Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: pegasus am 19. Dezember 2008, 15:44:11
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Rechtzeitig zum Christkind erhielten heute Kunden von Erdgas Schwaben, die den Gaspreisen widersprochen haben, Mahnbescheide vom Amtsgericht Coburg (auf Antrag der von EGS beauftragten Kanzlei Patt). Als zuständiges Gericht wurde das Landgericht Augsburg benannt, bei dem bekanntlich am 13. 01.2009 ein Urteil gesprochen werden soll.
Weihnachtliche Grüße
pegasus
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@pegasus
PATT Rechtsänwälte, in diesem Forum wohl durch roy (http://www.magistrix.de/lyrics/roy%20black/Der-Wanderprister-12214.html) vertreten, haben beim Landgericht Augsburg hinsichtlich einer am 16.12.2008 auslaufenden Stellungnahmefrist Fristverlängerung bis zum 23.12.2008 beantragt.
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Original von pegasus
(auf Antrag der von EGS beauftragten Kanzlei Patt)
Woher weisst Du das? Anders gefragt: wie hast Du das erkannt?
Er verkündet die Wahrheit,
was er für die Wahrheit,
die einzige Wahrheit hält.
Früher nannte man diese Wanderpriester auch \"Seelenfänger\" -
ist die letzte Strophe auch die interessanteste? ;)
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Original von RR-E-ft
@pegasus
PATT Rechtsänwälte, in diesem Forum wohl durch roy (http://www.magistrix.de/lyrics/roy%20black/Der-Wanderprister-12214.html) vertreten.
Der dauert etwas....
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hallo Kampfzwerg,
leider kann ich deine Gedanken nicht nachvollziehen. Bitte erklär mir doch den Zusammenhang zwischen Wanderpriester und meiner Nachricht. Woher ich das weiß? Scharf nachgedacht und schon eine Ergebnis: aus dem Mahnbescheid.
gruß pegasus
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Hallo pegasus,
zwischen Wanderpriester und deiner Nachricht gibt es keinen Zusammenhang, der ergibt sich aus dem songtext von \"Roy Black\", den RR-E-ft hinter dem Wort \"roy\" hinterlegt hatte ;)
Merkwürdig, aus meinem Mahnbescheid ist eine vertretende Kanzlei nämlich nicht ersichtlich; sonst hätte ich ja nicht so dusselig gefragt :)
Gibt es in dieser unterschiedlichen Vorgehensweise wohl einen tieferen Sinn?
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Ja, nämlich Kostenersparnis.
Einige Versorger schicken die Anwälte ihrer Rechtsabteilung (eigenen oder der Muttergesellschaft). Daher keine Kosten und keine Nennung im MB!
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Original von Schwalmtaler
Einige Versorger schicken die Anwälte ihrer Rechtsabteilung (eigenen oder der Muttergesellschaft). Daher keine Kosten und keine Nennung im MB!
Im Prozess geht das dann aber nicht.
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hhmm...kostenlos ist nicht gleich umsonst ;)
oder, in vielen Fällen, vielleicht doch.... denn
.....Grübel...im Falle verlorener bzw. nicht geführter Prozesse...ihr Gehalt...das bekämen sie dann umsonst ...und auf Kosten des Konzerns :D
fröhliche Weihnachten :)
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Angestellte Anwälte dürfen ihren Arbeitgeber nicht gerichtlich als Anwalt vertreten.
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Falsch! Schauen sie sich mal in der Wirtschaft um!
Es gibt auch große Konzerne außerhalb des Energiesektors!
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Original von Schwalmtaler
Falsch! Schauen sie sich mal in der Wirtschaft um!
Es gibt auch große Konzerne außerhalb des Energiesektors!
Worauf bezieht sich Ihre Aussage?
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Auf eigene (=angestellte) Anwälte, die in anderen Bereichen sehr wohl ihren Arbeitgeben vor Gericht vertreten.
Bei Versicherungen und Telekomunikationsunternehmen ist das jedenfalls so!
Deshalb sind deren Kosten nicht Bestandteil des Mahnbescheides bzw. dessen Gesamthöhe!
Es entstehen dem Unternehmen nämlich keine zusätzlichen Kosten!
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Original von Schwalmtaler
Auf eigene (=angestellte) Anwälte, die in anderen Bereichen sehr wohl ihren Arbeitgeben vor Gericht vertreten.
Bei Versicherungen und Telekomunikationsunternehmen ist das jedenfalls so!
Deshalb sind deren Kosten nicht Bestandteil des Mahnbescheides bzw. dessen Gesamthöhe!
Es entstehen dem Unternehmen nämlich keine zusätzlichen Kosten!
§ 46 BRAO Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen
(1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.
(2) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden:
1.wenn er in derselben Angelegenheit als sonstiger Berater, der in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis Rechtsrat erteilt, bereits rechtsbesorgend tätig geworden ist;
2.als sonstiger Berater, der in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis Rechtsrat erteilt, wenn er mit derselben Angelegenheit bereits als Rechtsanwalt befaßt war.
(3) Die Verbote des Absatzes 2 gelten auch für die mit dem Rechtsanwalt in Sozietät oder in sonstiger Weise zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbundenen oder verbunden gewesenen Rechtsanwälte und Angehörigen anderer Berufe und auch insoweit einer von diesen im Sinne des Absatzes 2 befaßt war.
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Original von Black
§ 46 BRAO Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen ......
Na, das überrascht mich jetzt aber gewaltig.
Ohne dies hier breit auswalzen zu wollen - kennt jemand einen Grund für dieses Gesetz? Ich kann mir keinen denken.
Der eigene Anwalt ist doch immer ein parteilicher Interessenvertreter. Da kann er doch genauso gut fest angestellt sein, wenn\'s genug zu tun gibt. Wie der Haus-Elektriker, sozusagen.
Gruss,
ESG-Rebell.
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@ESG-Rebell
Eben, und deshalb vertreten angestellte Rechtsanwälte ihren Arbeitgeber vor Gericht nicht als Rechtsanwalt, sondern wie jeder andere Angestellte, z. B. der Haus-Elektriker, das theoretisch auch tun könnte.
Im gerichtlichen Mahnverfahren und Prozessen vor den Amtsgerichten besteht auch kein Anwaltszwang. Betreibt das Unternehmen, ob mit oder ohne angestellten Rechtsanwalt, diesen Aufwand selbst, kann es dafür auch keine Kosten/Gebühren verlangen, allenfalls tatsächlich entstandene Auslagen.
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@ESG-Rebell
Der Rechtsanwalt ist eben kein bezahlter Söldner, sondern ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Und mit dieser notwendigen Unabhängigkeit für die Berufsausübung ist eine Weisungsgebundenheit als Angestellter schlichtweg unvereinbar.
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@black
als was sitzen denn dann die angestellten RA im Gericht?
Warum sollte nicht ein Angestellter mit anwaltlicher Ausbildung und entsprechender gerichtlicher Anerkennung die Rechte seines Arbeitgebers vertreten dürfen?
Das er dann nur diesen als Mandanten hat, versteht sich von selbst.
Wie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?
Gruß
Schwalmtaler
P.S.
Allen einen guten Rutsch!
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Original von Schwalmtaler
Wie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?
@Schwalmtaler, für den MB braucht es keinen Anwalt. Ohne Anwalt auch keine Anwaltskosten.
(http://img-teufel.de/uploads/MBuntermWeihnachtsbaum86d5728agif.gif) (http://www.img-teufel.de/?img=MBuntermWeihnachtsbaum86d5728agif.gif)
Mahnbescheide unterm Weihnachtsbaum sind kein Einzelfall.
Selbst völlig ohne Not, es droht nichtmal die Verjährung:
Weihnachtspost zugestellt am 24.12.08 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51510#post51510)
[/list]
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Original von Schwalmtaler
@black
als was sitzen denn dann die angestellten RA im Gericht?
weiss ich im Einzelfall nicht, aber im Verfahren vor dem Amtsgericht - wo kein Anwaltszwang besteht - kann auch der Syndicus-Anwalt auftreten, dann eben nicht in seiner Rolle als \"Anwalt\". Es können dann anschließend keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.
am Landgericht (Anwaltszwang) könnte der Syndicus neben einem unabhängigen Anwalt als Parteivertreter oder Berater sitzen. Das hätte zur Folge, dass der Syndicus auch praktisch vor Gericht agieren könnte, nur die formellen Anträge muss dann der \"richtige\" Anwalt stellen.
Original von SchwalmtalerWarum sollte nicht ein Angestellter mit anwaltlicher Ausbildung und entsprechender gerichtlicher Anerkennung die Rechte seines Arbeitgebers vertreten dürfen?
Weil der Anwalt per se nicht weisungsgebunden ist. Er nimmt zwar die Interessen seines Mandanten wahr, aber als sog. \"unabhängiges Organ der Rechtspflege\". Daher darf ein Anwalt auch keine falschen Tatsachen vor Gericht behaupten, auch wenn es seinem Mandanten nützt.
Der angestellte Anwalt ist dagegen abhängig von seinem Arbeitgeber und Weisungen unterworfen, daher soll er nach dem Willen des Gesetzgebers diesen nicht vertreten.
Original von SchwalmtalerWie erklären sie uns denn, das in einigen MB keine Anwaltskosten etc. aufgelistet werden?
Woher soll ich denn wissen warum ein mir unbekannter Versorger XY in irgendeinem Verfahren irgendwelche Kosten geltend macht oder nicht geltend macht?