Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Pölator am 20. November 2008, 12:42:28
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Hallo zusammen,
wo kann ich in Erfahrung bringen, in welcher Höhe mein Gasversorger Konzessionsabgabe zahlt?
Die Stadtwerke beliefern uns im Landkreis: Zahlen sie die Konzessionsabgabe an die Stadt (Sitz der Stadtwerke) oder an die Gemeinde, in der sich der Anschluß befindet.
Wird die Erdgassteuer dann analog dazu nach Stadt oder Gemeindegröße berechnet?
Danke,
schönen Tag noch,
der Pölator
...jetzt erst recht...
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-beim Netzbetreiber
-weder noch => an den Netzbetreiber
-Anschluß
-Erdgassteuer hat damit absolut gar nie nix zu tun und ist auch nicht variabel nach irgendwelchen Stadt- oder Gemeindegrößen
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Danke wasserwaage,
da habe mit der Erdgassteuer was durcheinander gebracht...
Pölator
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Zur Höhe der Konzessionsabgabe:
Die habe ich bei meinem Versorger (EVI Hildesheim) auch mal versucht, in Erfahrung zu bringen. Keine Antwort.
Von der Kommune (die die Konzessionsabgabe bekommt) erfuhr ich auf mehrmaliges Nachbohren, dass sie diese Information nicht herausgeben dürfte, da es sich um Verträge mit einem Privatunternehmen handele, dessen Inhalt nicht veröffentlicht werden darf. Auch nicht an die Bürger dieser Kommune.
Bin nun am Überlegen, ob ich die lokale Presse auf dieses Thema ansetze.
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moin moin,
besteht da nicht die Möglichkeit über das Informationsfreiheitsgesetz
im Bereich -> Verwaltungsrecht -> öffentliches Recht an diese Infos zu kommen.
Diese Konfektabgabe ist für die Stadt doch eine Einnahme und wie wird die ermittelt und geprüft?
Mit Gruß vom
Pelikan
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Sie muss ja auch im Haushalt irgendwo auftauchen.
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siehe § 4 Abs. 1 KAV (http://www.buzer.de/gesetz/4630/a64051.htm)
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Die Höhe der Konzessionsabgabe (KA) scheint überall noch immer eines der streng gehüteten \'\'Staats(kommunal)geheimnisse\'\' zu sein. Und das völlig an den zahlenden Bürgern vorbei. Durch geschickte Vermengung der Einnahmeposten im Haushalt ist diese Einnahme nicht oder kaum nachprüfbar. Offizielle Vertreter im Rat verweigern auf konkrete Antragstellung (kleiner Parteien) die Auskunft, bestenfalls sagen sie zu, die Zahlen der fragenden Partei zur Verfügung zu stellen. Das geschieht aber meistens nicht.
Dahinter steckt eine erhebliche Querfinanzierung und vor allem ein großes Haushaltslöcher-Stopfen. So soll man als Steuer- und Gebührenzahler (Gaskunde) nicht erkennen, wie man abgezockt wird u. welche Löcher man mit der von ihm (ihr) unrechtmäßig erhobenen KA stopft.
Nach den jahrelangen Beiträgen hier Forum (Stichwort unter \'\'suchen\'\' eingeben!) kann man davon ausgehen, dass die Grundsätze der Konzessionsabgaben-Verordnung (fast) nirgendwo eingehalten werden. So wird z.B. von \'\'Sondervertragskunden\'\' (= in der Regel Heizungsbetreiber) nicht die zutreffende KA von 0,03 C/kWh(i.W. Null-Komma-Null-drei) verlangt, sondern (je nach Stadtgröße) z.B. die volle KA, also 0,27 C/kWh (also ca. 9x soviel), was für ein Normalhaus rd. 70 bis 90 Euro mehr im Jahr bedeutet.
Darauf wollen die Kämmerer nun mal nicht verzichten u. haben mit der jeweiligen Ratsmehrheit (die im Laufe der Jahre auch ruhig wechseln kann !) das große \'\'Schweigegelübde\'\' abgelegt.
Es wird Zeit, dass auch dieses Thema mal am \'\'großen politischen/Verbraucherschutz- Rad\'\' gedreht wird. Ansätze hierzu aus Baden-Württemberg sind bis zum Bundestag gelangt und ..... dort begraben worden (siehe Forum).
Ein ähnliches Verhalten tut sich ja gerade in Hessen beim Wasser auf, was sicherlich auf die ganze BRD übertragbar ist.
Oder bei den Netzgebühren. Hier sind die Stadtwerke Dormagen/Rhein dabei erwischt worden, dass die Netzgebühren (Strom) völlig überhöht waren. 5 Mio. Euro sind an die Kunden zu erstatten. In der Stadtverwaltung ist Panik ausgebrochen. Man hatte dieses unrechtmäßig eingetriebene Geld ja zur Löcherstopfung genutzt /nutzen wollen.
Es ist zu vermuten, dass die Netzgebühren beim Erdgas auch nicht einer strengen Prüfung standhalten werden.
Das alte Sprichwort: \'\'Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist\'\' ist in vielen Kommununen verkommen zu \'\'Schröpft die Bürger, wo ihr sie nur schröpfen könnt\'\':
Man kann nur sagen: Leute seid wachsam, beendet die Schröpferei (Gewinnmaximierung, ungerechtfertigte Steuern u. Gebühren) u. schaut den Verwaltern Eurer Gelder besser auf die Finger ! Vielleicht schon bei der nächsten Wahl.
Hier der interessante Link zum Bericht in der Neuss-Grevenbroicher-Zeitung:
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/640314/Buerger-haben-zuviel-gezahlt.html
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Hallo,
habe heute mal den Netzbetreiber und meine Gemeinde angerufen:
-Netzbetreiber konnte nichts sagen, meldete Rückruf an. Dieser kam ca. 30min. später, jedoch von den Stadwerke (!). Welchen Tarif ich denn hätte, fragte er mich und dann sagte er 0,24ct/kWhfür Tarif, 0,03ct/kWh für Sonderverträge
-der Geschäftsführer meiner Gemeinde sagte, sie bekommen 0,51ct für Tarif und 0,32ct/kWh für Sonderverträge
Was nun für meinen Vertrag wirklich abgerechnet wird konnte mir niemand sagen, da
-die Stadtwerke den Tarifen die zuzahlende Konz.abgabe zuordnen
-der Netzbetreiber erstmal nur die Meldung vom Vertrieb bekommt, z.B. 3000 Tarifverträge und 5000 Sonderverträge= xxxEUR Gesamtsumme
-die Gemeinde dem Netzbetreiber vertraut und ohne Kontrolle nur dankend das Geld annimmt...
Auf meine Frage hin, warum mich jemand von den Stadtwerken anruft, sagte mir der Herr, er hätte dies mit den Abgaben früher auch immer gemacht.... .
Also, jetzt erst recht!
kopfschüttelnde Grüße vom Pölator
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Original von tangocharly
siehe § 4 Abs. 1 KAV (http://www.buzer.de/gesetz/4630/a64051.htm)
Darin steht unter anderem: \"Konzessionsabgaben sind in den Entgelten für den Netzzugang und allgemeinen Tarifen auszuweisen.\"
Heißt das, ich kann die Information über die tatsächliche Höhe der Konzessionsabgabe vom Energieversorger einfordern?
Ansonsten regelt die KAV ja nur die maximal zulässigen Höchstbeträge.
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@Wusel
Lesen Sie den zweiten Satz des Absatz 1.
Ist der Versorger gemeindeübergreifend aktiv, sprich, er versorgt nicht nur eine Kommune, reicht die Angabe der Höchstsätze, oder das keine oder eine geringere Konzessionsabgabe erhoben wird.
Da werden Sie sich bezüglich der einschlägigen Tarife dann die Zähne ausbeißen.
Das wäre mal zu ändern. Auf jeder Abrechnung müsste die KA explizit angegeben werden.
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Also mein Versorger versorgt nur das Stadtgebiet, also wohl nur für eine Kommune.
In den Abrechnungen war die Konzessionsabgabe noch nie aufgeführt.
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...... und das Wörtchen \"Allgemeine Tarife\" nicht vergessen.
Denn bei den Sondervertragskunden ergibt sich der Höchstbetrag direkt aus der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV).
Dennoch könnte der Fall eintreten, dass dem Verbraucher der Höchstbetrag der KA berechnet wird, dann aber nur eine geringere oder gar keine KA (auf Grund der zwischen dem Versorger und der Kommune getroffenen Vereinbarungen) abgeführt wird.
Wie man diesen Vorgang dann zu klassifizieren hätte, erspare ich mir hier auszuführen. Aber @ruro hat darin recht:
diese Methodik gehört geändert.
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In einem Schreiben meines Gasversorgers, des Zweckverband Ostholstein (ZVO), in dem die Preiserhöhung im Grundversorgungstarif zum 01.09.08 angekündigt wurde steht zu diesem Thema:
Die Entgelte ... enthalten eine KA von 0,51 ct/kWh netto für Verbräuche bis 3.063 kWh/Jahr, 0,22 ct/kWh netto zwischen 3.06 - 6900 kWh/Jahr und 0,11 ct/kWh netto ab 6901 kWh.
Was kann ich nun daraus schließen??
Ergibt sich daraus auch, dass ich mit einem Verbrauch von 22.000 kWh denoch Tarifkunde bin??
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@rkausg
Es ist wohl ein starkes Indiz, dass Sie Sondervertragskunde sind.
0,51 Ct/kWh betrifft ausschließlich Tarifkunden, die Gas zum Kochen und zur Warmwasserbereitung verwenden.
0,22 Ct fallen für sonstige Tarifkunden an, also diejenigen die grund- oder ersatzversorgt sind und heizen.
0,03 Ct fällt nur bei Sondervertragskunden an.
Ergänzend Ihre Vertragsunterlagen prüfen.
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Original von tangocharly
siehe § 4 Abs. 1 KAV (http://www.buzer.de/gesetz/4630/a64051.htm)
\"Konfekt\"? Da denke ich an Nascherei, an Süßigkeiten, an feinen Genuss.
Die KAV ist grob und unfein, da ist fast nur Unfug drin. Eine Schande für den Gesetzgeber. Ein Lobbyergebnis aus Kungelei, Interessenmissbrauch und unheiligen Verflechtungen zwischen Kommunal- und Landespolitik zu Lasten der Energieverbraucher!
§ 102 GemO Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen
(1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn
1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
..............
Gehören Steuersparmodelle zum \"öffentlichen Zweck\"? Wenn eine Kommune ein Rechtsgeschäfte mit dem Zweck tätigt, einem Dritten einen Steuervorteil zu verschaffen und als Gegenleistung einen Anteil daran zu erhalten (z.B. Sale-and-Lease-back-Geschäfte)?
Dienen solche Unternehmen bzw. Geschäfte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben? Gehören dazu die Erzielung von Einnahmen durch Ausnutzung von Steuer- und \"Abgaben\"-Gestaltungsmöglichkeiten. Ist es die Aufgabe von Kommunen, Dritten gegen Entgelt Steuer- oder Einnahmevorteile zu verschaffen?
Für mich riecht auch die Konzessionsabgabe. Grundsätzlich werden zum Nachteil der Bürger und Verbraucher die höchstmöglichen \"Abgabensätze\" vereinbart. Am ursprüngliche Zweck der Konzessionsabgabe, die Monopol- und Einnahmensicherung hat sich in Wirklichkeit nichts geändert. Hier bestehen beim Gas immer noch Monopolstrukturen, die zur Einnahmenbeschaffung ausgenutzt werden. Den zu Lasten der Verbraucher erzielte Reibach teilt man sich mit Dritten. Auch wenn man selbst der Dritte über das eigene Tochterunternehmen ist, ändert das an der bösen Sache nichts.
PS: Dazu wenigstens mal ein Versuch und Antrag in die richtige Richtung aus Hannover (https://e-government.hannover-stadt.de/lhhSIMwebdd.nsf/6C6CDBC3F2D50A71C12573FD002C9A64/$FILE/Druckversion.pdf)
Antrag abgelehnt. Wie üblich, das Geld ist die Begründung für das Abkassieren beim Bürger! Das reicht offensichtlich vollkommen aus.
Stadt kann nicht auf \"mögliche Ennahmemöglichkeiten\" verzichten.
Ob der Stadtkämmerer die \"Kommunalaufsicht\" auch darüber benachrichtigt hat, dass die Gewerbesteuer auch nicht am obersten Limit einkassiert wird?
Wie sich Ratsfrauen und Ratsherren ins Bockshorn jagen lassen und als Bürgervertreter ungeprüft Argumente der Verwaltung übernehmen. Die Belastung der Bürger ist bei den gewählten Vertretern, egal, auch wenn die Firma auf Sozial lautet, kein Thema:
Ratsfrau S begründete den Antrag.
Ratsherr B argumentierte, dieser Antrag würde für den städtischen Haushalt eine Mindereinnahme von ca. 9 Mio. € bedeuten.
Ratsherr P schloss sich dieser Argumentation an. Der Antrag passe nicht in Zeiten, die zwingend Haushaltskonsolidierungsprogramme erforderten.
Ratsherr H bestätigte dieses mit seinen Ausführungen.
Stadtkämmerer sagte, wenn dieser Antrag angenommen würde, sei es als Rechtsdezernent seine Pflicht, den Oberbürgermeister zu informieren um im Anschluss die Kommunalaufsicht zu benachrichtigen. Die Stadt könne nicht einfach auf ihr mögliche Einnahmemöglichkeiten verzichten, wenn sie gleichzeitig Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen habe.
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Wer hat mit den Kommunen einen Vertrag über die Konzessionsabgabe, der Grundversorger oder der Netzbetreiber?
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Netzbetreiber
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Wer hat mit den Kommunen einen Vertrag über die Konzessionsabgabe, der Grundversorger oder der Netzbetreiber?
Der Netzbetreiber wird Ihnen auf Nachfrage ggf. die Auskunft über \'\'Betriebsgeheimnisse\'\' verweigern. Fragen Sie doch mal einen Ratsherrn/eine Ratsdame Ihres Vertrauens (falls es Sie betrifft: es sind ja in NRW bald Wahlen) , die mit einem Sitz im Aufsichtsrat des örtl. Versorgers gesegnet sind, oder auch den Bürgermeister/Kämmerer nach Informationen aus dem Vertrag. Ergebnis mit großer Wahrscheinlichkeit: Staatsgeheimnis -siehe auch mein Beitrag vom 21.11.2008 - .
Da stelle ich mir die Frage, was denn da für ein \'\'Staatsgeheimnis\'\' in den Verträgen stehen soll, die Werte sind doch in der Konzessionsabgaben-verordnung genau geregelt? Oder gibt es da etwas vor dem Bürger zu verbergen :evil: ?
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Sie können davon ausgehen, dass im Konzessionsvertrag immer die nach der KAV zulässigen Höchstsätze vereinbart sind.
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@pedro
Sie können weiter davon ausgehen, dass da evtl. erhebliche Wissenslücken bei den Entscheidungsträgern bestehen und die Versorger sich diesen Umstand wohl zu Nutzen machen und nebulöse Erklärungen anbieten.
Eine Möglichkeit besteht darin, das gerichtlich unterlegene Verbraucher, die den Tarifkundenstatus per Urteil bestätigt bekommen haben, dieses Urteil an Ihre Heimatgemeinde schicken. Der begleitende Brief könnte die Bitte beinhalten, dass die Kommune prüfen möge, ob die Abrechnung der KAV danach noch plausibel sein kann.
Es soll Fälle geben, in denen in der entsprechenden KAV-Fallgruppe \"Null\" kWh-Verbrauch mitgeteilt und erstattet wurden, die Verbraucher gleichzeitig als Tarifkunden verklagt und verurteilt wurden. Das ist doppelt lukrativ.
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Siehe auch hier:
http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/KB_Konzessionsvertrag.pdf
http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_13_konzessionsabgabe_und_elektrizitaetsversorgung/doku13.pdf