Original von kamaraba
@SteGro
M. E. hat Ihr Versorger recht. 11 x Abschlagszahlung. Die 12. ist die Endabrechnung.
Original von SteGro
Als Antwort erhielt ich:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 11 * 1,1 = X
Ich hatte eigentlich mit:
Verbrauch * Preis/kWh + Grundpreis / 12 = X
gerechnet!!!
Original von superhaase
Der Versorger hat eben nicht recht, denke ich.
Bitte die Ausgangsfrage genau lesen
Original von superhaase
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
Original von superhaase
.. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.
Aber das ist nicht das Thema hier.
Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
Original von superhaase
Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen. :tongue:
Original von superhaase[/list]
Aber das ist nicht das Thema hier.
Original von nomosZitatOriginal von superhaase
Aber das ist nicht das Thema hier.
Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
Gruß aus Meck-Pomm
Original von Gridpem
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
Für unsere Leistungen im Abrechnungszeitraum 02.12.2006 - 01.12.2007 haben wir Ihre Rechnung erstellt.[/list]
Aufgrund Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum, der daraus
resultierenden Verbrauchsprognose für das nächste Jahr und auf der Basis
der derzeit gültigen Preise ergeben sich neue Abschlagszahlungen in Höhe
von 49,00 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:
Abschlag Bezug Monat Abschlag Bezug Monat Abweichung
jeweils
fällig am: Dezember 07 0 44,92 -44,92
14.01.08 Januar 08 49 44,92 4,08
14.02.08 Februar 08 49 44,92 4,08
14.03.08 März 08 49 44,92 4,08
14.04.08 April 08 49 44,92 4,08
14.05.08 Mai 08 49 44,92 4,08
14.06.08 Juni 08 49 44,92 4,08
14.07.08 Juli 08 49 44,92 4,08
14.08.08 August 08 49 44,92 4,08
14.09.08 September 08 49 44,92 4,08
14.10.08 Oktober 08 49 44,92 4,08
14.11.08 November 08 49 44,92 4,08
-----------------------------------------------------------
neue Abrechnung 02.12.2007-01.12.2008 539 539,04 -0,04
Original von superhaase
Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen. :(
Original von nomosGenau das ist Ihr Fehler, wie ich oben schon mal angedeutet hatte. :D
Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus.
Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.Sie scheinen wirklich ausnahmslos positive Erfahrungen mit Versorgern gemacht zu haben. ;) :tongue:
Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden.Da stimme ich Ihnen zu.
Original von superhaase
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
Original von nomosNein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
@sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig.
Original von superhaase
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.