Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: ChiefController am 21. November 2008, 09:12:28
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Guten Morgen!
Die EnbW bezeichnet Ihren ErdgasPlus-Tarif ja als \"Grundversorgung\" und meint damit wahrscheinlich, dass man dann als Abnehmer Tarifkunde ist.
Wenn ich mir jetzt aber das hier (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7383&back_cont_id=4045) durchlese, insbesondere den letzten Absatz \"Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife\", dann ist doch auch ErdgarPlus aufgrund seines Zonenmodells eindeutig ein Sondertarif.
Liege ich da richtig?
Gruß
ChiefController
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Vermutlich weiss die EnBW selbst nicht genau, was für ein Vertragsmodell vorherrscht. Ruf\' doch einfach mal bei EnBW an und frage nach, wie Du dort geführt wirst (Tarifkunde oder Sondervertragskunde).
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Die haben in ihrem letzten Drohbrief bereits behauptet, ich wäre Tarifkunde. Aber die EnBW behauptet viel ...
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Ich habe auch einen Mahnbescheid der EnBW erhalten und schon widersprochen, weil das Urteil des AG Stuttgart, auf das Bezug genommen wird, in der Berufung ist. Vor dem Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung habe ich nicht vor, zu bezahlen.
In dem Urteil wird an einer Stelle auf individuelle Vereinbarungen zwischen Versorger und Abnehmer hingewiesen - ein Zeichen, dass keiner in dieser Suppe wirklich Ahnung hat. Jedes Gericht entscheidet anders, die Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt, und die Energieversorger haben kein Interesse, dass sich daran etwas ändert (es könnte ja zu deren Nachteil sein, während die vielen überlasteten Gerichte ja besser zu beeinflussen sind - und das sieht man u.a. an dem besagten Urteil.
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Die Frage, ob allein die Einräumung eines Mengenrabatts einen Sondervertrag begründet, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Derzeit gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung.
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Original von ChiefController
Die EnbW bezeichnet Ihren ErdgasPlus-Tarif ja als \"Grundversorgung\" und meint damit wahrscheinlich, dass man dann als Abnehmer Tarifkunde ist.
Folgende Fakten sprechen dafür, dass es sich tatsächlich um den Allgemeinen Tarif der Grundversorgung handelt:
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- Die EnBW Gas GmbH ist Grundversorger in Stuttgart und Umgebung und benennt keinen anderen Tarif als den o.g. für die Grundversorgung.
- Die für die Ersatzversorgung nach §38 EnWG angegebenen Preise sind mit denen des Tarifs ErdgasPlus identisch.
- Die Preise der ebenfalls angebotenen Sondertarife (Erdgas Flex, etc.) sind deutlich günstiger als der Tarif ErdgasPlus.
- Der Tarif ErdgasPlus beinhaltet keine feste (Mindest)vertragslaufzeit.
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Gruss,
ESG-Rebell.