Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 21. Oktober 2008, 08:57:30
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Hallo liebe Mitkämpfer/innen,
soeben erhalte ich den nächsten Brief der EWE:
\"Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge\"
Sehr geehrte Frau ....
Sie haben in den letzten Monaten bzw. Jahren Abschlagsbeträge u.
Rechnungen für die von uns gelieferte Energie nicht vollständig
bezahlt. Begründet haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit
unserer Preisanpassungen im Sinne des § 315 BGB.
Um unsere langjährigen guten vertraglichen Beziehungen nicht zu
belasten, haben wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte
seit geraumer Zeit toleriert. Zudem liefen wg. Gaspreisanpassungen
bundesweit mehrere Gerichtsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen
so auch gegen EWE denen der Charakter von Musterverfahren zukam. Hier
wollten wir zunächst die Urteile der entsprechenden Gericht,
insbesondere des BGH abwarten.
Der Bundesgerichtshof hat am 13. Juni 2007 festgestellt, dass
Preisanpassungen nach § 315 BGB keinesfalls unbillig sind, wenn
lediglich die gestiegenenen Bezugskosten weitergegeben werden. Auf
dieser Basis wurden seitdem mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen,
in denen die Angemessenheit und damit die Billigkeit der
Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden. Das Urteil
des OLG oldenburg vom 5. Sept. 2008 das ein Preisanpassungsrecht in
Abrede stellt ist hingegen nicht rechtskräftig . EWE hat gegen dieses
Urteil unverzüglich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
EWE muß die von den Kunden bezogene Energie bei seinen Vorlieferanten
zudem fristgerecht bezahlen. Durch die Kürzung von Zahlungen mancher
Kunden muß EWE hierdurch einen immer höheren Betrag für einzelne
Kunden vorstrecken. Dies können und wollen wir nicht länger hinnehmen.
Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir Sie jetzt auffordern die
bisher einbehaltenen Beträge bis zum 3. Nov. 08 zu bezahlen. Sollten
wir zu diesem Termin keinen Ausgleich dieser Forderungen feststellen,
werden wir das übliche Mahnverfahren einleiten.
MFG
EWE
Jetzt wird der Betrag bis zum 3. Nov. eingefordert!
obwohl das Urteil des OLG Oldenburg v. 5. Sept. 08 zu Gunsten der Verbraucher ging - inzwischen geht dieses vorm Bundesgerichtshof - lt. EWE
Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
Gruß
Biene
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Hallo,
habe den gleichen Brief bekommen.
Bei Nichtzahlung will die EWE ...das übliche Mahnverfahren... einleiten. Was meinen die damit?
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Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
Es liegt in der Natur der Sache, dass die EWE versucht, die Leute weichzukochen.
Es gibt bisher nur das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.08, das von der EWE in Revision beim BGH angegriffen worden ist.
Solange über diese Revision nicht entschieden ist oder sich aus anderen Entscheidungen des BGH keine auf die hiesigen Vertragsverhältnisse direkt übertragbaren neuen Grundsätze ergeben, solange gibt es keine fälligen Forderungen und keine Berechtigung zur Mahnung durch die EWE.
Also ruhig bleiben und Tee trinken. Wem dies als Beruhigung nicht ausreicht, der kann sich an den regelmäßigen Treffen der Oldenbürger oder des Gaspreisforums Delmenhorst weitere Informationen holen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.
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Ok, ist ja auch naheliegend. Trotzdem: Muss oder sollte man auf diesen Brief reagieren? Oder einfach ignorieren?
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Guten Abend,
ein ganzes Jahr war Ruhe und nun habe ich diesen Brief heute auch erhalten.
Seit einigen Jahren (2005) zahle ich auf Basis Sommer 2004. Allen Preiserhöhungen seitdem habe ich immer mit Verweis auf § 315 BGB widersprochen.
Jetzt stelle ich bei nochmaligem Ansehen der letzten Rechnung fest, daß die mich von S1 in classic umtarifiert haben. Schön kleingedruckt natürlich. Und ich hab´s nicht gesehen. Mist!
Hatte im Jan. 07 Post von EWE bekommen und die drohten mit Kündigung des Liefervertrages bei Widerspruch gegen die Umtarifierung. Ich glaube, daß damals im Frühjahr 2007 diese Info auch durchs Forum lief und die Empfehlung lautete, daß man nicht widersprechen brauchte, weil das einseitige Rumschubsen so nicht ginge. Was ist richtig und was nun?
Erbitte dringend Hilfe!
FG akazienratte
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Man achte auf die Formulierungen des EWE-Briefes:
\"... haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit unserer Preisanpassungen ....\"
\" ... damit die Billigkeit der Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden.\"
Es geht doch darum, daß die gesamten Preise als unbillig gerügt wurden, nicht einzelne Anpassungen.
Wäre interessant zu erfahren, vor welchen Gericht die Billigkeitsprüfung ihrer preise beantragt hat und welches gericht die Billigkeit der Preise eindeutig festgestellt hat. Vielleicht habe ich ja was verschlafen?
Leider bezieht sich der EWE-brief nicht auf ein Urteil oder sonst irgendwas, nur allegemeines Geseusel ...
Der Heizer
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@ biene
hatten wir doch schon lange:
Mahnverfahren (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=47997#post47997)
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hallo lieber Mitstreiter/innen,
danke für Eure schnellen Antworten -
ich frag lieber einmal zuviel als zu spät....
inzwischen hat sich ja auch einiges getan -
Liebe Grüße an alle
Biene
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moin, moin
muss oder sollte man nicht auf dieses \"Schreiben\" von der EWE reagieren (Widerspruch oder so) um irgendwelche Fristen einzuhalten?
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@ Gunnar
Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein! :rolleyes:
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Original von angeljustus
@ Gunnar
Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein! :rolleyes:
Abertausende von Zeilen, ja? Diese stark juristische Thematik ist halt nicht jedermanns Sache, auch nicht meine. Eine vernünftige Antwort wäre für viele hilfreicher als so ein arroganter Kommentar. Tut mir leid, dass ich so direkt bin. Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten. Wenn die Juristen und Hobby-Juristen unter sich bleiben wollen und andere Mitstreiter vergraueln, tun sie sich auch keinen Gefallen!
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Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.
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Sie können sich bei dieser http://www.energie-initiative-ol.de Initiative informieren, wenn es im Forum für Sie nicht möglich ist....mit etwas Mühe hätten Sie auch in diesem Forum Info´s gefunden, z.b. unter EWE...
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@Stefano
Erstens gibt es eine Suchfunktion. :D
Zweitens ist den Kommentaren von Emsländer und jroettges nichts hinzuzufügen, Nagel auf den Kopf getroffen!
In diesem Sinne ein wunderschönes Wochenende.
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Original von jroettges
Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.
Das wäre der Idealfall. Aber wirklich entscheidend ist doch die Anzahl derer, die die Zahlungen verweigern, oder? Ich kenne niemanden persönlich der noch die Zahlungen verweigert, aber Unzählige die meckern.
Die Anzahl der Infos hier im Forum sind erschlagend und teilweise sehr kompliziert - zu kompliziert für mich, das gebe ich gerne zu. Klar, wenn ich mehr Zeit hier verbringen würde, könnte ich mehr raus holen.
Aber auf direkte Fragen ein Antwort wie \"das steht doch schon im Forum\", besonders denjenigen die ihr erstes Posting verfasst haben, muss nicht sein.
Aber gut, lassen wir das. Der Link von Emsländer beantwortet die Frage ja auf Anhieb.
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Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.
Auch ist nicht jedem hier bekannt das die Oldenburger Initiative ein Bericht rausgebracht hat der letzendlich mal Klarheit darüber schafft.
Ich hoffe das ist nicht das Niveau von diesem Forum ...
Wie oben schon erwähnt wurde, ist hier mittlerweile schon sehr viel darüber geschrieben worden, man also auch als Neuling relativ schnell den Überblick verliert, zumal laut EWE eine enge Fristsetzung vorgegeben ist. Der eine oder andere muss sicherlich schon mittlerweile erhebliches an die EWE zurück zahlen und diesen sei doch erlaubt dann auch einwenig in Panik zu geraten.
Ansonsten bin ich froh das es doch ein Forum gibt was sich so ausgiebig mit diesem Thema auseinander setzt.
Schließlich sitzen wir alle im selben Boot und wollen der EWE zeigen wo´s lang geht, oder??
Auf weitere Diskussionen ... :tongue: ;)
Gunnar
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Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.
Wenn ich neu in einem Forum bin, mache ich mich natürlich vorher ein wenig schlau. Ich kann nicht erwarten, gleich die perfekte Antwort auf das goldene Tablett gelegt zu bekommen. Dann gehe ich vorher lieber zum Anwalt meines Vertrauens und informiere mich, aber das kostet ja ein wenig.........
Kaufe ich mir ein neues Auto, frage ich auch nicht in einem Forum ist der 5er BMW oder die E-Klasse besser. Ich denke, hier werden vorher die Fakten gesammelt.
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Original von Gunnar
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, ...
Gunnar, nicht gleich sauer sein. Dies ist ein Riesenforum, das die meisten von uns seit 2003 mit zigtausenden Informationen gefüllt haben.
Da dauert es selbst mit der Suchfunktion Stunden, um passende Antworten zu einer konkreten Frage zu finden.
Und die juristisch vorbelasteten Mitglieder unter uns haben ja noch einen Hauptberuf, statt das Forum zu bedienen.
Ich rate Neulingen immer zunächst gründlich die Hauptsite des BdEV energieverbraucher.de zu studieren, dann die Foren und Unterforen zu sondieren,
dann die Suchfunktion zu nutzen und dann erst kurz und bündig formulierte Fragen in´s Forum zu stellen, die von Experten schnell und kurz zu beantworten sind.
Also bitte Geduld und Nachsicht mit unwirschen Postern!
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@wulfus
Genau.
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o.k., hab ich!
Sicherlich habe ich vorher schon hier rumgestöbert und es sind tatsächlich zich \"tausend\" Themen. Mittlerweile kommt ich hier auch schon schneller und gezielter an gewisse Themen, aber das Problem war glaube ich auch dieser Zeitdruck den EWE ausgeübt hat.
Klar, letzendlich muss man (ich) hier auch Kritikfähig sein, will ich ja auch sein.
So, nun Schluß mit diesem Thema (das gehört eigentlich auch woanders hin!), EWE ist unser ...
Gruß
Gunnar
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Hallo,
ich habe auch im Oktober die Mahnung von der EWE bekommen und habe darauf den aktuellen Musterbrief von den Oldenbürgern hingeschickt zusätzlich mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.
Antwort der EWE letzter Absatz:
... Soweit Sie anregen, Ihr Schreiben \"im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" dem Gericht vorzulegen, erlauben wir uns abschließend den Hinweis, daß für eine eventuelle schriftsätzliche Einführung in ein mögliches Verfahren, Sie ggf. selbst sorgen müßten. Insoweit würden wir nichts weiter veranlassen.
Abgesehen davon, daß man seinem Anwalt sowieso den gesamten Schriftverkehr, der bis zur Inanspruchnahme des Anwaltes entstanden ist, in Kopie zur Verfügung stellt, würde ich gerne wissen wie Ihr das seht.
Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?
Dieser letzte, in meinen Augen, mehr als überflüssige Absatz führt beim Kunden nur dazu, daß die Antipathie gegenüber den Energieversorgern noch größer wird und er sobald der Markt und seine Möglichkeiten es zulassen, Alternativen sucht. EWE wird dann erkennen müssen, daß ihr Geschäftsgebaren irgendwann zum Selbstschuß wird.
(Und ehrlich gesagt darauf freue ich mich schon!)
Energiesparfuchs
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Schönen guten Abend,
kann keiner meine Frage beantworten?
Grüße
Energiesparfuchs
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Hallo,
ich befinde mich in einem laufenden Verfahren. Der Versorger (nicht Ihrer!) hat in der chronologische Darstellung des Schriftverkehrs in der Klageschrift zwei Schreiben von mir \"vergessen\".
Es waren die, in denen so einiges bestritten wird. Nehme mal an, der VS hatte die Hoffnung, ich vergesse in der Klageerwiderung, die wichtigen Sachen zu betreiten.
Ich würde mich deshalb nicht sorgen...
Schönen Abend noch,
Pölator
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Original von Energiesparfuchs
Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?
Jede Partei im Zivilprozess muss das Vortragen, was für sie (vermeintlich) von Nutzen ist. Sie können nicht per Klausel verfügen was ihr Versorger alles vorzutragen habe. Darzulegen wann, warum, und wie sie widersprochen haben, müssen Sie (oder ihr Anwalt) dann eben selbst.
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Danke für die Antworten.
Dann wundere ich mich, daß in den Musterbriefen dieser Nachsatz
mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.
steht, obwohl es im Grunde völlig unnötig ist.
Grüße
Energiesparfuchs
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Damit der Versorger seine Unterlagen vervollständigt und nicht dumm aus der Wäsche guckt, wenn Sie das Schreiben mit Eingangsbestätigung vorlegen...
Alles klar?
Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!
Nur weil bald Weihnachten ist... :D
Und jetzt warten wir auf die angekündigten Mahnverfahren...und alle schön die Kreuzchen machen!!!
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Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!
Ich schicke das eine oder andere Schreiben auch gerne als E-Mail und bekomme von meinem Versorger (RWE) sofort eine E_Mail- Mitteilung, dass mein Schreiben unter der Nummer soundso alsbald bearbeitet wird.
Mehr oder weniger später kommt dann noch ein richtiger Brief mit der Post:\"Wir bedauern, daß Sie mit unserer Preispolitik nicht einverstanden sind........Weitere Schritte behalten wir uns vor.\"
Bei einem teuren Einschreiben gibt es ja noch die Ansicht, dass man u.U. einen Zeugen brauchen könnte, der genau weiss, was man in den Briefumschlag getan hat und auch noch bestätigen kann, dass man auf dem Weg zur Post bis zur Abgabe den Inhalt des Briefumschlages nicht auch noch ausgewechselt hat.
Komfortabel ist natürlich eine Geschäftsstelle des Versorgers vor Ort, wo man auf einer Kopie seines Schreibens bestätigt bekommt: \"Brief erhalten, Kundencenter, Datum, Unterschrift\" (Ich habe das preiswerte Vergnügen).
berghaus