Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. Dezember 2008, 18:10:23
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GASAG: \"Wir zahlen definitiv nichts zurück\" (http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Gasag-Gaspreise;art271,2677929)
Da sind wohl am besten die Berliner Gaskunden dran, die von Anfang an Widerspruch einlegten, Abschöläge und Rechnungsbeträge kürzten und sich auf das Urteil des Kammergerichts vom 28.10.2008, Az. 21 U 160/06 berufen können.
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Der Link im oberen Beitrag verweist auf das Verfahren beim Bundeskartellamt.
Mich würde der Fortgang zur Anmerkung darunter interessieren. Ist das Urteil des Kammergerichts Berlin rechtskräftig geworden oder findet ein Revisionsverfahren statt?