Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Tübingen => Thema gestartet von: SteGro am 07. November 2008, 09:54:41

Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: SteGro am 07. November 2008, 09:54:41
Hallo zusammen,

als Strom-Neukunde der SW Tue habe ich eine Benachrichtigung über die zukünftige Höhe der monatl. Abschlagszahlungen erhalten.
Da diese ca. 20% höher lagen als die von mir berechneten,
habe ich nachgefragt wie Abschläge zustande kommen.
Als Antwort erhielt ich:

Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 11 * 1,1 = X

Ich hatte eigentlich mit:

Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 12 = X

gerechnet!!!

Hat der Versorger ein Recht auf die von IHM berechneten Abschläge?
Kann ich die Einzugsermächtigung auf die von MIR berechnete Höhe der Abschlagszahlungen begrenzen??

Danke schon mal im voraus,


SteGro
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: kamaraba am 07. November 2008, 10:14:59
@SteGro

M. E. hat Ihr Versorger recht. 11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: berghaus am 08. November 2008, 00:12:32
@ SteGro

Mein Gasversorger (RWE) erhebt seit Jahren mit der Nachzahlung bzw. der Erstattung eines Guthabens zum Ende des Abrechnungsmonats den 1. Abschlag und dann 11 weitere Abschläge.
Der von ihm berechnete Abschlag lag aber immer um 5 – 20 % über dem Abschlag nach der Formel:
Verbrauch * letzter Preis/kwh + Grundpreis / 12 Monate.
Wie er tatsächlich rechnet, weiß ich jedoch nicht
Wenn aber tatsächlich nur 11 Abschläge erhoben werden und eine Preissteigerung von 10% erwartet (und zugelassen) wird, wird die Berechnung wohl richtig sein.

berghaus
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 10. November 2008, 07:51:11
Die Abschlagsberechnung Verbrauch / 11 ist m.E. nicht richtig.
Ich würde widersprechen und eine Berechnung Verbrauch / 12 verlangen.

Normalerweise soll der Versorger mit den 11 Abschlägen und der einen Jahresrechnung auf den Gesamtverbrauch kommen, so dass man monatlich immer den gleichen Betrag zahlt.

Im Gesetz steht, dass der Versorger berechtigt ist, angemessene monatliche Abschläge zu verlangen.

In 11 Monatsabschlägen schon den Gesamtverbrauch einzukassieren und dann mit der Jahresrechnung auf Null zu kommen, oder gar auf eine Rückzahlung, ist m.E. nicht rechtens, denn das kommt einem zinslosen Kredit für den Versorger gleich. Darauf hat er keinen Anspruch.

Wo bei Ihnen dann noch der zusätzliche Faktor 1,1 herkommt sollte vom Versorger begründet werden können. Bei einer entsprechenden, bereits angekündigten Preiserhöhung kann dies in Ordnung sein (sofern man mit der Preiserhöhung einverstanden ist ;)).
Allerdings berechnen manche Stadtwerke solche \"Zuschläge\" auf die Abschlagszahlungen ohne Grund und nur, um sich zinslose Kredite von den Verbrauchern zu holen.
Das muss man sich nicht gefallen lassen.

ciao,
sh
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 10. November 2008, 12:39:57
Zitat
Original von kamaraba
@SteGro

M. E. hat Ihr Versorger recht. 11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 10. November 2008, 13:59:48
Der Versorger hat eben nicht recht, denke ich.
Bitte die Ausgangsfrage genau lesen:

Zitat
Original von SteGro
Als Antwort erhielt ich:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 11 * 1,1 = X
Ich hatte eigentlich mit:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 12 = X
gerechnet!!!
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 10. November 2008, 15:15:47
Zitat
Original von superhaase
Der Versorger hat eben nicht recht, denke ich.
Bitte die Ausgangsfrage genau lesen
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 10. November 2008, 16:46:53
Die SWM setzten bei mir auch Vorjahresverbrauch * Einheitenpreis / 11 für die Abschlagszahlung an. Das ist also durchaus beabsichtigt!
Ferner liegt trotz dieser Erklärung der geforderte Abschlagspreis dann deutlich höher.

Also eine ähnliche Praxis wie bei SteGro.

Wie gesagt wollen sich einige Versorger auf diese Weise zinslose Kredite verschaffen.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 11. November 2008, 11:43:32
Unbillig angesetzte Abschlagszahlungen muss man ja nicht akzeptieren, man kann sich wehren.

Allerdings sollte man sich die Abschlagsberechnung vorher genau ansehen. Ich habe mir mal die SWM-Informationen dazu angesehen.

Beim Beispiel der SWM muss man zuerst berücksichtigen, dass die Abschlagszahlung zur Monatsmitte und nicht am Monatsanfang eingezogen wird.

Beim Abrechnungsbeispiel der SWM \"Abrechnungszeitraum 02.12.06-01.12.07\" ist als erster Abschlag der 14.02.07 aufgeführt, außerdem sind nur 10 Abschlagszahlungen in der Beispielsabrechnung aufgeführt. @sh, so unfair sieht das doch nicht aus. Allerdings würde ich mir das Beispiel genau erklären lassen. Wie sieht denn die konkrete Abrechnung in München aus? Entspricht sie dem Beispiel?

Beispiel SWM (http://www.swm.de/dokumente/swm/other/rechnungserklaerung/rechnungserklaerung2.html#)

Interessant sind auch die Gewichtungstabellen (http://www.swm.de/de/service/erlaeuterung-rechnung/gewichtungstabellen.html)
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 11. November 2008, 12:11:02
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
Das Beispiel auf den SWM-Seiten entspricht nicht der Realität. Meine Rechnungen sehen anders aus. Es gibt 11 Abschläge. Ferner ist in dem Beispiel die Berechnung des neuen Abschlags nicht gezeigt.
Der Zahlungstermin der Abschläge variiert von Kunde zu Kunde (rollierend). Das spielt keine Rolle.
Tatsache ist, dass die SWM bei mir zuletzt so gerechnet hat:

(Verbrauch * zukünftiger Einheitenpreis + Jahresgrundpreis) / 11 (laut Aussage am Telefon)

So hätte ein Abschlag von etwa 100 Euro rauskommen müssen.
Auf der Jahresrechnung war aber ein neuer Abschlag von 130 festgesetzt. Wieso, konnte die Dame am Telefon nicht erklären.

Aber selbst die 100 Euro Abschlag hätte schon übers Jahr gemittelt einen zinslosen Kredit von etwa 50 Euro an die Stadtwerke bedeutet.
Das ist einfach eine Frechheit!

Angemessen ist ein Abschlag von:
(Verbrauch * zukünftiger Einheitenpreis + Jahresgrundpreis) / 12
und nichts anderes.

ciao,
sh
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 11. November 2008, 13:13:51
Zitat
Original von superhaase
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 11. November 2008, 15:58:10
@nomos:
Selbstverständlich kann man Zinsvor- und -nachteile nicht vermeiden, wenn mans taggenau betrachtet. Vor allem wenn man den Zeitpunkt der Jahresrechnung berücksichtigt: kommt diese im Frühjahr, dann geht der Verbraucher mit konstanten Abschlägen erheblich in Vorleistung - kommt sie im Herbst, geht der Versorger in Vorleistung. Das war auch schon mal Thema hier im Forum, als ein Versorger alle seine Kunden auf rollierende Abrechnung umstellte und sich manche dabei abgezockt fühlten.
Andererseits beziehen und bezahlen die Versorger das Gas auch nicht zu 100% deckungsgleich mit dem Endverbrauch. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
Ganz zu schweigen von den zusätzlichen unbegründeten Aufschlägen, die da von manchen noch erhoben werden und zu einer erheblichen Rückzahlung am Jahresende führen - so wie bei der SWM und der SWTÜ. Als Begründung hat irgendein Versorger mal geschrieben, er wolle die Verbraucher vor Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung \"schützen\", falls der kommende Winter recht streng würde, und verlange daher schon für die Abschlagszahlungen mehr. Es darf gelacht werden. Vielleicht werden die Abschlagszahlungen ja bald nach einem sog. Jahrhundertwinter kalkuliert, damit der Verbraucher vor Nachzahlungen wirklich sicher ist, \"nach menschlichem Ermessen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit\".  :D

Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen.  :tongue:

ciao,
sh
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 11. November 2008, 18:13:48
Zitat
Original von superhaase
.. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
Zitat
Original von superhaase
Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen.  :tongue:
Zitat
Original von superhaase
Aber das ist nicht das Thema hier.
[/list]
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 11. November 2008, 18:26:30
@nomos:
Was ist Ihr Problem?
Wollen Sie hier mal wieder einen persönlichen Streit vom Zaun brechen?
Lassen Sie das bitte!

Beschränken wir uns doch auf die Ausgangsfrage von SteGro.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: Gridpem am 16. November 2008, 10:30:49
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von superhaase

Aber das ist nicht das Thema hier.

Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.

von wegen kleiner Kredit.

1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.

2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.

Wenn das klein ist, weiss ich nicht.

Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.

Gruß aus Meck-Pomm
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 16. November 2008, 12:31:07
Zitat
Original von Gridpem
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
Zitat
Für unsere Leistungen im Abrechnungszeitraum 02.12.2006 - 01.12.2007 haben wir Ihre Rechnung erstellt.                  
                  
Aufgrund Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum, der daraus
resultierenden Verbrauchsprognose für das nächste Jahr und auf der Basis
der derzeit gültigen Preise ergeben sich neue Abschlagszahlungen in Höhe
von 49,00 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:   
 
Abschlag Bezug Monat  Abschlag Bezug Monat Abweichung
jeweils
fällig am: Dezember 07   0 44,92 -44,92
14.01.08 Januar 08 49 44,92 4,08
14.02.08 Februar 08 49 44,92 4,08
14.03.08 März 08 49 44,92 4,08
14.04.08 April 08 49 44,92 4,08
14.05.08 Mai 08 49 44,92 4,08
14.06.08 Juni 08 49 44,92 4,08
14.07.08 Juli 08 49 44,92 4,08
14.08.08 August 08 49 44,92 4,08
14.09.08 September 08 49 44,92 4,08
14.10.08 Oktober 08 49 44,92 4,08
14.11.08 November 08 49 44,92 4,08
-----------------------------------------------------------
neue Abrechnung 02.12.2007-01.12.2008  539     539,04  -0,04
[/list]
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 16. November 2008, 13:45:42
@nomos:

Das ist doch genau der springende Punkt:
Die SMW teilen die zu erwartenden Jahreskosten durch 11, statt durch 12.
Somit zahlt man 11 Monate lang z.B. 49 Euro, und im zwölften Monat bei der Jahresrechnung 0 Euro.
Also kommen eben gerade keine 12 gleichmäßig hohen Zahlungen heraus, wie von Ihnen und uns als angemessen angesehen wird.

Durch die mon. Abschlagszahlungen soll vermieden werden, dass ein Versorger mit seinem Gas ein ganzes Jahr in Vorleistung gehen muss.
Sie sind nicht dazu da, dass der Verbraucher einen Monat vor der Rechnungsstellung mit 1/12 der Rechnungssumme in Vorleistung geht.

Abgesehen davon verlangten die SWM (zumindest bei mir) in Wirklichkeit höhere Abschläge als sie selbst nach ihrer eigenen Methode berechnen. Wie gesagt konnte die SWM mir das am Telefon nicht erklären und waren dann auch bereit die Abschläge entsprechend zu senken. Wer da nicht nachrechnet, gibt noch einen viel höheren zinslosen Kredit. \"Der Dumme zahlt\", denken sich wohl die SWM?
Der Dumme freut sich dann auch einmal im Jahr auf eine Rückzahlung von den SWM: \"ja is denn heut scho Weihnachten?\" ;)

Ähnlich scheint der Fall beim Threadersteller zu liegen.

Klar ist nicht alles unkorrekt, was die Versorger machen. Aber diese hier diskutierte Praxis ist unkorrekt. Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 16. November 2008, 17:16:29
Zitat
Original von superhaase
 Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: Gridpem am 16. November 2008, 18:04:59
@ nomos,

wenn die Unternehmen ein 1/12 als Abschlagshöhe berechnen und den nur 11 mal einziehen und mit der Schlussrechnung den 12. Abschlag wäre das ja i.O.

Aber gerade das mache sie ja nicht. Es wird ja 1/11 als Abschlagshöhe angesetzt und damit der Abschglagsbetrag um 10 % überhöht.

Das ist gegenüber dem Kunden ungerechtfertigt. Das sollte man sich nicht gefallen lassen.

Gruß aus Meck-Pomm
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 16. November 2008, 18:52:50
Zitat
Original von nomos
Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus.
Genau das ist Ihr Fehler, wie ich oben schon mal angedeutet hatte.  :D

Zitat
Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.
Sie scheinen wirklich ausnahmslos positive Erfahrungen mit Versorgern gemacht zu haben. ;)  :tongue:
Wenn die Abschlagszahlungen in den Monaten 2-12 eines Abrechnungszeitraumes oder noch später eingezogen werden, dann sind natürlich auch Abschläge von 1/11 und eine Jahresrechnung über 0 Euro in Ordnung. Insoweit stimmen wir überein.
Nur war das bei mir nicht der Fall. Da wurde in den Monaten 1-11 des Abrechnungszeitraums 1/11 eingezogen. Außerdem gab es, wie ich schon berichtete, einen unergründlichen satten Aufschlag von etwa 30%.

Zitat
Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden.
Da stimme ich Ihnen zu.
Dann wäre eine willkürliche und unbegründete Überhöhung der Abschläge mit einem beliebigen Faktor wie 1,1 bei SteGro oder mehr (wie bei mir) wenigstens ein eindeutiger Verstoß gegen eine Verordnung.
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.

ciao,
sh
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: Gridpem am 16. November 2008, 20:15:38
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.

@ superhaase,

gar nicht so selten ist noch gut ausgdrückt. Diese Verfahrensweise ist in den Abrechnungssystemen der klassischen Energieversorger standardmäßig so eingestellt.

Gruß aus Meck-Pomm
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 16. November 2008, 20:20:37
@Gridpem:
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 18. November 2008, 10:47:43
Zitat
Original von superhaase
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
NEIN beantworte. Aber wo ist das Problem? Widerspruch wegen Unbilligkeit und Abschläge entsprechend kürzen! [/list]
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: superhaase am 18. November 2008, 12:06:03
Zitat
Original von nomos
@sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig.
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 18. November 2008, 17:24:28
Zitat
Original von superhaase
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
wenn sie unbillig ist,  ..........

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre …[/list]PS ...
nicht alles und jedes über einen Kamm scheren. Wenn z. B. nach einem Wechsel zum Jahresende abgerechnet wird, wird manchmal auf die Frage zum hohen Abschlag auch eine plausible Erklärung geliefert:
Titel: Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Beitrag von: nomos am 22. November 2008, 19:47:10
Hier noch eine gute Information zu überhöhten Abschlagszahlungen. Man sollte sich immer wehren. Erfolg hat nur in Aussicht, wer sich meldet:

Donaukurier (http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1973931#)