Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: AKW NEE am 29. August 2008, 09:55:31
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In einem Vertrag steht folgende Formulierung:
1. Lieferpreis
Es gilt der allgemeine Tarif Alpha in seiner jeweils gültigen Fassung
Kann diese Formulierung eine Preisanpassungsklausel ersetzen?
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Nein, das ist der Einstiegspreis bei Vertragsschluß.
Eine Preisanpassung muß ausdrücklich vereinbart werden.
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@opa-max,
ich hab mal Ihren Beitrag von hier abgehängt und direkt in den Bereich der EGG
verschoben: http://forum.bdev.de/board.php?boardid=225
Da ein Teil Ihrer Frage schon gezielter auf die EGG eingeht. :)
Und hier der neue Thread:
Gaspreiserhöhung (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10320)