Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Maverick am 16. Dezember 2008, 00:57:11

Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 16. Dezember 2008, 00:57:11
Hallo @all,
ich poste diesen Thread um eine Diskussion in einem Unterforum an die Oberfläche zu heben und auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen, die potentiell  viele tausend E.on-Kunden betreffen. Deshalb halte ich die Einstufung als Grundsatzfrage gerechtfertigt. Leider sind im Unterforum bisher viele Fragen offengeblieben. Vielleicht ändert sich das ja jetzt.

Ich will mal versuchen, die Lage zusammenzufassen (bitte korrigiert mich, falls ich etwas Falsches schreibe).
Bisher waren die E.on Kunden Vertragspartner und Kunden der E.on-Regionalgesellschaften. Im Herbst hat die E.on Vertriebs-GmbHs gegründet und nun bekommen die Verbraucher Post von den Vertriebs-GmbHs, - mit denen sie keine Vertragsbeziehung haben
- über deren Existenz sie erst über Mitteilungen über Preiserhöhungen oder Zahlungsaufforderungen durch die Vertriebs-GmbHs erfahren haben.

Es stellen sich m.E. folgende Fragen:
- ist das Vorgehen der E.on AGs / Vertriebs-GmbHs rechtens
- dürfen Kundendaten einfach an Unternehmen mit anderen Rechtsformen übermittelt werden, ohne dass der Kunde hierüber informiert wird
- kann ein Vertragsverhältnis sang- und klanglos auf die Vertriebs-GmbHs übertragen werden
- wer ist der Ansprechpartner der Verbraucher, die AG oder die Vertriebs-GmbH?
- an wen richtet man Widerspruchssschreiben?
- an wen zahlt man?

Wäre besonders für Beiträge von Seiten des BDEV und rechtskundiger Forumsteilnehmer dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Dezember 2008, 01:00:49
@Maverick

Die Frage betrifft auch aktuell laufende Verfahren vor dem LG Hamburg (E.ON Hanse) und vor dem LG Dortmund (E.ON Westfalen Weser) und es deshalb möglicherweise nicht unheikel.

Man wird sich deshalb an dieser Stelle wohl nicht weiter öffentlich darüber äußern. Sonst hört man vor Gericht wieder: Aber der und der Spezialist auf Verbraucherseite gehe ja schließlich auch davon aus, dass... So läuft der Kindergarten nämlich teilweise mittlerweile. Ganze Beiträge aus diesem Forum werden in Schriftsätze von Versorgeranwälten übernommen, weil man sich damit wohl vorgeblich auf eine gewisse Instanz berufen könne.

Ich nenne jetzt mal keine Namen.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: AKW NEE am 16. Dezember 2008, 08:27:13
@ RR-E-ft

Hier wird es für aber für den juristischen Laien schwierig. Was darf in hier noch geschrieben werden und was nicht?

Welchen Wert hat dieses Forum noch?
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Wasserwaage am 16. Dezember 2008, 08:45:20
@AKW NEE ich gehe davon aus, dass der großteil von uns weiterhin schreiben kann und darf was er meint oder sind sie etwa einer der \"spezialisten\"?! es kann wohl auch kaum jemand mit einer äußerung in einem forum als spezialist zitiert werden dessen Identität nicht feststeht
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: AKW NEE am 16. Dezember 2008, 09:28:24
@ Wasserwaage

Was oder wer ist schon ein Spezialist? Gern wurde dieser Begriff früher in z.B. der SU verwendet. In der Regel waren das Leute Autodidakten ohne eine fundierte Fachausbildung.

Wenn Sie meinen ob ich Jurist bin, nein bin ich nicht.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 16. Dezember 2008, 09:34:14
@ RR-E-ft, AKW NEE

Stimme AKW NEE völlig zu. Gerade wenn es heikel wird, benötigt doch der Laie Informationen, wie er sich in dieser Situation möglichst verhalten soll.

D.h. natürlich nicht, dass Rechtsanwälte im Forum Rechtsberatung betreiben sollen (was sie ja auch gar nicht dürfen). Es sollen natürlich auch keine Details aus laufenden Verfahren ausgebreitet werden.

Aber als Laie würde man sich zu diesen Fragen eine Stellungnahme des BDEV oder der Verbraucherzentralen wünschen, die einem erlaubt einzuschätzen, ob man nun ein Problem hat oder nicht. Solche Stellungnahmen gibt es ja auch zu anderen Fragen.

Danke und Gruß,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Pölator am 16. Dezember 2008, 09:35:55
Guten Morgen,
vielleicht sollten sich dann einige der anerkannten Foren-Spezialisten, deren geistiges Eigentum unendgeltlich von der Versorgerseite herangezogen wird einen 2.Nickname  8)zulegen.
Es gibt doch genug Farben: White, Red, Blue, Black äh, nee der ist ja schon vergeben...  :D

Ich denke, dass dieses Forum trotzdem das bleibt was es ist, eine Quelle der steten \"Weiterbildung\"...

Schönen Tag noch,
der Pölator
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Dezember 2008, 18:50:14
Wem es daraum geht, bei welchem Unternehmen er nun Preiserhöhungen moniert, Rechnungen widerspricht usw. der kann sich an beide Unternehmen wenden mit dem Zusatz \"Unter der Bedingung, dass Sie mein Vertragspartner sein sollten, worüber ich um einen lückenlosen Nachweis bitte,...\"
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Black am 16. Dezember 2008, 19:33:07
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich nenne jetzt mal keine Namen.

Ich war es nicht  8)
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Blau Bär am 25. Dezember 2008, 21:02:04
Zitat
Original von AKW NEE
@ Wasserwaage

Was oder wer ist schon ein Spezialist? Gern wurde dieser Begriff früher in z.B. der SU verwendet. In der Regel waren das Leute Autodidakten ohne eine fundierte Fachausbildung.

Wenn Sie meinen ob ich Jurist bin, nein bin ich nicht.

Ich bin doch nur ein armer Bär, der eine warme Höhle im Winter braucht.  :tongue:  8) ;(

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: 0tt0lgel am 09. Januar 2009, 22:44:02
Vielleicht muss man zur Abschätzung der Bedeutung mal ins Handelsregister sehen, was für E.ON Hanse z.B. so aussieht (http://www.unternehmensregister.de):

\"Amtsgericht Pinneberg Aktenzeichen: HRB 5802 PI   Bekannt gemacht am: 05.09.2008 12:00 Uhr
Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Veränderungen 01.09.2008

E.ON Hanse AG, Quickborn/Krs. Pinneberg(Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 und den Zustimmungsbeschlüssen vom 01.07.2008 und 21.08.2008 Teile des Vermögens (Vertriebsgeschäft) auf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 7221 PI) übertragen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 01.07.2008 und 21.08.2008 ist die E.ON Hanse Netz GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 58176) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..\"

Hoffe, jemand kann was damit anfangen.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 10. Januar 2009, 01:36:13
Danke 0tt0Igel für den Beitrag.

Ich habe daraufhin auch noch einmal gesucht und folgende Dokumente im Netz gefunden:

- betr. E.on Avacon (http://www.hannover.de/data/download/RH/DS/2008/20/239-08.pdf)
- betr. E.ON edis (https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=8e33629222921bd5f23bd048fb9f49fe&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=69cc95d84890940f&fts_search_list.destHistoryId=1)

Da krieg isch schon beim Durchlesen Plack!

Da werden die Vertriebs-GmbHs aus den AGs ausgegliedert, es wird ein Deutschland-Vertrieb darübergestülpt, zwischen den AGs und dem Vertrieb werden Mindestdividenden und Unterstützungszahlungen vereinbart, die zahlreichen Unternehmen verrechnen untereinander und streben für die Verrechnungen untereinander schon einmal locker eine Eigenkapitalverzinsung vor Steuern von 5 % an. Das ganze zeigt auch die Verflechtungen zu anderen Teilen von E.ON auf....

Da drängen sich doch der Verdacht auf, dass solche Konstruktionen doch nicht dazu dienen, die Dienstleistung oder den Kundenservice zu optimieren... Das hat meiner Meinung nach mit ehrlichen Kaufleuten nichts mehr zu tun. Und mit so einer Konstruktion soll auch noch die \"Entflechtung\" von Produktion und Vertrieb erreicht werden???

Und wer die Rechnung am Ende bezahlen darf, ist auch klar.
Das darf doch alles nicht wahr sein!!!
Beste Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Christian Guhl am 10. Januar 2009, 01:47:37
Eon-Avacon hat mir mitgeteilt, dass die Ausgliederung des Vertriebsgeschäftes nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes geschah. Man wollte dies gar nicht, sei aber praktisch dazu gezwungen worden.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 10. Januar 2009, 02:03:06
@Christian Guhl

Selbst wenn das so wäre, warum werden die Kundinnen und Kunden nicht vorab, vollständig und verständlich informiert?

Und wenn man gesetzlich gezwungen wäre, den Vertrieb zu trennen, warum gründet man dann X neue Vertriebs GmbHs plus Deutschlandvertrieb und nicht nur eine neue Gesellschaft?


Beste Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Christian Guhl am 10. Januar 2009, 02:50:35
@Maverick
Also, ich nehme diese Aussage ( oder eher Ausrede) nicht ernst !
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: AKW NEE am 10. Januar 2009, 09:34:39
Es stimmt, wenn die E.ON Avacon behauptet:
Zitat
die Ausgliederung des Vertriebsgeschäftes nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes geschah. Man wollte dies gar nicht, sei aber praktisch dazu gezwungen worden
Jedenfalls stimmt dieses grundsätzlich, es ist natürlich nicht konkret bestimmt worden, dass der Vertrieb ausgegliedert werden muss.

Es sollte doch bekannt sein, dass Netz und Vertrieb getrennt werden müssen.

Die E.ON Avacon hat hier sehr früh reagiert und ab dem Geschäftsjahr 2007 den Netzbetrieb ausgegliedert und dafür die E.ON Avacon Netz GmbH gegründet. Bei dieser Gründung wurden aber die inhaltlichen Bestimmungen nicht umgesetzt. Die Netz GmbH war z.B. nicht im Besitz des Netzes, dies wollte die Avacon auch zu keinem Zeitpunkt.

Mit der Gründung der Vertrieb GmbH wurde die Netz GmbH aufgelöst und der Netzbetrieb wurde jetzt zum Kerngeschäft der E.ON Avacon AG.

Es ist sehr fraglich, ob diese neue Konstruktion den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesbehörden haben diese Problematik erkannt und den Betreibern hierzu Hinweise gegeben.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 10. Januar 2009, 12:54:55
@ AKW Nee

Zitat
Es ist sehr fraglich, ob diese neue Konstruktion den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesbehörden haben diese Problematik erkannt und den Betreibern hierzu Hinweise gegeben.

Hm, persönlich würde ich mir wünschen, dass es nicht nur beim Hinweisgeben bleibt, sondern den EVUs auch mal kräftig auf die Finger geklopft wird.

Und die Behörden, die ich bis jetzt auf die Situation aufmerksam gemacht habe (inkl. Bundesnetzagentur) haben alle in einer Art geantwortet, die nicht darauf hoffen liess, dass sie kurzfristig in dieser Sache tätig werden. Leider. Da sind also noch viele dicke Bretter zu bohren. Aber allein wegen sowas geben wir ja nicht auf, gell!?!

Beste Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: jofri46 am 10. Januar 2009, 17:15:23
Wenn ich die Handelsregistereintragung oben beim Amtsgericht Pinneberg lese, so erfolgte die Ausgliederung und Übertragung des Vertriebsgeschäftes (mit den Kundenverträgen) auf Vertriebs-GmbHs offensichtlich nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes ((§ 123 UmwG, dort explizit Abs. 3?). Nach den Vorschriften dieses Gesetzes ist es möglich, Verträge mit Dritten (Kunden) unverändert mit allen Rechten und Pflichten auch ohne Zustimmung des Dritten auf den neuen Rechtsträger (Vertriebs-GmbH), zu übertragen. Es handelt sich dann um eine gesetzliche (Teil-)Gesamtrechtsnachfolge.

Über Hintergrundwissen verfüge ich nicht. Ich möchte damit nur auf eine gesetzliche Grundlage hinweisen, aufgrund derer die Übertragung von Kundenverträgen stattgefunden haben könnte.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 10. Januar 2009, 17:58:34
Das UmWG findet sich hier. (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwg_1995/gesamt.pdf)

Für die Wirkungen der Verschmelzung gilt offensichtlich §20, da steht drin, dass das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers (in unserem Fall AG...) auf den übernehmenden Rechtsträger (in unserem Fall die GmbHs) einschliesslich der Verbindlichkeiten übergeht.

In der ganzen Norm kann ich als Laie aber keine Stelle erkennen, an der von den Forderungen des übertragenden Rechtsträgers aus Kundenbeziehungen, von Kundendaten und Vertragsverhältnissen mit Kunden die Rede ist.

Da steht auch nicht drin: es ist verboten, seine Kunden vorab von den Veränderungen zu informieren...

Beste Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: jofri46 am 10. Januar 2009, 18:59:21
@ Maverick

Der Handelsregistereintragung des Amtsgerichts Pinneberg entnehme ich zwei unterschiedliche Vorgänge:

1. E.ON Hanse AG hat einen Teil des Vermögens (Vertriebsgeschäft) auf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH übertragen. Das ist keine Verschmelzung, sondern eine Ausgliederung auf eine wohl neu gegründete Vertriebs-GmbH. Grundlage offenbar die §§ 123 Abs. 3 ff. UmwG mit den Wirkungen gem. § 131 Abs. 1 UmwG.

2. Die E.ON Hanse Netz GmbH ist unter Auflösung auf die E.ON Hanse AG verschmolzen. Grundlage offenbar §§ 4 UmwG ff. mit den Wirkungen gem. § 20 UmWG.

Für die Kundenverträge interessant ist hier wohl nur der Vorgang unter Punkt 1.

Forderungen des übertragenden Rechtsträgers (...AG) sind Teil des Vermögens. Welcher Teil des Vermögens übertragen wurde (z. B. Kundenverträge) ergibt sich aus dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag. Diesen Vertrag kann man übrigens beim eintragenden Amtsgericht einsehen.
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: Maverick am 10. Januar 2009, 19:13:27
@jofri46

Vielen Dank für die zusätzlichen Hinweise!
Beste Grüße,
Maverick
Titel: E.on Vertriebs GmbHs
Beitrag von: nomos am 11. Januar 2009, 12:31:28
Zitat
Original von Maverick
Stimme AKW NEE völlig zu. Gerade wenn es heikel wird, benötigt doch der Laie Informationen, ............
\"Helga\" durfte nicht alles wissen (http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=1046&type=98).  ;) [/list]