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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ELE - Emscher Lippe Energie => Thema gestartet von: Monscha am 30. Mai 2005, 15:36:22

Titel: Sperrandrohung der ELE GmbH
Beitrag von: Monscha am 30. Mai 2005, 15:36:22
Hallo

ich komme heute aus dem Urlaub zurück und finde in der Post ein Schreiben der ELE GmbH ( Forderungsmanagement Mahn-u. Klagewesen ) vom 18.05.05 mit der Bitte zur Zahlung des Gas-Restteilbetrages mit Mahngebühr zum 02.06.2005,andernfals werde die Versorgung gemäß § 33 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tariefkunden (AVBEltV ) - auch in meiner evtl. Abwesenheit - eingestellt.

Was muß ich jetzt als allererstes machen,da die Zeit drängt ?
Meinen Unbilligkeitseinwand hatte ich am 23.01.05 und die Kürzung der Abschlagzahlung am 13.04.05 der ELE mitgeteilt, was mir auch schriftlich von ELE bestätigt wurde.
Die Schutzschrift an das Amtsgericht Gladbeck werde ich jetzt gleich schreiben.
Mit der Bitte um schnelle Hilfe

Monscha
Titel: Sperrandrohung der ELE GmbH
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Mai 2005, 16:04:18
@Monscha


Informieren Sie sich bitte in allen anderen Threads zum Thema Sperrandrohung.

Es ist bereits alles umfassend dargestellt, worauf es ankommt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Sperrandrohung der ELE GmbH
Beitrag von: Harry01 am 30. Mai 2005, 16:05:22
Setzen Sie ein Schreiben an den Versorger auf und fordern Sie ihn dazu auf, die Sperrandrohung innerhalb einer Frist (1-2 Tage) unverzüglich zurückzunehmen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Am besten soll der Versorger die Rücknahme per Fax bestätigen. Verstreicht die Frist ohne Reaktion des Versorgers, gehen Sie zum Amtsgericht und beantragen eine einstweilige Verfügung, am besten mit einem Anwalt.