Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Achim 9 am 21. Dezember 2008, 09:52:29
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Wie könnte ein möglichst kurzes und allgemeines Widerspruchsschreiben zu den Preiserhöhungen bei Erdgas aussehen?
Beispiele:
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1.) Minimal
Wir widersprechen den von Ihnen bisher durchgeführten Preiserhöhungen für Erdgas.
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2.) Länger
Wir widersprechen den von Ihnen bisher durchgeführten Preiserhöhungen für Erdgas.
- Erdgaskunden haben in mehreren BGH-Verfahren bezüglich der von den Versorgern verwendeten Preisgleitklauseln Recht bekommen ( § 307 ). Am 29.04.2008 hat der Kartellsenat des BGH ungefähr 160 Sondervertragskunden Recht gegeben. Die verwendete Preisgleitklausel war ungültig. Wir gehen daher davon aus, dass unser Vertrag von 1993 keine Preiserhöhungen erlaubt und fordern Sie auf, uns zuviel bezahlte Beträge zu erstatten.
- Sie haben bisher bezüglich § 315 keinen neutralen Nachweis der Billigkeit Ihrer Preiserhöhungen vorgelegt.
- Sie haben eventuell einen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch begangen ( § 32 GWB )
- Sie haben eventuell gegen EigBG (Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden) verstossen
- Sie haben eventuell gegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 GWB verstossen
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@Achim 9
Warum sind juristische Laien eigentlich so versessen darauf, mit Paragraphen und Urteilszitaten um sich zu werfen?
Mein Vorschlag:
\"Ich widerspreche Ihren Preisfestsetzungn für Erdgas insgesamt und rüge deren Billigkeit.
Bitte nennen Sie mir die rechtlichen Grundlage, die Sie zur Änderung der Preise berechtigen soll, die in unserem 1993 geschlossenen Vertrag vereinbart worden sind.
Ich kann in diesem Vertrag keine Klauseln finden, die es mir erlauben würden, die laufenden Neufestsetzungen der Preise durch Sie auf ihre Berechtigung hin zu prüfen.\"
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Warum sind juristische Laien eigentlich so versessen darauf, mit Paragraphen und Urteilszitaten um sich zu werfen? Mein Vorschlag: \"Ich widerspreche Ihren Preisfestsetzungn für Erdgas insgesamt und rüge deren Billigkeit. Bitte nennen Sie mir die rechtlichen Grundlage, die Sie zur Änderung der Preise berechtigen soll, die in unserem 1993 geschlossenen Vertrag vereinbart worden sind.
Jroettges hat Ihnen die richtige Antwort gegeben. Warum benutzen Sie nicht die Musterschreiben, die sind nicht von Laien geschrieben und entsprechen den aktuellen Stand. Ich für mich, werde nicht müde diese bei jeder Erhöhung oder Senkung zu verwenden. Dann schreibe ich halt mehr.....
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Zitat: \"Warum benutzen Sie nicht die Musterschreiben, die sind nicht von Laien geschrieben und entsprechen den aktuellen Stand.\"
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Das würde ich gerne machen, wenn ich die entsprechende Seite finden würde. Meiner Ansicht nach ist die Seite des Energieverbraucher e.V. unübersichtlich.
Wenn ich über google.de suche werde ich auch nicht glücklich:
Meist sind die Musterschreiben nur mit Bezug auf die \"Billigkeit\" und ohne Bezug auf Preisgleitklauseln erstellt.
z.B.:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1703&search_artikel_id=1703
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@Achim 9
Der Link passt doch zu 100%. Das Musterschreiben deckt § 315 und § 307 ab.
Nehmen Sie´s (15.000 BdE-Mitglieder können nicht irren) und versuchen Sie nicht das Rad neu zu erfinden. Runder wird es garantiert nicht !
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@Achim 9
Das würde ich gerne machen, wenn ich die entsprechende Seite finden würde. Meiner Ansicht nach ist die Seite des Energieverbraucher e.V. unübersichtlich.
Lese doch einfach mal eine Seite des Forums ganz nach unten.
Da steht ein Link zum \"Basiswissen zur Aktion Energiepreise-Runter.de\" (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ )
Da ist wirklich alles zu finden, was man sich als Basiswissen reinziehen sollte.