Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 06. Dezember 2008, 18:50:03

Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wolfgang_AW am 06. Dezember 2008, 18:50:03
Aufmacher WirtschaftsWoche

Kontonummern von 21 Millionen Bürgern illegal im Umlauf

http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/kontonummern-von-21-millionen-buergern-illegal-im-umlauf-380382/

Zitat
Danach müssen im Extremfall drei von vier Haushalten in Deutschland fürchten, dass Geld von ihrem GiroKonto abgebucht wird, ohne dass sie jemals eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Zitat
Laut WirtschaftsWoche führen erste Spuren fast durchgängig zu kleineren Callcenter-Betreibern. So bedienen sich vor allem auf umkämpften Massenmärkten wie Telekommunikation, Energieversorgung oder Kabelfernsehen viele Anbieter fast nur noch externer Dienstleister und Callcenter. Diese erhalten die relevanten Kundendaten teilweise vom Auftraggeber. Schalten die Dienstleister ihrerseits Subunternehmen ein, verliert sich die Kontrolle über die Daten irgendwann im Nichts.

Telefoninkasso (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11013) auf ganz neue Art.

Brauchste gar kein Zahlungsverzug oder eine Mahnung - Geld auch so eingezogen :P

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: ESG-Rebell am 07. Dezember 2008, 14:50:01
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Kontonummern von 21 Millionen Bürgern illegal im Umlauf
Ich weiß garnicht, was Ihr für ein Problem damit habt.

Ich freue mich darüber!

Wie das? Spinnt der?

Nein; folgender Hintergrund:

1)
Mein Konto muss ich ohnehin regelmäßig (bspw. wöchentlich) überprüfen.

Stelle ich eine unberechtigte Abbuchung fest, dann lasse ich diese zurückbuchen. Dafür habe ich mindestens 5 und höchstens 18 Wochen(!) Zeit. Eine Begründung der Bank gegenüber ist nicht erforderlich. Deshalb habe ich keinerlei Angst davor, dadurch Geld zu verlieren.

2)
Einige Call-Center und Drücker haben in der Vergangenheit versucht, den Kunden Zeitungs-Abos oder dergleichen unterzuschieben. Die Kenntnis der Bankverbindung wurde (erfolgreich!) als Beweis für einen angeblichen mündlichen Vertragsabschluss angeführt.

Zukünftig wird kein Unternehmen mehr behaupten können, einen Vertrag (fern)mündlich abgeschlossen zu haben, wenn der Kunde dies bestreitet. Letzterer kann schlichtweg (plausibel!) behaupten, das Unternehmen habe sich die persönlichen Daten aus einer der inzwischen zahlreichen illegalen Datenquellen besorgt.

Unseriöse Unternehmen, die sicher gehen wollen, lassen sich daher ja auch keine Einzugsermächtigung erteilen sondern den Kunden einen Abbuchungsauftrag unterschreiben. Bei diesem kann der Kunde sein Geld nicht wieder zurückbuchen lassen.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wolfgang_AW am 08. Dezember 2008, 11:16:08
@ESG-Rebell

Zum Einen ist das ist eine Möglichkeit, die aber auch nur funktioniert, wenn es überhaupt etwas zurück zu buchen gibt.

Zum Anderen haben viele, vor allem ältere Mitbürger, keinen Online-Zugang oder stehen täglich am Kontoauszugsdrucker.

Die Frage ist doch, welche Gründe führen dazu, dass so mit den Daten der Bürger umgegangen werden kann.

Ein Grund ist, dass Unternehmen orginäre Aufgaben aus Kosten- oder Rechtsgründen auf Subunternehmen ausgliedern, die es eben z. B. mit ihrem Rechtsverständnis nicht so genau nehmen, das Generalunternehmen aber seine Hände in Unschuld wäscht.

Es geht doch in der Sache viel tiefer, wie wollen wir es z. B. in unserem Staat mit dem Datenschutz überhaupt halten? Wie stufen wir Vergehen im Datenschutz im Vergleich zu anderen Rechtsvergehen ein?

Wenn ich ihren Beitrag lese fällt mir sofort der Satz ein: Online-Durchsuchung tangiert mich nicht, ich habe nichts zu verbergen.

Vorschlag:
[Sarkasmus]Jeder stellt alle seine Kontodaten öffentlich ins Netz, dann sieht man wenigsten gleich bei wem sich das Abzocken lohnt[/Sarkasmus]


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: egn am 08. Dezember 2008, 11:31:29
Jetzt mal im Ernst:

Hat jemand schon mal darüber nachgedacht seine Bank aufzufordern entweder die Kontrollen zu verschärfen oder aber die Kontonummer zu ändern?

Ich habe nämlich letzte Woche zufällig in irgendeiner Sendung was zum Thema Konto-Napping gesehen:
http://video-de.tomshardware.com/video/iLyROoaftLok.html

Da hat jemand gezeigt wie einfach man jemandem von dem man die Kontonummer und den Namen hat das Konto zu klauen. Es fängt damit an dass ein Umzug gemeldet wird und so die Post von der Bank woanders hin umgeleitet wird. Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert weil die alte nicht mehr benutzbar ist.

Die betroffene Bank hatte keinerlei weiteren Kontrollen durchgeführt und so konnte der Konto-Napper mit der neuen EC-Karte und neuer PIN problemlos an einem Geldautomaten Geld abheben.

Ergänzung:
Der Beitrag kam in Plusminus. Hier (http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,l55objngf564yas9~cm.asp) und hier (http://soll-haben.blogspot.com/2008/11/plusminus-panik-bei-kontodiebstahl-und.html) findet man mehr zu dem Thema.
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wasserwaage am 08. Dezember 2008, 11:42:14
\"Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert\"

daran würde es bei mir schon scheitern. geht nur persönlich am bankschalter mit passwort oder per telefon mit passwort und pin...
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: u.h. am 08. Dezember 2008, 12:26:41
Zitat
Original von egn
... Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert weil die alte nicht mehr benutzbar ist.
Die betroffene Bank hatte keinerlei weiteren Kontrollen durchgeführt und so konnte der Konto-Napper mit der neuen EC-Karte und neuer PIN problemlos an einem Geldautomaten Geld abheben.
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: egn am 08. Dezember 2008, 12:41:03
Zitat
Original von u.h.
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???

Ich habe leider auch nicht mehr Detailinformationen darüber wie man im konkreten Fall zu PIN gekommen ist.
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wasserwaage am 08. Dezember 2008, 14:10:41
neue pin bei neuer karte ist eigentlcih der normalfall.... und das mit der post wird wohl auch klappen, wenn der betroffene nicht merkt, dass keine post mehr bei ihm ankommt.... meist liegen aber zwischen versand der karte und versand der pin doch einige tage mehr
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: ESG-Rebell am 08. Dezember 2008, 19:34:07
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Zum Einen ist das ist eine Möglichkeit, die aber auch nur funktioniert, wenn es überhaupt etwas zurück zu buchen gibt.
Ich habe nochmal Wikipedia zum Thema Einzugsermächtigung und Lastschriften nachgelesen. Dort gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die Lastschriftrückgabe eine noch ausreichende Deckung des Kontos des Belastenden voraussetzt.

Wäre dies der Fall, so wäre das Recht zum Lastschriftwiderspruch wertlos.

Zitat
Original von Wolfgang_AW
Zum Anderen haben viele, vor allem ältere Mitbürger, keinen Online-Zugang oder stehen täglich am Kontoauszugsdrucker.
Wer nicht selbst seine Auszüge erstellt, der bekommt sie mindestens vier mal im Jahr von seiner Bank zugeschickt.

Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: nomos am 08. Dezember 2008, 21:05:11
Zitat
Original von ESG-Rebell
.........
Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).
Siehe Beispiel hier. (http://www.volksbank-ludwigsburg.de/fileadmin/Impressum/PDF/agb.pdf)

Was das \"Unterlassen einer rechtzeitiger Einwendungen\" ist, damit dürfen sich, wie gehabt,  dann wieder die Juristen auseinandersetzen.   ;)

Zitat
(3) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.

Aber beachten! Das gilt für Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren. Lastschriften im Abbuchungsverfahren kann rückwirkend nicht widersprochen werden.
[/list]
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wolfgang_AW am 08. Dezember 2008, 22:18:20
@ESG-Rebell
@nomos

Das mag ja alles richtig sein.

Rücklastschriften treffen doch aber nicht den Kern, wenn man von 21 Mio Adressdaten ausgeht die von windigen Sub- Sub- Sub-Callcentern in Umlauf gebracht, sprich verkauft wurden.

Hier geht es um das Recht eines Jeden an seinen Daten! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Und es geht darum, dass eben auch die Energieversorger beginnen ein Telefoninkasso einzuführen, was dazu führen könnte, dass von dort Daten an Sub-Unternehmen, sprich kleinere Call-Center ausgelagert und von denen eben auch verkauft werden könnten.
Die auslagernden Unternehmen stehlen sich aber aus der Verantwortung und waschen ihre Hände in Unschuld.

Zur Erinnerung:
Zitat
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung (http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung)


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: nomos am 09. Dezember 2008, 10:31:17
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Das mag ja alles richtig sein.

Rücklastschriften treffen doch aber nicht den Kern, wenn man von 21 Mio Adressdaten ausgeht die von windigen Sub- Sub- Sub-Callcentern in Umlauf gebracht, sprich verkauft wurden.

Hier geht es um das Recht eines Jeden an seinen Daten! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Titel: Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
Beitrag von: Wolfgang_AW am 09. Dezember 2008, 13:39:18
Ich stimme Ihnen zu.

Ich habe ja auch nicht gegen die Lastschrift als solche plädiert, sie ist auch mir, aus den genannten Gründen, manches mal lieber als ein Dauerauftrag.

Einerseits sollten wir unseren Banken auf die Finger schauen und unser Konto im Auge behalten
andererseits aber auch Entwicklungen, die negative Auswirkungen befördern könnten, anmahnen wie in diesem Fall das Telefoninkasso.

Dass der Datenschutz immer weiter ausgehöhlt wird und oftmals kaum mehr Bestand hat, ist eine perfide Entwicklung die auch Vertrauen in die unterschiedlichsten Institutionen, sofern überhaupt noch vorhanden, gegen Null tendieren läßt.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW