Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Hansdampf am 29. Oktober 2008, 09:32:44
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Ich habe meinem alten Gas-Versorger gekündigt und ihm mitgeteilt, bis zur Versorgung durch einen neuen Versorger soll er mich weiter im Tarif Grund- bzw. Ersatzversorgung beliefern.
Er hat nun meine Kündigung bestätigt und das er mich nun 3 Monate in der Ersatzversorgung beliefert. Da ich Rückwirkend auf Grund eines Sonderkündigungsrecht zum 01.10. gekündigt habe, bleibt mir nur bis zum 31.12. Zeit einen neuen Versorger zu finden.
Ich habe folgende Fragen:
1.Was passiert wenn ich zum 01.01. keinen neuen Versorger habe?
2.Wie kommt die Frist von 3 Monaten zustande, die mir mein alter Versorger gesetzt hat? In der GasVV steht nichts Eindeutiges dazu.
3.Was ist der Unterschied zwischen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung?
Ich habe hier im Forum gesurft, aber nichts zur Grund- bzw. Ersatzversorgung gefunden, das mir weiterhilft. Für Antworten bin ich dankbar.
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zu 1: Dnn melden Sie sich bei Ihrem Grundversorger zur Grundversorgung an oder schließen einen neuen SV-Vertrag ab.
zu 2: Es ist Ihnen doch garkeine Frist gesetzt worden. Die 3 Monate kommen aus dem EnWG.
zu 3: Die Grundversorgung hat als Grundlage einen Vertrag.