Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: KarlHeinz am 18. Dezember 2008, 11:27:03
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wenn man 3 Jahre hintereinander zu viel Gas im Haus verbraucht hat? Hier unser Fall, 02 und 03 haben wir, ein 3 Familien Haus, jeweils ca. 33.000 KwH Gas verbraucht, 04 sprang der Wert auf 55.000, 05 und 06 je 49.000, Ende 06 stellten wir fest das an der Zentralheizung die Zeitschaltuhr defekt war und diese wurde ausgetauscht, 07 dann der Gasverbrauch wieder nur 32.000 KwH. 08er Werte können erst im Januar festgestellt werden, liegen aber hoffentlich auf ähnlichen Werten. Könnte man dann eventuell den Vermieter angehen da die Heizung ja aller wahrscheinlichkeit schon die gesamte Zeit, also seit 04, defekt war?
Gruß
Karl Heinz
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@KarlHeinz
Das hängt ja wohl von einer Vielzahl von Faktoren ab, ob der Gasverbrauch tatsächlich zu hoch ist, z. B. Anzahl der Gradzahltage, Mieterwechsel, Leerstand? Anzahl der Personen/Änderung in der Anzahl der Personen. Änderungen der Heizgewohnheiten und und und....
Was regelt die Zeitschaltuhr? Nachtabsenkung?
Bei mir läuft die Gasheizung während der Heizperiode voll durch (zuvor mit Nachtabsenkung). Mein Gasverbrauch hat sich dadurch nicht geändert.
Wieso können Sie erst im Januar feststellen, wie hoch der Gasverbrauch in 2008 war? Haben Sie keinen Zugang zum Zähler?
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Zugang zum Zähler schon, aber wir kennen den Ablesestand von 07 nicht. Die Hausgemeinschaft hat sich seit 02 nicht verändert, also immer noch die gleichen Leute, selbe Anzahl. Erstaunlich finde ich halt das es einen Sprung gibt (04), wir dann 05 und 06 versucht haben zu sparen, was sich auch mit ca. 5000 KwH im Jahr bemerkbar macht, dann die Zeitschaltuhr getauscht wird und dann der Verbrauch auf die Ursprünglichen Werte zurückgeht.
Die Zeitschaltuhr regelt übrigens neben der Nachtabsenkung auch die Heizkurve und die Temperatur
Gruß
Karl Heinz
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@KarlHeinz
irgendwo müssen doch die Zählerstände nachvollziehbar sein (Nebenkostenabrechnung) auch der von 2007. Reden Sie doch mal darüber mit Ihrem Vermieter.
Die Kernfrage wird Ihnen möglicherweise ein Rechtsanwalt nach Durchsicht der Unterlagen beantworten können.