Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Rheine => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. Oktober 2008, 18:40:58

Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Oktober 2008, 18:40:58
SW wollen klagen (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rhlo/Rheine;art994,390499)

Zitat
Von Dieter Huge sive Huwe am 24.10.2008 13:30 Uhr  
RHEINE Die Geduld der Stadtwerke Rheine mit den Gaspreis-Rebellen hat offenbar ein Ende. Offene Forderungen an die protestierenden Kunden will man jetzt notfalls gerichtlich einklagen, erklärte Rheines Stadtwerkechef Ralf Schulte-de Groot.  
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 04. November 2008, 21:43:11
Moin,

die angekündigten Drohbriefe sind per Einschreiben den Gasrebellen in Rheine gestern bzw. heute zugestellt worden.

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: BerndA am 04. November 2008, 23:38:29
Hallo liebe Mitstreiter aus Rheine,
 
die Stadtwerke Rheine versenden zur Zeit Drohbriefe an alle Gaspreisrebellen, in denen Sie neben den weiterhin unrichtigen Behauptungen, dass die Gerichte Ihnen Recht gegeben hätten, auch unverholen mit Klage drohen.
 
Bitte lassen Sie sich auch nicht von diesen Schreiben einschüchtern, denn der einzige Grund für diese Schreiben ist zunächst mal, Sie \"weich zu kochen \" und Sie zum \"Umfallen\" zu bewegen, so dass Sie aufgeben und zahlen.
 
Dazu besteht aber aus Sicht des Bundes der Energieverbraucher und der I.G. Gas Rheine überhaupt kein Grund, im Gegenteil, noch ist erstens überhaupt nicht klar, ob die Stadtwerke tatsächlich klagen, und zweitens ist noch völlig offen, ob Sie einen möglichen Prozess überhaupt gewinnen würden.
 
Denn diesbezüglich hat schon manch ein Versorger plötzlich und unerwartet \" ganz dumm aus der Wäsche geguckt\", weil er völlig vom Ausgang des Prozesses überrascht wurde und unerwartet verloren hatte.
 
Also, es ist noch längst nicht \"aller Tage Abend\" , deshalb empfehle ich allen Mitstreitern unbedingt weiter Ruhe zu bewahren. Die I.G. Gas Rheine wird dazu am 19.11.2008 um 19:00 Uhr auch nochmal einen Infoabend machen, an dem ich auch teilnehmen  werde. Dann werden wir alles nochmal in Ruhe besprechen.
 
Allerdings empfehle ich allen, die es bis heute noch nicht gemacht haben, sich auf jeden Fall dem Prozesskostenfonds beim Bund der Energieverbraucher anszuschließen, oder ihre Rechtschutzversicherung um eine schriftliche Deckungszusage zu bitten, denn \"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste\".
 
Wer bisher noch nicht Mitglied im Bund der Energieverbraucher ist und jetzt dem Prozesskostenfonds beitreten will, kann das auch direkt hier tun:
 
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1715/
 
 
Also, verfallen Sie jetzt wegen dieser Schreiben nicht in Panik, wir sind bei Ihnen und helfen Ihnen rechtzeitig !
 
Mit freundlichen Grüßen
 
B. Ahlers
BdEv Münsterland
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 06. Dezember 2008, 13:22:25
Moin,

die Stadtwerke Rheine hat am 05.12.2008 alle Protestkunden über die Anwaltskanzlei Becker Büttner und Held anschreiben lassen.

Auch in Rheine sollen die Verbraucher mit dem Schreiben zur Aufgabe ihres Protests bewegt werden.


Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: BerndA am 07. Dezember 2008, 17:29:50
Hallo Gaspreisrebellen in Rheine,

der Bund der Energieverbraucher hat zu solchen Drohschreiben auf seiner Internetseite bereits einen entsprechenden Informationstext veröffentlicht, siehe hier:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7526&back_cont_id=4044

Das sagt wohl alles. Also nicht einschüchtern lassen !

BerndA
Regionalvertretung Münsterland
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 20. Dezember 2008, 19:56:08
Moin,

Zurzeit flattern vielen Verbrauchern die Widerspruch gegen überhöhte Gaspreisforderungen eingelegt haben Mahnungen, Anwaltsschreiben und Mahnbescheide ihres Gasversorgers ins Haus.

Auch die Stadtwerke Rheine wünscht allen Gasprotestlern aus Rheine mit einem gerichtlichen Mahnbescheid ein frohes Weihnachtsfest.
Passend zum Fest der Liebe wollte die Stadtwerke es sich nicht nehmen lassen, einigen Gasrebellen, die auch gegen eine erneute Gaspreiserhöhung von ca. 6,2 Prozent ab dem 1.01.2009 Widerspruch eingelegt haben, ein Mahnbescheid zukommen zulassen.

Na dann \"Frohes Fest\"

Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 13. Juli 2009, 14:26:52
Moin

Die Stadtwerke Rheine haben damit begonnen, die ersten Gaskunden, die sich seit Jahren gegen die viel zu hohen Gaspreise wehren, zu verklagen.

Seit einigen Tagen werden vom Amtsgericht Rheine den ersten Gasrebellen die Klageschriften zugestellt.

Bis dann..

Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 14. Juli 2009, 16:04:30
und hier ist der Zeitungsartikel dazu: Stadtwerke verklagen Gaskunden (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rhlo/Rheine;art994,612638)

Bis dann..

Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Den.Grooten am 23. Juli 2009, 09:54:10
Moin, wir haben uns entsprechend der Empfehlungen (hier vom BdE) verhalten, und nun kriegen wir die entsprechende Vorladung. Da es sich bei dem Streitwert und die Gerichtskosten um kein Happenstiel handelt müssen wir nun in den nächsten 1-2 Wochen final abwägen, ob / wie wir da weitermachen vor Gericht oder einknicken und \"nur\" die inzwischen angefallenen Kosten extra zahlen.

Eine wichtige Frage ist dabei, ob wir (sind Mitglied) nun in den Genuss des Fonds kommen würden oder (ohne Rechtschutzvers.) nicht.
 
 1) Wen kann ich da nun eigentlich ansprechen? Ich würde die Details ungerne hier ausrollen.
 2) Zuerst einen Anwalt konsultieren, oder erst beim Bund der Energieverbraucher anfragen?

vielen Dank
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Emsländer am 23. Juli 2009, 11:32:29
Schauen Sie hier:

http://www.energieverbraucher.de/

Unter Prozesskostenfond / Versorger klagt....

Mal selber schauen, dann fragen....
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: marten am 23. Juli 2009, 20:00:40
@Den.Grooten

Wenn Sie als Mitglied in den Prozesskostenfonds eingezahlt haben sollten Sie den entsprechenden Link für weitere Informationen anwählen.

http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/

Der Bund der Energieverbraucher prüft nach Zugang  der Kopie des von Ihnen erhaltenen Klageschreibens und Ihres Widerspruchschreibens ob und in welcher Höhe der Fonds Kosten übernimmt.

Sollte unter dem entsprechenden Link der Widerspruch gegen die Zahlungsklage gemeint sein, so müssten Sie zuerst einen Anwalt konsultieren.

gruss

marten
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Den.Grooten am 08. August 2009, 18:03:47
So nun ist die Klage amtlich, werde das Widerspruchs-Schreiben des Anwaltes baldigst zum BDE weiterleiten. Mal gespannt, wie es nun weiter geht... Da in unserem Fall dermassen viel von den Stadtwerken geschlamt wurde, bin ich recht aussichtsfroh dass da was in unserem Sinne passiert...

Mal gespannt, wer noch vor Gericht geht. Es sind in Rehine immerhin 75 Haushalte betroffen!
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 17. August 2009, 09:32:48
@Den.Grooten

Zitat
Mal gespannt, wer noch vor Gericht geht. Es sind in Rheine immerhin 75 Haushalte betroffen!

In Rheine sind es sogar 80 Haushalte die betroffen sind. Davon sind ca. 75 Haushalte bei der IG-Gas- Rheine organisiert.

Ich kann Ihnen nur den Tip geben, mit der Interessengemeinschat Kontakt aufzunehmen.

IG-Gas-Rheine@web.de

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 28. Oktober 2009, 14:31:38
Moin,

Gaspreisrebellen und Stadtwerke streiten um Zuständigkeit!!

Zitat
Wer entscheidet über die Klage der Stadtwerke Rheine gegen insgesamt 96 Gaspreisrebellen? Das Amtsgericht Rheine oder doch die Kartellkammer des Landgerichtes Dortmund? Um genau diese Frage ging es am Dienstag vor dem Amtsgericht Rheine. Die „Gaspreisverweigerer“ sind den Stadtwerken seit 2004 die Erhöhung der Gaspreise schuldig geblieben. Die Stadtwerke erhoben Zahlungsklage beim Amtsgericht Rheine gegen die säumigen Kunden. Inzwischen haben sich 96 Verfahren angesammelt mit einem Streitwert zwischen 500 und 4000 Euro. Dagegen verwiesen die Rechtsanwälte der beklagten Gaskunden auf die Zuständigkeit der Kartellkammer in Dortmund.

Zitat
Anschließend rechnete Richter Horstmann den Vertretern der Stadtwerke die möglicherweise anfallenden Gerichtskosten vor, wenn das Zivilgericht in Rheine eine Entscheidung träfe und Münster diese wegen mangelnder Zuständigkeit in der Berufung kippen würde: 180 000 Euro bei einem durchschnittlichen Streitwert von 1500 Euro bei 96 Verfahren. Dennoch blieben die Stadtwerke Rheine bei ihrer Sichtweise der Zuständigkeit. „Für diesen Rechtsstreitpunkt habe ich relativ wenig Verständnis. 180 000 Euro zu verbrennen, um dieses Risiko einzugehen“, schüttelte Richter Horstmann verständnislos den Kopf unter dem Beifall der Gaspreisverweigerer.

Zeitungsartikel dazu: mv-online (http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/1148482_Gaspreisrebellen_und_Stadtwerke_streiten_um_Zustaendigkeit.html)

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Cremer am 28. Oktober 2009, 15:37:11
Wirklich schade um die 180.000 € die die Stadtwerke zu Fenster rausschmeißen.

Bei wieviel Kunden macht das pro Kunde wieviel Euro aus?
180.000 € könnten auch noch die Größe von Portogebühren haben X(
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: bolli am 29. Oktober 2009, 07:52:06
Ich verstehe nur nicht, warum der Richter nicht von sich aus die Zuständigkeit ablehnt, wenn er wie die Widersprüchler der Meinung ist, dass das LG Dortmund zuständig wäre. Oder hat das LG Do schon signalisiert, dass es sich nicht für zuständig hält ?  ?(
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 25. Februar 2010, 19:27:13
Moin zusammen,

Stadtwerke Rheine führen jetzt einen Musterprozess!!

Zitat
Die Rheiner Stadtwerke gehen weiter juristisch gegen 28 „Gaspreisrebellen“ vor, die ihre Rechnungen gekürzt hatten. Vor dem Landgericht Münster wird jetzt ein Berufungsverfahren als Musterprozess geführt, der über die Zulässigkeit einer Entscheidung des Rheiner Amtsgerichtes entscheidet. Das Amtsgericht hatte eine Klage der Stadtwerke abgewiesen, weil es sich als nicht zuständig ansah. Gegen diese Entscheidung gehen die Stadtwerke jetzt vor.

Zitat
„Damit wir aber nicht 28 Verfahren parallel führen müssen, verfolgen wir jetzt einen Fall weiter, um die Rechtslage zu klären“, erläuterte der Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft der Stadtwerke, Ralf Becker, das juristische Vorgehen. Durch dieses Vefahren sei aber gewährleistet, dass die Forderungen der Stadtwerke in allen 28 Fällen nicht verjähren. „Aus Sicht des Unternehmens sind die Gaspreisänderungen rechtens und das Amtsgericht in Rheine für die Zahlungsklage der EWR zuständig“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Bericht MV-Online (http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/kurzmeldungen/1277651_Stadtwerke_fuehren_jetzt_einen_Musterprozess.html)

Bericht MZ-Online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Gasrebellen-vor-dem-Landgericht;art994,830410)

Es sieht so aus, als wenn den Stadtwerken die Gasrebellen zu teuer werden, oder?!

Bis dann...

Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 27. Februar 2010, 13:47:34
Moin zusammen,

Gasrebellen lehnen Musterprozess ab!!

Zitat
Die Energie- und Wasserversorgung Rheine strebt einen Musterprozess gegen die säumigen Gasrebellen an. Ob sie dieses Vorhaben allerdings auch umsetzen können, bezweifelt die Rechtsvertreterin der kritischen Gaskunden.

Zitat
Leonora Holling vertritt 22 Rheinenser, die den Stadtwerken in der Vergangenheit die Rechnungen fürs Gas gekürzt haben. Nach ihrer Darstellung dürfte es nichts werden mit dem Musterprozess.  Ein solches Musterverfahren komme nur dann zustande, wenn sich beide Seiten hierauf verständigten. „Einem solchen Ansinnen würden wir aber niemals zustimmen“, stellte die Düsseldorfer Rechtsanwältin unmissverständlich fest, dass sie sich im Namen ihrer Mandantinnen und Mandanten nicht auf ein solches Verfahren einlassen würde.

Zitat
In diesen Tagen läuft die Frist, in der die EWR ihre Berufung begründen müssen, aus. Rechtsanwältin Leonora Holling spricht sich auch deshalb gegen ein Musterverfahren aus, weil dies das Risiko der gegnerischen Partei, also der EWR, im Falle einer Niederlage vor Gericht minimiere.

Bericht MZ-Online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Gasrebellen-lehnen-Musterprozess-ab;art994,831530)

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 01. April 2010, 11:01:41
Moin zusammen,

Nachricht von RA Holling: EWR Rheine hat vor dem Landgericht Münster die Segel gestrichen!! (Kein Aprilscherz!!)

Somit ist das Verfahren für die insgesamt verbliebenen 28 Protestler aus Rheine endgültig beendet!! :D

Na dann \"Frohes Osterfest\"!!


Bis dann..
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 19. April 2010, 11:33:51
Moin zusammen

Stadtwerke Rheine haben Klage zurück gezogen!!

Bericht MZ-Online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheine-Stadtwerke-haben-Klage-zurueck-gezogen;art994,880870)
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: RR-E-ft am 19. April 2010, 18:36:54
Andere Sicht (http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/1306169_Klagen_zurueckgezogen_aber_Forderungen_bleiben.html)

Das Amtsgericht Rheine hatte die Klagen der Stadtwerke als unzulässig abgewiesen, weil es sich wegen einer ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 108, 102 EnWG für nicht zuständig ansah.

Eine solche Klageabweisung der Klage als unzulässig schließt eine neue Klageerhebung, ggf. dann beim zuständigen Gericht nicht aus.

Wurde die Berufung gegen solche Urteile zurückgenommen, verbleibt es also dabei, dass die Klagen als unzulässig abgewiesen wurden und ist eine erneute Klageerhebung wegen des selben Streitgegenstandes nicht ausgeschlossen, auch wenn die Stadtwerke die für die so abgeschlossenen Verfahren die Prozesskosten zu tragen haben.  

Und wenn dann die Klage zulässig ist, muss sich das Gericht erst inhaltlich mit der Klage befassen.

Und erst eine solche gerichtliche Entscheidung, welche die Klage der Stadtwerke als begründet zuspricht oder als unbegründet abweist, kann in Rechtskraft erwachsen.
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 23. April 2010, 19:48:23
Moin zusammen

„Ein Rückzug auf Raten“

Rheine. Die IG Energie Rheine und Bernd Ahlers vom Bund der Energieverbraucher Münsterland haben in der jüngsten Versammlung in der Gaststätte Hölscher auf ihren Etappensieg angestoßen. Anlass war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Streit um die gerichtliche Zuständigkeit für die Klagen wegen Kürzungen der Gasrechnungen alle Klagen zurückgezogen haben - bis auf eine.

Bericht MV-Online (http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/1308813_Ein_Rueckzug_auf_Raten.html)

Bis dann..
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 02. März 2011, 20:04:03
Moin zusammen,

vor dem Landgericht Münster ist jetzt ein Urteil gegen eine Beklagte ergangen.

Auszug aus dem Urteil:

Das Amtsgericht hat zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint. Die vom Amtsgericht angenommenen ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist nicht gegeben.
Sie ergibt sich nicht aus § 87 GWB in Verbindung mit der Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte NW.
.......Die Beklagte stützt sich weder auf kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen noch macht sie konkrete Ausführungen zu kartellrechtlichen Problematiken. Dies wäre jedoch Voraussetzung für die Bejahung einer kartellrechtlichen Streitigkeit.

Bis dann..
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 14. Juni 2011, 15:43:35
Moin zusammen,

Stadtwerke ziehen erneut vor das Amtsgericht!!

Bericht MZ-Online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Stadtwerke-ziehen-erneut-vor-das-Amtsgericht;art994,1318129)

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 24. Juni 2011, 19:31:55
Moin zusammen,

der Gerichtstermin vom 08.07.2011 vor dem Amtsgericht Rheine zwischen der EWR und einem Gaspreisrebellen ist verschoben worden.

Grund: Die Energie- und Wasserversorgung Rheine ist zunächst vom  AG Rheine dazu aufgefordert worden zu belegen, warum die Gaspreiserhöhungen in den zurückliegenden Jahren erforderlich waren. Dabei ist für jede Erhöhung darzulegen, wie sich der Bezugspreis wann verändert hat und wie dies jeweils bei der Berechung des neuen Arbeitspreises berücksichtigt wurde.

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2011, 09:17:44
Gerichtstermin 30.09.11 am Amtsgericht (http://www.borkenerzeitung.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/1708584_Stadtwerke_Keiner_wird_ueber_den_Tisch_gezogen.html)

Nach dem Pressebericht prüft das Amtsgericht, ob das Bestreiten der Beklagten prozessual verspätet und deshalb unbeachtlich ist.

Zitat
Jetzt muss das Gericht prüfen, ob die Verspätung der Beklagten von „Amts wegen“ ein Aus für dieses Verfahren bedeutet oder ob eine Fortsetzung im Ermessen des Gerichtes liegt. „Tendenziell“ gehe das Gericht von einer amtlichen Verspätung aus, ließ Wulff durchblicken.Damit wäre das Buch in diesem Fall zugeschlagen worden.


Sollte tatsächlich ein Fall der Verspätung vorliegen, hilft regelmäßig auch keine Berufung.

Im Fall einer Verspätung hat der Beklagte die Möglichkeit, sich in die Säumnis zu flüchten, d. h. im Termin keinen Antrag zu stellen, deshalb im Termin säumig zu sein und dann ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, um dann gegen dieses Urteil fristgerecht Einspruch einzulegen und dabei alle bisher verspäteten Angriffs- und Verteidigungsmittel nachzuholen.
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Capo am 04. November 2011, 16:47:34
Rheiner Gasrebellin soll zahlen

Zitat
RHEINE Im Verfahren der Gasrebellen ist am Freitagmorgen die Entscheidung verkündet worden: Die Beklagte wird verurteilt, 626,52 Euro zuzüglich Verzugszinsen und Mahnkosten an die Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) zu zahlen. Außerdem trägt die 74-Jährige die Kosten des Rechtsstreits.

Bericht MZ-online (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/rheine/Rheiner-Gasrebellin-soll-zahlen;art994,1458231)

Bis dann...
Capo
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: RR-E-ft am 04. November 2011, 17:24:48
Zitat
Die Stadtwerke hätten rechtzeitig umfangreiche Nachweise für die Billigkeit der Gaspreiserhöhungen vorgelegt: „Wir haben die Hosen runtergelassen“, wie Rechtsanwalt Torsten Schröder als Klagevertreter in der ersten Verhandlung sagte. Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Beruht das Urteil auf verspätetem Bestreiten, so eignet es sich nicht als \"Musterverfahren\".

Unerheblich ist, ob der Versorger gewechselt werden kann.
Entscheidend ist, ob dem Versorger überhaupt ein einseitiges Anpassungsrecht zusteht (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 Rn. 17).
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: Netznutzer am 04. November 2011, 18:35:05
Zitat
Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Vielleicht hatte sie zuviel TV-Termine. Hoffentlich muss sich jetzt nicht Peter Zwegard um die Unterlegene kümmern.

Gruß

NN
Titel: SW wollen klagen
Beitrag von: M.W. am 04. November 2011, 18:38:47
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Vielleicht hatte sie zuviel TV-Termine. Hoffentlich muss sich jetzt nicht Peter Zwegard um die Unterlegene kümmern.

Gruß

NN

 :D :D :D Na da nehm ich noch einen Zug Lachgas bevor mir die Versorgung gesperrt wird.

Gruß MW
Titel: Erneute Mahnbescheide
Beitrag von: Capo am 15. Dezember 2014, 14:11:53
Moin,

unberührt vom EuGH-Urteil beginnt die Stadtwerke Rheine auch in diesem Jahr (wie bereits Jahre zuvor) zum Weihnachtsfest, Mahnbescheide vom Amtsgericht Hagen aus, zu verschicken.
Das sieht stark nach Geld verbrennen aus.

Bis dann...
Capo