Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Gießen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 07. Oktober 2008, 13:44:49
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Stadtwerke wollen Kunden verklagen (http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=3935546&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=)
Nach und nach werde das bei allen Kunden geschehen, die ihre Widersprüche aufrecht erhielten.
Diese erste Klage der Stadtwerke richtet sich gegen Manuela Damm-Stracke (http://www.ra-damm-stracke.de/) aus Linden, die von Beruf Anwältin ist. Sie hat den jährlichen Gaspreiserhöhungen seit dem Jahr 2005 widersprochen, die Überweisungen entsprechend gekürzt.
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Der laufende Rechtsstreit vor dem LG Gießen nimmt für die Kunden
der Sonderpreisregelung \"Heizung 1-3\" eine erfreuliche Wendung:
Das Gericht ließ erkennen, daß es sich bei diesen Tarifen um Tarife eines Sondervertragsverhältnisses handeln könnte.
Dann aber haben die Stadtwerke wohl keine wirksame Preiserhöhungs-vereinbarung mit den Kunden getroffen.
Entscheidungstermin steht Anfang Mai 2009 an.
Mathaub
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Bericht über Prozess am Landgericht (http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=6323965&template=d_artikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=)
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Prozess vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht läuft weiter (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Rechtsstreit-um-offene-Gasrechnungen-laeuft-weiter-_arid,134345_regid,1_puid,1_pageid,113.html)
Der Sachverhalt wirft viele Fragen auf. So ist beispielsweise zwar unumstritten, dass die Lindenerin Mitte der 90er Jahre mit einem »Gastarif 2240« aufgenommen und dieser dann später in einen Tarif »Heizung 3« umgewandelt wurde - optimal für Kunden wie die Rechtsanwältin, die in einem Mehrfamilienhaus lebt und arbeitet und deshalb mit einem Jahresverbrauch von über 60 000 Kilowattstunden zu den »privaten Großabnehmern« zählt. Aber: Handelt es sich bei »Heizung 3« um einen »Allgemeinen Tarif«, der eine begründete Preisanhebung jederzeit zulässt - so argumentieren die Stadtwerke. Oder handelt es sich um einen Sondertarif, bei dem das nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist? - das meint Damm-Stracke. Die Kammer ließ gestern offen, zu welcher Annahme sie neigt, deutete aber an, dass diese Frage vorrangig beantwortet werden solle. In jedem Fall wird sich das Gericht noch näher mit dem konkreten Vertrag auseinandersetzen müssen.
SWG Unterscheidung Grundversorgung und Sondertarife (Verträge Heizung Nr. 1, 2, 3) (http://www.stadtwerke-giessen.de/energie/privatkunden/erdgas/grundversorgung-ab-011009.html)
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Entscheidung des LG verzögert sich durch Befangenheitsantrag der Stadtwerke (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Rechtsstreit-um-Gaspreiserhoehungen-bleibt-offen-_arid,154005_regid,1_puid,1_pageid,113.html)
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In der Hauptsache: Erfolg vor dem LG Gießen!
Die Kammer für Handelssachen hat gestern geurteilt. Nach telefonischer Auskunft erging folgende Entscheidung:
1. Die Klage der SWG wurde abgewiesen
2. Auf die Widerklage der Versorgungsnehmerin wurden Rückforderungsansprüche 2007-2010 zugesprochen, berechnet auf Erstpreisbasis. Rückforderungsansprüche aus der Zeit vor 2007, ebenfalls mit Widerklage geltend gemacht, wurden wegen Verjährung nicht zugesprochen.
3. Die Feststellungsklage zur Unwirksamkeit der Kündigung wurde zurückgewiesen
Die Entscheidung wird nach Eingang sofort vorgelegt und nochmals bewertet.
15.03.2011
mathaub
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Pressebericht (http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/10327150.htm)
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In der Entscheidungssammlung:
Urteil LG Gießen v. 14.03.11 - Az: 8 O 116/08
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2818/
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Da hat es sich für die Stadtwerke ja richtig gelohnt, den betroffenen Kunden zu verklagen.
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Updatethread: Urteil OLG Frankfurt/Main v. 07.02.12 - Az: 11 U 45/11 (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=16881)