Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Joe_D am 19. Dezember 2008, 22:39:23
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Ich wurde von meinem Gasversorger verklagt, bin Tarifkunde Grundversorgung.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und auch nicht Mitglied des BDE
bin (z.B. wegen des Prozeßhilfefonds) stellen sich mir folgende Frage:
Macht es finanziell überhaupt Sinn für einen Streitwert von einigen hundert Euro das Risiko von einigen tausend Euro Kosten bei mehreren Instanzen (Gerichtskosten, Gegenanwalt, etc. pp.) in Kauf zu nehmen?
Was ist der kostengünstigste Weg? Eine Anerkennung müsste ja nun schon nicht mehr möglich sein, oder?
Gruß
Joe_D
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@Joe_D
Wenn man eine anwaltliche Beratung im konkreten Fall (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=48192#post48192) wünscht, dann wende man sich an einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin.
Um sich allein über das Prozesskostenrisko zu informieren, muss man nicht unbedingt zu einem Anwalt (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51289#post51289). Man kann dazu jeden Anwalt befragen. Die Frage, ob man dieses Risiko, welches man anhand von sog. Kostenrechnern im Internet anhand der Höhe der streitigen Haupforderung selbst ermitteln kann, eingehen möchte, muss man sowieso selbst treffen. Diese Entscheidung sollte man eigentlich schon getroffen haben, als man sich dazu entschied, es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Dieser Zeitpunkt scheint in concreto bereits ein paar Tage zurück zu liegen.
Den Prozesskostenfond des Vereins gibt es auch schon einige Zeit (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=25278#post25278). Niemand muss sich daran beteiligen. Man kann auch abwarten, um sich solche Fragen erst zu stellen, wenn eine Klageschrift bereits zugestellt wurde vom Gericht die Frist für die Verteidigungsanzeige und eine Klageerwiderung gesetzt wurde.
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Ich suche keinen Anwalt nur wegen des Prozeßkostenrisikos. Aber ich überlege ernsthaft (und nach anwaltlichem Erstgespräch) ob die ganze Sache überhaupt noch Sinn macht (Kosten <-> Nutzen).
Den Prozesskostenfond des Vereins gibt es auch schon einige Zeit. Niemand muss sich daran beteiligen. Man kann auch abwarten, um sich solche Fragen erst zu stellen, wenn eine Klageschrift bereits zugestellt wurde
Jahrelang wurde hier verkündet, das das Klagerisiko gering wäre und das Grundsatzurteile Klarheit schaffen sollen. Sämtliche Korrespondenz der EVU wären doch nur Drohbriefe und Einschüchterungen.
Ständig war zu lesen: \"Wurde noch niemand verklagt\", etc. pp.
Besser wäre hier jedem der Widerspruch einlegte unbedingt ans Herz zu legen eine Rechtsschutzversicherung die Vertragsrecht abdeckt obligatorisch (!) abzuschliessen.
Selbst bei den häufig gestellten Fragen wird man beruhigt:
In den bisherigen Verfahren ist es den Versorgern jedoch höchst selten gelungen, Gerichte von der Billigkeit ihrer Preisforderung zu überzeugen
Und ja, in dieser Hinsicht war ich naiv und habe mich auf diese \"Beteuerungen\" verlassen ;(
Mein Problem besteht nun darin, das viele Anwälte anscheinend eine Honorarvereinbarung möchten, auf denen man immer sitzen bleibt - egal wie\'s ausgeht.
Und pro Instanz (AG->LG->OLG? / BGH?) wird es nur teurer im Falle das man verliert. Das ist doch überhaupt nur etwas für Rechtschutzversicherungs-Inhaber, oder?
Gruß
Joe_D
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@Joe_D
Am Ende waren immer andere schuld, dass man sich nicht beizeiten gekümmert hat.
Es gibt bekanntlich mittlerweile höchstrichterliche Grundsatzurteile vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) und vom 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) für Tarifkunden einerseits und für Sondervertragskunden die höchstrichterlichen Grundsatzurteile vom 29.04.2008 (KZR 2/07) und vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) andererseits. Über alle Entscheiungen wurde zeitnah im Forum berichtet.
In der Entscheidung vom 13.06.2007 hielt der BGH die Billigkeit einer angegriffenen Tarifpreiserhöhung für zutreffend gerichtlich festgestellt, am 19.11.2008 verwies er eine Sache zur Neuverhandlung an das LG Duisburg zurück, wo nun geklärt werden muss, ob die vorgenommenen Erhöhungen gegenüber einem Tarifkunden der Billigkeit entsprachen.
In den Entscheidungen vom 29.04.2008 und vom 17.12.2008 wurde die Unwirksamkeit von einseitigen Gaspreiserhöhungen gegenüber Sondervertragskunden festgestellt.
Hier im Forum wurde immer darauf hingewiesen, dass der BGH über die konkret zur Entscheidung anstehenden Fälle und darüber befindet, was grundsätzlich die Anwendung des § 315 BGB und ggf. die Darlegungs- und Beweislast betrifft.
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m Ende waren immer andere schuld
Natürlich nicht. Ich sagte, ja ich war naiv.
Ich kann daher nur jedem raten, der eine letztmalige Aufforderung mit Klageandrohung erhält zu zahlen sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat oder der Prozeßkostenfond einspringen kann.
Gruß
Joe_D
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Ich kann daher nur jedem raten, der eine letztmalige Aufforderung mit Klageandrohung erhält zu zahlen sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat oder der Prozeßkostenfond einspringen kann.
@Joe_D
Möglicherweise kein guter Rat, gerade wenn der Versorger im konkreten Vertragsverhältnis schon gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB hat, man von Anfang an widersprochen und Zahlungen gekürzt hatte, alle vorgenommenen Preisänderungen unwirksam waren und man deshalb zu weitergehenden Zahlungen auch nicht verpflichtet ist.
Erst recht sollte man nicht zahlen, ohne die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses gem. § 93 ZPO geprüft zu haben mit der Folge, dass der klagende Versorger die Prozesskosten trotz Anerkenntnisses zu tragen hat.
Es kommt eben darauf an, seinen konkreten Fall möglichst früh anwaltlich prüfen und ggf. begleiten zu lassen.
Auch sollte sich jeder frühzeitig Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll sein kann, sich am Prozesskostenfond des Vereins zu beteiligen oder einen sog. \"Energieschutzbrief\" als Vereinsmitglied in Anspruch zu nehmen.
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@Joe_D
Ihre Frage, ob bei einem geringen Streitwert ein gerichtliches Streitverfahren überhaupt Sinn macht, halte ich schon für berechtigt.
Selbst wenn man das Prozessrisiko gering einschätzen sollte: \"Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand\". Und wenn ich die bisherigen höchst- und obergerichtlichen Urteile richtig deute, ist das Prozessrisiko für einen Tarifkunden doch um einiges höher einzuschätzen als für einen Sondervertragskunden.
Verständlich, wenn der Anwalt bei geringem Streitwert eine Honorarvereinbarung haben möchte. Sein Aufwand in einem Klageverfahren ist unabhängig vom Streitwert gleich hoch (so sollte es zumindest sein), seine gesetzlichen Gebühren aber sind vom Streitwert abhängig.
Gibt es eine Alternative für diejenigen, die das Kostenrisiko scheuen, keine Rechtsschutzversicherung haben und sich auch nicht aus Prinzip streiten wollen? M. E. ja: Den Versorger wechseln!
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Original von Joe_D
Jahrelang wurde hier verkündet, das das Klagerisiko gering wäre und das Grundsatzurteile Klarheit schaffen sollen. Sämtliche Korrespondenz der EVU wären doch nur Drohbriefe und Einschüchterungen.
Ständig war zu lesen: \"Wurde noch niemand verklagt\", etc. pp.
Jetzt scheint man sich hier auf die Sondervertragskunden zu konzentrieren und die normalen Tarifkunden still und heimlich abgeschrieben zu haben...
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@Black
Zu solchen Spekulationen gibt es keinerlei Veranlassung.
Alle Kunden hat man abschreiben lassen: die veröffentlichten Musterbriefe.
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@Black
Jetzt scheint man sich hier auf die Sondervertragskunden zu konzentrieren und die normalen Tarifkunden still und heimlich abgeschrieben zu haben...
Ist da nicht der Wunsch Vater des Gedankens?
Jeder weiß, dass auch für die Sonderverträge irgendwann die Frage der Billigkeit wieder in den Focus kommen wird.
Zunächst ist aber zu klären, wie der gegebene rechtliche Rahmen für Verträge nach §41 EnWG, also außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, zu interpretieren ist.
Der Verordnungsgeber hat es bisher versäumt, hierzu eine Verordnung zu erlassen.
Die Versorger haben versucht, diesen Freiraum mit windigen Konstruktionen zu ihren Gunsten auszufüllen, sich selbst ein einseitiges Recht zur Preisbestimmung einzuräumen und die gebotene Transparenz unter allen Umständen zu vermeiden.
Da scheinen die Gerichte aber nicht mitmachen zu wollen.
Warten wir doch einfach ab, wie die Sache ausgeht.
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@all
Ich denke, dass die durch Joe_D geäußerte Kritik und Bemerkungen zwar hinsichtlich der Überlegungen Kosten/Nutzen/Risiko nachvollziehbar, aber nichtsdestotrotz äußerst unfair sind.
Seine Anmeldung erfolgte 2005.
Er hatte mehr als genug Zeit sich zu informieren, eine eigene Meinung zu bilden und seinen Weg der Entscheidung zu wählen!
Denken ist nämlich jedem erlaubt, bleibt aber auch vielen erspart!
Wir alle habe im Laufe der Zeit eine Entwicklung gemacht, unsere Kenntnisse erweitert, die Strategie geändert/angepasst.....
Besser gesagt: wir hätten sie jedenfalls machen können, sollen, müssen!
Aufgrund von Informationen. Publikationen. Rechtsprechung. Presse.
Und der Diskussionen, Informationen und Unterstützung hier im Forum - und auf der homepage des BdEV- in Verbindung mit unserem Verstand, Mut und unter Abschätzung der Konsequenzen.
Und auch und vor allem unter Zugrundelegung einiger Prinzipien!
Ich habe meine eigene Strategie damals, Anfang 2006, zu einem Zeitpunkt gewählt, und diesen Weg seither konsequent verfolgt, zu dem das Thema \"Sondervertragskunden\" überhaupt noch kein Thema war.
Weder hier im Forum, geschweige denn vor Gericht.
Aufgrund meiner hier gewonnenen Einschätzungen/Informationen durch unzählige Diskussionen, meines Verstandes und meiner persönlichen Risikoeinschätzung. Trotz vieler Zweifel aufgund mangelnder Unterstützung oder Informationen im Forum.
Und immer in dem Bewusstsein für meine Prinzipien und Überzeugungen auch vor den Kadi gehen zu wollen, wenn es so sein soll!
Und trotz \"felsenfester\" Überzeugung ist mir eines bewusst: Ein Restrisiko eines verlorenen Prozesses bleibt immer. Allen.
Na und?
Ich habe übrigens noch einige ungeklärte Fragen und meine Rechtschutzversicherung hat eine Deckungszusage bereits abgelehnt.
Und ich lerne immer noch.
Und habe Spass.
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@Kampfzwerg
Gut gesprochen, äh geschrieben. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Im Kreis unserer Beklagten befindet sich ein Verbraucher mit einem Aussenstand von knapp 120 Euro. Ihm geht es ums Prinzip und hat mit seinen knapp 80 Jahren, nach seiner Meinung, auch nichts mehr zu verlieren. Im Gegenteil er hat sogar etwas gewonnen - offene Ohren, Unterstützung und Beistand - das lob\' ich mir.
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@kampfzwerg
Es ist ja schön, wenn Sie streitsüchtig sind, ich bin und war es nicht.
Ich hoffte auf grundsätzliche Entscheidungen, z.B. vom BGH die für Gasversorger und Kunden eine solide Grundlage geschaffen hätten. Heraus kam aber nur ein Kleinkrieg zwischen Kunden und Anbieter und Entscheidungen mal hüh und mal hott.
Bei meinem Netzbetreiber wurde die Schlacht wohl schon entschieden:
EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51578#post51578)
Und was nützte das nun diesem Gasrebell? Nun muss er zahlen und die Billigkeit des Gaspreises wurde IMHO trotz allem nicht geprüft. § 315 BGB ist für mich ein zahnloser Tiger, wenn der Einspruch zu keiner Überprüfung führt. Wie soll man das nun auch anderst sehen?
Gruß
Joe_D
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@Joe_D
Es gab doch mittlerweile vier Grundsatzentscheidungen des BGH, nämlich am 13.06.2007 (VIII ZR 36/06), am 29.04.2008 (KZR 2/07), am 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) und am 17.12.2008 (VIII ZR 274/06).
Über diese wurde hier im Forum zeitnah umfangreich berichtet und diskutiert.
Was es für den eigenen Fall bedeutet, muss man ggf. mit einem Rechtsanwalt besprechen. Eine anstehende gerichtliche Klärung in eigener Sache sollte sich nicht im Hoffen erschöpfen. Warum wer wo einen gerichtlichen Vergleich welchen Inhalts abgeschlossen hat, müssen wir an dieser Stelle nicht diskutieren.
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Original von Joe_D
@kampfzwerg
Es ist ja schön, wenn Sie streitsüchtig sind, ich bin und war es nicht.
Ich hoffte auf grundsätzliche Entscheidungen,
@Joe_D
Sie sind immer noch unfair.
Oder wollen Sie die diesbezüglich bereits getroffenen Entscheidungen nicht zur Kenntnis nehmen?
Das wäre natürlich ebenfalls Ihre ur-eigene Entscheidung.
Sie sollten dann allerdings nicht versuchen, andere mit unsachlichen und vor allem unrichtigen Bemerkungen zu beeinflussen.
Wenn Sie Ihre Überzeugungen und Prinzipien vom Abschluss einer RS-Versicherung abhängig machen, dann konterkarieren sie damit die Bedeutung und den Wert dieser Worte. Und geben einen, wahrscheinlich eher ungewollten, Einblick in Ihr \"Wertesystem\".
Wenn Sie nicht bereit sind dafür geradezustehen, dann sind sie dieser Namen auch nicht wert. Ganz einfach. Und das hat nicht einmal peripher etwas mit \"Streitsucht\" zu tun. Sondern mit Charakter.
Besser wäre hier jedem der Widerspruch einlegte unbedingt ans Herz zu legen eine Rechtsschutzversicherung die Vertragsrecht abdeckt obligatorisch (!) abzuschliessen.
Damit ist man schlecht beraten, da gerade bei RS-Vers. so genannte Wartefristen gibt. Aus gutem Grund. Entweder man hatte also die RS-V. bereits einige Monate VOR Einlegung des Widerspruchs, oder.....
Ich kann daher nur jedem raten, der eine letztmalige Aufforderung mit Klageandrohung erhält zu zahlen sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat oder der Prozeßkostenfond einspringen kann.
Wie ein Politiker. Die machen auch Politik nach Kassenlage. So lange, bis keiner mehr wählen geht. Und dann?
Bekommen wir genau das, was wir verdienen
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@kampfzwerg
Ich denke, Joe_D hat vermutlich nicht damit gerechnet das der Streit mit seinen Versorger sich so in die Länge zieht.
Wir haben sicher alle gehofft, das die Entscheidungen des VIII Zivilsenat des BGH positiver für den Verbraucher ausfallen, und das die die Ihre Abschläge konsequent gekürzt haben und von Ihrem Versorger verklagt wurden, einen jahrelangen kostspieligen Weg durch die Instanzen vor sich haben.
Die Politik lässt uns Verbraucher leider auch im Stich, die Posten bei den Energieversorger sind doch wohl zu verlockend.
Man kann auch nicht von jedem User hier im Forum erwarten das er alle Beiträge gelesen und diese in Ihrer ganzen Komplexität verarbeitet bzw. auch verstanden hat.
Letztendlich werde auch ich allein vor Gericht stehen, und muss die Konsequenzen aus dem Urteil alleine tragen.
Nicht jeder hat einen dicken Geldbeutel, da muss die Frage erlaubt sein, ob man sich den Kampf durch vermutlich mehrere Instanzen überhaupt leisten kann.
gruss
marten
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@marten
Na hoffentlich stehen sie nicht allein vor Gericht, sondern lassen sich ggf. anwaltlich vertreten.
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@RR-E-ft
Mit allein ist ja nicht gemeint, das ich ohne Anwalt vor Gericht stehen werde.
Ich denke das wäre äußerst unklug.
Nur sollte ich den Prozeß verlieren, so verliere ich (und mein Geldbeutel) und niemand anders.
Übrigens habe ich schon eine Zusage von einem Anwalt für Energierecht mich vor Gericht zu vertreten.
Durch den Bund der Energieverbraucher und dieses Forum habe ich viel dazugelernt, und Zusammenhänge vermittelt bekommen die ich woanders nicht bekommen hätte und die den Protest gegen die Energieversorger erst möglich gemacht haben.
Wenn man sieht wie in diesem Lande Energiepolitik gemacht wird, und welche Verpflechtungen es zwischen Politik und Energiewirtschaft gibt, mit welcher Willkür die Energiekonzerne agieren (von der Politik abgesegnet), dann bekommt man schon eine gewisse Wut und Politikverdrossenheit mit auf dem Weg und deshalb möchte ich mich wehren.
Wenn es mir allein um eingesparte Energiekosten gehen würde , dann wäre ich den Weg bis hierhin nicht gegangen.
Für meine Überzeugung wird es bald vor Gericht gehen.
Das hat zumindest die RWE im Falle meines Widerspruches auf Ihren gerichtlichen Mahnbescheid angegeben.
Sollte ich den Prozeß verlieren, so kann ich mir zumindest nicht vorwerfen, das ich nicht versucht habe mich zu wehren.
gruss
marten
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@kampfzwerg
Mag sein das ich unfair bin. Ich sehe nur die nüchterne Fakten:
- Gute Rechtsanwälte fordern z.B. eine Honorarvereinbarung auf der man immer sitzen bleibt egal wie es ausgeht
- Gute Energierecht-Anwälte gibt es nicht wie Sand am Meer und haben Ihre Kanzlei leider nicht neben den jeweiligen Landesgerichten, möglicherweise bleibt man auf den Fahrtkosten sitzen egal wie es ausgeht
- Siegt man z.B. vor dem Landesgericht und eine Zahlungsklage wird abgewiesen ist immer noch nichts entschieden im Sinne von BGB §315. Der Versorger kann in Berufung gehen oder der Versorger verklagt mich ein Jahr später nochmal, die Ungewissheit bleibt - die Kosten für mich steigen (siehe oben!)
- Im Gegensatz zum Versorger, dem Gericht und den Anwälten muss ich mir mein Geld selbst verdienen. Das wird weder von Mandanten (Anwälte) erarbeitet noch von Kunden (Gasversorger). Wenn man Familie hat überlegt man es sich IMHO dreifach (vor allem in den kommenden Zeiten!) ob man zusätzlich zur Nachzahlung 500 Euro oder 1000 Euro zum Fenster raushaut.
- Entgegen der forumsläufigen Meinung bei einem sofortigen Anerkenntnis würde man nicht auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben ist IMHO nicht haltbar. Auf obligatorsch zu vereinbarende eigene Kosten (siehe oben) bleibt man sitzen und viele Anwälte kennen diese Besondertheit nicht (muss man dann den eigenen Anwalt schulen?)
- Bei meinem Versorger berufen sich gerade mal 15 von 30000 Kunden auf BGB §315. Zugleich macht der Versorger 5 Millionen Gewinn im Jahr. Da fallen die Klage- und Gerichtskosten pro \"Fall\" für den Versorger gar nicht auf, selbst wenn dieser verliert. Die \"Munition\" wird ja von den anderen Kunden geliefert. Aber wer liefert meine Munition?
- Was bringt es mir persönlich eine Zahlungsklage abzuweisen? Auf die nächste warten? Einen Kleinkrieg mit seinem Versorger anzufangen, Dauer unbegrenzt oder bis der BGH mir eins vor den Latz knallt? Und jedesmal laufen eigene Anwaltskosten auf?
Wir alle habe im Laufe der Zeit eine Entwicklung gemacht, unsere Kenntnisse erweitert, die Strategie geändert/angepasst.....
Welche Strategie? Es gibt IMHO keine. Man widerspricht oder man widerspricht nicht. Man beugt sich dem Vesorger oder man wird verklagt. Welche sonstige Strategien gibt es denn dazwischen? Ein bisschen widersprechen, ein bisschen verklagt werden?
Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".
Und wenn ich doch so im Recht bin, warum kostet es mich dann etwas mich zu verteidigen? Ich habe doch nichts Unrechtes getan oder?
Gruß
Joe_D
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Original von Joe_D
- Im Gegensatz zum Versorger, dem Gericht und den Anwälten muss ich mir mein Geld selbst verdienen. Das wird weder von Mandanten (Anwälte) erarbeitet noch von Kunden (Gasversorger).
Interessant, das Geld des Anwaltes erarbeitet also der Mandant, während SIE ihr Geld \"selbst verdienen\"? Ich nehme mal demzufolge an, dass Sie entweder Gelddrucker, Goldschürfer oder Bauer von Beruf sind und daher für sich in Anspruch nehmen können ihr Geld \"selbst\" zu erarbeiten.
Denn wie beim Anwalt lebt ja auch jedweder Verkäufer, Handwerker, Berater, Installateur, Ingenieur (...) eigentlich vom Geld seiner Kunden und \"verdient\" es nach ihrer Lesart nicht \"selbst\".
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@Black
Es geht hier um Prozeßkosten, siehe Topic. Und ja diese muss ich mir selbst verdienen, ich bin Angestellter. Für mich gibt es keine Möglichkeit anfallende Kosten auf andere umzulegen, wie es z.B. das Gericht oder der Versorger kann. Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber gehen und ihm sagen ich brauche jetzt mehr Geld weil Gerichtstermine anstehen (geht schon - nur kriege ich nichts).
Es ist immer etwas anderes, wenn man als Angestellter mit seinem z.B. hart erarbeiteten Privatvermögen oder als Angestellter beim Versorger mit dem zur Verfügung stehenden Firmenvermögen hantiert. Der Angestellte beim Versorger hat trotz einer verlorenen Klage genausoviel Privatvermögen wie vorher und kann die Kosten sogar auf die Kunden abwälzen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung schwindet also ausschliesslich mein Privatvermögen.
Und das ist IMHO der Knackpunkt!
Gruß
Joe_D
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@Joe_D
Ich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und leider Ihnen die Entscheidung, die Sie aus der finanziellen Lage ziehen, nicht abnehmen.
Am Ende sind Sie es, der die Konsequenzen tragen wird und muss, und es ist daher auch Ihre Entscheidung.
Egal wie diese ausfällt, sollte sich jeder andere mit Kommentaren oder gar Vorwürfen zurückhalten.
Ein Disput mit @Black, wer nun wessen Geld verdient bringt Sie bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht weiter. Und stellt auch keine Grundsatzfrage in diesem Forum dar.
Ich kann Sie nur ermutigen, den Widerstand gegen überhöhte Gaspreise nicht aufzugeben.
Sollten Sie sich für einen weiteren Widerstand entscheiden, dann finden Sie in diesem Forum viele Informationen und Hilfe zu konstruktiven Fragen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und einen guten Start ins Jahr 2009.
Grüße
belkin
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@marten
dein Verständnis in allen Ehren, und unter anderen als den hier, in diesem Fall, geschilderten Umständen würde ich dir vorbehaltlos zustimmen.
Deine Argumente treffen hier bei Joe_D aber schlichtweg nicht den Punkt.
Wir alle haben, wenn wir ernsthaft mit der Materie befasst waren, wahrscheinlich irgendwann einmal einen Zeitpunkt erreicht, an dem sich die Frage stellte, ob, wie lange, durch welche Instanzen, bis zu welchen Kosten/Nutzen, bzw. unter welchen Umständen und bis zu welcher Grenze,etc. wir diesen Streit wirklich durchfechten wollen.
Und haben eine dementsprechende Entscheidung, unter Abwägung der verschiedenen Aspekte, getroffen!
Diesen Prozess hat Joe_D vielleicht übersprungen, seine Entscheidung, schiebt jetzt aber die Verantwortung im Endeffekt von sich.
Seine Vorwürfe richten sich an das Forum, die Diskussionen, unzulängliche Informationen, die Rechtsprechung...wohingegen er für sich Naivität in Anspruch nehmen möchte.
DAS finde ich mehr als unfair.
Ein Schreiben der beauftragten Kanzlei seines EVU erfolgte bereits am 18.10.08, siehe hier:
Brief von Kanzlei Becker Büttner Held (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=48192#post48192)
Selbst dann hätte es noch genug Zeit gegeben, sich um die eigene anwaltliche Vertretung etc. zu kümmern.
Wenn er es beizeiten versäumt hat, sich über Kosten, Vertratung u.ä. Gedanken zu machen, dann hat das rein gar nichts mit den Diskussionen, Ratschlägen hier im Forum oder mit der inzwischen erfolgten Rechtsprechung zu tun.
Denn WENN man sich hätte informieren wollen, dann hätte man es auch auf verschiedene Weisen können!
Entsprechende Fragen sind nicht nur erlaubt, sie müssen gestellt, aber vor allem auch von jedem von uns selbst beantwortet werden um die Konsequenzen tragen zu können und zu wollen!
Anderenfalls sollte man vielleicht mal über dieses Zitat aus dem oben erwähnten Schreiben der Kanzlei Becker Büttner Held nachdenken, denn vielleicht trifft das in Einzelfällen ja tatsächlich auch einmal zu?:
Zitat: Wir bedauern, dass die öffentliche Diskussion bei einzelnen Letztverbrauchern die Hoffnung geweckt hat, durch einen schriftlichen Widerspruch an die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG zu niedrigeren Gasbezugskosten zu gelangen.
@belkin
nachvollziehbare finanzielle Sorgen sind die eine Sache.
Dafür habe ich Verständnis.
Ich finde allerdings eher, dass sich Joe_D mit seinen Vorwürfen zurückhalten sollte, dann würden sich Kommentare nämlich ganz erübrigen.
So viel Fairness muss sein.
@Joe_D
Welche Strategie? Es gibt IMHO keine. Man widerspricht oder man widerspricht nicht. Man beugt sich dem Vesorger oder man wird verklagt. Welche sonstige Strategien gibt es denn dazwischen? Ein bisschen widersprechen, ein bisschen verklagt werden?
Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".
Und wenn ich doch so im Recht bin, warum kostet es mich dann etwas mich zu verteidigen? Ich habe doch nichts Unrechtes getan oder?
Ich meinte eine Anpassung im Sinne von TK oder SVK aufgrund der hier im Forum gewonnenen Infos und Erkenntnisse.
Und ich denke nicht, dass das Prozesskostenrisiko hier vernachlässigt oder gar totgeschwiegen wurde.
Entsprechende Rechner im Internet sind auch nicht schwierig zu finden, Verlinkungen gab es genug. Dass die Kosten eines jeden Prozesses vom Streitwert abhängig, heisst individuell, sind, sollte hinreichend bekannt sein.
Und ohne detaillierte Infos bzw. \"Auswalzungen\" der §§ erübrigt sich wohl ein Prozess, so dass es auf die Kosten dann auch nicht mehr ankäme, oder?
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedenen paar Schuhe! Aber wenn jeder so denken würde, befänden wir uns immer noch in der Steinzeit!!! Industrielle Revolution? Fortschritte in der Medizin?
Fehlanzeige. Rennen wir doch lieber in der Höhle um das Feuer :rolleyes:
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Original von Joe_D
Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".
Habe ich schon öfter bemängelt.
Teilweise sehr abenteuerliche Theorien zur Rechtslage werden sehr ausführlich gewälzt (durchaus interessant ohne Frage), wenn diese dann aber aufgrund der Rechtsprechung in sich zusammenfallen wird die Rechtsprechung kurz als verfehlt abgetan oder als \"nur für den Einzelfall relevant\".
Zur Frage der sehr hohen Gutachterkosten, die in künftigen Verfahren entstehen werden, ruht hier alle Hoffnung auf dem sofortigen Anerkenntnis als vermeintlich kostenfreier Rettungsanker. Auch das halte ich für sehr gewagt.
Über Kostenrisiken wird dagegen nicht gerne gesprochen. Eine kenntnis darüber wird wohl entweder stillschweigend vorausgesetzt oder soll über google zu erfahren sein. Aber kann jeder bereits beteiligte Zahlungskürzer aus dem Stehgreif zumindest die ungefähre Summe nennen, mit der er im schlimmsten aller Fälle zumindest rechnen müßte?
Auch darüber, dass vermehrt Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für diese Art Streitigkeiten verweigern, wird lieber geschwiegen.
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@Black
Auch darüber das vermehrt Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für diese Art Streitigkeiten verweigern wird lieber geschwiegen.
\"s,,\" Frei zur gezielten Verwendung!
Könnte den Satz verständlich machen!
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@Black
Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?
Schreiben Sie doch einfach mal etwas dazu hier im Forum, anstatt sich darüber zu beklagen, dass das nicht hinreichend thematisiert wäre.
Das Thema wurde m. E. seit 2004 so oft im Forum und an anderer Stelle behandelt....
Haben Sie ggf. als auf Versorgerseite tätiger Praktiker tatsächlich Kenntnis darüber, dass Versorger von Rechtsschutzversicherungen vermehrt für derlei Streitigkeiten keine Deckungszusage mehr bekommen?!
Auf Kundenseite wäre nämlich entsprechendes noch nicht aufgefallen.
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Original von RR-E-ft
@Black
Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?
Das Kostenrisiko eines Prozesses umfasst die gleiche Summe wie für den Verbraucher. Das ist kein Geheimnis.
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@Black
Das weiß ich wohl. Darum ging es indes nicht. Sie vermissen hier vorgeblich Beiträge zum Kostenrisiko, tragen solche jedoch nicht bei.
Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?
Schreiben Sie doch einfach mal etwas dazu hier im Forum, anstatt sich darüber zu beklagen, dass das nicht hinreichend thematisiert wäre.
Das Thema wurde m. E. seit 2004 so oft im Forum und an anderer Stelle behandelt....
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Die Kostenrisiken auf Versorgerseite liegen wohl eher darin, einen unliebsamen Präzedenzfall zu schaffen.
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@jofri46
Das Kostenrisiko hinsichtlich der Verfahrenskosten liegt für beide Parteien gleich hoch. Das Risiko eines unerwünschten Präzedenzfalls ist ein anderes.
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Deshalb habe ich ja auch nicht von Kostenrisiko, sondern von Kostenrisiken gesprochen.
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Eine Frage zu den Prozesskosten!
Der Streitwert beträgt z.B. 1800 €.
Wenn ich z.B. die erste und zweite Instanz gegen meinen Versorger gewinnen sollte und die dritte, letzte Instanz verliere würde, würde das für mich bedeuten das ich alle bisher entstanden Kosten( Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugenkosten) aller Instanzen bezahlen muss.
Ist das richtig?
Ein Prozesskostenrechner hier im Internet errechnet für 2 Instanzen bei den oben genannten Streitwert 2500 €, die 3 Instanz ist erst ab 20.000 € Streitwert möglich.
Weiss jemand, was das zu bedeuten hat?
Siehe
http://www.arag.de/de/rechtimalltag/kostenrechner/prozesskosten/
gruss
marten
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@marten
Das bedeutet, dass bei einem Streitwert zwischen 600 € und 20.000 € nach der zweiten Instanz Schluss ist, sofern nicht die Revision ausdrücklich zugelassen wird. Bei Streitwerten unter 600 € ist schon nach der ersten Instanz Schluss, wenn die Berufung nicht ausdrücklich zugelassen wird.
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Man sollte vielleicht anmerken, dass die Gerichte derzeit in Billigkeitsverfahren noch sehr großzügig mit der Zulassung von Berufungen sind, weil doch viele Fragen noch \"Grundsätzliche Bedeutung\" haben.
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Wie verhält es sich bezüglich der Kosten für Anwälte, Gericht usw. bei folgenden Sachverhalt.:
1 Instanz AG
2 Instanz LG Berufung
3 Instanz BGH Revision
Dann zurückverweisung durch den BGH an das Landgericht:
Werden die Prozesskosten dann für 3 Instanzen abgerechnet, oder
fallen durch den erneuten Termin vor dem Landgericht noch zusätzliche Kosten an.
gruss
marten
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Allgemeine Frage:
In der Presse war zu lesen, dass ein Versorger die Klage gegen einen Kunden zurückgezogen hat.
( http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1231848468129.shtml )
- Wer trägt die angelaufenen Rechtsanwaltskosten des Kunden, wenn die Klage des Versorgers zurück gezogen wird?
Danke für sachdienliche Antworten
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Die Gegenseite
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Wer eine Klage zurücknimmt, hat gem. § 269 Abs. 3 ZPO die gesamten Prozesskosten zu tragen. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung (Stellung der Anträge) ist eine Klagerücknahme nur noch mit Zustimmung des Gegners möglich. Die gibt es nicht immer.