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Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Rhenag - Rheinische Energie Siegburg => Thema gestartet von: Anonymous am 29. Mai 2005, 17:33:46

Titel: Reaktion auf Widerspruch
Beitrag von: Anonymous am 29. Mai 2005, 17:33:46
Sehr geehrte Damen und Herren,

habe am 27.12.04 mit Ihrem Musterbrief der Gaspreiserhöhung widersprochen. Nun hat die rhenag Siegburg den \"Nachweis der Billigkeit\" angetreten. Man bezieht sich hierbei  auf die Werte des Statistischen Bundesamtes für eine Liefrung von 4.000-5.000 Litern Heizöl. (Heizwert von Heizöl: 10,08kWh/l). Dafür mußten im Jahr 2004 3,36 Cent pro kWh bezahlt werden. Der entsprechende Gasarbeitspreis der rhenag lag bei 3,33 Cent/kWh. Durch die Preiserhöhung im Januar 05, stieg der Gasarbeitspreis auf 3,73 Cent/kWh, während der Heizölpreis bei 3,91 Cent/kWh lag.

War es das? Ist das das Ergebnis des Widerspruchs?
Habe nun die Jahresabrechnung bekommen und darin ist die Erhöhung ab Januar 2005 eingerechnet. Muß ich nun zahlen?

Vielen Dank für Ihre Infos.

Katrin Lischke
Titel: Reaktion auf Widerspruch
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Juni 2005, 19:43:42
Frau Lischke,

Sie haben doch wohl gar kein Heizöl beim Versorger bestellt, oder?

Was sollten Sie also die Preise für leichtes Heizöl interessieren.

Es sei denn, der Versorger wollte Sie für einen Umstieg auf einen anderen Brennstoff interessieren.

Aber das war sicher nicht seine Absicht.

Ist Ihnen eigentlich schon aufgefallen, dass Sie neben einem Arbeitspreis wohl auch einen Grundpreis an den Gasversorger bezahlen?

Der Gesamtpreis für leichtes Heizöl als Brennstoff bildet sich also ganz anders als der Gesamtpreis, den Sie für den entsprechenden Gasbezug an den Versorger zu zahlen haben.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt