Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => badenova => Thema gestartet von: nfp am 20. Juni 2005, 15:44:02

Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: nfp am 20. Juni 2005, 15:44:02
Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2004 der angekündigten Gaspreiserhöhung durch die Badenova AG (Sitz in Freiburg) widersprochen. Trotz Bestätigung des Eingangs meines damaligen Schreibens hat die Badenova bei der Jahresendabrechnung zum 01.05. diesen Jahres den ab Oktober 2004 erhöhten Preis zu Grunde gelegt. Ich habe sofort widersprochen und die Gegenrechnung mit dem alten Preis (ohne 2% Sicherheitsaufschlag)  aufgemacht. Die Badenova hat diese Gegenrechnung akzeptiert und bei der Nachforderung nur den von mir errechneten Betrag abgebucht. So habe ich ca. 71.- EUR gespart.
Die Badenova hat mich zwar auf den Vorbehalt dieser Maßnahme hingewiesen und auf die Fälligkeit dieses Betrages bei einer endgültigen gerichtlichen Erklärung (die gehen bei einer Gerichtsentscheidung wohl von einem Urteil zu ihren Gunsten aus) gepocht. Aber mir wurden weder die Sperrung des Anschlusses noch irgendwelche Mahngebühren angedroht.
Da die Badenova auch nicht selbst klagen will/wird (in dem Brief war nirgends ein Hinweis darauf), sondern wohl auf einen Präzedenzfall wartet, habe ich nach alldem, was in diesem Forum geschrieben steht und bislang auch schon gerichtlich entschieden wurde, gute Hoffnung, dass die 71.-EUR in meinem Geldbeutel bleiben.
Also, die Botschaft an alle noch Unentschlossenen: Wehrt euch, es lohnt sich!

mfG

nfp
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Juni 2005, 16:34:37
@nfp

Herzlichen Glückwunsch.


Ein schönes Ergebnis, das zeigt, dass sich die Mühen, die Verbraucher über ihre Rechte aufzuklären, gelohnt haben.

Die Badenova wird die 71 EUR nicht von Ihnen einklagen, sondern ausbuchen.

Bei der eindeutigen Rechtslage müsste die Badenova einen stolzen Betrag in die Hand nehmen, um die 71 EUR einzuklagen, mit vollkommen ungewissem Ausgang:

Eine Chance vor Gericht hätte sie nur, wenn sie die Preiskalkulation offen legt.

Badenova wäre eines der ganz wenigen Unternehmen, das ggf. über eine Preiskalkulation verfügt.

Alle anderen behelfen sich mit einer imaginären Preisschraube.

Deshalb wird ja auch nicht geklagt:

Weil man keine Kalkulation offen legen könnte, selbst wenn man wollte.

Und die o. g. \"Preisschraube\" kann man dem Gericht schlecht präsentieren.


Deshalb sollten alle Kunden ihr Geld bei sich behalten, ansonsten ist es weg und ward nimmer gesehen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: reproeug am 15. Juli 2005, 12:45:48
Ich würde da mich zurückhalten.  Die warten bestimmt bis sie genung Leute zusammenhaben um zu verklagen. Aber das Geld muss man am Ende doch bezahlen.
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Juli 2005, 13:09:07
@reproeug

Seit wann muss ein Versorger sammeln, um Leute zu verklagen?

Ich halte Sammelklagen von Versorgern wegen der strafbewährten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sogar für unzulässig.

Oder meinen Sie, die müssten noch Geld für den Gerichtskostenvorschuss sammeln?

Bei E.ON Westfalen Weser hat es bisher auch nur dazu gereicht, 23 von 1.000 zu verklagen. In Paderborn sind viele froh, dass die Sache nun geklärt werden soll.

Da mussten schon einige am Ende ganz erhebliche Beträge nicht bezahlen. Im Mannheimer Gaspreisurteil ging es um 26.000 EUR.

Die bekam der Versorger vom Gericht nicht zugesprochen, allein weil er seine Preiskalkulation nicht offen legte:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1041


Ebenso verhielt es sich bei einem Urteil des OLG München zu den Strompreisen.

Der Versorger hatte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Ich glaube deshalb nicht, dass am Ende sicher zu bezahlen wäre.

Aber möglich ist vieles.

Und wenn, zahlt man ggf. nur das, was der Versorger schon immer haben wollte, ohne Zinsen und Kosten.

Ob sich eine solche Klage lohnt?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: reproeug am 15. Juli 2005, 14:37:31
Wer zahlt den wenn der Verbraucher verliert ? ( Gerichtskosten usw. ) ?
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Juli 2005, 14:50:03
@reproeug

Bei einigen wohl das Sozialamt, weil sie sich die hohen Energiepreise schon lange nicht mehr leisten können.

Ansonsten wissen Sie sicher von der Lektüre von \"Fragen und Antworten\" auf der Seite, dass in einem Gerichtsverfahren der Unterlegene die Kosten zu tragen hat.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Beklagte zu einer Klage keine Veranlassung gab und die Forderung sofort anerkennt.

Dann hat auch der Kläger die Kosten zu tragen.

Ein solcher Fall liegt m.E. vor, wenn der Versorger mit der Klageschrift die Preiskalkulation erstmals offen legt. Auch dazu gibt es neue Urteile des BGH, die diese Auffassung stützen.

Aber wie gesagt haben einige Probleme mit der Preiskalkulation, weil es eine solche oft nicht gibt. Gesehen hat eine solche noch keiner.

Und weil das so ist, wurden die Versorger ja mit ihren Klagen von den Gerichten nach Hause geschickt.

Dass es oft keine Kostenkalkulation gibt war schon Gegenstand der Beratung des Wirtschaftsausschusses des deutschen Bundestages am 15.12.2004 und läßt sich dort im offiziellen Protokoll nachlesen, also keine bloße Vermutung.

Vor allem muss erst einmal einer klagen und vor allem auch bis zu einem Urteil dabei bleiben und nicht durch Klagerücknahme kneifen.

Sonst verhindern die Versorger bis zum Sankt Nimmerleinstag, dass die Gerichte die Frage eindeutig beantworten:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Zahlungsanspruch wird übrigends erst mit der Rechtskraft, also ggf. nach vollem Instanzenzug fällig.

Sicher haben Sie auch die Urteilssammlung auf der Seite gelesen.


Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Nervenstärke und Courage gehört natürlich schon dazu, mächtigen Versorgern die Stirn zu bieten.

Deshalb finden sich ja viele in Initiativen zusammen und bilden Unterstützungskassen.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müssen Sie vollständig an den Versorger zahlen.

Dann wissen Sie sicher, dass der das Geld hat, es für Sie fast aussichtlos ist, das Geld zurückzubekommen.

Denn dann müssten Sie mit viel höherem Risiko auf Rückzahlung klagen und müssten die Gerichtskosten selbst vorschießen. Das Kostenrisiko bleibt das gleiche.

Ich bin kein Hellesehr, würde aber denken, wenn Sie diesen sichersten Weg gehen, können Sie auch sicher sein, dass der Gewinn Ihres Versorgers wieder einmal kräftig steigt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: Hinner am 22. Oktober 2005, 23:45:45
Mein Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung - Unbilligkeit der Erhöhung gem. § 315 BGB unter Verwendung des Formschreibens - wurde von Badenova unter Hinweis  auf \"gestiegene Gestehungskosten\" zurückgewiesen. Es folgten (Standardbrief?) Ausführungen zum Gasimport, Abhängigkeit vom Erdölpreis usw.

In der Jahresabrechung wurde - trotz meines Widerspruchs - der seit dem 1. Sep erhöhte Gaspreis berechnet. Meine Bitte um Korrektur der Abrechnung wurde abgelehnt, Badenova will an der (erhöhten) Berechnung festhalten.

Wer hat eine Idee, was als nächstes von mir zu tun wäre?

DANKE sagt der Hinner
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: Graf Koks am 23. Oktober 2005, 12:18:18
@Hinner: Das wäre zu tun :

Selbst eine Gegenrechnung mit dem alten Preis erstellen. Dem Versorger übersenden und den nach dieser Berechnung noch zu leistenden Betrag überweisen.

Weisen Sie die Badenova darauf hin, dass weder ein pauschaler Hinweis auf eine Ölpreisbindung, noch ein Preisvergleich mit Konkurrenten, eine Offenlegung der Kalkulation zum Nachweis der Billigkeit ersetzen kann. Geben Sie auch das Urteil des AG KArlsruhe 1 C 262/04 an.

Mehr müssen Sie nicht tun.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: Hinner am 25. Oktober 2005, 20:10:33
Guten Abend Graf Koks (Name gefällt mir)

Bin von einer dreitägigen Dienstreise gerade zurückgekommen und habe Ihre Nachricht vom Sonntag gelesen. Dafür herzlichen Dank!

Die Schreiben mit stets ablehnendem Inhalt auf mein Begehren, welche ich von Badenova erhalte sind wenig professionell. Sie erwecken den Eindruck, dass an vergleichsweise nachgeordneter Stelle ein Mensch beauftragt ist, \"nörgelnde Kunden\" mit vorgefertigten Standardbriefen bzw. Textbausteinen abzuwimmeln.
Unerklärlich ist für mich auch, dass in diesen Schreiben die Badenova den Eindruck erweckt (erwecken will?), dass sie überhaupt nicht bereit ist, auf der Ebene des §315 BGB, also juristisch, zu argumentieren - m.a.W: Badenova ignoriert die Vorschriften in der besagten Rechtsnorm.

Ich werde tun, was Sie empfehlen - es klingt plausibel und kann nur nutzen. Und ich werde in diesem Forum berichten, wie es weitergeht.

Das von Ihnen zitierte Urteil des AG Karlsruhe  1 C 262/04, finde ich wo?  Haben Sie hierzu einen Tip?

DANKE sagt der Hinner
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2005, 21:34:26
@Hinner

Zu dem Urteil gibt es einen Beitrag im Forum.
Mehr brauchen Sie dazu nicht.

Ihr Versorger kennt dieses Urteil ganz sicher, weil es über den Branchenverband BGW allen Gasversorgern zur Kenntnis gebracht wurde.

Sie könnten das Urteil auch beim AG Karlsruhe bestellen, Kosten ca. 15 EUR.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Badenova lenkt ein
Beitrag von: Hinner am 09. November 2005, 10:47:31
Heute kam Post von der BADENOVA, ich zitiere:

Da die im Zusammenhang mit den Energiepreiserhöhungen aufgeworfenen Rechtsfragen aller Voraussicht nach erst durch verschiedene Musterverfahren rechtlich endgültig geklärt werden, haben wir uns entschlossen Ihre Teilzahlung (ich zahlte bzw. zahle nur den Preis vor der Erhöhung per 1.9.05) anzunehmen. Wir werden auch vorerst kein Mahnverfahren für den fehlenden Betrag einleiten.

Ist das nicht schön? und
DANKE für die \"moralische Unterstützung\" von Graf Koks und RA Fricke

ALLES WIRD GUT sagt der Hinner