Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASUF - Gasversorgung Unterfranken => Thema gestartet von: Gulliver08 am 21. Oktober 2008, 20:03:01
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Hallo,
ich habe jetzt von GASUF meine Jahresabrechnung erhalten und würde den darin angesetzten Gaspreisen erstmalig widersprechen. Jetzt ist es ja so, dass ich eine eigene Berechnung des Betrages vornehmen muss, den ich bereit bin zu zahlen (denn ich habe ja auch Gas bezogen).
Wie gehe ich da jetzt konkret vor. Speziell geht es mir um die anzusetzenden Arbeitsbeträge; Abrechnungszeitraum 12.09.2007 - 24.08.2008. Folgende Preise (Angaben alle netto) waren zu diesem Zeitpunkt gültig und sind jetzt in der Jahresabrechnung Gegenstand:
12.09.07 - 31.12.2007: 4,73 ct/kWh --- Preismodell Sonderpreis 1
01.01.2008 - 31.01.2008: 5,03 ct/kWh --- Preisrichtlinie für Sondervertragskunde Ankündigung mit Preisblatt zum 01.01.2008
01.02.08 - 31.07.2008: 4,85 ct/kWh --- Preismodell GASUF 1, mit Preisblatt zum 01.01.2008
01.08.08 - 24.08.08 5,70 ct/kWh
Um keine Rechenfehler zu machen, will ich die eigene Preisermittlung so aufbauen, dass sie genau der Jahresabrechnung entspricht. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Arbeitsbetrag ich ansetzen darf ... 4,73 / 4,85 oder 5,03. Interessantweise hat GASUF nur den Januar mit 5,03 ct abgerechnet, nur um dann ab Februar 2008 wieder auf 4,85 zurückzufallen.
Noch eine weitere Frage zum zu verwendenden Musterschreiben der Verbraucherzentralen. Beim Widerspruch der Jahresabrechnung gibt es im Text einführend den Hinweis auf einen bereits getätigten Widerspruch wegen Unbilligkeit. Wenn man jetzt erstmalig mit der Jahresabrechnung widerspricht, welches Schreiben sollte dann verwendet werden (gibt es da ein Muster?)?
Kann mir da jemand helfen?
Besten Dank für Antwort.
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Hallo,
Schreiben,
- mach´s dir einfach und den Versorger schwer, schick beide Schreiben :-)
- für die Berechnung der Jahresrechnung gibts hier eine XLs Datei einfach mal suchen!
Grob gesagt
Verbrauch des abzurechnenen Zeitraums x Widerspruchspreis - geleistete
Abschläge + MWST
Was und Wie der Versorger berechnet ist unwichtig!
PS: die zukünftigen Abschläge niedrig genug ansetzen das keine Überzahlung eintritt
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Hallo,
danke erstmal für Deine schnelle Antwort. Ich habe jetzt nochmal recherchiert und festgestellt, dass es einen Musterbrief \"Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung, Kürzung der Zahlung\" gibt, der einführend auch Text für den ersten Widerspruch bei der Jahresabrechnung bietet. Den würde ich nehmen.
Jezt doch noch eine Frage zum Widerspruchspreis. Ich kann ja theoretisch drei verschiedene verwenden. Für mich machen die 4,85 ct/kWh am meisten Sinn, denn die Umstellung auf GASUF 1 habe ich am 17.01.2008 angenommen (Vertragslaufzeit 1 Jahr); das könnte mir dann jemand entsprechend vorhalten, wenn ich die 4,73 ct/kWh anwenden würde.
Ok?
Danke & Gruß
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Hallo,
Seit Januar 2006 bezahle ich den Gaspreis von 3,30Cent/kwh
Kann ich diesen Preis noch weiter bezahlen, oder kann ich ihn mal erhöhen, ohne das mir daraus ein Nachteil entstehen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Vielen Dank im vorraus!
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Original von stylusblau
Hallo,
Seit Januar 2006 bezahle ich den Gaspreis von 3,30Cent/kwh
Kann ich diesen Preis noch weiter bezahlen, oder kann ich ihn mal erhöhen, ohne das mir daraus ein Nachteil entstehen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Vielen Dank im vorraus!
Wenn Sie den Preis seit 2006 zahlen, dann sollten Sie ihn wohl auch weiter bezahlen können, zumal, wenn Ihnen sogar eine Erhöhung möglich wäre.
Eine Erhöhung der Zahlung ist zwangsläufig mit Nachteilen verbunden. Das sollten Sie an der eigenen Geldbörse ohne weiteres nachvollziehen können.
Ein durchschnittlich Verständiger sollte indes nicht erst auf eine solche nachvollziehbare Erfahrung angewiesen sein, sondern diese bereits gedanklich vorwegnehmen können. ;)
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Eine Erhöhung der Zahlung ist zwangsläufig mit Nachteilen verbunden. Das sollten Sie an der eigenen Geldbörse ohne weiteres nachvollziehen können.
Meine Frage zielte eigentlich darauf ab, das wenn ich meine aktuelle Gasrechnung auf Basis der 3,30Cent/kwh abrechne ich 200 Euro zuviel gezahlt hätte. Wenn ich nun den Preis nicht erhöhe, was passiert dann mit den zuviel gezahlten 200 Euro? Mit den nächsten abschlägen kann man sie ja nicht mehr verrechnen!? Oder hab ich da was falsch verstanden?
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@stylusblau
Wenn Sie nun die Zahlungen erhöhen, werden die Überzahlungen im Folgejahr wohl zwangsläufig noch höher liegen. Aus meiner Sicht ein ausgesprochener Nachteil, den man jetzt schon absehen kann.
Weil jetzt schon 200 € zuviel gezahlt worden sein werden, wird in Betracht gezogen, die Zahlungen nochmals zu erhöhen?
Diese Logik ist mir zu hoch.
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Wenn Sie nun die Zahlungen erhöhen, werden die Überzahlungen im Folgejahr wohl zwangsläufig noch höher liegen. Aus meiner Sicht ein ausgesprochener Nachteil, den man jetzt schon absehen kann.
Vielleicht hatte ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.
Ich wollte nicht die Abschlagszahlungen erhöhen, sondern den Preis/kwh, und das auch nur aus dem einen Grund, damit ich bei der Jahresendabrechnung nicht zuviel gezahlt hätte!
Ich hatte aber schon verstanden, das es nicht sinnvoll wäre die 3,30Cent/kwh zu erhöhen.
Nun aber meine eigentliche Frage:
Was wäre dann mit der Überzahlung von 200€? Mit folgenden Abschlägen verrechnen geht ja wohl nicht mehr, so wie ich hier gelesen habe, oder doch??
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Original von stylusblau
Wenn Sie nun die Zahlungen erhöhen, werden die Überzahlungen im Folgejahr wohl zwangsläufig noch höher liegen. Aus meiner Sicht ein Was wäre dann mit der Überzahlung von 200€? Mit folgenden Abschlägen verrechnen geht ja wohl nicht mehr, so wie ich hier gelesen habe, oder doch??
Hallo,
ich hatte in einem Jahr überzahlt und verrechnet. Ein Musterschreiben gibts auch dazu. Was das letzendlich für Auswirkungen hat kann noch keiner
sagen da so ein Fall noch nicht vor Gericht war!
Abschlagshöhe
ich habe die Abschlagszahlung soweit abgesenkt das eine Überzahlung fast auszuschließen ist! Das was ich dem Versorger nicht geben wandert
bis zur Jahresabrechnung auf ein Tagesgeldkonto (4,5%)
Die Versorger Ihrerseits setzen die Abschläge gerne viel zu hoch an!
aus eigener Erfahrung
Trotz Guthaben >500 EUR Abschlag / Monat um 100% erhöht. Kein Widerspruch!