Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 21. Oktober 2008, 08:57:30

Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: biene am 21. Oktober 2008, 08:57:30
Hallo liebe Mitkämpfer/innen,

soeben erhalte ich den nächsten Brief der EWE:

Zitat
\"Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge\"

Sehr geehrte Frau ....
Sie  haben  in  den  letzten  Monaten  bzw. Jahren Abschlagsbeträge u.
Rechnungen  für  die  von  uns  gelieferte  Energie  nicht vollständig
bezahlt.  Begründet  haben  Sie  dies mit der angeblichen Unbilligkeit
unserer Preisanpassungen im Sinne des § 315 BGB.

Um  unsere  langjährigen  guten  vertraglichen  Beziehungen  nicht  zu
belasten,  haben  wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte
seit  geraumer  Zeit  toleriert.  Zudem liefen wg. Gaspreisanpassungen
bundesweit  mehrere  Gerichtsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen
so  auch gegen EWE denen der Charakter von Musterverfahren zukam. Hier
wollten   wir   zunächst  die  Urteile  der  entsprechenden  Gericht,
insbesondere des BGH abwarten.

Der  Bundesgerichtshof  hat  am  13.  Juni  2007  festgestellt,  dass
Preisanpassungen  nach  §  315  BGB  keinesfalls  unbillig  sind, wenn
lediglich  die  gestiegenenen  Bezugskosten  weitergegeben werden. Auf
dieser  Basis wurden seitdem mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen,
in   denen   die   Angemessenheit   und   damit  die  Billigkeit  der
Preisanpassungen  von  EWE  rechtskräftig bestätigt wurden. Das Urteil
des  OLG  oldenburg  vom 5. Sept. 2008 das ein Preisanpassungsrecht in
Abrede  stellt ist hingegen nicht rechtskräftig . EWE hat gegen dieses
Urteil unverzüglich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

EWE  muß die von den Kunden bezogene Energie bei seinen Vorlieferanten
zudem  fristgerecht  bezahlen. Durch die Kürzung von Zahlungen mancher
Kunden  muß  EWE  hierdurch  einen  immer  höheren Betrag für einzelne
Kunden vorstrecken. Dies können und wollen wir nicht länger hinnehmen.

Bitte  haben  Sie verständnis dafür, dass wir Sie jetzt auffordern die
bisher  einbehaltenen  Beträge bis zum 3. Nov. 08 zu bezahlen. Sollten
wir  zu diesem Termin keinen Ausgleich dieser Forderungen feststellen,
werden wir das übliche Mahnverfahren einleiten.

MFG

EWE

Jetzt wird der Betrag bis zum 3. Nov. eingefordert!

obwohl das Urteil des OLG Oldenburg v. 5. Sept. 08 zu Gunsten der Verbraucher ging - inzwischen geht dieses vorm Bundesgerichtshof - lt. EWE

Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?

Gruß

Biene
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Stefano am 21. Oktober 2008, 12:37:36
Hallo,

habe den gleichen Brief bekommen.
Bei Nichtzahlung will die EWE ...das übliche Mahnverfahren... einleiten. Was meinen die damit?
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: jroettges am 21. Oktober 2008, 14:08:27
Zitat
Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
Es liegt in der Natur der Sache, dass die EWE versucht, die Leute weichzukochen.

Es gibt bisher nur das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.08, das von der EWE in Revision beim BGH angegriffen worden ist.

Solange über diese Revision nicht entschieden ist oder sich aus anderen Entscheidungen des BGH keine auf die hiesigen Vertragsverhältnisse direkt übertragbaren neuen Grundsätze ergeben, solange gibt es keine fälligen Forderungen und keine Berechtigung zur Mahnung durch die EWE.

Also ruhig bleiben und Tee trinken. Wem dies als Beruhigung nicht ausreicht, der kann sich an den regelmäßigen Treffen der Oldenbürger oder des Gaspreisforums Delmenhorst weitere Informationen holen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Stefano am 21. Oktober 2008, 22:44:39
Ok, ist ja auch naheliegend. Trotzdem: Muss oder sollte man auf diesen Brief reagieren? Oder einfach ignorieren?
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: akazienratte am 21. Oktober 2008, 23:46:07
Guten Abend,

ein ganzes Jahr war Ruhe und nun habe ich diesen Brief heute auch erhalten.

Seit einigen Jahren (2005) zahle ich auf Basis Sommer 2004. Allen Preiserhöhungen seitdem habe ich immer mit Verweis auf § 315 BGB widersprochen.

Jetzt stelle ich bei nochmaligem Ansehen der letzten Rechnung fest, daß die mich von S1 in classic umtarifiert haben. Schön kleingedruckt natürlich. Und ich hab´s nicht gesehen. Mist!
Hatte im Jan. 07 Post von EWE bekommen und die drohten mit Kündigung des Liefervertrages bei Widerspruch gegen die Umtarifierung. Ich glaube, daß damals im Frühjahr 2007 diese Info auch durchs Forum lief und die Empfehlung lautete, daß man nicht widersprechen brauchte, weil das einseitige Rumschubsen so nicht ginge. Was ist richtig und was nun?
Erbitte dringend Hilfe!

FG akazienratte
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Heizer am 22. Oktober 2008, 07:24:22
Man achte auf die Formulierungen des EWE-Briefes:

\"... haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit unserer Preisanpassungen ....\"

\" ... damit die Billigkeit der Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden.\"

Es geht doch darum, daß die gesamten Preise als unbillig gerügt wurden, nicht einzelne Anpassungen.
Wäre interessant zu erfahren, vor welchen Gericht die Billigkeitsprüfung ihrer preise beantragt hat und welches gericht die Billigkeit der Preise eindeutig festgestellt hat. Vielleicht habe ich ja was verschlafen?
Leider bezieht sich der EWE-brief nicht auf ein Urteil oder sonst irgendwas, nur allegemeines Geseusel ...

Der Heizer
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: angeljustus am 22. Oktober 2008, 11:43:58
@ biene
hatten wir doch schon lange:

Mahnverfahren (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=47997#post47997)
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: biene am 22. Oktober 2008, 12:42:53
hallo lieber Mitstreiter/innen,

danke für Eure schnellen Antworten -
ich frag lieber einmal zuviel als zu spät....
inzwischen hat sich ja auch einiges getan -

Liebe Grüße an alle

Biene
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Gunnar am 23. Oktober 2008, 15:23:09
moin, moin

muss oder sollte man nicht auf dieses \"Schreiben\" von der EWE reagieren (Widerspruch oder so) um irgendwelche Fristen einzuhalten?
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: angeljustus am 24. Oktober 2008, 14:08:01
@ Gunnar

Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein!   :rolleyes:
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Stefano am 24. Oktober 2008, 16:33:51
Zitat
Original von angeljustus
@ Gunnar

Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein!   :rolleyes:

Abertausende von Zeilen, ja? Diese stark juristische Thematik ist halt nicht jedermanns Sache, auch nicht meine. Eine vernünftige Antwort wäre für viele hilfreicher als so ein arroganter Kommentar. Tut mir leid, dass ich so direkt bin. Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten. Wenn  die Juristen und Hobby-Juristen unter sich bleiben wollen und andere Mitstreiter vergraueln, tun sie sich auch keinen Gefallen!
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: jroettges am 24. Oktober 2008, 16:42:24
Zitat
Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
 

Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Emsländer am 24. Oktober 2008, 18:39:50
Sie können sich bei dieser http://www.energie-initiative-ol.de Initiative informieren, wenn es im Forum für Sie nicht möglich ist....mit etwas Mühe hätten Sie auch in diesem Forum Info´s gefunden, z.b. unter EWE...
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: angeljustus am 24. Oktober 2008, 18:43:19
@Stefano

Erstens gibt es eine Suchfunktion.  :D
Zweitens ist den Kommentaren von Emsländer und jroettges nichts hinzuzufügen, Nagel auf den Kopf getroffen!

In diesem Sinne ein wunderschönes Wochenende.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Stefano am 24. Oktober 2008, 19:08:50
Zitat
Original von jroettges
Zitat
Aber wenn \"wir\" Erfolg haben wollen, müssen wir in großer Zahl auftreten.
 

Genau. Das tun die vielen Protestgruppen im Land. Also nicht nur lesen ist angesagt, sondern auch hingehen, mitreden und mithandeln. Wer zuhause sitzt und darauf wartet, alles serviert zu bekommen, der ist und bleibt alleine.

Das wäre der Idealfall. Aber wirklich entscheidend ist doch die Anzahl derer, die die Zahlungen verweigern, oder? Ich kenne niemanden persönlich der noch die Zahlungen verweigert, aber Unzählige die meckern.

Die Anzahl der Infos hier im Forum sind erschlagend und teilweise sehr kompliziert - zu kompliziert für mich, das gebe ich gerne zu. Klar, wenn ich mehr Zeit hier verbringen würde, könnte ich mehr raus holen.
Aber auf direkte Fragen ein Antwort wie \"das steht doch schon im Forum\", besonders denjenigen die ihr erstes Posting verfasst haben, muss nicht sein.

Aber gut, lassen wir das. Der Link von Emsländer beantwortet die Frage ja auf Anhieb.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Gunnar am 24. Oktober 2008, 20:43:05
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.
Auch ist nicht jedem hier bekannt das die Oldenburger Initiative ein Bericht rausgebracht hat der letzendlich mal Klarheit darüber schafft.

Ich hoffe das ist nicht das Niveau von diesem Forum ...

Wie oben schon erwähnt wurde, ist hier mittlerweile schon sehr viel darüber geschrieben worden, man also auch als Neuling relativ schnell den Überblick verliert, zumal laut EWE eine enge Fristsetzung vorgegeben ist. Der eine oder andere muss sicherlich schon mittlerweile erhebliches an die EWE zurück zahlen und diesen sei doch erlaubt dann auch einwenig in Panik zu geraten.

Ansonsten bin ich froh das es doch ein Forum gibt was sich so ausgiebig mit diesem Thema auseinander setzt.
Schließlich sitzen wir alle im selben Boot und wollen der EWE zeigen wo´s lang geht, oder??

Auf weitere Diskussionen ...    :tongue:       ;)

Gunnar
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: angeljustus am 24. Oktober 2008, 21:10:09
Zitat
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, nur weil bis jetzt keiner eindeutig gesagt (geschrieben) hat das man nicht auf das Schreiben der EWE antworten braucht um irgendwelche Fristen einzuhalten.

Wenn ich neu in einem Forum bin, mache ich mich natürlich vorher ein wenig schlau. Ich kann nicht erwarten, gleich die perfekte Antwort auf das goldene Tablett gelegt zu bekommen. Dann gehe ich vorher lieber zum Anwalt meines Vertrauens und informiere mich, aber das kostet ja ein wenig.........

Kaufe ich mir ein neues Auto, frage ich auch nicht in einem Forum ist der 5er BMW oder die E-Klasse besser. Ich denke, hier werden vorher die Fakten gesammelt.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: wulfus am 24. Oktober 2008, 21:28:13
Zitat
Original von Gunnar
Ich finde es allerdings auch Schade das n e u e Forenmitglieder gleich derart angeranzt werden, ...
Gunnar, nicht gleich sauer sein. Dies ist ein Riesenforum, das die meisten von uns seit 2003 mit zigtausenden Informationen gefüllt haben.
Da dauert es selbst mit der Suchfunktion Stunden, um passende Antworten zu einer konkreten Frage zu finden.
Und die juristisch vorbelasteten Mitglieder unter uns haben ja noch einen Hauptberuf, statt das Forum zu bedienen.
Ich rate Neulingen immer zunächst gründlich die Hauptsite des BdEV energieverbraucher.de zu studieren, dann die Foren und Unterforen zu sondieren,
dann die Suchfunktion zu nutzen und dann erst kurz und bündig formulierte Fragen in´s Forum zu stellen, die von Experten schnell und kurz zu beantworten sind.
Also bitte Geduld und Nachsicht mit unwirschen Postern!
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Oktober 2008, 22:24:44
@wulfus

Genau.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Gunnar am 29. Oktober 2008, 12:52:32
o.k., hab ich!

Sicherlich habe ich vorher schon hier rumgestöbert und es sind tatsächlich zich \"tausend\" Themen. Mittlerweile kommt ich hier auch schon schneller und gezielter an gewisse Themen, aber das Problem war glaube ich auch dieser Zeitdruck den EWE ausgeübt hat.

Klar, letzendlich muss man (ich) hier auch Kritikfähig sein, will ich ja auch sein.

So, nun Schluß mit diesem Thema (das gehört eigentlich auch woanders hin!), EWE ist unser ...

Gruß
Gunnar
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Energiesparfuchs am 16. November 2008, 15:34:35
Hallo,

ich habe auch im Oktober die Mahnung  von der EWE bekommen und habe darauf den aktuellen Musterbrief von den Oldenbürgern hingeschickt zusätzlich mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.

Antwort der EWE letzter Absatz:


Zitat
... Soweit Sie anregen, Ihr Schreiben \"im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" dem Gericht vorzulegen, erlauben wir uns abschließend den Hinweis, daß für eine eventuelle schriftsätzliche Einführung in ein mögliches Verfahren, Sie ggf. selbst sorgen müßten. Insoweit würden wir nichts weiter veranlassen.


Abgesehen davon, daß man seinem Anwalt sowieso den gesamten Schriftverkehr, der bis zur Inanspruchnahme des Anwaltes entstanden ist, in Kopie zur Verfügung stellt, würde ich gerne wissen wie Ihr das seht.

Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?

 
Dieser letzte, in meinen Augen, mehr als überflüssige Absatz führt beim Kunden nur dazu, daß die Antipathie gegenüber den Energieversorgern noch größer wird und er sobald der Markt und seine Möglichkeiten es zulassen, Alternativen sucht. EWE wird dann erkennen müssen, daß ihr Geschäftsgebaren irgendwann zum Selbstschuß wird.

(Und ehrlich gesagt darauf freue ich mich schon!)

Energiesparfuchs
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Energiesparfuchs am 25. November 2008, 19:40:10
Schönen guten Abend,

kann keiner meine Frage beantworten?

Grüße

Energiesparfuchs
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Pölator am 25. November 2008, 19:48:18
Hallo,
ich befinde mich in einem laufenden Verfahren. Der Versorger (nicht Ihrer!) hat in der  chronologische Darstellung des Schriftverkehrs in der Klageschrift zwei Schreiben von mir \"vergessen\".
Es waren die, in denen so einiges bestritten wird. Nehme mal an, der VS hatte die Hoffnung, ich vergesse in der Klageerwiderung, die wichtigen Sachen zu betreiten.
Ich würde mich deshalb nicht sorgen...

Schönen Abend noch,
Pölator
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Black am 25. November 2008, 19:56:25
Zitat
Original von Energiesparfuchs

Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?

Jede Partei im Zivilprozess muss das Vortragen, was für sie (vermeintlich) von Nutzen ist. Sie können nicht per Klausel verfügen was ihr Versorger alles vorzutragen habe. Darzulegen wann, warum, und wie sie widersprochen haben, müssen Sie (oder ihr Anwalt) dann eben selbst.
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Energiesparfuchs am 28. November 2008, 18:12:41
Danke für die Antworten.

Dann wundere ich mich, daß in den Musterbriefen dieser Nachsatz

 
Zitat
mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.

steht, obwohl es im Grunde völlig unnötig ist.

Grüße

Energiesparfuchs
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: Emsländer am 28. November 2008, 18:24:26
Damit der Versorger seine Unterlagen vervollständigt und nicht dumm aus der Wäsche guckt, wenn Sie das Schreiben mit Eingangsbestätigung vorlegen...
Alles klar?

Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!
 Nur weil bald Weihnachten ist... :D

Und jetzt warten wir auf die angekündigten Mahnverfahren...und alle schön die Kreuzchen machen!!!
Titel: Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Beitrag von: berghaus am 29. November 2008, 00:37:17
Zitat
Merke: Alle Widersprüche per Einschreiben!

Ich schicke das eine oder andere Schreiben auch gerne als E-Mail und bekomme von meinem Versorger (RWE) sofort eine E_Mail- Mitteilung, dass mein Schreiben unter der Nummer soundso alsbald bearbeitet wird.
Mehr oder weniger später kommt dann noch ein richtiger Brief mit der Post:\"Wir bedauern, daß Sie mit unserer Preispolitik nicht einverstanden sind........Weitere Schritte behalten wir uns vor.\"
Bei einem teuren Einschreiben gibt es ja noch die Ansicht, dass man u.U. einen Zeugen brauchen könnte, der genau weiss, was man in den Briefumschlag getan hat und auch noch bestätigen kann, dass man auf dem Weg zur Post bis zur Abgabe  den Inhalt des Briefumschlages nicht auch noch ausgewechselt hat.

Komfortabel ist natürlich eine Geschäftsstelle des Versorgers vor Ort, wo man auf einer Kopie seines Schreibens bestätigt bekommt: \"Brief erhalten, Kundencenter, Datum, Unterschrift\" (Ich habe das preiswerte Vergnügen).

berghaus