezember 2008, 15:55:23
„Gedanken sind nicht stets parat.
Man schreibt auch, wenn man keine hat.“

Wilhelm Busch
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 29. Dezember 2008, 16:08:09
Ups,
wenn ich mich in meiner Wortwahl vergriffen haben sollte bzw. sich dadurch jemand beileidigt gefühlt hat bitte ich, das zu entschuldigen.

@Kampfzwerg
Danke für die Bestätigung.

Ich werde auf dem Laufenden halten.

Andreas
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Kampfzwerg am 29. Dezember 2008, 17:16:13
Zitat
Original von Andiadm
 
Die Preisanpassungsklausel lautet wie folgt
...
Im Übrigen sind die SWM berechtigt, die Preise vierteljährlich (jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) zu ändern.
...
Das ist für mich eigentlich der klassische Fall der reinen Willkür und der Nichtnachvollziehbarkeit,  
...Insoweit verweise ich unter anderem auf die Urteile des BGH vom 29.04.2008 und 17.12.2008.
...
Wo ich mir unschlüssig bin ist, ob ich auf dieses Schreiben in dem Sinne erwidern soll, dass ...
Was Du schon vermutet hast, vermute ich auch. Ein klassischer Fall. Das RECHT wird erwähnt, die Umstände/Voraussetzungen nicht erwähnt, die PFLICHT bleibt aussen vor.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz? Messbarkeit anhand der Klausel? Fehlanzeige. Klassisch eben. ;)
Meine persönliche Meinung: Abgesehen von Deiner bisherigen Erwiderung würde ich mir nicht die Mühe machen noch einmal zu schreiben.
Manchmal ist weniger mehr! Wer schreibt, der bleibt. Abheften und abwarten.
Und in der Zwischenzeit vor allem NACHLESEN, sich informieren, einen Anwalt suchen.
Siehe RuRo und RR-E-ft.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 07. Januar 2009, 18:45:11
Nach heutigem Gespräch mit meinem sehr empfehlenswerten Anwalt, der auch schon die Telekom und die HVB mal >>kleingekriegt<< hat, hatte er eine noch bessere Idee.
Auf Grund des Risikos des mitlesens der Gegenseite erst mehr, wenn es Fakten gibt, die es aber geben wird ;-)
Titel: Mein Fall
Beitrag von: pegasus am 07. Januar 2009, 20:41:38
Hallo Andiadm,

wenn ich es richtig verstehe, hast Du einen versierten RA -wohl im Bereich München - gefunden, nach dem viele \"Münch´ner Widersprüchler\"  schon lange suchen. Du kannst Dir dem Dank vieler Gleichgesinnten sicher sein, wenn Du ihnen die Adresse usw. dieses RA mitteilst. Bitte such´ doch unter \"Stadt/Versorger\" bei Stadtwerke München die Beiträge der Gleichgesinnten und sende ihnen per mail oder pn die Kontaktdaten Deines RA. Damit dienst Du enorm der ganzen Sache. In diesem Sinne \"ein erfolgreiches 2009\".

Gruß pegasus
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 08. Januar 2009, 09:45:29
Hallo pegasus,
ich habe keinen Anwalt gefunden, ich habe meinen Anwalt mit dem ich seit 20 Jahren zusammenarbeite beauftragt, und der ist einfach gut, wenn auch kein Experte im Energierecht.
Ich habe mir den ganzen SWM Folder schon mal durchgelesen und in Erinnerung ist mir u.a. ein etwas schnippisches Zitat des Hausherren hier geblieben ala \"nun, Ihr habts mit Eurem Anwalt verloren, wir mit unserem haben gewonnen\", naja.
Wenn er die jetzige Aktion zufriedenstellend meistert, dann kann ich ihn Dir gerne nennen, im Moment würde ich Dir \"nur\" einen guten Anwalt empfehlen, der sich in der Materie noch nicht auskennt, und ich weiß nicht, ob das Euch weiterbringt.
Andreas
Titel: Mein Fall
Beitrag von: DieAdmin am 08. Januar 2009, 10:44:28
Zitat
Original von Andiadm
..
Ich habe mir den ganzen SWM Folder schon mal durchgelesen und in Erinnerung ist mir u.a. ein etwas schnippisches Zitat des Hausherren hier geblieben ala \"nun, Ihr habts mit Eurem Anwalt verloren, wir mit unserem haben gewonnen\", naja.
..

@Andiadm,

wenn Sie schon zitieren aus den Beiträgen von energienetz, dann im Zusammenhang:

hier mal Links aus dem Unterforum der Stadtwerke München:

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=38892#post38892)

Berufung eingelegt? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=38373#post38373)
Da gings darum, das Vorwürfe gegen den BdEV für die verlorene Klage erhoben wurde, dem die Teilhabenden Kunden gar nicht um Hilfe gebeten hatten und dadurch der :bdev: in keinster Weise beteiligt war.

Übrigens hat das nichts mit Schnippigkeit zutun, wenn darauf hingewiesen wird, dass ein RA der sich intensiv mit der Materie beschäftigt hat und künftig auch will, die bessere Wahl ist.

Freut mich, wenn dazu Ihr RA bereit ist.

Haben Sie Ihren RA schon die Containersammlung auf der HP (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1711&search_artikel_id=1711) und hier im Forum http://forum.bdev.de/board.php?boardid=40 gezeigt?
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 08. Januar 2009, 11:07:23
Zitat
Original von Evitel2004
Übrigens hat das nichts mit Schnippigkeit zutun, wenn darauf hingewiesen wird, dass ein RA der sich intensiv mit der Materie beschäftigt hat und künftig auch will, die bessere Wahl ist.

Naja, bei mir kam halt der Post

Zitat
Original von energienetz
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.
Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.

ein wenig schnippisch rüber aber ich gebe Ihnen recht, wer vorher nicht gefragt wird und nachher angegriffen hat durchaus das Recht, schnippisch zu antworten. Da spielt dann sicherlich auch verletzte Eitelkeit eine Rolle, was ich persönlich gut nachvollziehen und auch richtig finde.

Klar ist die Urteilssammlung hier ein Quell toller Information.

Ich hatte allerdings in diesem Thread am 25.12 schon geschrieben:

Zitat
Original von Andiadm
3) Das LG München hat (AZ 12 O 18199/06) ja schon mal einen sehr ähnlichen Passus kassiert, wenn auch in anderen Verträgen
....
geradezu phantastisch wäre es, wenn die Initiatoren der og EV mit mir Kontakt (Email siehe Signatur) aufnehmen würden.

Und das fände ich weiterhin phantastisch.

Ich habe übrigens in Punkto Anwälten da eine etwas andere Meinung: ich finde einen excellenten Anwalt, der sich in der Matierie nicht auskennt, besser als einen weniger guten, der sich als Experte tituliert. Der excellente Anwalt wird sich schnell einlesen und - Motivation vorausgesetzt - auch schnell zu einem Experten im Fall werden.

Andreas
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 08. Januar 2009, 12:47:20
Zitat
Original von Andiadm
Ich habe übrigens in Punkto Anwälten da eine etwas andere Meinung: ich finde einen excellenten Anwalt, der sich in der Matierie nicht auskennt, besser als einen weniger guten, der sich als Experte tituliert. Der excellente Anwalt wird sich schnell einlesen und - Motivation vorausgesetzt - auch schnell zu einem Experten im Fall werden.
Andreas

Es wird immer bei einer subjektive Sichtweise bleiben.

Ich persönlich finde unseren Anwalt z.B. absolut kompetent, excellent vorbereitet, unnachgiebig, usw. - in meinen Augen ein Experte - sprich: ich finde unsere Interessen/Anliegen gut bei ihm aufgehoben und von ihm wahrgenommen.

Ein anderer findet das ggf. nicht, weil sein Blick öfter mal in Richtung Decke des Gerichtssaals schweift :rolleyes: Mir indes ist es wurscht wo er hinguckt und ich denke nicht, dass die körperliche Haltung, den Ausgang eines Prozesses beeinflusst.

Sie werden es ggf. selbst erspüren, wenn es Ernst wird - dabei viel Glück.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 15. Januar 2009, 21:14:17
Update:

Soeben ruft mein Anwalt an (ja, er arbeitet noch so spät weil es ihm gut geht und er klagen kann - sorry für den Kalauer):

Er meint, es sei ein >>Wunder geschehen<<. Wir hatten den SWM eine Frist bis heute gesetzt, und sie haben sich tatsächlich gemeldet aber sich leider telefonisch verpasst. Die SWM bitten, bis zu einem klärenden Gespräch von weiteren Maßnahmen abzusehen, da es sich nur um ein technisches Problem der Erreichbarkeit handeln würde im Moment.

Interessant, es war nicht die Rechtsabteilung der SWM sondern ein externer Rechtsanwalt.

Weiteres Update kommt.

Andreas

PS: Wer die Kontaktdaten meines Anwalts haben will, gerne Mail (Profil) an mich, in der Zwischenzeit kann ich ihn in dieser Sache uneingeschränkt und guten Gewissens empfehlen, vor Allem für Leute mit Sonderverträgen.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 15. Januar 2009, 21:43:38
@Andiadm

Nicht so geheimnisvoll.

Ich finde Ihr Anwalt gehört hier genannt:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Aufgrund des \"wundersamen\" Erfolgs am besten mit (*)

(*) = Wegen zahlreicher Mandate und besonderer Sachkenntnis besonders empfohlen

Ich dachte, Sie hatten einen Newcomer im Bereich \"Energierecht\" ausfindig gemacht.

Herzlichen Glückwunsch Ihnen und uns zu Ihrem und unseren weiteren Erfolgen.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 16. Januar 2009, 09:45:31
@RuRo

Nachdem ich in Deiner Aussage den Ernst nicht vom Sarkasmus unterscheiden kann, kann ich leider nicht drauf antworten.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 23. Januar 2009, 18:23:51
So, es gibt etwas neues in meiner kleinen Auseinandersetzung mit den Stadtwerken:

Selbige haben uns (meinem RA und mir) heute beschieden, dass sie bei mir eine Abrechnungssperre gesetzt haben, dh, nicht abrechnen werden bevor die Sache geklärt ist.

Das haben sie wohl gemacht, um die Eilbedürftigkeit aus der Nummer zu haben, hätten es wohl aber auch nicht gemacht, wenn sie sich Ihrer Position sicher wären.

Ich kann nur allen SWM Sondervertragskunden dringend raten, gegen die unrechte(n) Preisanpassungsklausel(n) vorzugehen!
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 14. Februar 2009, 15:57:55
Kurzes Update:

Nach einiger Bedenkzeit haben sich die SWM dahingehend geäußert, dass sie der Meinung seien, ihre Preisanpassungsklauseln seien rechtens.

Daraufhin haben wir Feststellungsklage vor dem Amtsgericht (mit vollster Absicht, es geht hier nicht um Grundversorgung sondern simples AGB-Recht) eroben, dieses hat diese auch angenommen, ein Aktenzeichen vergeben und von mir den Prozesskostenvorschuß prompt überwiesen bekommen.

Strittig sind zwei Preiserhöhungen, eine zum 1.7.08 und eine zum 1.1.09.

Heute bekam ich dann meine Schlußabrechnung (da ich gewechselt habe), und siehe da, mit manuell erstelltem und händisch unterschriebenen separaten Brief habe ich eine Gutschrift erhalten, die dem Betrag entsprochen hat, den die Preiserhöhung zum 1.1.09 ausgemacht hätte, die SWM hat augenscheinlich freiwillig auf die Durchsetzung dieser verzichtet.

Jetzt schauen wir mal, welche Frist das Gericht der SWM zur Stellungnahme gibt und wie sie auf die Klage erwidern.

I keep you posted ...
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 14. Februar 2009, 16:13:54
@Andiadm
Warum denn eine Feststellungsklage und nicht eine Rückerstattungsklage über den noch streitrelevanten Erhöhungsbetrag vom 01.07.08 bis 31.12.08?

Versteh\' ich nicht  :rolleyes:
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 14. Februar 2009, 16:20:05
@RuRo

Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gab es noch keine Schlussabrechnung, gegen die man hätte vorgehen können.

Nachdem ich nachzahlen müsste, würde ich auch keine Rückerstattung einklagen können.

Ausserdem wollten wir die Wahl des Gerichts haben und sind ganz bewusst zum Amtsgericht gegangen, um sämtliche Streitigkeiten wegen Billigkeit etc. schon zuständigkeitshalber auszuschließen. Das Landgericht hatte die Gaspreisrebellen ja ziemlich abblitzen lassen und steht der SWM eher mal gewogen gegenüber, in meinen Augen.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 14. Februar 2009, 18:41:10
@Andiadm
Jetzt versteh\' ich noch weniger  8)

Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.

Ich wollte auch wählen bevor ich 18 war, ging aber nicht, hat das deutsche Recht nicht zugelassen. Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?

Was hat denn die Billigkeitsprüfung in einem Sondervertragsverhältnis zu suchen?

Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 14. Februar 2009, 19:09:45
Zitat
Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.
Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld. Und ich hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch keine Schlußabrechnung, die ich hätte kürzen können.

Zitat
Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?
Zitat
§ 102 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert .... die Landgerichte ausschließlich zuständig ...
Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben? Mein Anwalt hat dies geprüft und verneint, und nachdem das Gericht nicht seine Unzuständigkeit erklärt hat, sieht es das Gericht wohl auch so, oder?

Zitat
Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
Mein Anwalt ist sicherlich besser sortiert als ich, aber ich halte mich auch für einigermaßen sortiert ...
Titel: Mein Fall
Beitrag von: RuRo am 14. Februar 2009, 19:23:06
Zitat
Original von Andiadm
Zitat
Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld.

Sag ich doch. Sie zahlen unter dem vereinbarten Preis und das als Sondervertragskunde. Warten wir es ab, wie es für Sie ausgeht. Sie kommen doch ihrer vertraglichen Verpflichtung überhaupt nicht nach.

Zitat

Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben?

Ich sprach und dachte nicht an das BGB, vielmehr an § 1 Abs. 1 EnWG2005:
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

Da steht nichts von Grundversorgung, falls Sie daran dachten. Im übrigen ist auch die Ermächtigungsgrundlage für Haushaltskunden ausserhalb der Grundversorgung im EnWG2005 enthalten. Das EnWG kennt also beide Vertragssituationen, womit wir wieder bei §§ 102, 108 EnWG wären.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: Andiadm am 25. Mai 2009, 11:25:45
So, nachdem die SWM 2 mal Frsitverlängerung beanttragt hatten, war heute nun Termin der münchlichen Verhandlung:

Erstmal zum Nachgang der Diskussion mit RuRo hat es weder das Gericht noch die SWM als Diskussionspunkt gesehen, ob das Amtsgericht nun zuständig sei. Darüber wurde kein Wort verloren.

Es geht bei mir um 2 Preiserhöhungen, einmal zu, 1.7.2008 und einmal zum 1.1.2009. Letztere Preiserhöhung hat die SWM in der Verhandlung zurückgenommen, warum, wurde nicht klar.

Strittig ist weiterhin die Preiserhöhung zum 1.7.2008.

Das einzige Argument der SWM war, dass deren Sonderkündigungsrecht und der Wettbewerb am Gasmarkt ein angemessener Ausgleich für die unangemessene Benachteiligung der Preisänderungsklausel darstellen würde.

Wir haben dem die gängigen Entscheidungen (u.A. ganz neu OLF Erfurt 23.4.09 und OLG Frankfurt/Main 5.5.09) entgegensetzt, wobei natürlcih leider immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen ist: ab wann gab es welche Möglichkeiten wohin zu wechseln. In wieweit ist es einem Kunden zuzumuten, bei einer \"Internetfirma\" sowas wichtiges wie Gas zu kaufen etc. Wie das Gericht - das sich auf Grund der langen Verzögerung von 4 Monaten wohl noch nicht mit den aktuellsten Urteilen profund auseinandergesetzt hat - das werten wird, wird man abwarten müssen.

Sehr gut hat mein Anwalt dann noch die BGH Urteile vom 21. April 2009 - XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 (Preisänderungsklauseln der Stadtspaarkassen) zitiert:

 
Zitat
Auch das in der Klausel enthaltene einseitige Preisänderungsrecht benachteiligt die Sparkassenkunden unangemessen, weil die Voraussetzungen, die die Sparkassen zu einer Änderung berechtigen, unklar sind und die Klausel keine eindeutige Pflicht der Sparkassen zur Herabsetzung der Entgelte bei sinkenden Kosten enthält. Sie enthält für den Fall einer Preiserhöhung keine Bindung an den Umfang der Kostensteigerung und für den Fall sinkender Kosten keine Verpflichtung der Sparkassen zur Senkung der Entgelte. Dadurch wird es den Sparkassen ermöglicht, Preisänderungen nicht nur zur Abwälzung eigener Kosten, sondern zur Steigerung ihres Gewinns vorzunehmen und so das ursprünglich vereinbarte vertragliche Äquivalenzverhältnis zu ihren Gunsten zu verändern
 
Und, dem Argument, dass im Bankensektor wohl unbestritten Konkurrenz gibt und ich auch ohne irgendeine Kündigungsfrist sofort bei einer Bank ein neues Aufmachen kann, dem wurde dann auch nichts mehr entgegengesetzt.Man darf gespannt sein, wass am Verkündigungstermin am 22.6.2009 dann schlußendlich herauskommen wird.
Titel: Mein Fall
Beitrag von: superma am 02. August 2009, 17:16:13
Hallo Andiadm,

was ist denn aus der Klage geworden.

Gewonnen / oder Verloren?

superma