Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: sonwer am 27. November 2008, 13:07:27
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Hallo! Ich habe eine Frage zur Strompreiserhöhung zum 1.1.09 :rolleyes: Bei Verivox habe ich gelesen, dass man bei einer Energiepreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Nun möchte ich zu einem anderen Anbieter wechseln, finde aber nicht einen Satz zum Thema Kündigung auf dem Schreiben der SWM. Meine Fragen wären nun folgende:
Bekommt man IMMER ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn der Preis erhöht wird?
Wenn ja, wie lautet die Frist?
Eine mehrmalige Nachfrage - per Mail - bei SWM wurde bisher nicht beantwortet und ich habe Angst, dass die Frist verstreicht, ohne dass ich handeln konnte X(
Vielen herzlichen Dank im Voraus !
Schöne Grüße aus München
Sonwer
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nicht immer alles glauben was bei verivox steht. die haben die weisheit auch nicht gerade mit löffeln gefuttert und die (selbst vergeben) bezeichnung als \"verbraucherportal\" verdienen sie m.E. auch nicht.
ansonsten:
Nein
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8o Oh! Da bin ich ja wohl aufgelaufen ... Ich befasse mich mit dieser Thematik erst seit dieser Strompreiserhöhung. Verivox wurde in der Presse als Informationsportal für den Verbraucher genannt. Da habe ich mich drauf verlassen. :(
Danke für Deine ehrliche Meinung
Kann man sich denn dann überhaupt auf die Anbieterlisten bei Verivox verlassen? ?(
Gruß sonwer
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auf die Anbieterlisten kann man sich wohl einigermaßen verlassen. wobei es wenn es zu unstimmigkeiten kommt auch sehr oft an den versorgern liegt. wichtig ist, dass man die dementsprechenden einstellungen nach seiner persönlichen erwartung macht. ich würde z.b. keine vorkasseangebote etc. wählen... und wenn man dann nen anbieter gefunden hat, dann kann man ja auch mal schauen ob dieser nicht evtl. über irgndwelche andere partnerseiten noch zusätzliche vorteile gibt. sowas gibt es mittlerweile auch (z.b. vattenfall - ebay), was auch immer man von solchen partnerschaften halten mag.
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um auf das eigentliche Problem zu kommen:
Schau z.B. hier (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/InfoBlatt/Wechsel_Strom-_und_Gaslieferant_3xt.html)
Als Tarifkunde kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Anbieter wechseln, als Sondervertragskunde hängt es von den Vertragsbedingungen ab. Also in die Akte schauen.
Und was verivox angeht: Man sollte sich nie blind auf eine Quelle verlassen!
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@ derblöde
das eigentlich problem ist eine frage gewesen und wurde schon mit \"Nein\" beantwortet.... aber wir können hier auch gerne wieder einen thread aufmachen der über hunderte seiten geht und nicht mehr die ursprüngliche fragestellung zum thema hat...
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Mal eine Frage zum Zeitraum einer Sonderkündigung nach Erhalt der Ankündigung einer Strompreisanpassung.
Normalerweise empfiehlt es sich ja sofort bei Erhalt einer anpassenden Strompreisinformation, zu widersprechen (wenn man nicht kündigen will).
Inwieweit kann es denn schädlich sein, wenn man nicht sofort, sondern erst im Rahmen der Jahresabrechnung die Preise und/oder das Recht auf Preisanpassung anzweifelt und widerspricht?
Danke & Gruß
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wahrscheinlich bin ich total vewrblödet, aber wenn ich einleitend lese:
\"Mal eine Frage zum Zeitraum einer Sonderkündigung nach Erhalt der Ankündigung einer Strompreisanpassung.\"
und dann kommt:
\"Inwieweit kann es denn schädlich sein, wenn man nicht sofort, sondern erst im Rahmen der Jahresabrechnung die Preise und/oder das Recht auf Preisanpassung anzweifelt und widerspricht?\"
dann passt doch irgendwas nicht, oder?!
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Wasserwaage, ich habe mich in der Tat etwas verquert ausgedrückt. Aus Zeitraum muss natürlich Zeitpunkt werden.
Und mir ging es um die Frage, ob es schädlich sein kann (inm Bezug auf die eigene Position), wenn man zwar NICHT kündigen will, aber erst im Rahmen der Jahresabrechnung vorhergegangenen Preisankündigungen widerspricht.
Ich möchte aber mit dieser Frage nicht den Thread in eine andere Richtung bringen, die Frage ist mir aber beim Lesen eingefallen.
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@Gulliver08
Man sollte nicht jede Frage, die einem beim Lesen einfällt, in einen bestehenden Thread schreiben.
Zunächst sollte man immer das Basiswissen zu rate ziehen.