Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: RR-E-ft am 26. August 2008, 16:22:10
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Terminsfortsetzung am 28.08.2008 (http://newsticker.welt.de/index.php?channel=wir&module=dpa&id=18763824)
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Anhörung zweier Mitarbeiter?
Aha.
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@belkin
Bei einem Teil der betroffenen Vertragsverhältnisse handelt es sich unstreitig um Tarifkundenverträge. Die meisten Kläger werden indes aufgrund der Sonderabkommen S I beliefert.
Darin unterscheidet sich der Sachverhalt zu dem, welcher dem Berufungsverfahren vor dem OLG Oldenburg bzw. dem Sammelklageverfahren vor dem Landgericht Hannover zu Grunde liegt.
EWE hat zwei eigene Mitarbeiter als Zeugen für dies und jenes benannt. Weil die entsprechenden Tatsachenbehauptungen streitig sind, findet am 28.08.2008 eine Beweisaufnahme statt.
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Pressebericht der MAZ zur Verhandlung (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11295949/485072/Streit_um_EWE_Gaspreise_vertagt_Noch_kein_Urteil.html)
Beim Bundesgerichtshof geht es demnächst darum, welche Maßstäbe in solchen Fällen an die Forderung der „Billigkeit“ gelegt werden müssen. Offen ist auch immer noch, ob die sogenannten Sondervertragskunden, also private „Großverbraucher“, einseitige Vertragsänderungen dulden müssen. Bereits am 5. September 2008 wird am Oberlandesgericht Oldenburg, dem Stammsitz von EWE, eine weitere Sammelklage verhandelt. Sollte dort eine Entscheidung im Sinne der Gaskunden fallen, so Dietmar Bücker, werde diese für alle anderen Kunden des Konzerns auch gelten.