Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: Onkel Tuca am 21. November 2008, 07:36:38

Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Onkel Tuca am 21. November 2008, 07:36:38
Mal sehen welchen Preis das Kartellamt für billig hält:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/kartellamt-entlastet-gaskunden;2094097

Das reicht ja wohl nicht:
\"Sechs Regionalversorger des Konzerns mussten sich verpflichten, eine geplante Preiserhöhung zu verschieben und ihren Kunden jeweils 35 Euro gutzuschreiben.\"

Gruß, der Onkel.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: nomos am 21. November 2008, 10:27:19
Heute erscheint auf der Titelseite des Handelsblattes ein Artikel über die Wettbewerbsbehörde. Man verhandelt mit 30 Gasversorgern über Zugeständnisse und einen Vergleich. Was für ein Staat!

Ein paar Beruhigungspillen für die Verbraucher und anschließend geht es weiter so.

Das ist nicht meine Vorstellung. Klare Gesetze, klar Regeln für deren Einhaltung auch gesorgt wird. Kein Richterrecht! Die Politk, der Gesetzgeber ist gefordert.  Reformen sind überfällig. Warum sind die Verbraucher gegenüber ihren \"Volksvertretern\" eigentlich so geduldig?

Den Kommentar zum Artikel  von Jürgen Flauger halte ich für lesens- und bemerkenswert.

Hier: Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/meinung/_b=2093994,_p=22,_t=ftprint,doc_page=0;printpage)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Kampfzwerg am 21. November 2008, 18:44:28
Seit wann sind Ehrlichkeit, Integrität, Recht, Moral und Ethik, eigentlich eine Handelsware?
Als eine Folgeerscheinung der freien (vergessen wir mal sozialen) Marktwirtschaft und unter der Überschrift Liberalität?

Dass unsere so genannten \"Volksvertreter\" käuflich sind, ist nicht neu.
Allerdings sind die Dimensionen mehr und mehr erschreckend!

Die Worte christlich und sozial im Titel der Parteien verhöhnen jeden Wähler. Und das Stimmvieh merkt es nicht einmal.
Seit Jahren schäme ich mich für unsere Politiker und für die Verschlimmbesserung der Gesetzgebung je nach Kassenlage und Couleur.
Auch und gerade nach Kassenlage der Lobbyisten.
Aber ganz sicher immer zu Lasten der Bürger, sprich des gemeinen Volkes- und vor allem zu Lasten alter Werte, die plötzlich nichts mehr wert sind.
U.a. deswegen gibt keinen Grund, auf dieses Land stolz zu sein.
Im Gegenteil, wir sollten uns schämen.
Wir sind dafür verantwortlich, dass unsere Vertreter käuflich sind.
Wir haben sie gewählt.
Wir sind kein Volk der Protestierer. Der Reformer.
Wir sind ein Volk der Dulder, Pessimisten, Resignierer und Jammerer!
Was soll man denn machen...ich kann`s nicht ändern......

Das ist auch nicht meine Vorstellung!


Wenn sich nichts ändert, ändert sich nichts!
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: ben100 am 21. November 2008, 23:47:29
...und wenn die mit ihren Gesetzen im Bundesrat scheitern, dann muß man eben hier mal das Stimmrecht ändern.

So langsam frage ich mich wirklich was hier in unserem Land eigentlich abgeht?!

Eigentlich sind wir doch das Volk! Warum können wir das nicht auch mal zeigen?
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: baderschneider am 22. November 2008, 11:40:53
Habe auch noch einen anderen Bericht zum gleichen Theam im Internet entdeckt : auf http://www.t-online.de

http://wirtschaft.t-online.de/c/16/93/50/14/16935014.html
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: kira am 01. Dezember 2008, 12:47:18
Pressemitteilung vom 01.12. Bundeskartellamt (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2008_12_01.php)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: kamaraba am 01. Dezember 2008, 14:33:09
Wer sind die 29 Kandidaten, die \"monetäre\" Zusagen gemacht haben?
Wie will ich nachprüfen, ob mein Versorger darunter ist? und ob er das auch einhält!
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Onkel Tuca am 01. Dezember 2008, 15:44:24
Soll das\'n Witz sein:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gaspreise120.html

\"Durchschnittlich könne jeder der 3,5 Millionen betroffenen Kunden mit einem geldwerten Vorteil von 50 bis 55 Euro rechnen, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer in Bonn. In Einzelfällen könnten Verbraucher mit Erstattungen bis zu 200 Euro rechnen.\"

Gruß, der Onkel.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: kamaraba am 01. Dezember 2008, 16:01:45
Das ist ein Witz...... X(
und Herr Heitzer kann offensichtlich auch nicht rechnen....
127 Mio ./. 3,5 Mio. = 36 Euro.
Wohl dem, der bisher schon die Gaspreise gekürzt hat.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: ben100 am 01. Dezember 2008, 16:05:25
Hat man kein Auskunftsrecht wer die Versorger sind???
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: userD0008 am 01. Dezember 2008, 17:22:38
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass nicht nur im Süden Europas italienische Verhältnisse herrschen.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Pedro am 01. Dezember 2008, 19:03:45
Hier wird wieder einmal der \'\'Dieb\'\' vor dem Opfer geschützt. Aus der Politik wird man dazu hören: \'\'da haben wir uns wieder mal ganz toll für die Verbraucher eingesetzt  - ein Schritt in die richtige Richtung \'\' (siehe Energieriesen-Video).
Und die Versorger lachen sich tot über einen solchen \'\'Peanuts-Kompromiss\'\' und strecken den Verbrauchern  die :P .
Wer will denn diese  \'\'Kompromiss-Bestandteile\'\' und deren Umsetzung ernsthaft überprüfen?? Zum Beispiel: \'\'Wir wollten eigentlich um 10 % erhöhen, jetzt erhöhen wir aber nur um 7 %........\'\' Zack, schon ist der Kundenanspruch zum Teufel.

Ich hoffe, die Liste der erwischten Versorger gibt es bald hier im Forum und die übervorteilten Kunden können ihre Ansprüche anmelden / überprüfen.

PS: Der Sprecher der ebenfalls erwischten Stadtwerke Düsseldorf sagte eben in der Aktuellen Stunde des WDR-Fernsehens:... die Ansprüche aus 2009 (kein Hörfehler!!) können unsere Kunden in 2010 erstattet bekommen\".  Versteht das jemand? Da wird man in 2008 erwischt, zieht die Kunden in 2009 noch einmal kräftig  über den Tisch und gibt ihm in 2010 (vielleicht) durch eine verminderte Preiserhöhung  ;) oder so seinen Anspruch zurück.  Reif für einen Toll-Sendebeitrag im ZDF-Frontal!
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: kamaraba am 01. Dezember 2008, 22:22:38
So langsam werden die Versorger bekannt.
In Baden-Württemberg sind folgende Versorger betroffen:

Stadtwerke Karlsruhe
SÜWAG
Gas- und E-Werk Singen
EnBW Ost-Württemberg

Quelle SWR (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4247918/1opboyz/index.html)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: RebellA am 02. Dezember 2008, 01:08:31
@pedro

stimme Dir zu (auch Kamaraba u.a.) und ich rate, in die Wege zu leiten.
Die Öffentlichkeit muss am laufenden Band informiert werden, bis es im letzten Kopf angekommen ist,  
sich endlich zu wehren und nicht nur zu motzen.

(Hoffe, dass die Kommentare nicht (wie zu oft) oberflächlich bleiben oder komprimiert werden).

und ich bitte um den Sendetermin  8)  Danke

Und es sollten noch mehr Protestgruppen gebildet werden.

Gruß
RebellA
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 02. Dezember 2008, 08:47:40
@kamaraba

Bitte Quellen bekannt geben.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: wulfus am 02. Dezember 2008, 10:29:28
... und als Bettvorleger der Energiekonzernbosse landet!
Ein Hilfstiger des BMWi; ... aber der springt noch nicht mal!
Ein Kommentator schreibt heute dazu: Bundeskartellamt wird zum Totengräber des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt.

http://www.welt.de/welt_print/article2813836/Kartellamt-zwingt-Gasanbieter-zur-Preissenkung.html

Zitat
Kartellamtschef Heitzer widersprach Vorwürfen, er habe im \"Hinterzimmer wie auf einem Basar gedealt\".
Stattdessen habe es \"triftige Gründe\" für die Vereinbarungen gegeben.
Das Volumen der Preisnachlässe hätte auch in gerichtlichen Verfahren nicht gesteigert werden können.
Zudem müssten die Versorger nun \"an die Grenzen der Rentabilität\" gehen.
Kann mir BWL-Laien jemand erklären, wie ein Versorger bei Milliardengewinnen an die Grenzen der Rentabilität gerät?
Mich wundert, dass sie noch nicht bei einer Landesbank um eine Milliardenstütze gebettelt haben, wie ein gewisser Herr Merckle.

http://www.welt.de/finanzen/article2810852/Gasversorger-zahlen-Verbrauchern-Geld-zurueck.html

Zitat
Ein Schuldeingeständnis der Energiekonzerne ist Heitzer zufolge mit der Einigung nicht verbunden.
Es sei bedauerlich, dass es keine gerichtliche Klärung gebe, sagte der Behördenchef.
Doch habe die Einigung den Vorteil, dass das Geld den Verbrauchern unmittelbar und sofort zugutekomme.
Das Bemühen der Kartellbehörde um mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt geht aber weiter.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Pedro am 02. Dezember 2008, 10:56:27
Aus der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (wie erwartet):.....
\'\'Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: \"Ich begrüße die konsequente und erfolgreiche Anwendung des neuen Kartellrechts durch das Bundeskartellamt. Gerade in der derzeit außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation ist eine finanzielle Entlastung der betroffenen Verbraucher bei den Gaspreisen von großer Bedeutung. Daher sollten die Gasunternehmen auch ihre Preissenkungspotentiale angesichts der deutlich gefallenen Ölpreise möglichst rasch an die Verbraucher weitergeben. Erfreulicherweise haben sich einige Versorger schon zu diesem Schritt entschlossen. Die anderen fordere ich auf, diesem Beispiel zu folgen.\'\' Zitat Ende.
Und was hört man aus Versorgerkreisen dazu? Zum Beispiel vom Presseprecher der Stadtwerke Düsseldorf (Zitat aus Rhein.-Post 2.12.08: \'\'Wir erkennen nicht an, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamtes rechtmäßig sind\'\'...Die Stadtwerke halten die Beanstandungen des Kartellamtes für falsch, weil der Vergleichsmaßstab unzutreffend sei.... \'\'
Ergebnis: Die Stadtwerke erstatten im Schnitt ca. 1,5 Prozent - und das Verfahren wird eingestellt!1,5 % Erstattung bei  riesigen Gewinnen und (lt. BdE) bis zu 20 % überteuerten Gaspreisen. So schnell gibt sich die Politik zufrieden!
Da schau ich mir doch gleich noch einmal das Video ENERGIERIESEN an :D
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: u.h. am 02. Dezember 2008, 11:06:06
Zitat
Original von wulfus
Kann mir BWL-Laien jemand erklären, wie ein Versorger bei Milliardengewinnen an die Grenzen der Rentabilität gerät?
Monopolkapitalismus (?)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: jroettges am 02. Dezember 2008, 11:23:23
Zitat
Original von u.h.Monopolkapitalismus (?)

Und dazu: Fortgesetzter Verfassungsbruch (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7234) bei Stadtwerken und kommunalen Versorgern.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: userD0010 am 02. Dezember 2008, 18:29:14
kamaraba:
Das ist ein Witz...... böse und Herr Heitzer kann offensichtlich auch nicht rechnen.... 127 Mio ./. 3,5 Mio. = 36 Euro. Wohl dem, der bisher schon die Gaspreise gekürzt hat.

Die Befürchtung, dass Herr Heitzer offensichtlich auch nicht rechnen kann, trifft nicht nur auf Diesen zu, sondern auf nahezu jede Behörde.
Bundeskartellamt, Statistisches Bundesamt, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium;  In diesen Brutstätten vielfältigen Schwachsinns sitzen garantiert mehr mathemaitsche Laien, als wir uns in unseren kühnsten Träumen vorstellen können.

Aber auch die Vorstellungskraft mancher sog. Politiker oder Behördenvorsteher unterhalb ihrer Besoldungsgruppe oder Summe ihrer \"\"verdienten\"\" Einkünfte endet jeweils spätestens bei der nächsten Erhöhung.
Soll doch das undankbare und dumme Volk glücklich sein, dass Herrn Heitzers stetiges Mühen um den Schutz der Verbraucher ein solch tolles Ergebnis zeigt.
36 Euro, und diese auch noch mit der nächsten Preiserhöhung verrechenbar, toll, toller, Tollhaus.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: enerveto am 04. Dezember 2008, 22:06:56
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.
Es wurde von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard als Instrument der „Sozialen Marktwirtschaft“ eingerichtet.
Unter den Nachfolgern als Wirtschaftsminister (z.B. Bangemann, Clement, Glos) wurde das Bundeskartellamt „abgemustert“.
Beschwerden sind also an den derzeitigen Bundeswirtschaftsminister zu richten.

Zitat
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Die genannten Beträge verstehen sich netto, d. h. der Kunde wird zusätzlich entsprechend von Steuern und Abgaben entlastet. …“

Wie soll das von den Versorgern praktiziert werden:
Erdgassteuer in Cent pro Kubikmeter, Umsatzsteuer in Prozent vom Nettopreis,
Konzessionsabgabe in Cent pro Kubikmeter?

Zitat
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Von den ca. 770 Gasversorgern in Deutschland fallen nur etwa 30 originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden. Etliche Landeskartellbehörden führen selbst Verfahren und haben bereits Verfahren abgeschlossen. …“

Hier zeigt sich einmal mehr (wie z.B. in der Bildungspolitik) ein Unsinn in der föderalen Struktur unserer Bundesrepublik.
Was die Landeskartellbehörde des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in dieser Angelegenheit veranstaltet ist bisher nicht bekannt.

Das Bundeskartellamt hatte mit Schreiben von Januar 2008 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8637)
an die Landeskartellbehörde Niedersachsen verwiesen.

Ein Schreiben an die Landeskartellbehörde Niedersachsen vom 10.03.2008 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9187)
mit Hinweis auf die „Preismissbrauchsnovelle - § 29 GWB“ blieb bisher unbeantwortet.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: userD0010 am 05. Dezember 2008, 20:37:57
enerveto:
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.


Und wenn das Bundeskartellamt in der Zahl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdoppelt bzw. verdreifacht würde, hätte dies vermutlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis der jeweiligen Tätigkeit.
Die personelle Aufstockung der Zahl von Beamten in den \"berüchtigten\" Behörden (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Gesundheit) hat doch wahrlich in den zurückliegenden Jahren keinen positiven Effekt auf das Wohlbefinden der Bürger gezeitigt, allerdings die Kosten und Folgekosten (Pensionslasten) unserer Verwaltungen in dramatische Höhen katapultiert.

Die Aussage ist allerdings zutreffend, dass das Amt getan hat, was es tun konnte (vielleicht auch nur sollte).
Nämlich der Lobbyarbeit folgend den EVU nicht allzu wehtun und beim Bürger den Eindruck erwecken, dass man auf dessen Seite und zu dessen Wohl tätig ist.
Oder haben wir die Aufgaben des Bundes-KARTELL-Amtes vielleicht alle falsch verstanden und dessen Aufgabe ist es in Wirklichkeit, sich für das Karteill der Kassierer einzusetzen.
Denn dann ergibt dieser vermeintliche Erfolg mit 127 Mio. einen Sinn.
Brosamen für die Abgezockten und ein kleines Wehwehchen für die Abzocker.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: enerveto am 06. Dezember 2008, 20:35:30
@h.terbeck

Eine Behörde arbeitet auch weisungsgebunden. Ob eine Weisung in der Art - wie Sie vermuten – besteht, ist nicht erkennbar. Die Energielobby wirkt doch eigentlich eine Etage höher:
@RR-E-ft „Energiebranche schreibt Gesetze selbst.“

Zitat
„19.11.2008 BDEW zum BGH-Urteil über gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen:
Klare Absage an staatliche Gaspreiskontrolle
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …Eine Überprüfung der Gaspreise ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, sondern obliegt den Kartellbehörden …“

Abgesehen davon, dass die Energiewirtschaft auch als „Staat im Staat“ verstanden werden könnte, ist der Beitrag des BDEW auch widersprüchlich:
‚Einer staatlichen Preiskontrolle hat der BGH angeblich ausdrücklich eine Absage erteilt, aber eine Überprüfung der Gaspreise soll den Kartellbehörden obliegen.’

Demnach wäre das Kartellamt keine staatliche Behörde.
„Freud’sche Fehlleistung“?
So hätte der BDEW das gerne: Die überschaubaren Kartellbehörden sind leichter zu beeinflussen als die vielen unabhängigen Zivilgerichte.
Die „Erkenntnisse“ des 8. Zivilsenats beim BGH sind hier auch noch nicht der „Weisheit letzter Schluss“.

Der BGH behauptet in seiner Pressemeldung Nr. 211/2008 vom 01.12.2008 zwar …
Zitat
„…In beiden Fällen unterliegen allein die Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB, weil sie von dem Versorger auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV einseitig vorgenommen werden. Für eine umfassende gerichtliche Überprüfung allgemeiner Tarife eines Gasversorgers im Sinne von § 10 EnWG 1998 (§ 36 EnWG 2005), § 4 AVBGasV ist dagegen kein Raum (Bestätigung von BGHZ 172, 315). …“
… sieht aber in diesem Umfang immerhin auch weiterhin eine Aufgabe der Zivilgerichte.

Die „Beliebigkeiten“ der politischen Kaste und Eliten sind erschreckend.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: userD0010 am 06. Dezember 2008, 21:02:11
enerveto:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …

So lange sich der eine oder andere Richter am Bundesgerichtshof sein karges Salär durch Vorträge und Teilnahme an Veranstaltungen der Energiewirtschaft aufbessern muss, werden wir mit derartigen Entscheidungen zu leben haben.

Man beachte in diesem Zusammenhang nur den Leserbrief des ehem. Richters am LG Stuttgart, Herrn Fahsel.

So wie das Bundeskartellamt hinter den Kulissen sich zu \"Deals\" mit den EVU herablässt oder herabgelassen hat, so geschieht dies doch wohl auch nicht selten bei Justitia. Denn welcher Richter würde schon gegen den Lieferanten seiner Sahnehäubchen auf dem Salär entscheiden. Die Sahne ist doch wohl das Entscheidende, sprich die Gier nach Mammon.
Da vergisst man dann doch schnell Ethik und Moral in diesen \"erlauchten Kreisen\".
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 09. Dezember 2008, 11:03:19
@h.terbeck

Das ist mir alles etwas zu dünn - \"Schwarz-Weiß-Malerei\".
Nur weil sich dabei der eine oder andere Ausrutscher zeigt, ist nicht das ganze System falsch.
Auch der Stuttgarter Landrichter ist mit seiner scharfen Kritik nicht zum Allgemeingut geworden.

Gut fand ich die Entscheidungsgründe des Lingener Amtsrichters in seinem Urteil vom 06.02.2008, Az.: 12 C 468/07 (X) (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=1000&file=dl_mg_1207818183.pdf), als er dort Folgendes bemerkte:

Zitat
\"[...]Würde man bei der Abwagung zu dem Ergebnis kommen, dass die schutzwürdigen Interessen der Versorger an der Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insoweit überwiegen, hätte dies im Grunde zur Folge, dass das Gericht blind den Angaben des Versorgers trauen muss. Dann wäre es aber auch konsequent zu sagen, dass die Preiserhöhung nicht einer Überprüfung nach § 315 BGB unterliegt. Dass dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so gesehen wird, kann das Gericht jedenfalls nicht feststellen [...].

Auch wenn \"nur ein Amtsrichter\" zu dieser bemerkenswerten logischen Schlussfolgerung kam, so sollte sich dies auch der VIII. Senat hinter die Ohren schreiben.
Denn, auf der einen Seite die Billigkeitskontrolle in den § 4 Abs. 2 AVBGasV hinein zu lesen und auf der anderen Seite die Kontrolle wieder einzuschränken, ist vergleichbar dem angebotenen Stuhl, der dem Platznehmenden kurz vor seinem Aufsitzen wieder weggezogen wird.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: userD0010 am 09. Dezember 2008, 12:38:54
tangocharly:
Das ist mir alles etwas zu dünn - \"Schwarz-Weiß-Malerei\". Nur weil sich dabei der eine oder andere Ausrutscher zeigt, ist nicht das ganze System falsch. Auch der Stuttgarter Landrichter ist mit seiner scharfen Kritik nicht zum Allgemeingut geworden.

Ich gebe Ihnen in einem Punkt absolut Recht:  Was die Kartellbehörde bislang produziert hat, ist tatsächlich   D Ü N N .  Und damit auch keineswegs Grund für deren Existenzberechtigung.
Das Ergebnis der Tätigkeit der Kartellbehörde ist aber nicht \"Schwarz-Weiß-Malerei\", sondern schwarz-rot-malerei.

Und wenn der ehem. stuttgarter Landesrichter Fahsel den Mut besitzt, unter Inkaufnahme weiteren Ärgers (u.a. Einbuße von Teilbezügen o.ä.) seine Zunft einmal kritischer zu betrachten, so verdient er Lob und Anerkennung.
Wie selten doch die Kritik am eigenen Stand ist, bemerken wir doch wohl noch häufiger in Kreisen der weißen Kittel.
Leider aber sind derartige vielfach berechtigte Kritiken nicht als Allgemeingut anerkannt. Es gibt immer noch zu viele Götter in farbiger Bekleidung.

Es dürfte doch hoffentlich unstreitig sein, dass die Neben-Tätigkeit eines Richters am BGH durch Vorträge vor Energieunternehmen mehr als nur das berühmte Geschmäckle hervorrufen.
Aber dass Derartiges geduldet wird, beweist doch umso mehr, dass die Lobby hinter den Kulissen mehr und mehr ihr Unwesen zum Nachteil der Bevölkerung treibt bzw. treiben darf.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: RR-E-ft am 01. September 2009, 15:52:59
Stellungnahme Bundeskartellamt (Fallbericht Stand 26.08.2009)  (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell09/Fallberichte/B10-16-56-08-Fallbeschreibung.pdf)

Zu einzelnen Entscheidungen des BKartA (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/EntschKartArchiv/EntschKartell.php)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Ronny am 01. September 2009, 16:51:26
Sehr interessant finde ich folgenden Satz des Bundeskartellamtes:

Zitat
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die untersuchten Unternehmen und die Vergleichsunternehmen im Jahr 2008 letztlich Gasbezugskostensteigerungen von insgesamt über 230 Mio. Euro netto nicht an die Endkunden weitergegeben haben.
Vielleicht sollte man hierüber mal nachdenken.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: RR-E-ft am 01. September 2009, 17:00:30
Da das Bundeskartellamt von Rückzahlungen spricht, auf die man sich vergleichsweise geeinigt habe, spricht dies wohl dafür, dass eine gehörige  Summe den Kunden zuvor zuviel abgenommen wurde. Es zeigt zudem, dass bei den Gasversorgern gehörige Preisgesstaltungsspielräume bestehen.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 01. September 2009, 20:08:14
Zitat
Original von Ronny
Sehr interessant finde ich folgenden Satz des Bundeskartellamtes:

Zitat
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die untersuchten Unternehmen und die Vergleichsunternehmen im Jahr 2008 letztlich Gasbezugskostensteigerungen von insgesamt über 230 Mio. Euro netto nicht an die Endkunden weitergegeben haben.
Vielleicht sollte man hierüber mal nachdenken.

Hoffentlich wissen Sie auch von was Sie hier sprechen, wenn schon allein die RWE-Tochter \"Transgas\" schon vor Jahren einen Gesamtjahresumsatz von 3,2 Mrd. Euro (3.200 Mio. Euro) erzielen konnte (siehste hier (http://http://www.energienetz.de/de/Energiebezug/Erdgas/Gaswirtschaft/RWE__1656/)).

Noch ist\'s nicht Zeit für\'s Sandmännchen    8o
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Ronny am 02. September 2009, 07:57:31
@ tangocharly

Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: reblaus am 02. September 2009, 09:11:24
@Ronny
Zitat
Original von Ronny Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?

Das hört sich schon wahnsinnig großzügig an  ;)

Man sollte dabei nicht vergessen, dass die vom Bundeskartellamt beanstandeten Preiserhöhungen nichtig waren, wenn der Verdacht zutrifft, dass sie unter Ausbeutung einer marktbeherrschenden Stellung zustande gekommen sind.

Die Frage stellt sich daher nicht, ob die 230 Mio. viel Geld sind, sondern, wieviel Prozent der durch die Preiserhöhung erzielten Mehreinnahmen diese 230 Mio. Euro darstellen.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 02. September 2009, 09:16:43
Zitat
Original von Ronny
@ tangocharly

Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?


..... wenn ich dann mal viel Zeit habe, dann lasse ich Ihnen mal den Gesamtjahresumsatz der bundesdeutschen Versorger zukommen, damit Sie die vielen \"000-vor-dem-Komma\" begutachten können (aber wenn ich richtig im Bild bin, dann sind doch gerade Sie näher an diesen Zahlen dran, als unsereins   ;)
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Ronny am 02. September 2009, 09:26:26
@ Tangocharly

Ja und weiter?

Was hat - ganz konkret - der Jahresumsatz der deutschen Versorgungsunternehmen mit der Tatsache zu tun, dass die vom Bundeskartellamt untersuchten Unternehmen im Jahr 2008 Kostensteigerungen im besagtem Umfang nicht an die Kunden weitergereicht haben?

Alle Engagierten hier im Forum dreschen munter auf die raffgierigen Versorger ein. Das BKartAmt stellt nun fest, dass die Versorger gar nicht so raffgierig waren.

Da erscheint der banale Hinweis auf den Jahresumsatz einer sachlichen Diskussion wenig förderlich.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: reblaus am 02. September 2009, 09:54:23
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.

Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 02. September 2009, 10:08:13
Zitat
Original von reblaus
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.

Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.

Ja, @ronny hat Recht - Rosinenglauberei führt zu nix (und war auch nicht beabsichtigt).

Und zu @reblaus ist, außer der Tatsache, dass diese Feststellungen des BKA nun im Raum stehen, nur noch hinzu zu fügen die Frage: \"Wie lauten nun die Konsequenzen ?\"

        >  springender Tiger, der als Bettvorleger endet ; oder was  bzw. wie sonst ? <
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Ronny am 02. September 2009, 10:52:19
Zitat
Original von reblaus
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.

Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.

@ Reblaus:

Ist das eine Vermutung, dass die untersuchten Versorgungsunternehmen nur 50 % erstattet haben, oder habe ich etwas in den Berichten des BKArtAmtes überlesen?


@ Tangocharly

Ja, wie lautet nun die Konsequenz?

Ich behaupte mal: Die Versorger zocken ihre Kunden gar nicht immer ab.

Das BKartAmt wird wohl recht genau nachgeprüft haben. Die sind nicht für Schlampigkeit bekannt.

Welche Konsequenz jeder einzelne Verbraucher und Nutzer dieses Forums daraus zieht, bleibt ihm überlassen.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: reblaus am 02. September 2009, 10:57:17
@tangocharly
Dort wo sich der Versorger zu einer Verpflichtungszusage veranlasst sieht, hat der Kunde den Prozess gegen die Preiserhöhung schon fast gewonnen. Kein Versorger wird eine solche Zusage machen, wenn er nicht erhebliche Risiken sieht, dass das Kartellamt die Preiserhöhung untersagt.

Durch eine Verpflichtungszusage wird der Kartellverstoß schließlich nicht geheilt. Die Preiserhöhung bleibt nichtig.

Die Kunst besteht für den Verbraucheranwalt nur darin, den Amtsrichter davon zu überzeugen, dass der Versorger sich nicht mit Scheinbeweisen davonstehlen kann.

@Ronny
Unterstellt es wären 50% der Preiserhöhung, die der Versorger verspricht, würden ihm 50% erhalten bleiben. Ich habe keine Kenntnisse davon, wie das Kartellamt solche Beträge berechnet. Ich vermute aber nicht, dass man 100% verlangen wird.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: Black am 02. September 2009, 11:23:28
Zitat
Original von Ronny
[
Das BKartAmt wird wohl recht genau nachgeprüft haben. Die sind nicht für Schlampigkeit bekannt.

 :rolleyes:  ...ich könnte Ihnen da Sachen erzählen...die kochen oft auch nur lauwarm


Man merkt es immer dann, wenn die Behörden eine \"Einigung\" schon als Sieg verkaufen. Wenn die sich sicher wären zu gewinnen, müßten sie sich nicht einigen (gleiches gilt für das EVU).

Das ist wie ein Prozessvergleich, der eine gibt etwas mehr als er wollte und der andere kriegt etwas weniger als er wollte und im Ergebnis geht keiner ein Risiko ein.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 02. September 2009, 15:18:58
@ all

Vielleicht läßt sich diese orbitale Diskussion etwas konkreter machen.

Nehmen wir das Beispiel der Harz Energie. (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell08/B10-18-08_32b_Harz_Energie.pdf)

Sie finden die Verpflichtungserklärung unter Ziff. I.5. skizziert.

So, und was wollen Sie damit nun im Verbraucherprozess mit dieser Verpflichtungserklärung konkret anfangen ?
Geschweige denn einen Amtsrichter überzeugen, der allenfalls in der NJW 2007 mal was über eine BGH-Entscheidung gelesen hat und dann möglicherweise auf die Idee kommt, dass ihn das Vorlieferantenverhältnis nicht zu interessieren bräuchte (was er ja in der NJW 2009 wieder bestätigt sieht )?
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: reblaus am 02. September 2009, 16:46:59
@tangocharly

Mit dieser Verpflichtungszusage können Sie vor Gericht konkret nichts anfangen. Allenfalls können Sie einen Amtsrichter, der sich Mühe gibt, davon überzeugen, dass an dieser Preiserhöhung etwas faul sein könnte, und man die Beweise des Versorgers sehr genau darauf prüfen muss, ob sie die behaupteten Bezugskostensteigerungen tatsächlich nachweisen oder nur vortäuschen.

Auch nachdem der BGH entschieden hat, dass das Bestreiten mit Nichtwissen ausreichend ist, bleibt Ihnen konkret nichts anderes übrig, als den Versorgervortrag über betriebswirtschaftliche Kennzahlen bei jeder Zahl nachzurechnen und zu widerlegen. Sie müssen die veröffentlichten Jahresabschlüsse beim Handelsregister anfordern und dem Gericht anhand dieser Zahlen darlegen, wie ein Beweis über die Bezugskostensteigerungen zu erbringen ist. Dann müssen Sie darauf bestehen, dass der Versorger seine Sparten GuV vorlegt, und sich auf § 10 Abs. 5 EnWG berufen. Selbst diesen Zahlen dürfen Sie nicht trauen, da der Versorger die entscheidende Position des § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB zusammenfassen kann aber nicht muss. Er kann daher in einem Jahr die Gesamtbezugskosten separat ausweisen und im Folgejahr diese Position mit den Aufwendungen für bezogene Leistungen summiert ausweisen. In diesem Fall müssen Sie auf der Vorlage des Anhangs zur GuV bestehen, dort sind diese Positionen dann separat auszuweisen.

Wenn Sie sich diese Möglichkeiten nicht verinnerlichen, haben Sie schon keine Ahnung was Sie den Bilanzbuchhalter, der als Zeuge benannt wurde, überhaupt fragen sollen. Dann wird es tatsächlich ausreichen, dass dieser behauptet, man habe alles richtig gemacht.

Wie Sie dann auch noch einen unwilligen und unfähigen Amtsrichter zur Arbeit zwingen sollen, dafür habe ich auch kein Rezept.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: tangocharly am 02. September 2009, 17:11:08
Zitat
Original von reblaus
@tangocharly

[...]
Auch nachdem der BGH entschieden hat, dass das Bestreiten mit Nichtwissen ausreichend ist, bleibt Ihnen konkret nichts anderes übrig, als den Versorgervortrag über betriebswirtschaftliche Kennzahlen bei jeder Zahl nachzurechnen und zu widerlegen. Sie müssen die veröffentlichten Jahresabschlüsse beim Handelsregister anfordern und dem Gericht anhand dieser Zahlen darlegen, wie ein Beweis über die Bezugskostensteigerungen zu erbringen ist. Dann müssen Sie darauf bestehen, dass der Versorger seine Sparten GuV vorlegt, und sich auf § 10 Abs. 5 EnWG berufen. Selbst diesen Zahlen dürfen Sie nicht trauen, da der Versorger die entscheidende Position des § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB zusammenfassen kann aber nicht muss. Er kann daher in einem Jahr die Gesamtbezugskosten separat ausweisen und im Folgejahr diese Position mit den Aufwendungen für bezogene Leistungen summiert ausweisen. In diesem Fall müssen Sie auf der Vorlage des Anhangs zur GuV bestehen, dort sind diese Positionen dann separat auszuweisen. [...]

...... und muß ich das wirklich oder muß das der Amts- oder Landrichter ?

Und selbst, weil ich das gerade nicht muß, wird sich auch der Amts- oder Landrichter damit nicht befassen (iudex non calculat), sondern der gerichtlich bestellte Gutachter (das weiß auch der VIII. Senat, versteckt sich aber ständig hinter seinen \"grundsätzlich nicht\"- Postulaten.

Man gibt Steine, statt Brot - könnte man auch sagen.
Titel: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Beitrag von: reblaus am 02. September 2009, 17:19:41
@tangocharly
Sie müssen den Richter aber dazu bringen, dass er ein Gutachten einholt. Wenn ihm das ganze Geschwafel des Bilanzbuchhalters irgendwie schlüssig vorkommt, wird er das vielleicht nicht machen. Deshalb sollten Sie offenlegen, dass der Bilanzbuchhalter schwafelt und nicht aussagt.