Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: userD0010 am 19. November 2008, 13:54:02

Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 19. November 2008, 13:54:02
Alle Jahre wieder vergleiche ich die in der Rechnung meines Energieversorgers jeweils angegebenen für die verschiedenen Zeiträume behaupteten Verbräuche in kWh mit meinen monatlich notierten Zählerständen.
Bei gleichlautendem Gesamtverbrauch in kWh ergibt sich aber im Vergleich der fiktiven Zählerstände und Verbräuche gegenüber den tatsächlichen Zählerständen und Verbräuchen bereits eine Differenz zum Vorteil des EVU von 1,3 Prozent.
Das mag zwar mit 13,00 Euro für einen Kunden ein relativ geringer Betrag sein, bedeutet aber sicherlich bei der Vielzahl der Kunden ein hübsches Sümmchen.

Zu erwähnen ist, dass derartige Unterschiede Jahr für Jahr auftreten und man diesen entgegnen kann, wenn man jeweils die monatlichen Zählerstände notiert.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 19. November 2008, 18:07:21
Geht es um Zwischenzählerstände innerhalb des Jahres oder um Endzählerstände für die Jahresrechnung? Was fangen Sie mit den Zahlen an?
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 19. November 2008, 20:57:31
An den Anfangs- und Endzählerständen gibt es keine Kritik.
Sehr wohl aber an den sog. Zwischenzählerständen, d.h. den vom EVU fiktiv festgestellten Zählerständen, nach denen jeweils höhere Energiepreise je kWh
erhoben werden.
Da ich Monat für Monat die Zählerstände notiere, kann ich sehr wohl den Vergleich zwischen den korrekten und den fiktiven Zählerständen herstellen.
Die Ergebnisse der fiktiven Zählerstände liegen immer dann niedriger vor einer weiteren Preisanhebung und höher nach einer weiteren Preisanhebung.
Damit ist der fiktive Verbrauch vor einer Preisanhebung immer niedriger und deutlich höher nach einer Preisanhebung.
Auffällig ist aber auch, dass der fiktive Verbrauch in kWh auf der Basis höherer Preise immer höher angesetzt ist, um dann nach einer Preissenkung fiktiv geringer angesetzt zu sein, als es die tatsächlichen Zählerergebnisse darstellen.
Ich halte Monat für Monat die Zählerstände fest, ermittele daraus den Verbrauch pro Monat und pro Tag und vergleiche dies mit früheren Verbräuchen.
Bereits  aus dem Unterschied zwischen realen und fiktiven Zählerständen und damit Verbräuchen innerhalb eines Verbrauchsjahres  und den damit verbundenen Preisen je kWh ergibt dies einen Vorteil für das EVU von etwa 1,3 Prozent.
Und hierzu fordere ich vom EVU eine Erklärung!
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: berghaus am 20. November 2008, 02:13:28
Frage an h.terbeck:

Hat denn der Versorger den Jahresverbrauch proportional auf die Anzahl der Tage vor und nach einer Preiserhöhung verteilt?

Frage an andere:
Hat schon mal ein Versorger die vom Kunden mitgeteilte Zwischenablesung zum Zeitpunkt einer Preisänderung tatsächlich berücksichtigt?

Ich habe gestern die angeforderte Stromzählerablesung für die Jahresrechnung ergänzt mit der ehrlichen Ablesung des Zählerstandes zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zum 01.04.08, weniger um 2,13 EUR zu sparen als zu sehen wie der Versorger damit umgeht. In der ersten Dezemberhälfte werde ich berichten können.

berghaus
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: ben100 am 20. November 2008, 07:23:57
Die Frage is ja ob der TE für sich notiert oder ob er diese auch dem EV mitgeteilt hat.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: bjo am 20. November 2008, 08:05:36
Zitat
Original von h.terbeck
Zählerständen und Verbräuchen bereits eine Differenz zum Vorteil des EVU von 1,3 Prozent

Die Versorger sind berechtigt bei Preisänderungen rechnerisch ermittelte
Zählerstände zu verwenden. Wenn aber der Kunde zu Preiserhöhungsterminen die Zählerstände mitteilt sind diese vom Versorger
einzusetzen.

D. h. ab der nächsten Rechnungsperiode nicht nur aufschreiben sondern
auch dem Versorger melden. Nimmt der die gemeldeten Stände nicht in seine Jahresberechnung auf Rechnung als Fehlerhaft zurückweisen.

PS: das klappt so sogar mit der RWE!
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 20. November 2008, 10:24:42
bjo:
Die Versorger sind berechtigt bei Preisänderungen rechnerisch ermittelte Zählerstände zu verwenden. Wenn aber der Kunde zu Preiserhöhungsterminen die Zählerstände mitteilt sind diese vom Versorger einzusetzen.

In der sog. rechnerischen Ermittlung von Zählerständen ist mein EVU Jahr für Jahr besonders effizient, natürlich immer wieder zu seinem Vorteil, gerade vor bzw. nach Preiserhöhungen. Da kann es schon mal passender Weise vorkommen, dass das EVU für einen \"passenden\" Monat einen Verbrauch von NULL rechnerisch ermittelt hat, um im Folgemonat mit einer Preiserhöhung rechnerisch einen für das EVU sehr vorteilhaften Verbrauch anzusetzen.
Und das nicht erst im jetzt abgelaufenen Jahr.
Allerdings habe ich in den vergangenen vier Jahren noch keinen rechnerischen Zeitraum feststellen können, in dem das EVU einen rechnerischen Nachteil erlitten hat.
Wohlgemerkt, ohne Berücksichtigung eines Unbilligkeitseinwands.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 20. November 2008, 10:40:09
Dann teilen Sie doch künftig dem EVU die Zählerstände mit.

Bzw. wenn Sie Preisanpassungen für unbillig halten, dürfte es doch egal sein.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: AKW NEE am 20. November 2008, 12:12:53
@ Black

Zitat
Bzw. wenn Sie Preisanpassungen für unbillig halten, dürfte es doch egal sein.

Als Jurist sollten Sie einen solchen Schwachsinn nicht öffentlich von sich geben. Natürlich ist es nicht egal. Als Vertreter der Gegenseite sollten Sie doch wissen, dass die meisten Verfahren offen sind. Sollten die Versorger hier Recht bekommen, sind die Zählerstände eben nicht egal. Wenn ich ihnen hier aber unrecht tue, lässt Ihre Feststellung nur einen Schluß zu, Sie halten die Preisanpassungen selber für unbillig.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 20. November 2008, 12:18:54
Zitat
Original von AKW NEE

Als Jurist sollten Sie einen solchen Schwachsinn nicht öffentlich von sich geben. Natürlich ist es nicht egal. Als Vertreter der Gegenseite sollten Sie doch wissen, dass die meisten Verfahren offen sind. Sollten die Versorger hier Recht bekommen, sind die Zählerstände eben nicht egal. Wenn ich ihnen hier aber unrecht tue, lässt Ihre Feststellung nur einen Schluß zu, Sie halten die Preisanpassungen selber für unbillig.

Ich kenne den Fall des Fragestellers nicht und kann daher zur konkreten Billigkeit der Preisanpassungen keine Aussage treffen.

Ich bin aber der klaren Meinung wer die Unbilligkeit selbst BEHAUPTET und deshalb nicht zahlt, sollte seiner Sache schon sicher sein. Seinem Vertragspartner ins Blaue hinein Unbilligkeit zu unterstellen ohne Anhaltspunkte dafür zu haben ist im Hinblick auf das Prozessrisiko bestenfalls fahrlässig.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: AKW NEE am 20. November 2008, 12:29:10
@ Black

Es ging um diese Behauptung:
Zitat
Bzw. wenn Sie Preisanpassungen für unbillig halten, dürfte es doch egal sein.

Auch mit Ihrer neuen Antwort wird es nicht richtiger.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 20. November 2008, 12:32:04
Zitat
Original von AKW NEE
@ Black

Es ging um diese Behauptung:
Zitat
Bzw. wenn Sie Preisanpassungen für unbillig halten, dürfte es doch egal sein.

Auch mit Ihrer neuen Antwort wird es nicht richtiger.

Es war nie falsch.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Crazycreek am 20. November 2008, 12:59:40
Wenn Sie ihre Zählerstände notieren, um sie mit der Jahresrechnung zu vergleichen und dann feststellen, das der Versorger nicht ihre Stände nimmt (woher sollte er diese auch haben?), wäre doch die einfachste Lösung, ihrem Versorger die von Ihnen abgelesenen Zählerstände mitzuteilen.
Dann kann er die tatsächlichen Stände nehmen und Sie brauchen sich am Ende eines jeden Abrechnungsjahres nicht mit der Rechnung in der Hand ärgern, das der Versorger nur anhand des Jahresverbrauchs und den Gewichtungstabellen den Stand für die Abgrenzung rechnerisch ermittelt hat.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 20. November 2008, 15:17:01
Crazycreek:
\"Dann kann er die tatsächlichen Stände nehmen und Sie brauchen sich am Ende eines jeden Abrechnungsjahres nicht mit der Rechnung in der Hand ärgern\"

Ich ärgere mich keineswegs über die fiktiven und zu Gunsten des EVU in die Rechnung gestellten Zählerstände. Vielmehr bedient sich m.E. das EVU einer Systematik, die -nicht protestierende- Energiekunden benachteiligt.

Und ich bevorzuge, dem EVU nach Eingang einer Jahresrechnung den freundlichen Hinweis auf dessen \"Rechenkünste\" zu geben und darum zu bitten, mir die Methodik zu erklären.

Es ist doch wohl auffällig, dass dem EVU solch wundersame Gewichtungstabellen zur Verfügung stehen, die offensichtlich selten zum Kundenvorteil gereichen.

Und diese über Jahre geführte Argumentation könnte mir u.U. am Ende gegenüber dem EVU zum Vorteil gereichen.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: bjo am 20. November 2008, 17:42:26
Zitat
Original von h.terbeck
bjo:
Die Versorger sind berechtigt bei Preisänderungen rechnerisch ermittelte Zählerstände zu verwenden. Wenn aber der Kunde zu Preiserhöhungsterminen die Zählerstände mitteilt sind diese vom Versorger einzusetzen.
Allerdings habe ich in den vergangenen vier Jahren noch keinen rechnerischen Zeitraum feststellen können, in dem das EVU einen rechnerischen Nachteil erlitten hat.
Wohlgemerkt, ohne Berücksichtigung eines Unbilligkeitseinwands.

der rechnersiche Zeitraum ist egal!
als normal Zahler verfährt man dann wie beschrieben!
- zum Termin Zählerzwischenstand ablesen und melden
- diese Zwischenstände muß Versorger berücksichtigen!
=> tut er es nicht Rechnung zurückweisen
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 20. November 2008, 19:14:55
bjo:
\"der rechnersiche Zeitraum ist egal!\"

Wenn in den vergangenen -nun- fünf Jahren und damit in -nun- fünf unterschiedlichen Rechnungsperioden die sog. rechnerischen  Zwischenzählerstände im Vergleich zu den tatsächlich abgelesenen Zählerständen immer nur einen Vorteil zu Gunsten des EVU ausweisen, kann mir das nicht egal sein, sondern lässt berechtigte Zweifel an den sog.\"Gewichtungstabellen\" zu.

Wer also die jährlichen EVU-Rechnungen als gottgegeben hinnimmt, wird dann doch wohl Jahr für Jahr um einige Prozentpunkte seiner Jahresrechnung zusätzlich erleichtert.
Dabei ist aber der rechnerische Zeitraum keineswegs egal, denn nach nahezu jeder fiktiven Zählerstandsermittlung änderten sich die Preise je kWh nicht linear.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: berghaus am 21. November 2008, 15:25:09
Kennt jemand solche \"Gewichtungstabellen\" oder gar die Faktoren und Formeln, nach denen diese aufgebaut sind?

Spielen \'Gradtagszahlen\' eine Rolle?
Und wie wird eingerechnet, ob jemand oder viele in dem Haus mehr oder weniger häufig duscht oder gar die Badewanne benutzt?

berghaus
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 21. November 2008, 16:56:16
berghaus:

es müssen schon eigenartige Gewichtungstabellen sein, wenn das EVU bspw. für den Monat July nicht nur bei mir, sondern sogar bei einem gewerblichen Kunden mit erheblichem Verbrauch eine Gasentnahme von  NULL  Kilowattstunden festgestellt haben will. Weder bei mir, noch bei dem gewerblichen Kunden war im July Ferienzeit.

Und nun raten Sie einmal, wie sich im August der Preis  und wie der Durchschnittsverbrauch entwickelte?
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: berghaus am 22. November 2008, 00:38:40
Ich rate mal: Ungeheuer!!

Zitat
Gasentnahme von NULL Kilowattstunden festgestellt haben will.

Festgestellt ist gut. Ich dachte, die haben Tabellen angewendet oder irgendwie spekuliert!

Da muß es doch Leute (aus der Branche) geben, die wissen, wie das geht.

berghaus
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: nkh am 01. Dezember 2008, 10:13:35
Es gibt mehrere Gewichtungsverfahren, die zum Ansatz kommen können. Vorweg gesagt, es handelt sich hierbei um Näherungswerte, die natürlich nicht die Eigenarten des einzelnen Kunden berücksichtigen, sonder die der Kundengruppe, z.B. von Heizgaskunden.

Mögliche Gewichtungen sind z.B. für nicht Heizkunden den Verbrauch linear auftzuteilen, weil Kochen und Duschen z.B. gleichmäßig über das Jahr verteilt ist.

Für Heizgaskunden kommen oft Gewichtungen zum Einsatz, die Gradtagzahlen berücksichtigen, also die Temperaturentwicklung über das Jahr gesehen. Geliefert werden diese in der Regel vom Deutschten Wetterdienst, und es ist nicht so, das der Versorger diese willkürlich wählen kann oder darf, auch das Gewichtungsverfahren wird durch die Eichbehörden überprüft.

Wenn natürlich persönliche Werte immer abweichen, kann es auch daran liegen, dass man einfach nicht der Durchschnitt ist. So lange man da nicht das Gegenteil beweisen kann, würde ich vorschlagen, hier keine Absicht zu unterstellen, weil es eben auch nicht so ist.

Und wie schon oben beschrieben, man kann, um das Problem zu lösen, einfach zu jeder Preisänderung die Stände angeben. Und ob man es glaubt oder nicht, es soll sogar Kunden geben, die hier zu ihren Gunsten ablesen :-) (hat man schon mal von gehört....).
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 01. Dezember 2008, 11:08:51
Es gibt zwei Wege mit diesem Problem umzugehen:

1. der leichte Weg
- Zählerstände selbst ablesen und dem EVU vorlegen
- Ergebnis, keine Schätzungen mehr

2. der schwere Weg
- Zählerstände ablesen aber nicht melden
- Schätzungen mit Lesewerten vergleichen
- Hinterher Rechtfertigung verlangen

Problem hier: Ohne gemeldete Ablesewerte hat der Versorger ein gesetzliches Schätzungsrecht. Schätzungsfehler müßte dann der Kunde belegen. Allein die Tatsache, dass eine Schätzung für den Versorger \"günstig\" ist, dürfte nicht als gerichtsfester Beleg für einen Schätzungsfehler genügen. Und selbst dann würde das Gericht nur eine neue Schätzung verlangen aber nicht die konreten Ablesewerte ansetzen.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Tojas am 30. Dezember 2008, 19:37:13
Falsch Mister Black,
richtig ist doch, dass die EVU mit Beginn einer Preiserhöhung im Vorfeld eine Zählerstandsablesung entweder durch ablesen, schriftlich oder online abrufen müssen. Und hier steht ein muss. Also sollten auch die Versorger sich demnächst auf diese Ablesungen einstellen. Denn vor Gericht wird wohl nach dem Versuch gefragt, die aktuellen Zählerstände zu bekommen.

Gruß Tojas
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 30. Dezember 2008, 21:12:24
Zitat
Original von Tojas
Falsch Mister Black,
richtig ist doch, dass die EVU mit Beginn einer Preiserhöhung im Vorfeld eine Zählerstandsablesung entweder durch ablesen, schriftlich oder online abrufen müssen. Und hier steht ein muss.

Und das \"muss\" steht wo?
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: berghaus am 31. Dezember 2008, 00:45:57
Zitat
Zitat von berghaus am 20.11.08
Ich habe gestern die angeforderte Stromzählerablesung für die Jahresrechnung ergänzt mit der ehrlichen Ablesung des Zählerstandes zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zum 01.04.08, weniger um 2,13 EUR zu sparen als zu sehen wie der Versorger damit umgeht. In der ersten Dezemberhälfte werde ich berichten können.

Die Stadtwerke Düsseldorf haben tatsächlich den von mir erst bei der Jahresendablesung mitgeteilten Stromzählerstand zum Zeitpunkt der Preiserhöhung (8,7 %) zum 01.04.08 in der Jahresendanrechnung exakt berücksichtigt.
Beim Strom gibt es sicher auch keine Gewichtung auf Grund jahreszeitlicher Schwankungen.

berghaus 31.12.08
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Netznutzer am 31. Dezember 2008, 12:05:18
Zitat
Und das \"muss\" steht wo?

Strom GVV § 11 regelt alles. Selbstverständlich kann geschätzt werden, wenn die vorher aufgezählten Ablesemöglichkeiten nicht angewandt wurden/werden konnten.

Gruß

NN
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 31. Dezember 2008, 13:45:39
NN:
Das Thema war zwar eigentlich auf die Gasversorgung gerichtet, hat aber wohl auch bei Strom seine Bewandnis.
Für die EVU ist doch der bequemste und wirtschaftlich auf wohl vorteilhaftere Weg, irgendwelche fiktive Zählerstände anzusetzen, um im Zuge von Preisgestaltungen nur keinen Nachteil zu erlangen. Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".
Und nach meinem Empfinden sind Zähler doch dazu eingerichtet, dass vom jeweiligen EVU korrekte Zählerstände ermittelt werden sollen, um abrechnen zu können. Das kann m.E. durch portofreie Übermittlung von Zählerständen zu entspr. Stichtagen mittels Postkarte oder durch Personalablesung erfolgen.
Wieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.
Dafür berechnet mir doch mein EVU anteilige Kosten in der Energierechnung, aber keine Gutschrift.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: marten am 31. Dezember 2008, 14:50:53
Der Energieanbieter berechnet mir bei Gas unter Grundpreis ( ... und Gewährleistung einer einwandfreien Messung) und bei Strom unter Entgelt für Messung ( ... für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung) Kosten für die Messung. also habe ich auch ein Recht darauf eine korrekte Abrechnung zu erhalten, und nicht eine Abrechnung die auf fiktive Zählerstände basiert.
Ich als RWE Kunde habe dieses Jahr keine Postkarte erhalten, auf der ich portofrei die Zählerstände eintragen kann.
Sonst kommt die Postkarte immer Ende Dezember. Muss ich jetzt selbst aktiv werden, und auf eigene Kosten die Zählerstände mitteilen?
Schließlich habe ich die Kosten mit den oben genannten Posten schon bezahlt!

gruss

marten
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 31. Dezember 2008, 16:27:45
marten:
Bei der mir zugedachten Gas-Abrechnung hat man vermutlich aus Gründen der Sparsamkeit in diesem Jahr die sog. \"Erläuterungen\" weggelassen.
Bei der Strom-Rechnung lese ich rückseitig unter \"Begriffserläuterungen\" im Passus  VERRECHNUNGSPREIS  , dass darin die Gewährleistung einer einwandfreien Messung enthalten sein soll.

Überhaupt sind die unter Erläuterungen aufgeführten Positionen in sich bereits eine Frechheit.
- Die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes, die man an den Netzbetreiber weiterleitet, fallen unter den Begriff \"Linke Tasche - Rechte Tasche\" und betragen konstant 0,0533531 Euro je kWh.
- Der nächste Posten dient offenbar der Vorbereitung von Preiserhöhungen, denn der soll künftig wohl die Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete beinhalten, wobei eine getrennte Ausweisung von Messung und Abrechnung erst ab \"Inkrafttreten der entsprechenden Preisblätter des jeweiligen Netzbetreibers\" möglich wird.  (Ob da wohl durch die Neustrukturierung der RWE eine neue Einkuftsart konstruiert wird ?)
Übrigens lese ich daraus, dass künftig der sog. Netzbetreiber seine Kosten für angebliche Zählermiete und -messung zusätzlich in Rechnung stellen und via EVU an uns weiterleiten wird.
- Das Entgelt für die Messung (?) sezt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Komponente 1 beinhaltet die Kosten für  die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte, Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber ist, entfällt Komponente 1.  (Diesen Passus sollten wir uns auf der Zunge zergehen lassen !!!)
- Das Entgelt für die Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.

Dann folgen noch die Mehrkosten lt. EEG, KWK und die Stromsteuer.

Vorgenannte Positionen sollten uns allen zu Denken geben, denn sie werden künftig vermutlich unter den Begriff der sog. nicht zu beeinflussenden Vorkosten fallen, die man \"leider\" weiterzugeben hat.

Zum letzten Posten der sog. Abschlagzahlungen ist nicht -mehr- viel zu sagen. Eine vom Oligopol festgeschriebene Bestimmung. Das tolle sind die angeblichen Gradzahlen, die für Elektroheizungen berücksichtigt werden (?) bei der Kalkulation des Jahresverbrauches.
(Allerdings versuchte man, diese Behauptung auch für den normalen Heizgasverbrauch aufzustellen)
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: Black am 01. Januar 2009, 17:48:10
Zitat
Original von h.terbeck
Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".

Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...

Zitat
Original von h.terbeckWieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.

Weil das Gesetz genau diese beiden Möglichkeiten vorsieht. Das EVU schätzt, oder Sie teilen den Stand mit. Im übrigen hätten Sie dies Messkosten im Falle einer Ablesung durch Mitarbeiter des EVU ja auch zu tragen.
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 01. Januar 2009, 17:59:20
Black:
Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...

Wie kommen Sie denn nur auf die Idee, dass ich mich seit ca. acht Jahren über die Schätzungen meines EVU ärgere ?
Und aus welchem Grunde soll ich denn wohl meinem EVU Zählerstände mitteilen, wenn ich nicht einmal gewusst habe, wann das EVU wieder an der Preisschraube gedreht hat?

Vielmehr ist es sehr clever (wie Sie sich auszudrücken pflegen) meinem EVU Jahr für Jahr nach Eingang der Jahresrechnung den Hinweis zu geben, dass man sich wieder einmal nicht nur verschätzt, sondern zu meinem Nachteil verschätzt hat und ich ob dieser Tatsache um Stellungnahme bitte.
Da dieser Sachverhalt für mich aber nur statistische Bedeutung hat, liegt mir weniger an irgendwelcher Cleverness, denn ich habe meine Jahresrechnungen seitdem immer auf den mir billigen Energiepreis gekürzt und lebe ungestört damit.
Und das allerdings ist sehr clever ...... !  Oder etwa nicht ?

Und welche Vorteile sollte mir das Melden meiner Zählerstände bieten ?
Soll ich dies nach Ihrer Meinung etwa Monat für Monat tun, um ja auch keinen Termin einer Tarifveränderung zu verpassen.
Wenn mir dafür das EVU die Kosten für die \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" erlassen würde, könnte man ggf. darüber verhandeln.
Und weil man eine einwandfrei Messung zu gewährleisten behauptet, nehme ich die Frage danach zum Anlass einmal jährlicher Kommunikation mit meinem EVU (ohne allerdings meinen jährlichen Unbilligkeitseinwand in einem gesonderten Schreiben zu vergessen)
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: marten am 05. Januar 2009, 17:43:41
Heute besuchte uns ein Herr der RWE um tatsächlich persönlich den Zählerstand abzulesen.
Also gibt es ihn doch noch, den Ableser.

gruss

marten
Titel: Fiktive Zählerstände
Beitrag von: userD0010 am 05. Januar 2009, 18:04:56
marten:
Heute besuchte uns ein Herr der RWE um tatsächlich persönlich den Zählerstand abzulesen. Also gibt es ihn doch noch, den Ableser.

Vermutlich aber doch nur, um den Zählerstand für die Jahresabrechnung festzuhalten. Alle zwischenzeitlichen und für die \"Tarifveränderungen\" genutzten Zählerstände stammen  vermutlich auch dort aus der berühmten Glaskugel in Bochum.
Und diese soll dann die \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" sicherstellen. Natürlich gegen Aufwandserstattung lt. Rückseite der Jahresrechnung.

Und demnächst kommt ein weiterer Ableser (allerdings nicht in´s Haus), um den Zähler beim Netzbetreiber abzulesen, natürlich auch nur zur Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Man achte auf die Rückseite der neuesten Jahresabrechnung !