Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENSO => Thema gestartet von: wolters am 23. Juni 2005, 00:19:55

Titel: Unbillig: Gesamtpreis oder Erhöhung
Beitrag von: wolters am 23. Juni 2005, 00:19:55
In einem der letzten Themenbeiträge antwortete RA Fricke, dass gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit eingewandt werden soll. Im Musterschreiben des BdE ist nur die Preiserhöhung angesprochen. Was ist besser?

In Ostsachsen hat die GASO - wie bereits geschildert - die Preise zum 1. Juni 2005 um fast 16 % erhöht, nachdem sie bereits zum 1. Oktober 2004 die Preise um ca. 5,6 % erhöht hatte. Wegen des Musterschreibens hatte ich gerade nur die Unbilligkeit gegen beide Preiserhöhungen eingewandt, obwohl ich die Jahresabrechnung im März 2005 ohne Vorbehalt bezahlt habe (was einem Einverständnis gleichzusetzen ist).

Alles Gute!
B. Wolters
Titel: Unbillig: Gesamtpreis oder Erhöhung
Beitrag von: Cremer am 23. Juni 2005, 08:41:43
Hallo Wolters,

nicht die die Preisteigerungen für Erdgas sind unbillig, weil überhöht, z.B. in Bad Kreuznach vom 1.4.04 bis 1.4.05 in 5 Schritten um insgesamt 25%, sondern auch die Gaspreishöhe ansich. Deshalb empfiehlt es sich gegen beides Widerspruch einzulegen.
Titel: Unbillig: Gesamtpreis oder Erhöhung
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Juni 2005, 12:25:35
@Wolters

Rügen Sie auch den Gesamtpreis als unbillig im Sinne von § 315 BGB und zahlen Sie bis auf weiteres nur die Beträge, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben. Diese zahlen Sie auch nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung und der Rückforderung.

Wenn Sie mutig sind können Sie auch weiter kürzen, vgl. die Klagerücknahme in Erfurt:


Erfurter Gasversorger nimmt Klage zurück (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1105)

Sie brauchen nicht so extrem vorgehen wie ich:

Ich zahle seit über sieben Monaten gar nichts mehr für Strom und Gas, um eine Offenlegung der Preiskalkulation zu erzwingen.

Allerdings weiß ich genau, worauf ich mich einlasse.

Vgl. hier:


Überhöhte Preise wegen Quersubventionierungen? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1113)


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Unbillig: Gesamtpreis oder Erhöhung
Beitrag von: nfp am 30. Juni 2005, 08:56:27
Sehr geehrter Herr Fricke,

ich hatte Ihnen zu Ihrem letzten Beitrag hier zu diesem Thema eine PN geschrieben. Ich weiß allerdings nicht, ob diese bei Ihnen angekommen ist. Ich finde es hochinteressant, dass Sie seit über einem halben Jahr keine Zahlungen mehr für Strom und Gas leisten, und dies offensichtlich \"ungestraft\".
Da ich dies zumindest gegenüber meinem Gasversorger (Badenova in Freiburg) ebenfalls ausprobieren und auch durchsetzen möchte, würde mich natürlich die fundierte Begründung dieses Vorgehens interessieren. Der bloße Hinweis auf den bereits übersandten Musterbrief reicht hier wohl bei Weitem nicht aus. Für eine einem Nichtjuristen verständliche, möglichst kurze aber erschöpfende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar (entweder hier im Forum oder als PN).

Mit freundlichen Grüßen

nfp
Titel: Unbillig: Gesamtpreis oder Erhöhung
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juni 2005, 12:00:17
@nfp

Es geht hier darum, unnbillige Preiserhöhungen zu verhindern ud sich gegen unbillige Energiepreise zu wehren.

Ich habe für mich festgestellt, dass ich meinen Versorger allenfalls durch einen radikalen Schritt zwingen kann, seine Kalkulation offen zu legen.
Hierzu habe ich meine Erfahrungen berichtet.

Ich will also unbedingt verklagt werden, bin mir über alle Risiken und Folgen voll im Klaren. Das kann ich, weil ich über entsprechendes know-how verfüge.

Ihnen empfehle ich das nicht.

Grundsätzlich sollen angemessene Preise auch bezahlt werden. Man soll sich nur vor der Überzahlungen wegen überhöhter Energiepreise erfolgreich wehren, um nicht später selbst auf Erstattung klagen zu müssen.

Schon gar nicht werde ich eine entsprechende Gebrauchsanleitung geben.

Sie mögen sich die Folgen, wenn alle so handeln, selbst vor Augen führen.
Faire Energiepreise sind das Ziel und nicht eine Flurbereinigung zugunsten der Konzerne.

In Jena erfolgt die Energieversorgung trotz bestehender Stadtwerke, die nur noch Netzbetreiber sind (wohl einmalig in Deutschland), durch ein Konzernunternehmen. Insoweit liegt der Fall etwas speziell.


Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nicht auf Ihre pn reagiert habe und auch keine weitere Erläuterung abgeben werde.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt