Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 31. Mai 2005, 18:23:43
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Ausnahmsweise ein spezieller Beitrag für die geneigten, regelmäßigen Leser aus der Versorgungswirtschaft, die an dem BGW- Seminar \"Brennpunkt Gaspreisdiskussion\" teilgenommen haben und ggf. nun überrascht sind, hier neue Erkenntnisse zu gewinnen:
http://www.bgw-kongress.de/detailansicht.php?id=458&a=veranstaltungen
http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/brennpunkt_gaspreisdisk_april.pdf
Nach den einschlägigen Urteilen der LG Frankenthal und Manhheim sowie AG Heilbronn sind diese Informationen offensichtlich falsch:
http://www.jurion.de/index_frame.html?/de/right/Fachpresse/050513_Gaspreise.html
Nach der Rechtsprechung kann die Offenlegung der Preiskalkulation nicht durch die Vorlage von WP- Testaten ersetzt werden:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1036
In der bisherigen Gaspreisdiskussion (jedenfalls mit den Kunden und der breiten Öffentlichkeit) wurde Folgendes \"unterschlagen\":
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1042
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1041
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1001
Anmerkung hierzu:
Wird in einem entgeltlich angebotenem juristischen Seminar aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt, kann sich das Werk als mangelhaft erweisen.
Entsprechendes gilt für erstellte \"Gutachten\".
Im Falle solcher Mängel kann man erwägen, Teilnahmegebühren/ Kosten teilweise oder vollständig zurückzufordern.
Nicht aus dem Blick geraten darf dabei, dass eine \"preiswürdige\" Versorgung auch verlangt, unnötige Kosten nicht aufzuwenden.
Im Zusammenhang mit den eindeutigen Urteilen der Landgerichte Mannheim und Frankenthal mutet die Presseerklärung des BGW vom 19.04.2005 zum \"Heilbronner Gaspreisurteil\" und dabei insbesondere zur geübten Gerichtspraxis in Deutschland in Bezug auf die Offenlegung der Preiskalkulation befremdlich an:
http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2005_4_19_12.html
Sollte der BGW von den v. g. Urteilen etwa selbst nichts gewusst haben?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Offenbar in Reaktion auf diesen Beitrag hier im Forum hat der BGW zum 01.06.2005 seine Informationsplattform unter www.bgw.de überarbeitet:
Die Presseerklärung vom 19.04.2005 zum \"Heilbronner Gaspreisurteil\" erscheint nun nicht mehr auf der Hauptseite.
Die entsprechenden Aussagen auf dieser BGW- Seite werden jedoch fortlaufend dokumentiert, so dass die Informationen auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt