Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: sischka am 06. Dezember 2008, 17:20:47

Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: sischka am 06. Dezember 2008, 17:20:47
Hallo zusammen,

mit heutiger Post erhielt ich das gerichtliche Mahnverfahren, welches Gelsenwasser eingeleitet hat um die offenen Forderungen seit 2005 einzutreiben.

Ist noch jemand mit einem Mahnbescheid versorgt worden?

Wie ist weiter vorzugehen?
Mahnbescheid widersprechen und dann??
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Paul2 am 06. Dezember 2008, 18:08:39
Hallo Sischka,
auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid für die Jahre 2005 bis 2007 erhalten.
Vielleicht wollte Gelsenwasser die noch vor dem Jahresende loswerden, um die Verjährung zu unterbrechen.
Ich werde auf jeden Fall widersprechen.
Meine Frage an die Experten dieses Forums:  Sollte man jetzt bereits einen Anwalt einschalten oder erst mal auf eine evtl. Klage warten??  
Danke und Gruß
Paul2
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Emsländer am 06. Dezember 2008, 18:54:32
Im Rahmen der Zahlungsaufforderungskampagne sollte jeder Verbraucher damit rechnen, in der Folgezeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt zu bekommen.

Niemand muss vor einem Mahnbescheid Angst haben. Er erfordert jedoch eine sofortige Reaktion innerhalb von 14 Tagen in Form eines Widerspruchs. Dem Mahnbescheid liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Um Widerspruch einzulegen, kreuzt der Verbraucher nur die Zeile an \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\" und unterschreibt. Dann bringt er das Widerspruchsformular zum angegebenen Amtsgericht zurück bzw. schickt es als Einschreiben mit Rückschein dorthin.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden.

Suchen Sie sich Beistand bei den \"örtlichen Gasrebellen\" oder wenn Sie die \"Ruhe verlieren\" sichern Sie sich über einen Anwalt ab.
Noch besteht keine Not.....ein Mahnbescheid ist schnell beantragt aber ob sich der Versorger traut? Die Gefahr ein negatives Urteil zu erhalten ist immer noch groß...

Noch ist die Messe nicht gelesen! :D
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: userD0009 am 06. Dezember 2008, 18:58:07
@Paul2

Die sofortige Beauftragung eines RA hat die Vorteile, dass man

1. eine Prüfung des eigenen Sachverhaltes erhält, und die Erfolgsaussichten besser einschätzen können sollte, und sollte man der Meinung sein, die Forderung anzuerkennen, dann sind die Gerichtskosten noch geringer.

2. Man hat einen RA, der Mandate annimmt und man vermeidet so die u.U. zu knappe Zeit für die Suche, wenn eine Klage zugestellt wird.

Grüße
belkin
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: sir_diddler am 06. Dezember 2008, 19:35:20
Hallo, auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid der GVH - GasVersorgung Hünxe erhalten (gehört auch zur NGW/Gelsenwasser

Werde logischerweise auch Widerspruch einlegen und wohl in kürze mal einen RA aufsuchen.

mit rebellischem Gruße
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Bernie57 am 09. Dezember 2008, 08:54:37
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern.  X(
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: userD0009 am 09. Dezember 2008, 09:25:58
@Bernie57

Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.

Grüße
belkin
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Bernie57 am 09. Dezember 2008, 13:16:08
@ belkin

Vielen Dank für den Hinweis!
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Eckerhart am 09. Dezember 2008, 18:00:15
Hallo,

bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?
Bis dann
Eckerhart

P.S.: Eine kurzfristige Infoveranstaltung über das weitere Vorgehen wäre super!
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Tomkol am 13. Dezember 2008, 10:09:08
Auch ich habe als Normalkunde ein Mahnbescheid bekommen.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: ESG-Rebell am 13. Dezember 2008, 13:45:14
Zitat
Original von Eckerhart
bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?

Zitat
Original von belkin
Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.

Zitat
Original von Bernie57
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind ....
Auf der Web-Seite eines Rechtsanwalts habe ich eine Belehrung über die korrekte Verwendung von Mahnbescheiden gelesen. Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.

Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss man, wie mehrfach erwähnt, nicht begründen und sollte dies tunlichst auch nicht tun. Also den Versorger nicht auf seinen Fehler hinweisen und ihm so ermöglichen, noch einen korrekten Mahnbescheid zu beantragen.

Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Kampfzwerg am 13. Dezember 2008, 20:10:59
Zitat
Original von ESG-Rebell
Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.

Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.

Der BGH hat mit Urteil vom 2.6.2005, Az. V ZB 32 05, festgestellt, dass einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden können.
Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen, da die Gemeinschaft als Ganzes haftet und nicht der einzelne Eigentümer.
So, wie Wohnungseigentümer mit einem Gas-Gemeinschaftsanschluss nur gemeinsam die Zahlung von höheren Gaspreisen verweigern können, so können sie auch nur gemeinsam verklagt werden!

 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=33129&anz=1&pos=0&client=3&Frame=4&.pdf
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1722&st_id=1722&content_news_detail=4600&back_cont_id=1722
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: sischka am 13. Dezember 2008, 23:55:06
Hallo zusammen,

bitte einmal die Geschäftsnummer auf dem Mahnbescheid mit den aufgeführten Rechnungen vergleichen.
Keine der Rechnungsnummern ist jemals verschickt worder, es handelt sich um ein internes Buchungskonto, auf das GW die offenen Beträge gebucht hat, damit dort auf dem Kundenkonto kein Mahnlauf angestoßen wird.
Interessant sind die ersten 4 Ziffern des Geschäftszeichens auf den Mahnbescheiden.
Diese Kennzeichnen wahrscheinlich die Anzahl der Widersprüchler.
bei mir 3xxx, dem zu Foge musste GW mindestens 80.000 € für die Versendung der Mahnbescheide an Gebühren aufwenden.

Hat jemand eine höhere Nummer?

Gruß
sischka
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: eHonkey am 14. Dezember 2008, 10:14:31
Wie sieht es bei einem Widerspruch mit Schufa-Einträgen aus?

Ich könnte mir nicht leisten, eine (wenn auch zunächst unberechtigte) negative Schufa zu haben, weil dann die Banken nervös würden.

M.E. wäre das bei einem Widerspruch auch nicht rechtens, richtig?

Gruß,

Frank.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: ben100 am 14. Dezember 2008, 10:28:56
Ganz klar nein!

Ein Mahnbescheid bedeutet juristisch gesehen ja erstmal das jemand \"behauptet\" Du schuldest ihm Geld.

Wenn ich Deine Adresse hätte könnte ja auch ich Dir einfach mal so einen Mahnbescheid schicken.

Probleme bekommst Du erst, wenn Du diesem nicht widersprichst und somit
die Schuld quasi anerkennst.

Also mal schön Widerspruch einlegen.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Emsländer am 14. Dezember 2008, 10:39:34
Zitat:
Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z.B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar - der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher - die einzelne Person in dem Unternehmen - sei kaum zu ermitteln.

Ein Risiko besteht immer. Sie sollten sich aber durch diese Drohung nicht nervös machen lassen. Gehen Sie zur Verbraucherzentrale, suchen Sie die örtlichen \"Rebellen\" auf.....

Es ist schon bemerkenswert, wie einfach es ist Widersprüchler zu beunruhigen, doch wem das vorher nicht klar war...
Ich für mich habe die Entscheidung getroffen, diesen Weg zu Ende zu gehen\" und ich bin nicht alleine...Sie auch nicht!

Wer nicht kämpft hat schon verloren! :evil:
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: userD0010 am 14. Dezember 2008, 10:56:48
Zahlmeister:
\"Ich habe einen MB erhalten, Gerichtsstand ist Ibbenbüren\"

Hallo Zahlmeister,
wer ist denn Energielieferant, dass hier Gerichtsstand Ibbenbüren angegeben wurde?
Zumindest bei diesem Gericht ist Aufmerksamkeit erforderlich, weil zwar nicht zuständig, aber doch eifrig.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. Dezember 2008, 15:55:28
Zitat
Original von belkin
Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.

Zitat
Original von ESG-Rebell
Auf der Web-Seite eines Rechtsanwalts habe ich eine Belehrung über die korrekte Verwendung von Mahnbescheiden gelesen. Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.

Interessant. Habt Ihr ev. noch weiterführende links?
Zu viele Informationen haben noch keinem geschadet.
Keine Infos aber schon vielen  ;)
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: ben100 am 15. Dezember 2008, 10:21:08
Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid

Durch die Zustellung des Mahnbescheids durch das Mahngericht an den Antragsgegner wird die Verjährung der Forderung gehemmt. Das bedeutet, eine Verjährung kann während der Hemmung nicht eintreten. Endet die Hemmung, wird die vorher schon verstrichene Verjährungszeit nach Ende der Hemmung angerechnet. Die Verjährungsfrist läuft also an dem Zeitpunkt weiter, an dem sie gehemmt wurde. Die Zeit der Hemmung wird herausgerechnet.


Zu beachten ist, dass gemäß § 167 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Hemmung bereits mit Einreichung des Mahnantrags bei Gericht eintritt, wenn die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner demnächst erfolgt. Solange der erhobene Anspruch eindeutig ist, gilt das auch, wenn der Mahnantrag an sich unzulässig ist, denn der Schuldner kann dann klar den Willen des Gläubigers erkennen, dass er sein Recht verfolgen will. Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, gilt sogar laut Bundesgerichtshof (BGH) dann noch als demnächst zugestellt, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller (§ 693 Absatz 2 ZPO) noch innerhalb eines Monats zugestellt wird (Urteil des BGH vom 21.03.2002, Aktenzeichen: VII ZR 230/01).

Allerdings urteilte BGH auch: Die Verjährungsfrist wird nicht gehemmt, wenn der Mahnbescheid zwar den geforderten Betrag, jedoch keine oder eine nur eine unzureichende Angabe darüber enthält, wofür das Geld an den Gläubiger gezahlt werden soll. Das gilt selbst, wenn \"die Individualisierung\" nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Verfahren nachgeholt wird. (Urteil des BGH vom 17.10.2000, Aktenzeichen: XI ZR 12/99).

Kann ein Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist, hat sich das Verfahren damit erledigt. Will der Gläubiger seinen Anspruch weiter verfolgen, so muss er vor Gericht klagen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Aktenzeichen: 19 W 29/99).
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Eckerhart am 15. Dezember 2008, 11:06:23
Hallo benn100,

dann erscheint mir meine Verjährung sicher, falls nicht ein korrigierter bzw. neuer Mahnbescheid kommt. Rechnungsdatum und Nummer stimmen nicht!
Werde widersprechen!
Grüsse
Eckerhart
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: ben100 am 15. Dezember 2008, 11:27:12
Genauso würde ich das an Deiner Stelle auch machen.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: jofri46 am 15. Dezember 2008, 17:45:35
Mein Fazit:
Auf jeden Fall, egal wie der Anspruch im Mahnbescheid bezeichnet ist, Widerspruch einlegen, ohne Begründung (ist auch nicht erforderlich) und abwarten, ob der Versorger dann den Anspruch begründet, d. h. das Verfahren weiter betreibt. Tut er das nicht, endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach Einlegung des Widerspruchs (s. § 204 Abs. 2 Satz 2 und § 209 BGB).
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Majue am 18. Dezember 2008, 14:07:44
Hallo liebe Protestler,

auch wir haben heute Mahnbescheide von Gelsenwasser erhalten. Einen für meine Frau und einen für mich! Natürlich werden wir Einspruch einlegen und die Angaben prüfen.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Schwalmtaler am 19. Dezember 2008, 14:19:17
Hallo Jürgen,

seid ihr beide Eigentümer und auch beim Versorger Vertragspartner?

Oder beide Eigentümer und nur einer Vertragspartner?

Gruß
Schwalmtaler
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Kampfzwerg am 19. Dezember 2008, 20:17:35
guck mal hier:
Mahnung  Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51233#post51233)
Prozesskostenfond auch bei Ehepartner? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51265#post51265)
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Majue am 19. Dezember 2008, 21:34:46
Hallo,

auch auf unseren Mahnbescheiden stimmen die Rechnungsnummern und die Rechnungsdaten nicht mit den Jahresrechnungen überein. Somit sollte doch der Mahnbescheid an sich schon hinfällig sein. Wie will denn Gelsenwasser einen Anspruch gerichtlich durchsetzen, der offensichtlich so nicht besteht? Auch wenn die Höhe der vermeintlichen Forderung richtig ist, sollten doch gerade auf diesem Weg die Rechnungen angemahnt werden, aus denen diese Forderungen resultieren, oder sehe ich das falsch?
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: jofri46 am 19. Dezember 2008, 22:31:05
@Majue

Ein Mahnbescheid wird nicht \"an sich schon hinfällig\". Also unbedingt Widerspruch einlegen, und zwar gegen jeden Mahnbescheid (bei Eheleuten also zweifach). Sollte daraufhin der Anspruch im Klageverfahren weiter verfolgt werden, könnten mit der schriftlichen Klagebegründung Rechnungsnummern und -daten berichtigt werden (was von einem sorgfältig arbeitenden Anwalt auch zu erwarten ist).
Fraglich dann allerdings, ob durch den Mahnbescheid auch die Verjährung gehemmt wurde, weil dort der Anspruch ja unrichtig bezeichnet worden ist. Absolut sicher bin ich mir da aber nicht.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: ben100 am 20. Dezember 2008, 10:53:15
Die Verjährungsfrist wird nicht gehemmt, wenn der Mahnbescheid zwar den geforderten Betrag, jedoch keine oder eine nur eine unzureichende Angabe darüber enthält, wofür das Geld an den Gläubiger gezahlt werden soll. Das gilt selbst, wenn \"die Individualisierung\" nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Verfahren nachgeholt wird. (Urteil des BGH vom 17.10.2000, Aktenzeichen: XI ZR 12/99).
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: jofri46 am 20. Dezember 2008, 13:01:27
@ben100

Das Urteil des BGH vom 17.10.2000 würde ich nicht verallgemeinern wollen. Es ging dort um einen sog. \"Scheck-Mahnbescheid\" mit seinen Besonderheiten, zudem standen die Parteien dort nicht in laufender Geschäftsverbindung.

Das ist hier doch ein wenig anders. Kann der Kunde - trotz unrichtiger Rechnungsnummern und Rechnungsdaten - nicht doch erkennen, eben aufgrund der bestehenden Geschäftsverbindung, anhand der vorangegangenen Korrespondenz sowie der Höhe des geforderten Betrages - welcher Anspruch geltend gemacht wird und auf diese Weise leicht selbst individualisieren?

Damit will ich nicht verkennen, dass das BGH-Urteil vom 17.12.2000 durchaus seine Ansatzpunkte hat, aber bei der Übertragbarkeit auf die Fälle hier doch mit einigen Fragezeichen zu versehen ist.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Majue am 20. Dezember 2008, 14:31:28
Natürlich haben wir den beiden Mahnbescheiden wiedersprochen. Da wir Rechtschutzversichert sind, warten wir ganz entspannt ab, was als nächstes kommt!
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Schwalmtaler am 23. Dezember 2008, 14:34:09
So, habe nochmal in meine Vertragsunterlagen geschaut.

Obwohl meine Frau und ich Eigentümer des Hauses sind, läuft der Gasvertrag nur auf meinem Namen.

Daher habe auch nur ich einen MB bekommen.

Frohe Festtage und angenehmes Warten auf eine Klagebegründung - falls diese überhaupt kommt!

Schwalmtaler
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Kampfzwerg am 23. Dezember 2008, 17:32:31
Zitat
Original von Schwalmtaler
Obwohl meine Frau und ich Eigentümer des Hauses sind, läuft der Gasvertrag nur auf meinem Namen.
Daher habe auch nur ich einen MB bekommen.

hhhmmm
ist das wirklich so einfach? Der Teufel steckt oft im detail.

Wir haben unseren Gasliefer-Vertrag als Eigentümergemeinschaft während einer \"unkündbaren 10-J-Frist\" vom Bauträger übernommen.
Die RG geht aber nur an einen aus der Gemeinschaft.
Einer muss sie ja schliesslich bekommen, und deswegen gab es nur einen MB.
Und nü?

P.S. Du meinst wohl Klageerhebung :D
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: jofri46 am 26. Dezember 2008, 00:10:09
@kampfzwerg

Siehe http://www.bundesgerichtshof.de und suche unter Menüpunkt \"Entscheidungen\" das Urteil vom 07.03.2007, Az. VIII ZR 125/06.

Danach haftet die Eigentümergemeinschaft. Eine persönliche Haftung der Mitglieder hat der BGH verneint.  Möglicherweise geht der MB schon deshalb ins Leere?
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Kampfzwerg am 26. Dezember 2008, 19:51:42
@jofri46
ganz herzlichen Dank für Deinen tip! :]

siehe auch
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=33129&anz=1&pos=0&client=3&Frame=4&.pdf
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=50915#post50915)
Prozesskostenfond auch bei Ehepartner? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=51271#post51271)
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: gaskocher am 26. Januar 2009, 15:33:27
Während ich so durch meine Kontoauszüge blätterte fiel mir ein Lastschrifteinzug der Gelsenwasser AG über 23€ mit der Bezeichnung \"sonstige Forderung\" auf.

Ein Anruf ergab, dass es sich um Gerichtskosten handele. Genaueres konnte der Mitarbeiter nicht sagen, die passende Sachbearbeiterin war nicht mehr im Hause. Hoffentlich erfahre ich morgen genaueres.

Auch wir haben den Mahnbescheiden wiedersprochen.

Wir haben keine Mitteilung, Rechnung oder sonstige Begründung erhalten, denen wir die 23€ zuordnen können.

Ich werde das Telefonat morgen abwarten und anschließend wird es wohl eine Rücklastschrift geben.

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EDIT:

Die Lastschrift wird anscheinend durch einen Automatismus ausgelöst, der sich nicht abschalten läßt.
Eine Rücklastschrift wirft aber die komplette Bankverbindung aus dem System, so dass die Abschlagszahlungen per Dauerauftrag durchgeführt werden müssen. Sonst würde der Automatismus wieder zuschlagen.
Hintergrund der Mahnbescheide scheint tatsächliche eine Hemmung der Verjährung zu sein.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Majue am 29. März 2009, 14:05:39
Hallo Protestler,

auch uns wurden die 23 € für den Mahnbescheid abgezogen, ebenfalls ohne vorherige Benachrichtigung. Allerdings mit einer Besonderheit: auf Grund eines Irrtums habe ich im Februar den Abschlag doppelt überwiesen und den zuviel gezahlten Betrag schriftlich zurückgefordert. Ich erhielt aber nur einen Teil zurück, die 23 € wurden kommentarlos einbehalten. Auf meine telefonische Anfrage erklärte man mir, dass die Kosten für den Mahnbescheid abgezogen worden wären. Ich habe eine schriftliche Bestätigung gefordert, diese aber bis heute nicht erhalten. Ich werde also die 23 € von der nächsten Abschlagszahlung ebenfalls abziehen!

Gruß
J. Markert
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Bernie57 am 21. April 2009, 13:48:47
Zitat
Original von Bernie57
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern.  X(

Hallo Mitstreiter,
mittlerweile ist ja über ein Vierteljahr vergangen und nach der \"Weihnachtspost\" und dem scnhließenden Widerspruch meinerseits, ist nix mehr an Papier gekommen. War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern. Schau´n mer mal, wie´s weitergeht......
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: gaskocher am 21. April 2009, 17:42:07
Zitat
War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern.

Ja und Nein.

Am Telefon war mir ja angedeutet worden, dass auch die drohende Verjährung eine Rolle spielte.
Titel: Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Beitrag von: Tomkol am 20. Juli 2009, 21:23:36
Ich habe einen ganz entzückenden Brief erhalten. Habe einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und nun bitten die Gelsenwasserer mich, ihnen doch die Frist zur Beilegung zu verlängern, da sie das Urteil xy noch gerne abwarten würden.

Die Bitte gestaltet sich dermaßen nachdrücklich, das sie bei Nichtverlängerung den Klageweg beschreiten würden.


Gruss Thomas


NACHTRAG: Sehe schon, das es hierfür einen eigene Thread gibt..