Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 29. November 2008, 20:09:11

Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 29. November 2008, 20:09:11
Eon-Avacon kündigt die Nachtstromverträge \"Amado\"zum 31.12.08. Lt.Avacon wird die Kündigung nötig, damit man von dem neuen Vertragsangebot Gebrauch machen kann !Wenn man das nicht möchte, kommt man ab 01.01.09 in die neue Heizstrom-Grundversorgung.Das es so etwas gibt, ist mit neu.
Der wahre Grund ist, das  immer mehr Kunden Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben. Da \"Amado\" (auch nach Auskunft Eon-Avacon) ein Sondervertrag ist, wurde auf den Anfangspreis gekürzt.Nun hat Eon-Avacon den Fehler gemacht, die Kunden von sich aus (ohne schriftlichen Vertrag) in den \"Amado\" einzustufen. Es gibt also keine Preisanpassungsklausel. Und auch keine Vereinbarung über die Kündigungsmöglichkeiten. Ich meine, die Kunden sollten Eon-Avacon auffordern, nachzuweisen, das ein Recht zur Kündigung (Frist,Termin) vereinbart war, ansonsten ist diese unwirksam. Wie ich schon mal gelesen habe, kann auch ohne vereinbarte Kündigungsmöglichkeit nicht erwartet werden, das der Vertrag bis in alle Ewigkeit weiterläuft. Gibt es für diese Fälle eine gesetzliche Kündigungsfrist ?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: bjo am 29. November 2008, 20:19:55
Hallo,
prüfen lassen ob im Vertrag überhaupt eine Vereinbarung über Kündigungsfristen enthalten sind!
Such mal hier im Forum irgendwo stand was von Kündigungsverbort bei Widerspruch!
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 29. November 2008, 20:57:14
@bjo
Das ist es ja gerade ! Es gibt keine schriftlichen Verträge !Eon-Avacon hat die Kunden ohne schriftliche Vereinbarung nach dem Sondervertrag Amado beliefert.Auf Nachfrage wurde erklärt, der Vertrag sei aufgrund der AVBElt bzw.GVVStrom zustande gekommen.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Dezember 2008, 11:17:09
Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlaß wegen der Kündigung der Verträge von Widersprüchlern einzugreifen. Das wäre eine zivilrechtliche Angelegenheit, so die Auskunft.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 02. Dezember 2008, 11:57:08
Es gibt, laut Internetseite der E.ON Avacon weiterhin, den Vertrag Amado.
Mit der Kündigung soll anscheinend die Vertragssituation aus Sicht der E.ON Avacon geklärt werden.

Der Kündigung widersprechen, dies mit dem Hinweis, dass mensch doch bereits einen Vertrag für StromAmado hat.

Im Internet gibt es kein Angebot Heizstrom-Grundversorgung . Der angedrohten Einstufung wie vorgeschlagen widersprechen.

So ist es im  Internet bei E.ON Avacon zu lesen:

Zitat
Das Strom-Angebot von E.ON Avacon VertriebStromAmado für Elektro-SpeicherheizungenStromAmado ist das Angebot für Kunden mit Elektro-Speicherheizungen. Dieses Produkt zeichnet sich insbesondere durch günstige Preise in der Niedertarifzeit (NT-Zeit) aus, die in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt identisch sind.  
Die Merkmale im Überblick:

günstige Preise in der NT-Zeit
identische NT-Preise in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

StromAmado  
ab 1.1.08
Arbeitspreis in der NT-Zeit (ct/kWh) 10,64 (8,94)
 
Verrechnungspreis gem. Messung (EUR/Jahr) 35,90 (30,17)
Verrechnungspreis getr. Messung (EUR/Jahr) 58,48 (49,14)
 
 In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich. In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh enthalten. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise (in Klammern angegeben). Die Arbeitspreise für die Hochtarifzeit (HT-Zeit) entsprechen denen des StromAlpha inkl. MwSt. und Ökosteuer.  
   
Gemeinsame Messung
Bei gemeinsamer Messung wird der gesamte Haushaltsverbrauch in der NT-Zeit (Niedertarifzeit) zu den vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Diese Regelung gilt nur in Kombination mit dem Allgemeinen Tarif Alpha. Es kann eine Tagesfreigabe von bis zu 3 Stunden erfolgen.

Getrennte Messung
Bei getrennter Messung wird nur der Heizungsstrom nach vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Eine Kombination mit anderen Preisangeboten für den Haushaltsverbrauch ist möglich. Es kann eine Tagesfreigabe von bis zu 4 Stunden erfolgen.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 04. Dezember 2008, 09:20:21
Die Vertragssituation ist etwas unübersichtlich!

1. Es gibt Verträge aus der Zeit vor der Gründung der Avacon.
    Bei der Hastra z.B. gab es wohl einen Vertrag in Schriftform, der nicht
    unterschrieben werden musste.
    Es gibt auch einen Folgevertrag der unterschrieben wurde.

2. Aus der Zeit der Avacon ist unklar, ob es einen Vertrag in Schriftform mit
    oder ohne Unterschrift gab,
   
3. Aus der Zeit der E.ON Avacon gibt es einen schriftlichen Vertrag, der
    unterschrieben werden mußte. Es ist aber nicht klar ob dieser Vertrag
    immer angewendet wurde.

Die Kündigung der Verträge zum 31. 12. 2008 sezt voraus, dass es einen Vertrag gibt mit einer Laufzeit vom höchstens 1 Monat und dies mit einer Kündigungdfrist von 1 Monat. Eine weiter Voraussetzung ist das alle Verbraucher mit diesem Kündigungstermin die Entnahme zu dem 01. des jeweiligen Monats begonnen hat.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Black am 04. Dezember 2008, 10:25:00
Zitat
Original von Christian Guhl
@bjo
Das ist es ja gerade ! Es gibt keine schriftlichen Verträge !Eon-Avacon hat die Kunden ohne schriftliche Vereinbarung nach dem Sondervertrag Amado beliefert.Auf Nachfrage wurde erklärt, der Vertrag sei aufgrund der AVBElt bzw.GVVStrom zustande gekommen.

Wenn E wirklich ohne wirksamen Vertrag mit dem Kunden einfach zu Bedingungen des Sondervertrages Amado beliefert, dann braucht E den Vertrag nicht zu kündigen sondern kann einfach damit aufhören zu diesen Bedingungen zu liefern. Man kann nur einen Vertrag kündigen der abgeschlossen wurde.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 04. Dezember 2008, 10:49:13
@Black
Abgeschlossen wurden Verträge. Ansonsten wären die Kunden ja in der Ersatzversorgung beliefert worden.Das es ein Sondervertrag ist, bestreitet Eon-Avacon ja auch nicht. Im Gegenteil. Den Kunden wurde in anderen Schreiben mitgeteilt, dass sie im Sonderabkommen \"Amado\" beliefert werden.Das Problem ist, das keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und Eon-Avacon stellt sich auf den Standpunkt, dass dann die AVBElt/GVVStrom Grundlage der Belieferung sind.Ich glaube, unser Lieblingsversorger hat ein Problem.Um das dann noch etwas komplizierter zu machen, gibt es auch noch viele Kunden die mit der Rechtsvorgängerin Hastra einen Vertrag über Heizstrom abgeschlossen hatten, der niemals von Eon-Avacon gekündigt wurde. Diese Verträge wurden einfach in \"Amado\" umbenannt. Teilweise sind sie mehr als 30 Jahre alt.Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass diese Verträge bei Eon-Avacon nicht mehr aufzufinden sind.
Wohl dem Kunden, der Ordnung in seinen Unterlagen hält. Im Falle einer Klage kann er nachweisen, was eigentlich vereinbart war und woran sich Eon-Avacon nicht gehalten hat.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 04. Dezember 2008, 11:32:27
@ Black

Auch als Betreiber-Anwalt sollten Sie wissen, das die Schriftform nicht zwingende Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist!

Es gibt aber hier auch unterschriebene Verträge, die ungeachtet der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist zum 31. 12. 2008 gekündigt wurden.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 13. Dezember 2008, 11:15:30
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden

Zum Urteil aus Beck Online:
Zitat
Einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt gebe es nicht, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne

1. Dann gibt es doch auch keinen einheitlichen Wärmemarkt für Nachstromkunden!

2. Unterliegen doch auch hier die Preise der kartellrechtlichen Überprüfung!

Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Dezember 2008, 12:45:21
Mitteilung des Bundeskartellamtes :
\"Die Situation im Bereich der Versorgung mit Heiz-/Wärmestrom ist im Blickfeld der zuständigen Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes. Dieser Sektor soll auch einer näheren Untersuchung unterzogen werden, allerdings kann hierzu noch kein konkreter Zeithorizont genannt werden.\"
An die Kopplung mit der Grundversorgung \"Alpha\" habe ich ja noch gar nicht gedacht. Dann ist ja erst recht keine Kündigung möglich, da Alpha und Amado nicht getrennt werden können.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: bjo am 13. Dezember 2008, 13:48:25
Zitat
Original von AKW NEE
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden
Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?

hallo,
zur INFO technisch ist die Trennung Tagstrom / Nachstrom kein Problem
es Bedarf nur 3 Zählerplätze

- Platz 1 Tagstromzähler
- Platz 2 Nachstromzähler
- Platz 3 Rundsteuerempfänger oder Schaltuhr

bei einer derartigen Installation räumt sogar die RWE eine Trennung der
Belieferung ein!

in deinem Fall ist das ja reines Vertragsrecht = > Monopolsicherung!
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: sumi62 am 14. Dezember 2008, 17:12:31
Nun mal ne Frage zum Vorgehen:
Was macht ihr, die ihr auch von der Kündigung betroffen seid, denn jetzt.
Widerspriuch einlegen? Mit welchen Argumenten?
Ich würde als Laie gern auch widersprechen, doch weiß nicht so recht,was ich denen schreiben soll....
Habt ihr ein Musterschreiben für diesen Fall?

Hilfe wäre sehr schön
Danke

Michael
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 15. Dezember 2008, 08:38:01
@sumi62
Die Kündigung als unwirksam zurückweisen.Der Einstufung in die Grundversorgung widersprechen.Darauf hinweisen, dass man die Preise nicht durch Entnahme von Strom aus dem Netz anerkennt. Dann Widerspruch nach § 315 und bei der nächsten Abrechnung auf die bisher gezahlten Preise korrigieren. Eventuell vorher die Abschläge kürzen. Teil mir deine e-mail-adresse über PN mit, dann schicke ich dir ein Muster.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 15. Dezember 2008, 16:47:57

Der Amado ist aus dem \"Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie\" der Hastra entstanden. Dem Kind wurde einfach ein neuer Name gegeben und das wars. Diese alten Verträge sind deshalb auch niemals gekündigt worden. Da der Kunde auch nie einen neuen Vertrag unterschrieben hat, gelten (nach meiner Meinung) die vereinbarten AGB weiter. Wer diese alten Verträge noch hat, kann nachlesen, wann und wie gekündigt werden kann. Um niemanden unnötig schlau zu machen, würde ich das jedoch für mich behalten. Falls Eon-Avacon den Kunden verklagt, kann er immer noch ein As aus dem Ärmel ziehen. Die damalige Klausel ist natürlich völlig daneben. Zusätzlich hat Eon-Avacon sich nie daran gehalten. Auch wurde noch vereinbart, dass man die Preise nicht erhöhen bräuchte, wenn Kohlepreis und Lohn steigen, könnte dies aber zu späterer Zeit nachholen. Also völlig willkürlich !Ich würde für die Zukunft nur die Preise zahlen, die bei Vertragsabschluss galten. Soll Eon-Avacon doch klagen.Wenn sie den Mut haben.Es könnte doch auch sein, das ein Gericht feststellt, das alle Preiserhöhungen der letzten Jahre ohne Rechtsgrundlage vorgenommen wurden.Mit der Rückforderung für die vergangenen Jahre bin ich zurückhaltend, auch wenn andere etwas anderes sagen.Wer will, kann es ja probieren.Gibt oder gab es eigentlich schon ein Gerichtsverfahren, das sich mit der Rückforderung von Kunden beschäftigt hat ? Ob die Möglichkeit besteht, zu kündigen, ist strittig.Sicherlich kann nicht erwartet werden, das ein Versorger bis in alle Ewigkeit an einen Vertrag gebunden ist, ohne die Möglichkeit sich daraus zu lösen. Andererseits ist der Kunde auf die Belieferung angewiesen, da es keinen alternativen Anbieter für Nachtstrom gibt und der Versorger kann ihn mit der Kündigung erpressen. So wie es zur Zeit bei Eon-Avacon geschieht.Die Kunden wissen bisher noch nicht einmal die Preise, die sie ab 01.01.09 zahlen sollen.Ich glaube nicht, dass ohne ein Gerichtsverfahren hier Klarheit eintreten wird.Wichtig ist, das der Kunde darauf hingewiesen hat, dass er bei Einstufung in die Grundversorgung nicht die Preise mit Stromentnahme anerkennt und Widerspruch nach §315 eingelegt hat.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 15. Dezember 2008, 19:58:41
Die Bezeichnung Amado für die Versorgung mit Heizstrom ist nicht allein aus dem Sondervertrag der Hastra entstanden!

Der Avacon-Konzern entstand im Jahr 1999 aus einer Fusion der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (HASTRA), der Überland-Zentrale Helmstedt AG (ÜZH), der Energieversorgung Magdeburg (EVM AG), der Ferngas Salzgitter GmbH (FSG) und der Landesgas Niedersachsen AG.

Die Bezeichnung Amado ist also aus den Sonderverträgen der fusionierten Firmen entstanden!

Auch wenn die E.ON Avacon den Anschein erwecken sollte, dass sie die Vorläufer Verträge nicht kenne, kann mensch davon ausgehen, dass diese dem Versorger sehr wohl bekannt sind. Diese Vorgehensweise des Versorgers ist allein ein Versuch die Beweislast umzudrehen und den Kunden in die defensive zu drängen.

Das Beispiel des Tarifes Akzent ist doch das beste Beispiel, das bei der Frage der Rückzahlung jede Zurückhaltung verschenktes Geld bedeutet!
Die neuste Ausgabe der Energiedepesche ( Mitgliederzeitung des Bundes der Energieverbraucher) gibt hier ein wichtige Grundsatzinformation.

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Fairer_Gaspreis/site__2222/


Bei der Frage der Kündigung ist es weniger die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, als vielmehr zu welchen Bedingungen.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 29. Dezember 2008, 17:57:02
Es gibt für den Widerspruch gegen die Kündigung des Nachtstromvertrages und für die Rückforderung ein Musterschreiben. das Schreiben ist für ehemalige Hatsra-Kunden formuliert. Bei anderen Ausgangsverträgen muss der Teil für die Rückforderung umgeschrieben werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die anderen Preisanpassungsklauseln der Überprüfung nach § 307 BGB nicht standhalten.

http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/MusterAmado.pdf
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 16. Januar 2009, 12:51:35
Zumindest für den Landkreis Lüchow-Dannenberg scheint es die Möglichkeit zu geben, den Nachtstrom über einen anderen Anbieter zu beziehen. Wir prüfen dies. In Kürze berichten wir über die Ergebnisse:
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 20. Januar 2009, 12:07:26
Einstufung in Grundversorgung Nachtstrom  siehe hier:
Heizstrom-Grundversorgung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52489#post52489)
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 21. Februar 2009, 12:32:14
Ich will euch eine Antwort von Eon-Avacon auf die Nachfrage des Kunden nach der rechtlichen Grundlage für die Kündigung des Nachtstromsondervertrages Amado nicht vorenthalten (auszugsweise):
\"Die Einstellung in unser Produkt Amado geschah aus Kulanz und aufgrund ihres Verbrauches ohne dass ein schriftlicher Vertrag zugrunde gelegt worden ist. Somit wurde ihr Verbrauch zu günstigeren Konditionen abgerechnet, als in unserem Grundversorgungstarif. Dass kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist aber nicht entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Denn wenn keine schriftlichen Vereinbarung festgehalten ist, gilt die AVBEltV (bzw.StromGVV). Anders gesagt, um die Geltung der GVV auszuschließen, hätte es einer schriftlichen Vereinbarung bedurft. Diese liegt aber gerade nicht vor, sodass die GVV uneingeschränkt Anwendung findet.\"
Jetzt wissen wir es also : Die GVV findet in Sonderverträgen immer automatisch Anwendung, wenn dies nicht schriftlich ausgeschlossen wird.  Und ich dachte immer, man muss die Gültigkeit der GVV in den AGB extra vereinbaren.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 22. März 2009, 18:55:52
Es scheint bei Eon-Avacon mal wieder alles schief zu laufen ! Nachtstromkunden, die in 2009 bereits eine Jahresabrechnung bekommen haben, wurden bis in den Februar 2009 im (zum 31.12.08 gekündigten) Vertrag \"Amado\" abgerechnet. Nichts von wegen \"Heizstromgrundversorgung\" ! Vielleicht hat man den Kunden auch vergessen. Sollte mich bei diesem Chaos-Versorger nicht wundern.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 25. März 2009, 22:31:06
Wenn die Kunden trotz Kündigung weiter zu den alten Konditionen abgerechnet werden, kann man das doch als konkludente Fortführung des alten Vertrages deuten ?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 16. April 2009, 16:14:07
Heute erschien in der Zeitung eine \"Bekanntmachung der Strompreise für Heizstrom-Kunden\". Und siehe da : Der Stromvertrag \"Amado\", der zum 31.12.08 gekündigt wurde, taucht plötzlich wieder auf. Mit dem Zusatz \"Nur für Bestandskunden\". Totgesagte leben länger ! Also keine Umstufung der Amado-Kunden in die Grundversorgung. Und alle früheren Verträge mit unwirksamen Preisänderungsklauseln laufen unverändert weiter !Leidtragende sind die Kunden, die die damals neu angebotenen Verträge trotz unserer Warnung unterschrieben und somit die neuen Bedingungen anerkannt haben.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 18. April 2009, 13:31:44
Auch hier, wie in vielen anderen Fällen im alltäglichen Leben muss mensch nicht Leid ertragen, wenn er es nicht will!

Infotreffen zu den Bereichen:
Nachtstrom
Jahresendabrechnungen für Gas und Strom
Widersprechen, aber richtig!
22. 04. 2009 19:00
DurchBlick am Wasserturm
Bergstr. 9
in Lüchow
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 25. April 2009, 11:29:23
Einzelne Amado-Kunden der E.ON Avacon haben freundliche Anrufe vom Versorger bekommen, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass von einer Kündigung keine Rede mehr ist und die Belieferung zu den alten Bedingungen erfolgt.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: opa39 am 05. Mai 2009, 17:46:44
Hallo,

unser Aller liebster Versorger hat sich doch für ein differenziertes Vorgehen entschieden:
Anders als nach den letzten Beiträgen von Christian Guhl und AKW-NEE angedeutet, geht es offenbar mit den Problemen doch weiter. Habe gerade eine Aufforderung aus Helmstedt erhalten, zum 1.6. in den E.ON-Wärmestrom zu wechseln, andernfalls erfolgt die Versorgung \"zu den gesetzlich geregelten Bedingungen der Grundversorgung Heizstrom\".

Wer hat noch solche Schreiben erhalten?

Haben nur diejenigen das Schreiben erhalten, die der Amado-Kündigung widersprochen haben?

Kennt jemand \"gesetzliche Regelungen\" zur Grundversorgung Heizstrom (das entsprechende Forum hier legt eher nahe, davon auszugehen, dass es die nicht gibt)?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Mai 2009, 22:09:36
Der Amado wurde zum 31.12.08 gekündigt.Wenn nun diese Kündigung nicht umgesetzt wird, sondern die Belieferung weiter zu den alten Bedingungen erfolgt, muss nach meiner Meinung erst mal eine erneute Kündigung zum 01.06. erfolgen. Mit gesetzlicher Regelung ist die StromGVV gemeint.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 07. Mai 2009, 09:09:22
@ opa39

Gehen Sie davon aus, das sie weiterhin von der E.ON Avacon als so genannter Bestandskunde weiterhin nach dem Tarif Amado beliefert werden. Fordern Sie die E.ON Avcaon auf den Status als Bestandskunde zu bestätigen. Ich sende Ihnen ein Musterschreiben über Ihre PN.

Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 19. Mai 2009, 15:02:55
Kunden mit altem Tarif Amado sind Bestandskunden

Die E.ON Avacon versucht mit neuen Anschreiben und sanftem Druck die Kunden mit Nachtstrom, die bisher einen neuen Vertrag nicht abgeschlossen haben, zu überreden einen neuen Liefervertrag E.ON WärmeStrom zum 01. 06. 2009 zu unterschreiben. In diesem Zusammenhang muss mensch auch die öffentliche Bekanntgabe der E.ON Avacon vom 16. 04. 2009 betrachten. Nach dieser Bekanntmachung wird, völlig überraschend, der Tarif Amado weiter angeboten, allerdings nur für Bestandskunden, dies auch über den 01. 06. 2009 hinaus.

Bestandskunden im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Bezieher von Nachstrom, die bis zum 31. 12. 2008 mit Nachstrom zum Tarif Amado beliefert wurden und trotz des damaligen Kündigungsschreibens keinen neuen Vertrag unterschreiben haben, bzw. der Kündigung widersprochen haben. Um hier sicher zu gehen sollten die betroffenen Verbraucher die E.ON Avacon schriftlich auffordern, ihnen den Status als Bestandskunden zu bestätigen und gleichzeitig einer Einstufung in die Grundversorgung Heizstrom zu widersprechen.

Alle Kunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben haben, sollten Ihre Zustimmung zum Abschluss des neuen Sondervertrages wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechten und darauf bestehen weiterhin als Bestandskunden nach den alten Vertragsbedingungen beliefert zu werden. Auch hier sollte einer Einstufung in die Grundversorgung  widersprochen werden.

Auf zwei Veranstaltungen in Lüchow wurde diese Vorgehensweise vorgestellt und mit den insgesamt ca. 80 Teilnehmer/innen diskutiert. Auf diesen Veranstaltungen wurde auch angesprochen, ob auf Grundlage der verwendeten Preisanpassungsklausel eine Klage auf Rückforderung sinnvoll ist. Eine vergleichbare Klage hatte gegen die E.ON Hanse Erfolg.

Ein weiteres Thema war der Wechsel des Energieversorgers. Beim Nachstromvertrag Amado ist dieser Wechsel für die meisten Verbraucher schwierig. Am einfachsten scheint dies für Kunden zu sein, die zwei Stromzähler, einen für Tag- und einen für Nachtstrom haben. In diesem Zusammenhang wurde dann weiter besprochen, ob mensch dann nicht die Heizungsart, also ganz ohne Nachtstrom, wechseln sollte.

Musterschreiben:http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/MusterAmado.pdf

http://www.energieverbraucher-wendland.de .
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: sumi62 am 22. Mai 2009, 16:16:14
Hallo Leidensgebnossen!

habe eure Ratschläge beachtet und einen Brief (Musterbrief) mit der Aufforderung zur Bestandsbestätigung geschickt.
Hier die Antwort der E.ON Avacon:

.....Guten Tag Frau ..., guten Tag Herr ...,

nach Rückinformation des entsprechenden Fachbereiches setze ich mich mit Ihnen noch einmal in Verbindung.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2009, welches Sie mit ...bitte als beantwortet betrachten.

Der Wunsch bei unseren Kunden nach mehr Flexibilität und nach einer Stärkung der Kundenrechte nimmt zu.

Aufgrund der gesetzlichen EU-Bestimmungen wurden das Vertriebs- und das Netzgeschäft von einander getrennt. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat die E.ON Avacon zum 1. September die E.ON Avacon Vertrieb GmbH gegründet. Als neue Vertriebsgesellschaft will E.ON Avacon Vertrieb den Kunden künftig eine noch attraktivere Produktauswahl als bisher anbieten. Hierfür ist es wichtig, dass in einem weiteren Schritt alle bestehenden Vertragspakete für unsere Kunden vereinfacht und noch transparenter werden. Daher wird zurzeit das gesamte Produktprogramm erneuert.

Der Umstand, dass die Kündigungserklärung bei einer Vielzahl von Kunden verwendet worden ist, ist für die Wirksamkeit der Kündigung ohne Belang. Denn wie wir Ihnen mitgeteilt haben, ändern wir unsere Produktpalette, sodass die Kündigung einzelner Produkte erforderlich geworden ist. Insofern ist der Brief auf die Kundengruppe abgestimmt. Somit handelt es sich nicht um einen Serienbrief, sondern um eine Mitteilung, die hinsichtlich einer bestimmten Kundenklientel individualisiert ist.

Die Kündigung war gemäß den Bestimmungen des Vertrags schriftlich zu erklären. Die eigenhändige Unterschrift ist jedoch gerade nicht erforderlich gewesen. Auch das Gesetz verpflichtet den Erklärenden nicht zu einer eigenhändigen Unterschrift.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Vertragspartners handelt. Die Kündigung ist daher nicht von einer Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängig.
 
Folglich entspricht die Kündigungserklärung sowohl den vertraglichen als auch den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage an der Kündigung zum 31.12.2008 weiter festhalten.

Frau ..., Herr ..., um Ihnen nochmals die Möglichkeit zu geben, sich für das Nachfolgeprodukt Vertrag WärmeStrom zu entscheiden, schrieben wir Sie Ende April 2009 noch einmal an und baten Sie, den Vertrag unterschrieben bis zum 13.05.2009 zurückzusenden. Aus diesem Grund erfolgte noch keine Umstellung des Abrechnungsvertrages. Es ist auch unerheblich ob in der Abrechnung StromAlpha mit StromAmado steht oder Grundversorgung Heizstrom, da sich die Preise erst ab dem 01.06.2009 ändern.

Sollten Sie sich nicht für den Vertrag WärmeStrom entscheiden, dann erfolgt die Abrechnung ab dem 01.06.2009 in der Grundversorgung Heizstrom.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.


........

Nun, hat jemand einen Rat, was ich nun machen soll?
Widerspruch habe ich natürlich aufrecht erhalten, den neuen Vertrag nicht unterschrieben....

Wäre für einen konstruktiven Tip sehr dankbar.

Michael
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 22. Mai 2009, 16:56:44
Auch dieser Brief ist ein Massenschreiben und geht überhaupt nicht auf deine Forderung zur Bestätigung ein. Die Kündigung wurde zum 31.12.08 erklärt.Dieser Termin ist vorbei und Eon-Avacon hat von der Kündigung keinen Gebrauch gemacht. Es wurde weiter zu den alten Konditionen geliefert. Zum 01.06.09 müsste nach meiner Meinung erneut gekündigt werden. Ob überhaupt ein Kündigungsrecht besteht, ist zweifelhaft. Eon-Avacon hat gegenüber einigen Kunden, die Vertragsunterlagen haben wollten, erklärt, das der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist. Dann wäre es die Grundversorgung und dürfte nicht gekündigt werden. Ist es aber ein Sondervertrag, hätten mangels einer Preisanpassungsklausel die Preise nicht geändert werden dürfen. Entweder kündigen oder Preise erhöhen, eins geht nur. Am einfachsten haben es da noch die Kunden, die mit der damaligen Hastra einen Sondervertrag abgeschlossen hatten. Dieser gilt mangels Kündigung noch heute und die Preisanpassungsklausel ist unwirksam. Eine Sammelklage ist in Vorbereitung. Den neuen Vertrag sollte man natürlich nicht unterschreiben. Das ganze Herumgeeiere in dieser Sache läßt nur einen Schluss zu : Eon-Avacon geht der A.... auf Grundeis !Wenn sich herausstellt, dass die Preise bei den Nachtstromkunden niemals hätten erhöht werden dürfen, kommen Rückforderungen in ungeahnter Höhe auf den Versorger zu.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: sumi62 am 22. Mai 2009, 17:03:09
@Christian Guhl
Es wurde  mir der o. erwähnte erneute Brief zugesendet, mit der Androhung, bei Nichtunterschrift würde zum Grundtarif geliefert. Dem habe ich natürlich mit dem Hinweis, dass bereits einer Neueinstufung widersprochen wurde, erneut widersprochen.
Also, deiner Meinung nach, einfach ignorieren und weiter den gekürzten Abschlag zahlen.
Oder habe ich was falsch verstanden?
Zusatz:

Ich habe einen alten Sondervertrag nennt sich Wärmepumpensondervertrag. ist von der HASTRA aus dem Jahre 1996!
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 22. Mai 2009, 17:23:59
Zitat
Eon-Avacon hat gegenüber einigen Kunden, die Vertragsunterlagen haben wollten, erklärt, das der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist. Dann wäre es die Grundversorgung und dürfte nicht gekündigt werden.
Natürlich kann der Versorger den Inhalt der  AVBElt als Grundlage für eine AGB bei Sonderverträgen nehmen, es bleibt ein Sondervertrag!

Zitat
Eine Sammelklage ist in Vorbereitung.

Wie kommen interessierte Verbraucher an Informationen zu der Sammelklage? Gegen was wird geklagt?


@ sumi62

Suchen Sie mal hier den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\"

http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1210&ch=2

Es gibt diesen Tarif bei der E.ON Avacon nichT
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 23. Mai 2009, 13:50:04
Zitat
Original von AKW NEE
Natürlich kann der Versorger den Inhalt der  AVBElt als Grundlage für eine AGB bei Sonderverträgen nehmen, es bleibt ein Sondervertrag!
Das stimmt so nicht ganz !Die GVV/AVB können als AGB in einen Sondervertrag einbezogen werden.Das muss allerdings vertraglich vereinbart werden.Ein Vertrag auf Grundlage der AVB/GVV, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern durch konkludentes Handeln (Gasentnahme aus dem Netz) zustande kam, kann somit nur die Grundversorgung sein. Die Sammelklage bezieht sich auf die Preisänderungsklausel in den alten Hastra-Verträgen und wird von RA M.Maul in Dannenberg durchgeführt.
@sumi
Richtig, Widerspruch und Kürzen ! Was steht denn in den AGB des Vertrages in Bezug auf Kündigung und Preisanpassung ?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: sumi62 am 23. Mai 2009, 16:33:07
@ Christian
habe die alten AGB noch nicht gefunden. War ein Sondervertrag mit Zuschuß von 12.000.- DM für den Einbau einer Wärmepumpenheizung.
Werde weiter suchen und nach Auffinden die AGB einstellen.

Habe bereits mehrfach eine Abschrift der alten Verträge angefordert, jedoch nie auch nur eine Antwort von der EON Avacon erhalten.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 25. Mai 2009, 19:41:52
Zitat
Die GVV/AVB können als AGB in einen Sondervertrag einbezogen werden.Das muss allerdings vertraglich vereinbart werden.Ein Vertrag auf Grundlage der AVB/GVV, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern durch konkludentes Handeln (Gasentnahme aus dem Netz) zustande kam, kann somit nur die Grundversorgung sein.

Grundsätzlich muss ein Sondervertrag nicht unterschrieben werden! Hierzu hat RR-E-ft nun schon mehrmals etwas geschrieben. Es ist vollkommen unwichtig, was der Versorger zur Grundlage einer AGB macht, es können auch die zehn Gebote sein! Es ist eben nicht die  AVB/GVV als gesetzliche Verordnung die Grundlage, sondern der Text wurde angeblich zur AGB gemacht. Der Nachweis, ob diese AGB rechtskräftig in einem Vertrag einbezogen wurde geht allein zu Lasten des Versorgers.
 
Eine ganz andere Frage ist, ob eine AGB einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Es ist ein Unterschied, ob die AVB oder GVV wie in der Grundversorgung die gesetzliche Grundlage ist, oder ob der Versorger den Inhalt der AVB oder GVV zu seinen AGB macht. Zumindest von der Hastra, der Avacon und der E.ON Avacon gab es den Nachtstrom nur als Sondervertrag. Öffentliche oder andere Bekanntmachungen für eine Grundversorgung Nachtstrom gab es nicht.

Zitat
Ob überhaupt ein Kündigungsrecht besteht, ist zweifelhaft. Eon-Avacon hat gegenüber einigen Kunden, die Vertragsunterlagen haben wollten, erklärt, das der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist. Dann wäre es die Grundversorgung und dürfte nicht gekündigt werden.

Es gibt zumindest in der StromGVV im § 20 eine Kündigungsrecht, für den Versorger mit Einschränkungen nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Als AVB habe ich nur die Fassung für den Bezug von Gas auch hier gibt es in § 32 ein Kündigungsrecht, ohne Einschränkungen. In beiden §§ ist die Frist einen Monat auf des Ende des Kalendermonats.

Es gibt, bzw. gab bis zum 31. 12. 2008 keine Grundversorgung für den Nachtstrom. Es stellt sich die Frage ob jetzt Verbraucher eine solche Grundversorgung, sicherlich zur Freude des Versorgers, aus der Taufe heben müssen. Vergessen sollte mensch hier nicht, das in den jährlichen Abrechnungen die Tarife und Bedingungen des Sondervertrages genommen wurden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich Kläger gibt, die, um das Kündigungsrecht des Versorgers zu bestreiten, in die Grundversorgung wollen und dabei Gefahr laufen ihren Nachtstrom im Grundversorgungstarif Alpha, einen anderen Grundversorgungstarif gibt es nicht, bezahlen zu müssen.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 26. Mai 2009, 00:19:01
Zitat
Original von AKW NEE
Es gibt zumindest in der StromGVV im § 20 eine Kündigungsrecht, für den Versorger mit Einschränkungen nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Als AVB habe ich nur die Fassung für den Bezug von Gas auch hier gibt es in § 32 ein Kündigungsrecht, ohne Einschränkungen.
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn das Vertragsverhältnis tatsächlich auf der Grundlage der AVBEltV zustande gekommen wäre, so kann es sich dabei wegen § 1 AVBEltV nur um Tarifkundenverträge gehandelt haben. Der Vertrag wäre dabei gem. § 2 Abs. 2 AVBEltV allein durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz zustande gekommen.
Diese Tarifkunden wären bei der Belieferung als Haushaltskunden gem. § 3 Nr. 22 EnWG in die neue Grundversorgung gem. § 36 Abs. 1 EnWG übergegangen, so dass eine Kündigung des Grundversorgers wegen § 20 Abs. 1 Satz 3 StromGVV unzulässig wäre.
Gegenüber Nichthaushaltskunden, die bis zum Inkrafttreten des EnWG 2005 Tarifkunden waren, wäre die Kündigung ebenfalls unzulässig, weil diesen gegenüber gem. § 116 EnWG die gesetzliche Versorgungspflicht aus § 10 Abs. 1 EnWG 1998 weiter fortbesteht, so dass der Versorger deshalb nicht zur ordnungsgemäßen Kündigung berechtigt ist. Diese Kunden wäre heute immer noch Tarifkunden im Sinne des § 10 Abs. 1 EnWG 1998.
Deshalb kann die Argumentation des Versorgers nicht passen.
Wenn man sich der daraus ergebenden Konsequenzen für einseitige Preisänderungen bewusst ist, kann man als Kunde also geltend machen, dass man Tarifkunde gewesen sei, ein Sondervertrag nicht abgeschlossen wurde, die Kündigung entweder wegen § 20 Abs. 1 Satz 3 StromGVV oder wegen § 116 EnWG iVm. § 10 Abs. 1 EnWG 1998 unzulässig und unwirksam sei, was man im Wege einer Feststellungsklage gerichtlich feststellen lassen könnte.
Merke:
Immer dann, wenn eine gesetzliche Versorgungspflicht besteht und die Belieferung des Kunden zu den Allgemeinen Tarifen/ Preisen des Versorgers aufgrund dieser gesetzlichen Versorgungspflicht erfolgt, ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versorgers ausgeschlossen. Denn ein solches liefe der gesetzlichen Versorgungspflicht zuwider.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 26. Mai 2009, 16:54:43
Gibt es einen Link zu dem Original von RR-E-ft?

Das was im Zitat von RR-E-ft steht, sind im Grunde die Einschränkungen durch das Energiewirtschaftsgesetz.

Zitat
Zitat: Original von AKW NEE Es gibt zumindest in der StromGVV im § 20 eine Kündigungsrecht, für den Versorger mit Einschränkungen nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Als AVB habe ich nur die Fassung für den Bezug von Gas auch hier gibt es in § 32 ein Kündigungsrecht, ohne Einschränkungen.


Es bleibt die Frage nach dem Sinn der folgenden Argumentation.

Die E.ON Avacon sagt, dass
Zitat
der Vertrag auf Grundlage der AVBElt zustande gekommen ist.

deshalb ist der Vertrag nicht kündbar weil:
Zitat
Ein Vertrag auf Grundlage der AVB/GVV, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern durch konkludentes Handeln (Gasentnahme aus dem Netz) zustande kam, kann somit nur die Grundversorgung sein.

Grundversorgungstarif bei der E.ON Avacon im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes ist allein der Tarif Alpha.

Egal welchen Sinn es haben könnte, nach meiner Meinung ist die Argumentation falsch! Den Schaden hätten allein die Verbraucher, die dieser Linie folgen, den sie müssten den Nachtstrom teuer bezahlen.

Zitat
Original von RR-E-ft: Demgegenüber können Wärmestromlieferungen von E.ON auch ohne Vorwarnung täglich für mehrere Stunden unterbrochen werden. Das ist also ganz offensichtlich etwas anderes als die Grundversorgung.

Entscheidend ist die Frage, ob der Tarif eine Grundversorgung gemäß
§ 36 EnWG

Zitat
Der gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) genehmigte Allgemeine Tarif (StromAlpha) mit Stand vom 01. Januar 2007 einschließlich der Ergänzenden Bedingungen sowie die dazugehörigen Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) entsprachen bisher  den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung  (gemäß § 36 EnWG) und der Ersatzversorgung (gemäß § 38 EnWG).

Dies Bedingung erfüllt allein der Tarif Alpha
Siehe hier: Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1093&ch=2

Siehe auch:
Heizstrom-Grundversorgung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11065)


Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11014&hilight=Nachtstrom+Grundversorgung)

Widerspruch gegen Erhöhung des Nachtstromtarifes (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5552&hilight=Nachtstrom+Grundversorgung)
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 26. Mai 2009, 19:06:11
Zitat
Original von AKW NEE
Gibt es einen Link zu dem Original von RR-E-ft?
Verträge ohne Kündigungsregelung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11434&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=1)

Um hier Missverständnisse zu vermeiden : Ich bin auch der Meinung, dass es sich um Sonderverträge handelt. Auch Eon-Avacon ist der Meinung. Nur geht man davon aus, dass dieser Sondervertrag ohne schriftliche Vereinbarungen auf Grundlage der AVB abgeschlossen wurde. Originalton Avacon : \"Die AVB/GVV gelten für Sonderverträge immer automatisch, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.\" Man möchte praktisch einen Sondervertrag, der ein gesetzliches, einseitiges Preisänderungsrecht und eine Kündigungsmöglichkeit des Versorgers beinhaltet. Es geht bei der Argumentation nur darum, nachzuweisen, dass das so nicht funktioniert.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 27. Mai 2009, 16:42:12
Dann sind wir ja einer Meinung!

Diese Aussage:
Zitat
Die GVV/AVB können als AGB in einen Sondervertrag einbezogen werden.Das muss allerdings vertraglich vereinbart werden.Ein Vertrag auf Grundlage der AVB/GVV, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, sondern durch konkludentes Handeln (Gasentnahme aus dem Netz) zustande kam, kann somit nur die Grundversorgung sein.
sollte dann aber auch nicht so gemacht werden. Wenn es sich hierbei um die vermutete Meinung der E.ON Avacon handelt, sollte dies auch deutlich gemacht werden.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 27. Mai 2009, 17:39:55
Die Aussage gibt doch nur Folgendes wieder :
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn das Vertragsverhältnis tatsächlich auf der Grundlage der AVBEltV zustande gekommen wäre, so kann es sich dabei wegen § 1 AVBEltV nur um Tarifkundenverträge gehandelt haben. Der Vertrag wäre dabei gem. § 2 Abs. 2 AVBEltV allein durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz zustande gekommen.
Heute habe ich erfahren, dass Eon-Avacon Kunden, die das neue Vertragsangebot nicht unterschrieben haben, für die Übersendung der Vertragsunterlagen Grundversorgung Heizstrom dankt. Die Kunden hatten lediglich der Kündigung des alten Vertrages und der Einstufung in die Grundversorgung widersprochen. Rückwirkend ab 01.01. soll jetzt nach den Konditionen der Grundversorgung abgerechnet werden.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 03. Juni 2009, 19:34:04
Mir liegt ein Schreiben von Eon-Avacon vor, welches deutlich macht, wie es zu den Amado-Verträgen gekommen ist :\".....möchten wir Ihnen das folgende Angebot unterbreiten : Sondervertrag Amado, HT-Bereich Grundpreis 48,00€/Jahr inkl.MwSt., KWH 14,89 ct inkl.Stromsteuer und MwSt.; NT-Bereich Grundpreis 28,50 €/Jahr inkl.MwSt., KWH 6,57 ct inkl.Stromsteuer und MwSt..
Sollten wir von Ihnen keine Nachricht erhalten, werden wir Sie ab dem 01.10.2002 zu den Konditionen des Sondervertrages \"Amado\" beliefern.\"
Das ist mal was ganz Neues ! Abschluß eines Sondervertrages durch Schweigen. Ohne jegliche AGB. Nicht mal auf die AVBElt wird verwiesen.
Kein Wunder, das Eon-Avacon sich von diesen Verträgen so schnell wie möglich trennen will !
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Juni 2009, 17:00:15
Wie ich erfahren habe,stellt Eon-Avacon die Versorgung mit Nachtstrom für einzelne Kunden vollständig ein !Den Kunden wurde mitgeteilt, das sie, da der neue Vertrag nicht unterschrieben wurde, nun mit dem kompletten Verbrauch im Tarif \"Alpha\" abgerechnet würden. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Das wäre ja Erpressung !Da hat man nun eine Grundversorgung für den Nachtstrom erfunden und will die Kunden trotzdem nicht beliefern. Da die Kunden bekanntlich nicht wechseln können, ist hier doch offensichtlich ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gegeben. Ich habe die Information bisher nur mündlich. Kennt jemand die entsprechenden Schreiben ?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: opa39 am 16. Juni 2009, 17:38:45
@Christian Guhl

Mir scheint in der Tat - Sie haben das ja schon des öfteren benannt- unser Versorger ein Chaos-Betrieb zu sein. Einerseits kündigt Avacon (vermeintlich) die Verträge mit der auch im Juni 2009 weiterhin wiederholten Behauptung, dass Strom Amado zum 31. Mai komplett eingestellt sei, andererseits wird am 16. April in einer Bekanntmachung über die Preise ab 1. Juni 2009 auch über die Preise für \"Strom Amado\" (nur für Bestandskunden) informiert. Hier liegt doch ein klassischer Fall von Täuschung vor.

Zur Umstufung nach Alpha: Ich kann das nicht ganz bestätigen. Mir liegt ein Schreiben vor, in dem es heisst:
Zitat
Ab 01.06.2009 erfolgt die Abrechnung zu den Konditionen der neuen Heizstrom-Grundversorgung

Also mal wieder Widerspruch.

Ich betrachte im übrigen das Informationsschreiben zu E.-ON Wärmestrom vom November 2008 nicht als Kündigungsschreiben. Es ist überschrieben mit \"Neues Angebot\" und informiert über ein neues Tarif-Angebot. Der darin enthaltene Satz: \" Damit Sie auf das neue Angebot umsteigen können, müssen wir ordnungsgemäß das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis zum 31.12.2008 kündigen\" ist doch nichts weiter als eine Information darüber, unter welcher Bedingung von dem Angebot Gebrauch gemacht werden kann (Freilich ist vergessen worden darauf hinzuweisen, dass auch der Kunde kündigen kann). Weder ist gesagt worden \"Wir kündigen\" noch ist gesagt worden, welcher Vertrag denn gekündigt wird.

Ich verstehe ja, dass es nützlich ist vorsorglich zu widersprechen. Ich für meinen Teil lass es notfalls darauf ankommen, das gerichtlich klären zu lassen . es sei denn, eine Mehrzahl der von mir befragten Juristen rät mir davon ab.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 16. Juni 2009, 17:49:06
Die Leute, die diese Nachricht, egal ob schriftlich oder per Telfon bekommen, sollten sich mit einer Beschwerde an das Bundeskartelamt wenden! Der E.ON Avacon sollten sie, wenn Die Mitteilung schriftlich erfolgte, der Einstufung in den Tarif Alpha widersprechen.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: opa39 am 16. Juni 2009, 18:08:27
@ AKW-NEE

Seh ich genau so. Ich würde das auch allen raten, die nicht nach Alpha, sondern in die Heizstrom-Grundversorgung umsortiert werden.
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 27. Juni 2009, 10:16:35
Wenn die E.ON Avacon in Ihrem Versorgungsgebiert der Grundversorger ist und das wird so sein, muss die öffentliche Bekanntgabe auch in Ihrer Lokalzeitung erschienen sein! Die Geschäftstelle Ihrer Zeitung kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen.

Die E.ON Avacon hat nun den Tarif \"Heizstrom-Grundversorgung\"
eingeführt. Auch wenn die Versorger den neuen Tarif \"Heizstrom Grundversorgung\" nennen, heißt dies noch lange nicht, dass es sich hierbei eine Grundversorgung im Sinne der StromGVV und des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Weder in den Anschreiben der E.ON Avacon noch auf deren Internetseite wird gleiches behauptet! Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!

Der Tarif erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!

Heizstrom-Grundversorgung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12119)
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Juni 2009, 09:07:34
Zitat
Original von AKW NEE
Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!
Der Tarif erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!
Kann das mal näher erläutert werden ?
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: AKW NEE am 30. Juni 2009, 08:48:23
Zitat
Original RR-E-ft vom 21.06.2009 19:12
In § 36 Abs. 1 EnWG ist geregelt, in welchem Umfange eine Pflicht zur Grundversorgung besteht. Die Bedingungen einer entsprechenden Belieferung in der Grundversorgung sind zwingend in der Grundversorgungsverordnung geregelt.   Wie sollte denn jedweder (potentielle) Lieferant zur einer Grundversorgung verpflichtet sein können?  Außerhalb der Grundversorgung kann man sich von jedem Lieferanten beliefern lassen, wenn man einen findet. Es handelt sich dabei immer um einen Sondervertrag, welcher seinerseits (bis auf § 41 EnWG für Haushaltskunden) überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist.

Heizstrom-Grundversorgung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12119)
Titel: Kündigung Nachtstromverträge
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Juni 2009, 22:58:07
Nachdem die mehrmalige Zusendung von Vertragsunterlagen für Eon-WärmeStrom offenbar nicht den gewünschten Erfolg brachte, ist Eon-Avacon nun dazu übergegangen, die Kunden telefonisch zu belästigen. Ich habe von mehreren Kunden gehört, dass sie Anrufe erhielten, wo die \"Vorteile\" des neuen Vertrages in den höchsten Tönen gepriesen wurden. Offenbar sollten sie zum Abschluß gedrängt werden. Kunden, die angerufen werden, ohne das sie sich vorher damit einverstanden erklärt haben, sollten die Wettbewerbszentrale informieren http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/