Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kleve / Niederrhein => Thema gestartet von: Han am 07. Dezember 2008, 17:32:15
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Moin, moin Mitstreiter
ich habe am Samstag dieses Schreiben der Stadtwerke Kleve im Briefkasten gehabt.
Mahnung
Kunden-Nr.: XXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
wir nehmen Bezug auf die vorangegangene Korrespondenz.
Ihr derzeitiger Zahlungsrückstand beträgt nunmehr XXXX EURO.
Wir müssen darauf hinweisen, dass für uns kein Zweifel besteht, das unsere Forderung berechtigt ist und in voller Höhe beansprucht wird.
Dennoch hoffen wir, dass wir von Ihrer Seite einen Ausgleich der Forderung erwarten
Dürfen, ohne rechtliche Schritte mit für Sie erheblichen Folgekosten einleiten zu müssen.
Leider resultiert ein Betrag in Höhe von XXXX Euro aus dem Jahr 2005.
Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren. Da wir gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, dürfen wir eine Verjährung nicht akzeptieren.
Wir erwarten daher Ihre Zahlung bis zum 15. Dezember 2008.
Wir bedauern bei Nichtzahlung zur Sicherung unserer Ansprüche kurzfristig, ein mit zusätzlichen Kosten verbundenes gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter unseres Kundencenters gerne zu Verfügung
Ihr Ansprechpartner ist XXXXX, Tel XXXXXXXX
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Kleve GmbH
So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt
Gruß
Michael
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Original von Han
Dieser Betrag würde auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren – in diesem Falle am 31.12.2008 – verjähren.
Für die Versorger ist eine Zahlungsklage nach wie vor riskant.
Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Original von Han
So Habt Ihr auch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Ich werde nun mal kontakt mit meiner Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann mal schauen was kommt
Habe identisches Schreiben erhalten und erwarte nun zum Jahreswechsel das gerichtliche Mahnschreiben.
Ich suche noch nach einem kompetenten Anwalt in der Nähe. Haben Sie schon einen im Auge?
Original von ESG_Rebell
Daher nehme ich an, dass sie zunächst nur diejenigen Kunden auf\'s Korn nehmen werden, bei denen eine Verjährung ihrer Ansprüche droht.
Das lese ich auch aus dem Schreiben. Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung erwarte ich noch nicht.
Randy
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Original von Randy
Es scheint zunächst nur um die Unterbrechung der Verjährung zu gehen. Eine unmittelbar folgende Klageerhebung erwarte ich noch nicht.
Na ja - gut.
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Original von ESG-Rebell
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
Sind Sie da sicher??
Für eine Quellenangabe wäre ich dankbar.
Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, daß die Klage \"irgendwann\" später erhoben werden kann, zeitlich begrenzt nur durch eine mögliche Verwirkung.
Kann es leider nicht finden (Autor @RR-E-ft?).
Randy
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Original von Randy
Original von ESG-Rebell
Damit können die nochmal ein halbes Jahr rausholen.
Dann muss aber Klage erhoben werden, sonst sind die betreffenden Ansprüche verjährt.
Für eine Quellenangabe wäre ich dankbar.
Ich habe nur mal schnell nach Mahnbescheid und Verjährung ge-googlet und mir die dortigen Erläuterungen durchgelesen.
Original von Randy
Sind Sie da sicher??
Sichere Auskünfte erhalten Sie von einem Anwalt - der evtl. noch auf diesen Beitrag erwiedert.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Gläubiger 6 Monate Zeit einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid zuerheben.
(siehe § 701 ZPO ff.)
Sollte seitens des Schuldners Widerspruch eingelegt werden (gegen den Mahnbescheid) und beantragt eine Partei die Durchführung eines Streitverfahrens, wird das jeweilige zuständige Gericht dies von amtswegen einleiten.(siehe § 696 ZPO)
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Dies stellt keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes dar.
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Der gerichtliche Mahnbescheid ist eingetroffen. Ich werde fristgerecht widersprechen.
Sollten weitere Betroffene Interesse an einem Austausch haben (z.B. bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt) bitte Nachricht per PN.
Randy
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Ich habe bis heute kein Schreiben bekommen. Wer sind den die Anwälte der Stadtwerke?
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Im gerichtlichen Mahnbescheid sind keine Anwälte des Antragstellers (1) angegeben.
(1) SW Kleve, gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Rolf Hoffmann
Randy
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Gibt es schon etwas Neues von den SW Kleve?
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Original von Lawyerboy
Gibt es schon etwas Neues von den SW Kleve?
Die Stadtwerke Kleve haben nun am 30.12.09 einen Mahnbescheid beim AG Hagen gegen eine Bekannte von mir beantragt, welcher heute zugestellt worden ist. In dem Mahnbescheid ist u.a. angegeben, dass ein eventuelles Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht Kleve geführt werde.
Seltsam, dass die den Mahnbescheid nicht gleich beim AG Kleve beantragt haben; vielleicht war dieses zwischen Weihnachten und Sylvester ganz geschlossen.
Die SW Kleve haben auch bereits gegen Kunden geklagt.
Könnten Sie mir bitte eine PN schicken, falls Sie bereits einen Mahnbescheid oder Klage der Stadt Kleve erhalten haben; insbesondere auch wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind?
Dann können wir die Verteidigung koordinieren und ggf. durch denselben Anwalt durchführen lassen.
Gruss,
ESG-Rebell.
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@ESG-Rebell:
Seltsam, dass die den Mahnbescheid nicht gleich beim AG Kleve beantragt haben; vielleicht war dieses zwischen Weihnachten und Sylvester ganz geschlossen.
Das ist nicht seltsam: für das Land NRW gibt es nur ein zentrales Mahngericht: Amtsgericht Hagen.
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Die Stadtwerke Kleve ließen sich früher vereinzelt von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. Jetzt liegen einzelnen Gaskunden Anspruchsbegründungsschriften von Herrn Kollegen Dr. Hempel aus Dortmund vor.
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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Da zur Zeit ja Gerichtverfahen anhänig sind, sollte man sich außerhalb mal austauschen.
Bei interesse PN an mich.
Gruß
Maulwurf53
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Hallo ... lege nun mittlerweile auch schon seid 2006 jedes Jahr Widerspruch bei den Stadtwerken Kleve ein. Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland. Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Falls jemand näheres weiß, wäre ich über eine Info dankbar. Gruß guisi