Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Lassie am 28. August 2008, 11:35:27
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RheinXXX hat eine Preisgleitklausel im SOLITÄR eingeführt, die sich auf einen Wert des Stat. Bunesamtes bezieht. Dieser Indexwert ist aber nicht öffentlich zugängig, so dass der Preis nicht nachrechenbar ist.
Auf diverse Anfragen wurde mir zwar die Quelle bekannt gegeben, und einmal per Post eine Information geschickt, aber sonst nichts weiter.
Meine Fragen dazu:
1. Hat jemand einen Zugang zum kostenpflichtigen Teil der
Datensammlung Preisindex Flüssiggas der Hersteller?
2. Müssen die Preise nicht nachvollziehbar gestaltet sein, damit jeder
Kunde die Preise nachvollziehen bzw. nachrechnen kann?
3. Ist eine solche Vorgehensweise rechtmäßig?
4. Wer hat sonst noch Erfahrung mit dem SOLITÄR von RheinXXX?
Danke schonmal vorab.
Ralf
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Welcher indexwert soll es denn sein?!
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@Lassie,
.... klick mal hier drauf:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Preise/Preisindex_des_Statistischen_Bundesamtes/site__345/
Ready XL
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Hallo Wasserwaage
Es ist der
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Flüssiggas (LPG) zur
Verwendung als Kraft- o. Brennstoff, Zeitreihe 61241BM017, Durchschnittswert gemäß Ziffer 4
Komplizierter geht das nicht.
Hast DU diese Reihe?
Danke im voraus
Lassie
@Ready XL
Danke, aber das ist eine veraltete Reihe, die allgemein zugänig ist. Siehe die Bezeichnung oben