Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: AKW NEE am 24. August 2008, 17:29:05
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In unserem alten Gas-Wärme-Sondervertrag, der nie gekündigt oder geändert wurde, steht in § 1:
Der Brennwert des Gases im Normzustand (Ho,n) beträgt im Versorgungsgebiet der Betriebsdirektionn ... Lüchow etwa 8,96 kWh pro m³ mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten.
Ist der Versorger bei seinen aktuellen Abrechnungen an diesen Wert gebunden.
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@AKW NEE
Wenn man eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall wünscht, wende man sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Rechtsanwalt.
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@AKW NEE,
die Antwort können Sie sich selber geben:
etwa 8,96 kWh
also nein
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@ Cremer
Auch mit Ihrer ausführlichen Erklärung kann ich es nicht.
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Original von AKW NEE
etwa 8,96 kWh pro m³ mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten. [/B]
Ist der Versorger bei seinen aktuellen Abrechnungen an diesen Wert gebunden.[/quote]
gebunden vielleicht? aber das ganze ist so Schwammig formuliert das es nirgens Bestand hat!
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Nach Regeln der Technik bedeutet eine Schwankungsbreite von +/- 1%!
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Mein Fehler!
Der Beitrag gehört nicht hier her, sondern zu den Grundsatzfragen.