Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. November 2008, 18:28:21
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E.ON Hanse: Vorbehaltszahler haben schon verloren (http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/22/976961.html)
Günter Hörmann, Chef der Hamburger Verbraucherzentrale (vzhh), rät den Widerspruchskunden, sich \"nicht einschüchtern\" zu lassen. Die Angeschriebenen sollten das Urteil der seit 2004 anhängigen Sammelklage von 52 E.on-Hanse-Kunden vor dem Hamburger Landgericht abwarten. Verbraucherschützer Hörmann geht davon aus, dass die Kläger letztendlich erfolgreich sein werden.
\"Die Sammelklage und die Widerspruchskunden sind völlig getrennte Verfahren\", sagt Wendel, der sich nach dem BGH-Urteil gute Chancen im Fall der Hamburger Sammelklage ausrechnet. Falls E.on Hanse den Prozess in der Hansestadt gewinnt, würden weitere rund 25 000 Kunden des Versorgers (mehr als 400 000 Gaskunden) , die auch Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen eingelegt haben, aber unter Vorbehalt bezahlt haben, keinen Cent von der Quickborner Firma zurückerstattet bekommen.
E.ON wird auch im Falle des Unterliegens im Sammelklage- Verfahren kein Geld an die Vorbehaltszahler auskehren. Die Sammelklage betrifft Sondervertragskunden der E.ON Hanse, weil mit Heizgas- Kunden Sonderverträge begründet wurden.
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Und mir unterstellt man Panikmache :D
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@Black
Wer Widerspruch eingelegt hat, sollte auch kürzen, um ggf. nicht das Nachsehen zu haben. Sonst ist das Geld bei E.ON und wird frewillig nicht wieder ausgekehrt.
Der Betrag sei unterschiedlich hoch und richte sich danach, wie lange der Gasbezieher bereits Widerspruch eingelegt und den monatlichen Abschlagsbetrag gekürzt hat. In einigen Fällen, etwa wenn die Rechnung bereits seit 2004 gekürzt ist, können mehr als 2000 Euro zusammenkommen.