Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: ktown am 16. Oktober 2008, 12:01:48

Titel: Sonderkündigungrecht!
Beitrag von: ktown am 16. Oktober 2008, 12:01:48
Folgende Frage:
Also Endkunde habe ich ja bei Preiserhöhung des Energieversorgers ein Sonderkündigungsrecht.
Muß diese Kündigung von mir persönlich erfolgen oder darf ich diese Aufgabe auch meinem zukünftigen Energieversorger übertragen?
Titel: Sonderkündigungrecht!
Beitrag von: bjo am 16. Oktober 2008, 12:31:09
Hallo,
bei meinen Stromanbieterwechselaktionen habe ich das immer dem neuen Anbieter überlassen. Egal ob Sonderkündungsrecht oder Vertragsende!

Es hat immer funktioniert!
Titel: Sonderkündigungrecht!
Beitrag von: ktown am 16. Oktober 2008, 12:37:44
Tja bei mir nicht.
Wollte zum 1.10 von der GGEW zur ESWE wechseln. Hab 6 Wochen vorher über Verivox den Wechsel eingeleitet.

Diese bekamen nun am 06.10 den negativen Bescheid von der GGEW mit der Begründung ich sei noch in einem bestehenden Vertrag.
Rückfrage bei Verivox bekam ich die Antwort, dass das Sonderkündigungsrecht nur von mir persönlich durchgeführt werden könne und nicht vom zukünftigen Energieversorger.
Titel: Sonderkündigungrecht!
Beitrag von: Cremer am 16. Oktober 2008, 22:05:27
ich halte es für richtig, dass ein Sonderkündigungsrecht selbst durchzuführen ist. Allerdings sokllten Sie dem neuen Anbieter auch die Gründe des Wecxhsels mitteilen und fragen, ob der neue Anbieter so etwas nicht auch erledigen kann.
Titel: Sonderkündigungrecht!
Beitrag von: ktown am 17. Oktober 2008, 12:06:02
Der Anbieter hat dies auch so durchgeführt. Aber die Kündigung wurde nicht akzeptiert.