Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 1 => Stadt/Versorger => 1·2·3energie => Thema gestartet von: Fuchs am 04. Dezember 2008, 21:35:23
-
Hallo!
Wir, mein Mann und ich, haben versucht, unseren Gasanbieter zu wechseln. Wir wollten weg von E.ON Avacon, neuer Anbieter sollte 123energie sein. Laut deren Auskunft - im Oktober 2008 - wäre der Bezug von 123Gas in unserer Region (PLZ 29451) möglich, man würde alles in die Wege leiten und um ganz sicher zu gehen sollten wir das Sonderkündigungsrecht angesichts der derzeitigen Gaspreiserhöhungen ausüben. Gesagt, getan.
Am 4.11. erhielt ich ein Schreiben der E.ON, indem man auf unsere Kündigung Bezug nahm und uns bat, ein Formular zu unterschreiben und zurückzusenden. Das Formular hatte folgenden Wortlaut:
\"Hiermit kündige ich den bestehenden ErdgasComfort-Vertrag zum 30.11.2008 und möchte ab diesem Zeitpunkt nach dem ErdgasTarif versorgt werden.\"
Das kam uns schonmal spanisch vor, war doch von Kündigung oder gar Wechsel keine Rede. Der zukünftige Versorger 123energie gab uns jedoch grünes Licht, das Schreiben sei ok und wir sollten unterzeichnen. Haben wir dann auch.
Am 14.11. dann die Mitteilung des \"zukünftigen\" Versorgers: Gasbezug nicht möglich, der Netzbetreiber gibt das Netz nicht frei. Also nix mit 123Gas!
Lange Rede, kurzer Sinn:
Durch die Kündigung des Comfort-Tarifes sind wir nun in einen teureren Tarif geraten, den wir durch unseren (misslungenen) Wechsel nicht gehabt hätten.
1. Ist die E.ON aufgrund aktueller Gesetzgebung nicht verpflichtet, anderen Versorgern das Netz zur Verfügung zu stellen?
2. Ich unterstelle der E.ON, hier nach Taktik vorzugehen! Denn die wissen anhand unserer Verbrauchszahlen ganz genau, dass für uns der Comfort-Tarif in Frage kommt. Sie nahmen die Kündigung mit Blick auf den geplanten Versorgerwechsel hin und freuen sich nun, dass wir einen teureren Tarif, aber keinen neuen Versorger haben!
Ich würde mich über Meinungen und Stellungnahmen freuen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was können wir tun?
Vielen Dank im Voraus und gute Nacht!
Fuchs
-
@Fuchs
Man kündigt doch heutzutage keinen Sondervertrag !Der ErdgasComfort hat eine eindeutig unwirksame Preisanpasungsklausel !Wenn man gleich abgeschlossen hat, als der Vertrag angeboten wurde (2003), hat man einen Preis von 3,28 ct/kwh vereinbart. Dieser durfte niemals erhöht werden.Ich dachte, durch unsere Veranstaltungen im Landkreis wäre das jedem bekannt.
Nun ja, jetzt ist es zu spät. Haben Sie irgendetwas schriftlich von 123energie ?
Die Zusage, das geliefert werden kann oder die Aufforderung zu kündigen ? Dann können Sie einen Anwalt prüfen lassen, ob man eventuell Regreß nehmen kann. Schauen Sie mal unter http://www.verivox.de/ .Danach gibt es einige andere Anbieter zu denen Sie wechseln können. Alle günstiger als die Grundversorgung von Eon-Avacon. Überlassen Sie aber die Kündigung dem neuen Anbieter. Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da
-
Original von Fuchs
Am 14.11. dann die Mitteilung des \"zukünftigen\" Versorgers: Gasbezug nicht möglich, der Netzbetreiber gibt das Netz nicht frei. Also nix mit 123Gas!
Bitte leiten Sie diese Mitteilung unbedingt an das Bundeskartellamt weiter, damit dieses prüfen kann, ob eine Wettbewerbsbehinderung vorliegt.
Ihre Erfahrung bestätigt erneut, dass Lug und Trug heutzutage ganz normales Geschäftsgebahren darstellen. Treu und Glauben sind archaische überkommene Konzepte!
Gruss,
ESG-Rebell.
-
Guten Morgen, Herr Guhl.
ich war bisher nur über die ungültige Preisanpassungsklausel betr. Akzent-Strom informiert. Davon sind wir ja nicht betroffen. Unser Strom ist \"Alpha\" (Vertrag v. 22.06.2005) und den Gasvertrag haben wir erst am 15.08.2005 abgeschlossen (Hausbau 2005). Vorher hatten wir keine Verträge mit der E.ON.
Zum Abschluss des ErdgasComfort kam es im Rahmen eines Förderungsprogrammes der E.ON. Es war der einzige Tarif, der Bonus und Darlehen bei der Erstellung der Heizungsanlage gewährte.
Nach den aktuellsten Erhöhungen kann ich gar nicht genau sagen, ob der Classic-Tarif überhaupt noch passig für uns war und der Gasverbrauch hat sich auch reduziert nach dem Einbau eines Kaminofens. Dass ich diesbezüglich \"Dampf mache\", ist vielleicht nicht gerechtfertigt, aber die Luft musste raus.
Macht ein erneuter Wechselversuch überhaupt Sinn, wenn die E.ON ihre Leitungen - rechtswidrigerweise - nicht hergibt?
Ich habe alles schriftlich, sowohl von 123 als auch von E.ON und werde mit Vergnügen ein Schreiben an das Bundeskartellamt richten.
@ Rebell: Danke für den Hinweis!
Gruss!
Fuchs
-
Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da
So ein dummes Zeug. Gerade Kunden der Grundversorgung werden wg. misslungenem Wechsel nie ohne Gas dastehen.
Gruß
NN
-
Original von Fuchs
Macht ein erneuter Wechselversuch überhaupt Sinn, wenn die E.ON ihre Leitungen - rechtswidrigerweise - nicht hergibt?
Ich habe alles schriftlich, sowohl von 123 als auch von E.ON und werde mit Vergnügen ein Schreiben an das Bundeskartellamt richten.
Aber natürlich:
Entweder gelingt der Wechsel und Sie landen in einem günstigeren Tarif oder Sie sammeln weiter Beweise gegen E.ON.
Letzteres ist mit etwas Fleißarbeit für Sie verbunden; es stärkt aber unser aller Position - sowohl Ihre als auch die aller anderen Gas-Kunden.
Gruss,
ESG-Rebell
-
Wenn 123 Ihnen schriftlich bestätigt hat, dass sie Gas liefern können, Ihnen die Kündigung des bisherigen Vertrages nahelegt und dann sagt : \"April,April ! Wir können doch nicht liefern.\", würde ich diese Firma auf Schadenersatz verklagen.
Es muss nicht so sein, dass grundsätzlich kein anderer Anbieter Gas durch die Leitungen von Eon-Avacon leiten darf.Es muss immer ein Vertrag über die Netznutzung abgeschlossen werden.Der eine Anbieter hat einen Vertrag, der andere (noch) nicht. Ich vermute mal, dass die Anbieter, die bei Verivox aufgeführt sind, auch tatsächlich liefern können.Bei Preisunterschieden von bis zu 25% sollte man sich mal näher informieren. Etwas Schlechteres als die Grundversorgung bei Eon-Avacon gibt es wahrscheinlich nicht !
@Netznutzer
Wenn ich von mir aus die Grundversorgung kündige und der neue Anbieter liefert nicht, wäre ich mir da nicht so sicher. Jedenfalls könnte es Schwierigkeiten geben. Wahrscheinlich falle ich dann in die Ersatzversorgung. Aber das muss man ja nicht ausprobieren !Sicherer ist auf alle Fälle die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen.
-
@Fuchs,
für 123Energie hab ich einen Bereich eingerichtet und Ihren Thread dahin verschoben.
Und bei der Recherche hier im Forum : Wechselprozess (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8775&hilight=123energie)
EON mag wohl 123energie nicht.
-
1·2·3energie ist eine Marke der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, des größten Energieversorgers der Pfalz und des Saarpfalz-Kreises.
Ob dieser Anbieter, außer vielleicht beim Preis, so viel besser ist als die E.ON Avacon ist für mich fraglich.
Hier kann mensch natürlich vortrefflich darüber streiten, ob mensch dies zu befürchten hat:
Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da
oder dies damit gemeint ist:
Wahrscheinlich falle ich dann in die Ersatzversorgung
Natürlich ist die erste Feststellung dummes Zeug
da hat @Netznutzer recht. Mit solchen Feststellungen machen wir den Menschen nur unbegründete Angst, diese Vorgehensweise sollten wir doch weiterhin den Versorger überlassen!
Natürlich war es falsch den Vertrag zu kündigen!
Was können Sie tun?
1. Den Vorgang wie vorher schon beschrieben, an das Landes- und das Bundeskartellamt geben.
2. Den Vorgang an die Bundesnetzagentur geben.
3. Einen Anwalt aufsuchen und klären ob hier eine Veränderung über das Vertragsrecht zu erreichen ist.
http://www.energieverbraucher-wendland.de
-
@evitel2004: Danke!
@Herrn Guhl: Für eine Klage haben wir derzeit nicht die Ausdauer und das nötige Kleingeld. Wir haben uns damit zufrieden gegeben, dass 123energie uns 50 Euro für den Ärger erstattet (wird angerechnet auf die nächste Stromrechnung. Denn der Wechsel zu 123 mit Strom gelang).
Ich bin aber gern bereit, den nötigen Papierkrieg mit dem Bundeskartellamt und einen weiteren Gas-Wechselversuch zu unternehmen, letzteren natürlich um zu sparen (Geld und graue Haare wegen der E.ON).
Macht es Sinn, E.ON davon zu unterrichten, dass ich die Sachlage dem Bundeskartellamt zur Kenntnis gebracht habe? Oder werfen die das eh in die Rundablage?
@AKW NEE:
Ich dachte, der Vollzug eines Wechsels geht mit einer Kündigung einher (zumal 123 schrieb, sie würden für mich kündigen und mir die Sonderkündigung rieten). Wie hätte ich es denn formulieren sollen? Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch, bitte mal erklären.
-
@ Fuchs
zumal 123 schrieb, sie würden für mich kündigen und mir die Sonderkündigung rieten
Der erste Teil der Ansage von 123energie ist richtig. Der Kunde überlässt dem neuen Anbieter die Kündigung. Ich vermute, dass Ihr Vertrag noch eine längere Laufzeit hatte und 123energie Sie sofort als Kunde haben wollte, deshalb die Bitte an Sie den Sondervertrag zu kündigen. Dem neuen Anbieter hätten sie bevollmächtigen können im Zuge des Wechsels von Ihrem Sonderkündigungsrechtes gebrauch zu machen. Nur wenn der neue Versorger die Kündigung im Zuge des Wechsels erklärt, können solche Pannen vermieden werden. Viele Stromkunden haben bei eigener Kündigung, ähnliche Erfahrungen gemacht.
Nach meiner Meinung ist der Versorgerwechsel keine Begründung für die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes, d. h. die Avacon musste dieser Kündigung nicht zustimmen, hat sie aber.
Bitte schicken Sie diesen Vorgang auch an die Bundesnetzagentur, diese beschäftigt sie genau mit dieser Problematik
-
Bundesnetzagentur - bedeutet das, ich würde dort ein Mißbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG einleiten? Oder kann man den dortigen Verbraucherservice auch kontakten, ohne gleich Kosten auszulösen? Ich möchte ja gern auf Rechtsmißbrauch hinweisen, aber wenn das dann auch noch mindestens 50 Euro kostet, muss ich leider geizig werden. (Brauchen jeden Cent, zumal wir derzeit noch am Haus herumbasteln.)
Schreiben an Bundeskartellamt ist schon fertig.
Richtig, unser Vertrag wäre bis Februar 2009 gelaufen. Und wenn wir Vollmacht an 123energie erteilt hätten, hätten wir diesen Tarifschlamassel also nicht? Wo ist denn da der Unterschied, ob wir kündigen oder die? Sorry die dumme Frage, aber ich befasse mich nicht so oft mit so etwas.
Zwischendurch übrigens vielen Dank für die Antworten an @lle! :)
-
Der neue Lieferant klärt mit dem Netzbetreiber den Termin des Lieferbeginnes und kündigt zu dem Termin den Vertrag.
Nach meiner Meinung informieren Sie die Netzagentur nur, mehr nicht.
Siehe auch hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/14798.pdf
Poststelle@BNetzA.de
Die EJZ hat bestimmt an diesem Vorgang Interesse.
-
@akw nee: Danke, jetzt hat`s geklickt. Über die Anregung mit der EJZ werde ich nachdenken.
Ich möchte die Begründung von 123energie hier hineinstellen, einfach um nochmal in die Runde zu fragen, ob ich den Wortlaut auch richtig verstehe. Insgesamt habe ich von 123energie drei Schreiben bzw. Mails erhalten (eines hätte auch gereicht, da war wohl der Praktikant am Werk):
Vom 14.11.2008: \"...Ihr Netzbetreiber E.ON Avacon AG hat die Belieferung zum 01.12.2008 durch 123energie abgelehnt. Zur Klärung werden wir uns mit der E.ON ... in Verbindung setzen, damit wir Ihre Lieferstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut zur Belieferung anmelden können und Ihnen Rückmeldung geben, ob der neue Liefertermin bestätigt wurde...\"
Vom 14.11.2008: \"..Leider können wir Ihr Postleitzahlengebiet zurzeit bedauerlicherweise noch nicht mit Gas beliefern. Das Marktgebiet, in dem Ihr Wohnort liegt, kann momentan noch nicht in die Vertriebstruktur von 123energie eingegliedert werden...\"
Vom 28.11.2008: \"...Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir zum derzeitigen Zeitpunkt Ihre Anlage nicht mit Erdgas beliefern können. Unsere Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber hat ergeben, dass wir Ihre Anlage nicht über das von uns ausgewählte Marktgebiet versorgen können.
Aufgrund von Wettbewerbshemmnissen in Form von einer zu großen Anzahl von Marktgebieten und fehlenden Kapazitäten zwischen den Marktgebieten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und 123energie nicht zu Stande kommt...\"
-
Ganz klar Versäumnis vom neuen Lieferanten. Wie kann man in einem Marktgebiet, zu dem man keinen Zutritt hat, Verträge = Lieferungen anbieten. Der Netzbetreiber konnte nur ablehnen, nachdem ihm der Nachweis über Markgebietszutritt durch den neuen Lieferanten nicht erbracht wurde.
Gruß
NN
-
Ich vermute, dass der Zugang geschaffen werden sollte bzw. in Aussicht stand, die E.ON dies aber abgewiegelt hat, indem sie gegen die Vorgaben des Bundeskartellamtes verstieß bzw. verstößt. Es sollten wohl Marktgebiete zusammengelegt werden und dann wäre die Gaslieferung möglich gewesen:
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E061E82FFD329431CA2F691A1299402E3~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
-
Das siehst du falsch. Jeder Gaslieferant kann in jedes Marktgebiet liefern. Er muss nur vor der Lieferung entspr. Verträge mit dem sog. Marktgebietsaufspanner schliessen. Mir ist bisher kein Fall bekannt, dass der Zugang zu einem Marktgebiet abgelehnt wurde.
Gruß
NN
-
Achso. Vielen Dank für die Erklärung. Kann es dann nicht sein, dass ein Vertrag mit dem Marktgebietsaufspanner, hier E.ON Avacon, in Aussicht stand (Bundeskartellamt hatte dies ja vorgegeben), die E.ON dies aber verweigert (daher das laufende Missbrauchsverfahren)? Und 123 quasi zu früh verkaufen wollte, was es noch gar nicht hatte?
-
http://www.eon-avacon.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Netz%20BNZB_Fernleitungsnetz_01.10.2008.pdf
Auf Seite 7 sieht man, wieviel versch. Marktgebiete die EON Avacon Ferngas streift. Du beziehst in einem Verleilnetz dein Gas. Sieh auf der HP deines zuständigen Netzbetreibers nach, welchem Marktgebiet ihr angehört. Evtl. steht es auch schon auf der letzten Rechnung.
Gruß
NN
-
Es gibt keine
EON Avacon Ferngas
-
Original von Netznutzer
http://www.eon-avacon.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Netz%20BNZB_Fernleitungsnetz_01.10.2008.pdf
Puh!
Das ist mir ehrlich gesagt ne Spur zu hoch!