Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: panciovilla am 01. September 2008, 22:26:39
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ich habe im august die jahresabrechnung bekommen, die rwe hat meine monatlichen abschlagszahlungen als solche nicht anerkannt, statt dessen hat die rwe ihre vorderungen aus dem letzten jahr mit meinen monatichen zahlungen verrechnet.die von der rwe auf gestellte abschlussrechnung wurden die von mir geleisteten zahlungen nicht aufgeführt somit ergibt sich ,das ich das ganze jahr nicht einmal gezahlt hätte.
kann mir jemand einen tip geben wie ich mich verhalten soll, oder ist es vom gesetzgeber überhaupt erlaubt das zahlungen anderweitig verrechnet werden,da ich schon im vergangenen jahr gegen die rechnung einspruch eingelegt hatte.
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hallo,
ebenfalls RWE´ler
- Widerspruch mit Musterschreiben
- zahle per Terminüberweisung und jeweils mit Hinweis auf Verwendungszweck z. ( xxx Gasabschalg August 08 unter vorbehalt)
so habe ich keine Probs mit der Abrechnung.
Hast du mit jeweils richtigen Verwendungszweck widersprochen und auch ein aktuelles Musterschreiben verwendet? wenn ja widerspreche der Rechnung!
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@panciovilla
Ich bin ebenfalls RWE Kunde und habe das selbe Problem.
Ich widerspreche seit 2005 den Jahresrechnungen, und überweise die Abschläge monatlich mit dem Verwendungszweck Gas z.B. 8/08.
Als Grundlage der Abschlagshöhe nehme ich den letzten Preis vor meinen Widerspruch 2005 und den Verbrauch.
Trotz genauen Verwendungszweck (mit Angabe des Monats) hat RWE dies bei mir ignoriert, und Abschlagzahlungen für das aktuelle Jahr auf Restforderungen des alten Jahres verrechnet.
So das es so aussieht das die Forderungen seitens RWE auf Grund meines Widerspruches nur im letzten Jahr entstanden sind.
Auch wenn der Tipp von bjo bei mir nicht gefruchtet hat, sollte man trotzdem immer den genauen Verwendungszweck angeben.
Das könnte später bei einer eventuellen Zahlungsklage durch den Versorger wichtig werden, die geleisteten Zahlungen abzugrenzen.
Auch im Hinblick auf den Verjährungsaspekt.
gruss
marten
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Original von marten
@panciovilla
Ich bin ebenfalls RWE Kunde und habe das selbe Problem.
Ich widerspreche seit 2005 den Jahresrechnungen, und überweise die Abschläge monatlich mit dem Verwendungszweck Gas z.B. 8/08.
Als Grundlage der Abschlagshöhe nehme ich den letzten Preis vor meinen Widerspruch 2005 und den Verbrauch.
Trotz genauen Verwendungszweck (mit Angabe des Monats) hat RWE dies bei mir ignoriert, und Abschlagzahlungen für das aktuelle Jahr auf Restforderungen des alten Jahres verrechnet.
So das es so aussieht das die Forderungen seitens RWE auf Grund meines Widerspruches nur im letzten Jahr entstanden sind.
Auch wenn der Tipp von bjo bei mir nicht gefruchtet hat, sollte man trotzdem immer den genauen Verwendungszweck angeben.
gruss
marten
Hallo,
laß dir das von RWE nicht gefallen. Die Rechunng von RWE ist in deinem Fall
eindeutig falsch! RWE verrechnet entgegen deiner ausdrücklichen Anweisung eingehende Gelder mit strittigen d. h. noch nicht fälligen Forderungen! ich würde in deinem Fall wie folgt vorgehen!
- Jahresrechnung als falsch zurückweisen, Frist setzen
- neue Jahresrechnung mit Musterschreiben beantworten
- deine errechneten Abschläge pünktlich und weiterhin mit Verwendungszweck zahlen!
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Scheint so Standard bei RWE zu sein. Auch auf meiner gerade erhaltenen Rechnung tun sie so, als hätte ich im letzten Jahr nur knapp 200EUR Abschlag geleistet, (also wohl Verrechnung mit den \"Altschulden\"). Komisch nur, dass dabei wieder andere Summen enstanden sind als bei der letzten Mahnung. Da ich Abschläge ebenfalls eindeutig mit Verwendungszweck kennzeichne also die übliche Vorgehensweise:
Widerspruch gegen die Rechnung, Erstellung einer eigenen, Ausrechnung eigener Abschläge und fertig.
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das in Falle eine Klage seitens RWE nur gut für uns sein! Schließlich
verstoßen Sie damit gegen gewisse Regeln!