Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: goofy3 am 11. Dezember 2008, 00:11:37
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Moin,
Suche dringend Stadtwerke, oder Gemeindewerke die eine Mehrheitsbeteiligung an ihren Werken haben und ihre Tagesordungen usw. vom Aufsichtsrat entsprechend des BGH Urteils von 2005 veröffentlichen.
Also bei GmbHs mit über 50% Beteiligung der Kommune.
Bisherige Suche war zu dünn.
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Stadtwerke Neubukow gehören zu 100 % der Stadt Neubukow.Veröffentlichen tun die allerdings nur 1. Preiserhöhungen und 2. teilweise Bilanzen
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Danke.
Scheinbar fehlt auch dort die Tagesordnung, oder wird sie doch im Zuge der Sitzungen veröffentlicht?
Die Resonanz scheint recht gering hier, schade, gerade in Bezug auf Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse, oder Tagesordnungspunkte, bei kommunalen Unternehmen, ist es ein wichtiger Baustein.
Ansonsten würden sie sich doch nicht von den großen unterscheiden.
Selbst wenn es wie hier rechtlich geboten ist. :-((
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Es werden keine Tagesordnungen veröffentlicht,noch werden die Stadtverordneten davon unterrichtet. Nur bei Preiserhöhungen müssen die Abgeordneten zustimmen,daß der Bürgermeister diesen offiziell absegnen darf. Dieses ist immer mehrheitlich erfolgt.
Gerade Abgeordnete,die selbst nicht von der Fernwärme buw. vom Anschluß und Benutzerzwang betroffen sind, stimmten immer für die Preiserhöhungen. Natürlich gerade auch die Abgeordneten,die im Aufsichtsrat der Stadtwerke sind.
Ich denke kommunale Unternehmen sind z.T .noch schlimmer als privatrechtlich organisierte Unternehmen ohne kommunale Beteiligung. Politische bzw. unternehmerische Fehlentscheidungen werden wohl oftmals mit dem Instrument des Anschluß und Benutzerzwanges auf die betroffenen Bürger agewälzt.