Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASUF - Gasversorgung Unterfranken => Thema gestartet von: Gulliver08 am 23. November 2008, 19:52:24
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Hallo,
ich habe da eine dringende Frage. Ich habe zu meiner Gas-Jahresabrechnung Widerspruch eingelegt und einen auf Basis eigener Berechnung einen im Moment akzeptablen Wert ermittelt. Wie fast zu erwarten gewesen ist, hat mein Versorger keine Reaktion gezeigt.
Die Nachzahlung ist lt. Jahresabrechnung zum 30.11.2008 fällig. Jetzt überprüfe ich heute meine Kontoauszüge und stelle fest, dass der Versorger den gesamten Betrag (ohne Berücksichtigung meines Widerspruch und schriftlich reduzierten Abschlagsbetrag) vor Fälligkeit eingezogen hat.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Option A)
1) Rückbuchung der Lastschrift zu 100% und
2) eigene Überweisung nur des nach Nachzahlungsbetrages,
3) Den von mir ermittelten Abschlags soll der Versorger zum Fälligkeitstermin einziehen
Option B)
1) Rückbuchung der Lastschrift in der Höhe, die die Rechnung des Versorgers vs. meine eigene Rechnung ausmacht (Nachzahlung + neuer Abschlag)
Option C)
1) Rückbuchung der Lastschrift zu 100% und
2) Eigene Überweisung nur des nach Nachzahlungsbetrages und
3) eigene Überweisung des von mir ermittelten Abschlags
Danke für eine schnelle Antwort.
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Hallo,
C)
und zusätzlich
- Einzugsermächtigung entziehen
- per Überweisungen pünktlich und mit eindeutigen Verwendungszweck
deine von dir ermittelten Höhen zahlen!
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Ok, dann mache ich das mal so.
Meinen Vertrag habe ich nochmal geprüft; ein Kündigungsrecht auf Grund des Entzugs der Einzugsermächtigung ist nicht vereinbart (letztere ist nicht zwingend als Zahlungsart vorgesehen; neben Lastschriften sind auch Überweisungen zulässig).
Nachdem sich der Versorger ignorant gezeigt hat, gehe ich mal davon aus, dass er jetzt irgendwie reagieren wird.
Auch wenn ich mein beabsichtigtes Handeln bereits im Widerruf klar zum Ausruck gebracht habe (Nachzahlung auf Basis eigener Berechnung, neuer Abschlag = alter Abschlag (da mir der Versorger innerhalb einer 14-Tage-Frist nicht den geschätzten Verbrauch für seine Abschlagsberechnung mitgeteilt hat), Reduzierung der Einzugsermächtigung auf alten Abschlag), die Frage, ob ich jetzt auf Grund der Vorkommnisse nochmals darauf hinweisen soll?
Danke nochmals.
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meiner (RWE) hat sofort nach dem ersten Widerspruch ihrerseits angekündigt nicht mehr einzuziehen!
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bjo, inwieweit ist das bei Dir mit evtl. Nachteil verbunden (außer evtl. dem, dass eigene Überweisungen angestoßen werden müssen)?
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nur mehr arbeit meinerseits sonst keine Nachteile eher Vorteile!
- Versorger darf das Geld nicht anderweitig verbuchen!