Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: abacus am 06. September 2008, 20:42:28

Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: abacus am 06. September 2008, 20:42:28
Hallo Experten hier im Forum,

zu folgendem Sachverhalt brauche ich dringend Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegenüber unserem Energieversorger.

Das ist die Ausgangslage:

Nachdem der Energieversorger zum 01.10.2008 erneut massiv den Verbrauchspreis erhöhen will, habe ich der Form halber auch dieser Erhöhung widersprochen, obwohl dies vermutlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Darauf hat der Versorger wie folgt reagiert:

Wie gehe ich korrekt vor (Rechtschutz-Versicherung ohne SB ist vorhanden und würde auch die Kosten übernehmen)?

Wie sind die formalen Fehler des Versorgers zu bewerten?

Wie ist die Behauptung des Versorgers einzuschätzen, seit 01.10.2007 sei ein Widerspruch nach §315 nicht mehr zulässig, weil seitdem ein Wettbewerb auf dem Gasmarkt etabliert sei?

Schon mal vielen Dank für jede Hilfe. Ach ja: welchen RA (ggf. hier aus der Community) beauftragt man am besten, wenn\'s so weit kommt?

Vielen Dank & Gruß
Abacus
Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: bjo am 06. September 2008, 23:15:14
da der Versorger die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat ist die Kündigung unwirksam
- weitermachen wie bisher und abwarten was später mal die Gerichte zu dutzenden von dann falschen Jahresrechnungen halten!
Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: DieAdmin am 07. September 2008, 10:42:58
@abacus,

wäre es möglich, dass Sie Ihren Versorger nennen, damit dieser Thread aus den \"Grundsatzfragen\" herauskommt und in den richtigen Bereich?
Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: RR-E-ft am 07. September 2008, 17:15:58
@abacus



§ 315 BGB findet wohl tatsächlich keine Anwendung, jedoch nicht weil es sich um einen Wettbewerbsmarkt handelt. Bei einem Sonderabkommen bestand möglicherweise überhaupt gar kein Recht, die Gaspreise nach Vertragsabschluss in 2002 überhaupt einseitig zu erhöhen oder abzuändern (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 in Sachen EWE).

Wenn das Sonderabkommen mit einer Frist von sechs Wochen auf das Monatesende gekündigt werden kann, dann zu dem Monatsende, dem sechs Wochen nach Zugang der Erklärung vorangegangen sind.

Mit der Kündigungserklärung vom 01.09.2008 kann der Vertrags also zum Ablauf des 31.10.2008 gekündigt werden. Fraglich ob eine etwaig vereinbarte Form einer Kündigung eingehalten wurde (zB. Schriftform).

Das sollte man ggf. durch einen Anwalt prüfen lassen.
Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: abacus am 08. September 2008, 22:33:39
@RR-E-ft:

Vielen Dank für den Hinweis - wo finde ich näheres zu dem genannten Urteil des OLG Oldenburg (tatsächlich erst wenige Tage alt?) im Internet?
Titel: Dringend Tipps gesucht: Versorger will Sonderabkommen kündigen
Beitrag von: eislud am 11. September 2008, 20:29:29
@abacus
OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 in Sachen EWE (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=46660#post46660)

Gruss eislud