Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. September 2008, 11:51:38
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Re- Kommunalisierung der Energieversorgung im Münsterland (http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/hblo/Herbern;art1766,365924)
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........ die Quelle liest sich nett (Quersubventionierung gibt\'s bei denen nicht oder doch oder doch nicht ?):
Emthaus: Die Wertschöpfung entsteht in der Region, und wir möchten an den Entscheidungen mitwirken, die im Augenblick in Essen oder sonst wo getroffen werden. Wir möchten die Netze erwerben, wir möchten an einem Unternehmensgewinn partizipieren – obwohl das nicht die Hauptsache ist. Wir möchten uns die höchstmögliche Konzessionabgabe erhalten. Kurz gefasst geht es darum, die Region wirtschaftlich zu stärken.
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Die Quelle liest sich wirklich nett... Bis auf den Hinweis: Wir wollen die höchstmögliche Konzessionsabgabe erhalten...Hier kommt ganz unverblümt die kommunale Gier durch:
Dass es eine \"Konzessionsabgaben-Verordnung\" mit entsprechenden Höchstbeträgen gibt, wird wohl auch dort ignoriert. Wie schon früher hier im Forum diskutiert, schröpfen viele städt. Versorger ihre Kunden mit Konz.-Abgaben, die bis zu 9 mal höher sind, als es die Verordnung vorsieht. Nach dem Motto: was schert uns die Verordnung, wir nehmen, was wir kriegen können (natürlich zum Wohle der Region!).
Nur e-wie-einfach-GAs hält sich an vielen Orten daran: die führen an die Stadt für Sonderverträge nur die vorgesehenen 0,03 Cent/kWh ab, wogegen die betreffende Stadt vom (so vertrauenswürdigen) örtlichen Versorger 0,27 Cent erhält! Das ist oft auch nur der einzige Preisvorteil von e-wie-einfach-Gas.
Leute, bevor Ihr nun nach e-wie-einfach wechselt, schaut doch mal bei Eurer Stadt und/oder dem Versorger nach, ob sie/er sich an die Vorgabe der Konzessionsabgaben-Verordnung hält (Stichwort im Forum eingeben, dann sprudelt es vor Infos). Dann könnte Euer Preis mind. um diesen Betrag sinken (z. B. 0,27 Cent x 20.000 kWh= 54.- Euro/Jahr).
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Hallo Pedro,
woher weisst du, welche KA vom Netzbetreiber an E-W-E Gas berechnet wird?
Gruß
NN
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@Netznutzer
Man kann lediglich wissen, dass die höchstzulässige KA, die der Netzbetreiber für Gaslieferungen außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung an die Gemeinde zu zahlen hat, gerade 0,03 Ct/ kWh beträgt. Die Vereinbarung einer höheren KA vertieße gegen die KAV und wäre gem. § 134 BGB unwirksam.
Bei der Belieferung durch E-W-E handelt es sich nicht um die Grund- oder Ersatzversorgung, sondern um Sonderverträge, soweit mit Haushaltskunden vereinbart um Sonderverträge gem. § 41 EnWG.
Wenn die Netzentgelte in den Abrechnungen gem. § 40 EnWG gesondert ausgewiesen werden, kann man als Verbraucher diese zudem mit den vom Netzbetreiber veröffentlichten Netzentgelten vergleichen.
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Hallo Netznutzer,
wass E-W-E (ich denke, du meinst e-wie-einfach?) für KA für ihre Sonderverträge nimmt, weiss ich aus der früheren Diskussion hier. Dort gab es Belege, die auf Stichwortsuche sicher noch greifbar sind. Das ist doch auch der Ärger der Kommunen, die dann von e-w-e nur die 0,03 Cent/kWh erhalten. Das führte ja bis zu Diskussionen im Landtag BW u. im Bundesrat. Natürlich ohne Auswirkungen!!!
Hier in der Nähe nehmen z.B. die Stadtwerke Neuss auch nur die in der KA vorgesehenen 0,03 C, während 10 km weiter die Gas- und Wasserwerke Grevenbroich für gleichartige Verträge die 0,27 C berechnen u. abführen, was wohl kein Einzelfall ist.
Wir sind der Angelegenheit \"auf der Spur\", was bei Kommunalvertretern sehr unbeliebt ist!