Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Munster => Thema gestartet von: naddel33 am 12. November 2008, 09:28:08
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Folgendes Problem: Hauseigentümer A hat den 5 Erhöhungen des Gases sowie der Stromerhöhung der Stadtwerke Munster widersprochen. A hat jetzt den Gas und Stromanbieter gewechselt und erhält die Schlussrechnung mit einer horrenden Nachzahlung. In der Nachzahlung sind 1. die erhöhten Preise berechnet und 2. Positionen wie KA, Netznutzung etc. die Pauschal berechnet wurden und nicht einzeln aufgeschlüsselt wurden.
A bittet, um die Rechnungspositionen prüfen zu können 1.) um die Preiskalkulation 2) um die Einzelaufschlüsselung der Pauschalbeträge sowie die dazugehörenden Berechnungen/Weiterberechnungen der Dritten. Die Stadtwerke verweigern die Vorlage dieser Unterlagen. Dem A ist es somit nicht möglich, die Pauschalbeträge in irgendeiner Weise nachzuvollziehen oder zu prüfen.
Müssen die Stadtwerke 1) die Preiskalkulation und 2) die in Rechnung gestellten Positionen nachweisen? Sie hätten ja auch zu 2) irgendwelche wirkürlichen Positionen einsetzen können.
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Der Hauseigentümer sollte so schnell als möglich den Einspruch der Unbilligkeit gegen die Abrechnung einlegen, dann muss der Versorger die Kalkulation offen legen, oder klagen.
siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1702/
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Kalkulation offen legen?
Tja und was machen wir jetzt, nach dem der BGH anders entschieden hat?
LG
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@naddel33
Es ist keinem Versorger verboten, seine Kalkulation offen zu legen. Wenn Stadtwerke dies möchten, steht es ihnen frei. Immer dann, wenn ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt ist, muss die Billigkeit nachgewiesen werden, auf Bestreiten insbesondere ein Nachweis zur zwischenzeitlichen Kostenentwicklung hinsichtlich aller preisbildenden Faktoren geführt werden.
Oftmals besteht jedoch schon im konkreten Vertragsverhältnis kein einseitiges Preisbestimmungsrecht, so dass keine Billigkeitskontrolle erfolgen darf, vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 (KZR 2/07).
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@ RR-E-ft
Original von RR-E-ft
@naddel33
[...] Es ist keinem Versorger verboten, seine Kalkulation offen zu legen. Wenn Stadtwerke dies möchten, steht es ihnen frei. [...]
Was denn , wohl schlecht geträumt ?
Seit wann, wollen Versorger freiwillig ihre Kalkulation offen legen ?
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@tangocharly
Ich meine, mich erinnern zu können, dass E.ON- Unternehmen in 2005 vorgeblich ihre Kalkulationen offen legen wollten und dies nach eigenem Bekunden auch getan hätten. Auch einige Stadtwerke haben der Presse gegenüber angegeben, sie wollten ihre Kalkulationen nun offen legen, weil man ja schließlich nichts zu verbergen habe.
Oftmals las es sich so. (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,381850,00.html) Oder so. (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,386183,00.html)
Eon hatte Anfang November angekündigt, für seine Haushaltskunden in Deutschland die Bücher zu öffnen: \"Wir wollen damit Vertrauen unserer Kunden zurück gewinnen\", sagte Tiessen: \"Wir sorgen für Transparenz, damit unsere Kunden verstehen, wie sich der Gaspreis zusammensetzt und ein besseres Gefühl für die Angemessenheit des Preises bekommen.\"
Es gibt also durchaus Versorgungsunternehmen, die sich (öffentlich) bereit erklärt haben, ihre Kalkulationen offen zu legen.
Manchmal sieht das dann so aus. (http://www.verkehrsbetriebe.de/page.php?page=bamberg/gas/energieberatung/preiskalkulation/preiskalkulation.html)