Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Preismeldungen => Thema gestartet von: wulfus am 22. Oktober 2008, 19:01:05
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http://www.gabot.de/index.php/News-Details/52/0/?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=204029&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=85c57b6779
....prüft die Landeskartellbehörde zur Zeit, ob bei einzelnen Unternehmen preismissbräuchliches Verhalten vorliegt. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs. Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Kennt jemand das ominöse Gesetz?
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Original von wulfus
....prüft [...]. Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Kennt jemand das ominöse Gesetz?
Sie haben leider den Nachsatz des Berichts nicht mitgenommen:
„Dies werden wir mit aller Konsequenz überprüfen“, kündigte Hering (WM RhP) an.
Dabei kommen mir doch gleich Erinnerungen an unlängst eingestellte Verfahren (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=47851#post47851) auf.
Ach ja, das ominöse Gesetz und dessen Kenntnis. Manchmal frage ich mich das auch.
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Hallo,
heute abend findet eine Livesendung im SWR RP, Ländersache um 20.15 statt.
Thema: Energie
Unter anderem ist auch Wirtschaftminister Hendrik Hering anwesend.
http://www.swr.de/laendersache-rp/-/id=100894/nid=100894/did=3968520/eoa1vl/index.html
Ebenso sind wir mit unserer Bürgerinitiative BIFEP im Publikum mit 8 Personen vertreten.
Ich werde dann mal in der Diskussion beim Minister nachfragen.
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Original von wulfus
.... Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs. ...
Kennt jemand das ominöse Gesetz?
Manchmal hilft schon GOOGLE ... (dies ist keine Werbung!)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Sekundärliteratur
BNetzA - Entgeltregulierung nach AEG und EIBV - Kurzfassung (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9849.pdf)
So weit - so gut...
Aber: Wo kein Kläger - da kein Richter!