Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: Rosé am 19. Dezember 2008, 09:04:52
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habe heute ein neues schreiben von Egs bekommen mit einer Preissenkung von 0,30 cent/Kwh ab den 01.02.2009
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Ich auch....
und das ist meine Antwort:
sie wollen Ihre Gaspreise zum 01.02.2009 senken. Sie begründen dies damit, dass Ihre Bezugskosten
als Reaktion auf die angebliche Erdölpreisbindung gesunken sind.
Im Hinblick auf die tatsächlich um weit über die Hälfte gefallenen Erdölpreise der letzten Monate und der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04.11.2008 halte ich trotz der von Ihnen vorgenommenen Preisabsenkung auch Ihre neuen Preise für unbillig i. S. d. § 315 Abs. 1 BGB.
Insoweit fordere ich Sie erneut auf, auch den abgesenkten von Ihnen verlangten Gesamtpreis durch rechtlich geeignete Maßnahmen mir gegenüber nachzuweisen.
Bis dahin widerspreche ich auch der Billigkeit der von Ihnen künftig verlangten Erdgasgesamtpreise.
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@Gebhardt
Und wie steht es mit der Frage, ob zugunsten des Versorgers überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB besteht?
Besteht ein solches nicht, kann es nicht um die Frage der Billigkeit gehen.