Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: AKW NEE am 28. Oktober 2008, 17:39:47
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Die Energieverbraucher Wendland laden zu einer Veranstaltung ein, auf der unter anderem Klagegemeinschaften/-genossenschaften gebildet werden sollen
Am 05.11.2008 um 19.30 Uhr im DurchBlick am Wasserturm (ehemaliger Laden der
Avacon), Bergstr. 9 in Lüchow
Diese Punkte sind geplant:
•Bericht über die Arbeit der Energieverbraucher-Wendland.
•Bericht über eine Klage gegen die E.ON Hanse. Hier klagen bereits Menschen auf Rückzahlung wegen ungültiger Preisanpassungsklauseln.
•Stand der Dinge beim Stromvertrag Akzent
1. Welche Akzent-Verträge mit welchen Preisanpassungsklauseln gibt es?
Bitte die Verträge mitbringen.
2. Welche Urteile gibt es zu den Preisanpassungsklauseln?
3. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung? Wie mache ich meinen
Rechtsanspruch geltend?
4. Bildung von Klagegemeinschaften!
•Gibt es beim Nachtstrom Amado ungültige Preisanpassungsklauseln?
Bitte die Verträge mitbringen.
•Gibt es beim Erdgastarif Classic ungültige Preisanpassungsklauseln?
Zur Einführung des Erdgastarifes Classic im Jahr 2003 gab es ein
Anschreiben, wer dieses noch in seinen Unterlagen hat, möchte dies bitte mitbringen.
•Verschiedenes
Kontakt: http://www.energieverbraucher-wendland.de
kontakt@energieverbraucher-wendland.de
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Da es wenig Sinn macht, neben der bereits in Vorbereitung befindlichen Streitgenossenschaft mit mehreren hundert Teilnehmern, eine zweite ins Leben zu rufen, biete ich den Lüchowern an, sich uns anzuschließen :
http://www.igel-lueneburg.de/
Die Veranstaltung für Teilnehmer aus Lüchow-Dannenberg findet am 04.11.
um 19.30 Uhr in Hitzacker im \"Yachthafen\" statt.
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Naiv, wie ich bin habe ich geglaubt, es sei gut, wenn so viel Werbung wie möglich für eine solche Klage gemacht wird, deshalb haben wir über einen großen mail-Verteiler auch Dich, lieber Christian Guhl, mit Datum vom 18. 10. 2008 zu unserer Veranstaltung eingeladen. Natürlich haben wir auch Vertreter der IGEL aus Lüneburg eingeladen. Schade, das Du jetzt kurzfristig Deine Veranstaltung einen Tag vor unserer durchführen musst. Im übrigen die Veranstaltung in Lüneburg zur Vorbereitung der Streitgenossenschaft findet erst 10. 11. 2008 statt.
Du siehst eine bessere Absprache ist nötig und möglich meine mail-Adresse und die Telefonnummer hast Du.
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@AKW NEE/ Christian Guhl
Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen nicht verpassen! (http://www.vdew-bw.de/images/news/Veranstaltungen/2008_11_25_Duesseldorf.pdf)
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@ RR-E-ft
Gern würde ich das Angebot annehmen, nur die Mittel fehlen mir.
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Reicht nicht erstmal die Jahrestagung des BdE ?
Habe gerade erfahren, das gestern bezüglich des \"Akzent\"eine Klage auf Erfüllung und Schadenersatz beim Amtsgericht Dannenberg eingereicht wurde.
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Habe folgende Mitteilung von Eon-Avacon bekommen :
\"Ab morgen (4. November 2008 ) werden wir mit dem Versand der Schreiben zur Berechnung der Ausgleichszahlungen zu den Akzent-Altverträgen beginnen. Für die Berechnung des Betrages werden die durchgeführten Preisanpassungen abzüglich der gesetzlich bedingten Preisveränderungen (z.B. der Stromsteuer) mit den spezifischen Jahresverbräuchen der Kunden multipliziert. Die Details dieser Berechnung erläutern wir den Kunden ausführlich in einer dem Schreiben beigefügten Tabelle.\"
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Hallo Herr Guhl
Ob Sie mir verraten können,wer Ihnen diese Auskunft gegeben hat.
Unter der Telefonnummer der EON Avacon bekommt man ja leider keine Auskunft über den Bearbeitungsstand und wird nur weiter hingehalten.
Ab heute kommt nur die Auskunft,einige Kunden hätten schon Ihren Brief.
Ich selbst habe meinen Anspruch am 28.07.2008 angemeldet und noch nichts gehört,bis auf die Kündigung.
Ich selbst werde ab heute keine Abschlagszahlungen mehr an die EON leisten,denn wenn ich den alten Strompreis plus Steuer nehme,habe ich schon mehr als genug für das laufende Jahr bezahlt.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,auch um zu hören,wie andere das Ganze sehen.
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@123leben
Die Auskunft kommt aus der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist typisch für Eon-Avacon, dass die Kunden-Hotlines von nichts wissen.
Wir warten die angekündigten Schreiben erst einmal ab, um diese dann zu prüfen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.Bis zur diesbezüglichen Veranstaltung von http://www.igel-lueneburg.de/ am 10.11. in Wendisch-Evern ist ja noch etwas Zeit. Wir haben bis dahin (hoffentlich) neue Erkenntnisse.
In Hitzacker haben gestern ca. 100 Akzent-Kunden ihre Bereitschaft zu einer
\"Sammelklage\" erklärt.Wenn also die Erstattungen nicht zur Zufriedenheit der Kunden ausfallen, kann es losgehen. Ohne Klage werden diejenigen Kunden nicht an ihr Geld kommen, die den \"Akzent\" erst später ( ca. ab März/April 2000) abgeschlossen haben, da hier eine andere (unwirksame)Klausel verwendet wurde. Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
Es macht keinen Sinn, erst einmal (wie von Eon-Avacon empfohlen) den erhöhten Preis zu zahlen und dann alles wieder zurückzufordern.
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@ 123leben
Kürzen Sie Ihren Abschlag auf null, es ist natürlich Ihr gutes Recht! Aber machen Sie es richtig!
Allein mit der Empfehlung
Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
laufen sie Gefahr, dass Ihnen der Strom von der E.ON Avacon gesperrt wird.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie auf jeden Fall den Einwand der Unbilligkeit erheben und die Kürzung des Abschlages auf null mitteilen.
Musterschreiben hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1703/
Einstellung der Versorgung hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/
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@AKW NEE
Das war keine Empfehlung, sondern eine Feststellung, Herr Oberlehrer !
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@AKW NEE
Sondervertragskunden müssen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zahlen. Das gilt gerade dann, wenn dem Versorger gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt ist.
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Hallo!
Ich komme aus Niedersachsen und möchte mich gerne informieren was ich machen kann, damit ich auch erfahre, ob es eine Möglichkeit für mich gibt gegen diese Preiserhöhungen zu klagen und wie die Aussichten auf Erfolg sind?
Haben hier schon Mitglieder Erfahrungen oder gibt es schon gar Gerichtsurteile, welche dieses untermalen und auf denen man sich berufen kann?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier in diesem Forum Antworten finden würde!
Vielen Dank!
:)
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@ RR-E-ft
Sie haben Recht.
Der konkrete Fall bei @123leben ist aber. das sie davon ausgeht, dass sie mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen mehr an die E.ON Avacon gezahlt hat, als sie mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis für den aktuellen Abrechnungszeitraum zahlen müsste.
@ Christian Guhl
Lieber Christian Guhl, mein Beitrag sollte nur eine Ergänzung sein. Für Menschen, die noch keinen Einwand der Unbilligkeit erhoben haben, könnte es sonst missverstanden werden. Wenn Du meinen Beitrag als Oberlehrer haft empfunden hast, entschuldige ich mich dafür!
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@AKW NEE
Alles klar ! Entschuldigung für die Bezeichnung \"Oberlehrer\".
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Die ersten Kunden haben das Schreiben mit dem Erstattungsangebot erhalten.
Es beläuft sich auf ca. 250 € pro 1000 kwh durchschnittlichen Jahresverbrauchs.
Eine Überprüfung gestaltet sich schwierig, da Eon-Avacon die Verbrauchsdaten seit 1999 jeweils vom 01.01. - 31.12. angesetzt hat und nicht wie in den Jahresabrechnungen vom z.B. 01.08.-31.07..Auch wurden die Veränderungen der gesetzlichen Abgaben mengengewichtet umgerechnet (???).Interessant an der Berechnung : Gesetzliche Abgaben 2007 = -0,47 ct/kwh/Preiserhöhung 0,91 ct/kwh; gesetzl.Abgaben 2008 = -0,94 ct/kwh/Preiserhöhung 0,84 ct/kwh ; gesetzl.Abgaben 2009 = -1,16 ct/kwh/Preissenkung/-erhöhung 0,00 ct/kwh. Seit 2007 sinken also die gesetzlichen Abgaben, ohne das dies zu einer Preissenkung für den Kunden führt.
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@Christian Guhl
Sind die Rückzahlungen ab 1999, sowie die angefallenen Zinsen berücksichtigt worden?
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@Fliegerhorst
Die Rückzahlungen sind vom Vertragsabschluß ( 01.10.1999) bis 30.04.2009 berechnet.Die Erstattung von der letzen Jahresabrechnung bis 30.04.09 ist
durch eine Schätzung berechnet.D.h. in der nächsten Jahresabrechnung wird dieser Zeitraum mit den jetzt gültigen Akzent-Preisen berechnet.Zinsen wurden nicht erstattet. Angeblich ist es ja alles rein freiwillig.Weil wir so gute Kunden sind. Auch ist wahrscheinlich nicht korrekt, dass in den Jahren 2000 und 2001
Minusbeträge errechnet wurden, da die Erhöhung der gesetzlichen Abgaben nicht vollständig durch Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wurden.Bei mir macht das (Verbrauch ca. 4.800 kwh) ca. 50 € aus, die von der Erstattung wieder abgezogen wurden. Hier wird eine rückwirkende Preiserhöhung vorgenommen. Wenn diese Beträge damals nicht berechnet wurden, dürften sie heute verjährt sein. Zusammen mit 4% Zinsen macht das ca. 250 € (in meinem Fall) aus, die ich noch verlangen könnte.
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@Christian Guhl
Wie ist Ihre Meinung, die Rückzahlung so akzeptieren oder weiter bei eon in der Wunde kratzen?
Hätte eine Klage überhaupt noch Erfolg??
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Die E.ON Avacon zahlt und nichts ist gut!
Nun beginnt die E.ON Avacon damit an einen Teil Ihrer Stromkunden mit Akzent-Vertrag zuviel gezahltes Geld zurückzuerstatten und viele sind der Meinung damit ist alles gut.
Die Energieverbraucher Wendland sagen nichts ist gut!
Wir sind der Überzeugung, dass die Avacon bewusst den Weg gegangen ist, die Rückerstattung von sich aus anzubieten und es nicht, wie viele glauben, ein Betriebsfehler war. Es geht der Avacon darum schlimmeres zu verhindern. Zu verhindern, eine Klage auf Rückerstattung zu verlieren. Wichtiger scheint aber zu sein, zu verhindern, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass es noch weitere Verträge gibt, in der die in Rede stehende Vertragsanpassungsklausel angewendet wurde.
Von der E.ON Avacon wird behauptet, dass nur die Akzentverträge bis Anfang 2000 betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass die E.ON Avacon ihre Verträge kennt und deshalb weiß, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht!
Im Jahre 2000 wurde von der E.ON Avacon für Privatkunden der Stromvertrag Akzent2000 eingeführt, mit der gleichen Preisanpassungsklausel. Es liegt ein Vertrag vor, mit Eingangsdatum bei der Avacon vom 29. 05. 2000. Die Behauptung der E.ON Avacon, dass diese Klausel bei Akzentverträgen nur bis Anfang 2000 und nur in der ersten Fassung des Akzentvertrages verwendet wurde, entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!
Für Gewerbekunden inklusive der Landwirtschaft wurde 1999 der Tarif Akkont eingeführt. Dieser Vertrag hat auch diese Preisanpassungsklausel. Der E.ON Avacon ist dieser Fehler später wohl aufgefallen, wie sonst ist es zu erklären, dass die Akkontverträge ohne Mitteilung an die Kunden still und heimlich in Akzentverträge umbenannt wurden. Um es genau zu sagen weder wurden die Akkontverträge fristgerecht gekündigt, noch erfolgte eine Änderungskündigung, und es gab auch keine neue Klausel.
Die E.ON Avacon muss sich fragen lassen, wie sie die Kunden mit diesen Verträgen jetzt behandeln will. Wir stellen aber auch die Frage an die Kommunen und Ihre Vertreter, die Miteigentümer der E.ON Avacon sind, wie lange sie diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Alle betroffenen Kunden sollten umgehend ihren Anspruch auf Rückzahlung gegenüber der E.ON Avacon geltend machen. Weiter Informationen gibt es auf der Internetseite der http://www.energieverbraucher-wendland.de oder unter der Telefonnummer 03212-1014653
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@AKW NEE
Das sehe ich auch alles so, meine Ansprüche habe ich auch bereits bei der E.ON Avacon schriflich angemeldet. Ich möchte jetzt aber nur wissen, wie ich mich verhalten soll wenn ich ein Rückerstattungsschreiben erhalte!
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Das ist ja super !
Wir sind Gewerbekunden mit einem Akkont 2000 Vertrag und bei einer Abnahme von über 100.000 KWH im Jahr lohnt es sich dann wohl.
Kunden sind wir seit 1997 !
Ich habe nun den 2. Anwalt eingeschaltet mit Hoffnung auf Erfolg.
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@Fliegerhorst
Man kann ja nicht mehr erreichen, als die zuviel gezahlten Beträge erstattet zu bekommen. Wenn man darauf besteht die Erstattungen verzinst zu bekommen, wird man klagen müssen. Diesen Schritt muss jeder für sich selbst entscheiden.Ich habe beide Meinungen gehört. Einige sind froh über das Geld und das es ohne Klage abgegangen ist, andere würden für die letzten 20 € klagen. Recht haben beide. Auch ich gönne Eon-Avacon nicht, das sie einen Cent ungerechtfertigt einbehalten, aber andererseits würde ich für ein paar € nicht den Ärger einer Klage auf mich nehmen.Wir haben Eon-Avacon eine empfindliche Niederlage zugefügt.Unsere Arbeit hatte Erfolg.Darüber sollten wir zufrieden sein.Es bleibt jetzt, die Kunden weiter auf ihren Anspruch hinzuweisen.Wie schon geschrieben wurde, ist die Klausel, nach der Erhöhungen nur aufgrund geänderter oder neuer Gesetze zulässig waren, weit verbreitet. Es gibt Akzent 2000, Akzent 912,Akzent 913,Akzent 914,Akkont.Es gibt kommunale Stromlieferverträge mit dieser Klausel.Bei Eon-Edis ist sie in den Nachtstromverträgen enthalten. Ich habe etliche Stromlieferverträge für Gewerbekunden gesehen mit gleichlautenden Klauseln. Und es gibt die Kunden, bei denen eine Erstattung abgelehnt wurde, weil die \"neue\" Klausel (Avacon ist berechtigt, die Preise zu ändern) als wirksam angepriesen wird.Außerdem hätte der Kunde ja kündigen können.Diese Kunden haben allen Grund vor Gericht zu ziehen. Und das wird auch passieren. Die Sache ist für Eon-Avacon noch lange nicht ausgestanden.
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@Christian Guhl
Was sagt das Landgericht Hannover zu Rückforderungsansprüchen? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=48849#post48849)